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Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst

312 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Amtsdeutsch, Sprachkunst, Srechkunst ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst

19.08.2021 um 14:00
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Das Auto fuhr zu diesem Zeitpunkt 140 km/h schnell, es konnte gar nicht rechtzeitig anhalten") die trotzdem das Motiv im Dunkeln lassen, so dass man sich dieses "denklogisch" erschließen muss.
Kannst Du das eventuell im Zusammenhang mit dem Auto näher erklären? Was für ein Szenario muss ich mir vorstellen?

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Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst

19.08.2021 um 14:09
Netter Thread! :)

Ich weiß nicht ob das schon mal jemand angebracht hat aber die Bürokratie und das Amtsdeutsch mach die härtesten Burschen kirre:
§919 Absatz 1 BGB
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.



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Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst

19.08.2021 um 14:13
Zitat von Nobby_NobbsNobby_Nobbs schrieb:Bürokratie und das Amtsdeutsch mach die härtesten Burschen kirre:
§919 Absatz 1 BGB
Der Eigentümer
Das erinnert mich gerade an meinen Notarbesuch Anfang der Woche, zum Zweck der Grundschuldbestellung. Es ist eine furchtbar trockene Materie, die da verlesen wird...
Der Notar, hier war es ein Richter a.D. hat sich aber bemüht, es aufzulockern und Passagen zu erklären und so. Sonst hätte man einschlafen können 🙄


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19.08.2021 um 14:24
Zitat von Nobby_NobbsNobby_Nobbs schrieb:Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Ich finde das einen weitgehend gelungenen Gesetzestext.
Wollte man ihn einfacher formulieren, wäre er deutlich länger:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen mitwirkt.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann ebenfalls von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Wiederherstellung mitwirkt, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist.

Würde man hier die beiden Eigentümer im zweiten Satz durch "dieser" und "er" ersetzen, wäre es ggf. weniger klar, wer gemeint ist.
So wie der Paragraph formuliert ist, ist er klar und kurz. Meine Meinung.


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Amtsdeutsch - Perlen der Sprechkunst

19.08.2021 um 14:51
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ich finde das einen weitgehend gelungenen Gesetzestext.
Da bin ich deiner Meinung.
Lustig isses trotzdem...^^
Ein Running Gag, den ich aus meiner Ausbildung zum Steuerberater in den 90ern des letzten Jahrhunderts kenne. :D


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19.08.2021 um 14:59
Zitat von nairobinairobi schrieb:Kannst Du das eventuell im Zusammenhang mit dem Auto näher erklären? Was für ein Szenario muss ich mir vorstellen?
Naja, wenn z.B. einer einen Überfahren hat kannst du sachlogisch (d.h. anhand belegbarer Tatsachen, physikalischen Gesetzen usw.) ermitteln, ob er noch anhalten konnte oder nicht - das kann unstrittig bewiesen werden. Ob z.B. aber jemand zu spät gebremst hat weil er abgelenkt war, weil er im Sekundenschlaf war oder weil er das Opfer bewusst töten wollte, wirst du in der Regel nicht mehr anhand von konkreten Belegen überprüfen können, sondern musst es dir anhand von logischen Kriterien wie z.B. dem Ausschlussverfahren, "gesundem Menschenverstand", Alltagserfahrungen und allgemeiner Lebenserfahrung eben durch "Denkarbeit" erschließen. Das kann z.B. darin bestehen, dass man Aussagen aller Zeugen und Beschuldigten usw. im Gesamtzusammenhang würdigt (Der Angeklagte sagt "Ich habe vorher eine 12-Stunden-Schicht abgesessen, ich war todmüde und habe mich nicht konzentrieren können" - du hast die Lebenserfahrung dass müde sein zu Fehlern führt - du leitest ab dass das eine glaubwürdige Erklärung ist ; der eine Zeuge meint, er habe einen lauten Knall gehört, sei dann ans Fenster geeilt und habe genau gesehen, dass der Angeklagte das Opfer ungebremst umgebügelt hat - du leitest ab, dass er das nicht gesehen haben kann, wenn er erst durch den Unfallknall überhaupt aufmerksam wurde, und verwirfst seine Aussage)


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19.08.2021 um 21:23
Da fällt mir ein wie ich als Beamter ein Formulierungsproblem gelöst habe.
Manchmal schrieben mir die Leute völligen Unsinn. Das darf ich aber so nicht zurück schreiben.
Nach langen Nachdenken erfand ich die Formulierung: "Ihre Argumente sind nicht einschlägig, ich bedauere deshalb auf sie nicht eingehen zu können".
Das Wort "einschlägig" würde ich im privaten Sprachgebrauch nicht nutzen, in der etwas schwurbligen Behördensprache war es mir genau richtig.


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20.08.2021 um 06:18
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Ihre Argumente sind nicht einschlägig, ich bedauere deshalb auf sie nicht eingehen zu können".
Warum nicht gleich " Ihr Antrag wird abgelehnt"?

