Tussinelda
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Soll ich mich jetzt dir gegenüber rechtfertigen, weil ich eine Zusammenfassung für angebracht halte?Tussinelda schrieb:ist doch alles schon bekannt und verlinkt hier, wieso wiederholst Du das denn?
nö, es war eine Frage, ich wundere mich eben, wenn man etwas "zusammenfasst" nur um des Zusammenfassenswillen in einem thread von lächerlichen 3 Seiten und sonst keine Meinung dazu abgibt. My bad.emz schrieb:Soll ich mich jetzt dir gegenüber rechtfertigen, weil ich eine Zusammenfassung für angebracht halte?
Das Gericht ist verpflichtet, die Kinder anzuhören, auch jüngere Kinder.emz schrieb:Ein Kind hat ab 14 ein Anrecht darauf, bei Gericht gehört zu werden. Aber auch jüngere Kinder können hierzu befragt werden.
https://www.buzer.de/gesetz/8530/al149860-0.htmZaunkönigin schrieb:Das Gericht ist verpflichtet, die Kinder anzuhören, auch jüngere Kinder.
Genau, das wurde geändert.emz schrieb:Da war ich noch in der alten Fassung. Du hast Recht.
Bei einer streitigen Auseinandersetzung der Eltern geht es nur noch um die Frage des kleineren Übels. Und da sind solche Befragungen doch eher am unteren Ende der Problematik zu sehen. Die Menschen, die das machen, sind eigentlich recht geübt darin, es den Kindern möglichst einfach zu machen.Zaunkönigin schrieb:Trotzdem ist das für die Kinder natürlich eine enorme Belastung.
Sehr ich nicht so.azazeel schrieb:Bei einer streitigen Auseinandersetzung der Eltern geht es nur noch um die Frage des kleineren Übels.
Die Befragungen sind ein Teil der Gesamtproblematik.azazeel schrieb:Und da sind solche Befragungen doch eher am unteren Ende der Problematik zu sehen
Darum geht es aber nicht, natürlich sind die geübt. Das nimmt aber nur einen Teil der Ängste und Belastungen.azazeel schrieb:Die Menschen, die das machen, sind eigentlich recht geübt darin, es den Kindern möglichst einfach zu machen.
Was denn sonst?Zaunkönigin schrieb:Sehr ich nicht so.
Das sind in der Regel sehr komplexe Sachverhalte und "kleiners Übel" wird dem nicht annähernd gerecht.
Keiner behauptet, es wäre nicht schöner für das Kind, wenn es statt dessen spielen könnte. Aber so eine Befragung hat einen Nutzen und verursacht einen Schaden - beides muss man gegeneinander abwägen.Zaunkönigin schrieb:Die Belastung besteht auch nicht darin, dass ein Kind mal mit einer fremden Person spricht, sondern dass ein Kind über die eigene Familie mit mehreren fremden Personen sprechen muss und aber häufig massiven Loyalitätskonflikten ausgesetzt ist.
Selbstverständlich geht es darum. Warum sollte es nicht um die Minimierung eines Übels gehen?Zaunkönigin schrieb:Darum geht es aber nicht
Genau. Es nimmt einen Teil des Übels. Ist das nicht gut, wenn es für die Kinder einfacher macht?Zaunkönigin schrieb:Das nimmt aber nur einen Teil der Ängste und Belastungen.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, was du eigentlich willst.azazeel schrieb:Keiner behauptet, es wäre nicht schöner für das Kind, wenn es statt dessen spielen könnte.
Das siehst du offenbar anders.Zaunkönigin schrieb:In der Regel begleitet der Verfahrensbeistand, der/die das Kind breits vorher kennengelernt hat, die richterliche Anhörung.
Trotzdem ist das für die Kinder natürlich eine enorme Belastung.
Nein. Ich sage nur, dass in einer streitigen Scheidung sehr viel für ein Kind belastend ist - und vieles auch noch wesentlich nachhaltiger als so eine Befragung.Zaunkönigin schrieb:Das siehst du offenbar anders.
Ich würde mal anzweifeln, dass in einer streitigen Scheidung wirklich "gute" Lösungen heraus kommen. Sie sind im Idealfall eben nur weniger schlimm.Zaunkönigin schrieb:Und natürlich gibt es auch in familiengerichtlichen Verfahren gute Lösungen für die Kinder
Ergänzung: Und dann kann man als Gericht oder sonstiger Beteiligter nur noch versuchen, das Übel möglichst gering zu halten.azazeel schrieb:Sobald sie anfangen, um Sorgerecht und Aufenthalt zu kämpfen, wird das Kind verlieren.
In aller erster Linie muss man schauen, dass die Eltern Unterstützung bekommen an guten Lösungen für ihre Kinder mitzuwirken. Und da gibt es verschiedene Instrumente, die auch von den Gerichten angeregt u/o.angeordnet werden können.azazeel schrieb:Man muss bewerten, was die Alternativen sind und ob diese noch problematischer sind.
Dass die Anhörung des Kindes nicht der "schlimmste" Teil des Gesamtkonfliktes ist, ist doch klar und habe ich auch nie behauptet.azazeel schrieb:Ich sage nur, dass in einer streitigen Scheidung sehr viel für ein Kind belastend ist - und vieles auch noch wesentlich nachhaltiger als so eine Befragung.
Hast Du Zweifel, dass es ausreichend niederschwellige Angebote für sich trennende Eltern gibt? Also der Fall, dass die Eltern das gerne harmonisch abwickeln wollen - es aber mangels Unterstützung von dritter Seite nicht schaffen?Zaunkönigin schrieb:In aller erster Linie muss man schauen, dass die Eltern Unterstützung bekommen an guten Lösungen für ihre Kinder mitzuwirken.
Und erneut: Das bestreitet keiner. Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.Zaunkönigin schrieb:Trotzdem herrscht eigentlich bei allen, die fachlich damit beschäftigt sind Einigkeit darüber, dass die Anhörungen für die Kinder belastend sind.
Schon die Idee, dass mit diesen Befragungen wirklich der Kindeswille ermittelt werden könnte, ist eher trügerisch. Die Gefahr besteht, dass situative Äußerungen überbewertet werden.azazeel schrieb:Und erneut: Das bestreitet keiner. Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.
Es wäre toll, wenn man die Wünsche der Kinder ohne eine solche Maßnahme erfahren könnte - nur wie soll das gehen?
Das war eigentlich nicht mein Punkt.azazeel schrieb:Hast Du Zweifel, dass es ausreichend niederschwellige Angebote für sich trennende Eltern gibt?
Wenn schon Hass da ist, ist man bei den hochproblematischen Fällen, bei denen nur noch schwer etwas zu bewegen ist.azazeel schrieb:Die problematischen Fälle sind diejenigen, in welchen die Kinder in den gegenseitigen Hass mit einbezogen werden
Man macht es, weil sich auch im Kinderschutz natürlich etwas bewegt und es Entwicklungen gibt. Ob sich das grundsätzlich bewährt wird die Zeit zeigen müssen.azazeel schrieb:Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.
Auch Richterinnen und Richter bilden sich natürlich fort und für einen Tätigkeit als Verfahrensbeistand sind auch ein paar fortbildungen nötig. Kein Anwalt oder Anwältin kann einfach so sagen, ich mache das jetzt mal.sacredheart schrieb:Weder haben Familienrichter in der Regel irgendeine Ausbildung dafür, noch Rechtsbeistände der Kinder, die häufig Anwälte sind.