Nicht einschlägig im Sinne von "ungeeignet, unpassend, unzutreffend" würde aber schon passen.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Ob z.B. aber jemand zu spät gebremst hat weil er abgelenkt war, weil er im Sekundenschlaf war oder weil er das Opfer bewusst töten wollte,
Das würde natürlich ein Strafmaß ganz wesentlich bestimmen, ob Fahrlässigkeit vorlag oder eben Vorsatz, der sicherlich schwer nachweisbar wäre.


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20.08.2021 um 11:28
Heute gelesen "Fußgängerbegnungsverkehr".
Das ist mal ein Wortungetüm.


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Peter0167 Diskussionsleiter
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20.08.2021 um 12:37
Zitat von nairobinairobi schrieb:Heute gelesen "Fußgängerbegnungsverkehr".
Ob damit sich begegnende Fußläufige gemeint sind? :D


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20.08.2021 um 14:23
@Peter0167
Das Paarungsverhalten des gemeinen Fußläufigen ist durch ein Balzritual gekennzeichnet, dem Fußgängerbegegnungsverkehr.


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20.08.2021 um 14:47
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Ob damit sich begegnende Fußläufige gemeint sind? :D
Zitat von paxitopaxito schrieb:Das Paarungsverhalten des gemeinen Fußläufigen ist durch ein Balzritual gekennzeichnet, dem Fußgängerbegegnungsverkehr
🤣🤣🤣


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20.08.2021 um 16:12
Zitat von Nobby_NobbsNobby_Nobbs schrieb:Ein Running Gag, den ich aus meiner Ausbildung zum Steuerberater in den 90ern des letzten Jahrhunderts kenne. :D
Ehrlich gesagt, verstehe ich den Gag nicht.

Ich sehe bzw. lese es wie @kleinundgrün als einen knappen präzisen Satz.

Ich wäre gar nicht auf die Idee gekommen, dass mit dem Satz "was nicht stimmen " könnte. :D


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20.08.2021 um 16:18
§ 919 BGB schrieb:Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.
Dieser Satz ist eh korrekt. Das ist wird nicht wiederholt und in der vollständigen Form hieße er:
Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt [ist] oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.



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20.08.2021 um 16:31
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:wenn ein Grenzzeichen verrückt [ist] oder unkenntlich geworden ist,
Jetzt verstehe ich erst, was für @Nobby_Nobbs daran lustig ist. :D

...wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist vs. ...wenn ein Grenzzeichen verrückt (worden ist) wurde.

Das 'ist' weg zu lassen und gesammelt zu benutzen, ist völlig korrekt, aber das Verb 'geworden' passt nicht auf beide Szenarien


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20.08.2021 um 17:43
Natürlich ist der Satz korrekt. Aber daß ein Grenzzeichen verrückt geworden ist, fanden wir damals zum Schmunzeln. Auch im Kontext des Lernstoffs...


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20.08.2021 um 17:46
Zitat von Nobby_NobbsNobby_Nobbs schrieb:fanden wir damals zum Schmunzeln. Auch im Kontext des Lernstoffs...
Manchmal muss man etwas sehr Trockenes auch einfach auflockern. Ich werde nie den Ausspruch meines früheren Strafrechtslehrers vergessen, der auf eine Frage antwortete "der geile Blick ist nicht strafbar"....


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20.08.2021 um 22:37
Ob das Grenzzeichen nun verrückt ist oder verrückt geworden ist, kommt am Ende ja aufs Selbe raus. 😂

Eigentlich sollte man schreiben, dass das Grenzzeichen verrückt worden ist oder verrückt wurde. Dann ist es wenigstens jetzt nicht mehr verrückt. Armes Grenzzeichen. 😥

Worden drückt nämlich den Passiv aus und das wäre hier besser: https://deutsch-werden.de/de/worden-geworden-wann-benutzt-man-welche-variante


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20.08.2021 um 23:37
Zitat von violetlunavioletluna schrieb:Ob das Grenzzeichen nun verrückt ist oder verrückt geworden ist, kommt am Ende ja aufs Selbe raus.
Zustandspassiv vs. Vorgangspassiv. Vermutlich wollte der Gesetzgeber einen Agens (handelnde Person) rausnehmen. Aber grammatisch passt es schon.


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21.08.2021 um 00:56
Zitat von NarrenschifferNarrenschiffer schrieb:Zustandspassiv vs. Vorgangspassiv. Vermutlich wollte der Gesetzgeber einen Agens (handelnde Person) rausnehmen. Aber grammatisch passt es schon.
Den Agens hätte er aber mit der Formulierung "wenn ein Grenzzeichen verrückt worden oder unkenntlich geworden ist" deutlicher rausgenommen, meinem Sprachgefühl nach. Denn: unkenntlich werden kann ein Grenzzeichen durch Verwitterung, verrückt werden kann er nur durch die handelnde Person.


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