Tussinelda
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Soll ich mich jetzt dir gegenüber rechtfertigen, weil ich eine Zusammenfassung für angebracht halte?Tussinelda schrieb:ist doch alles schon bekannt und verlinkt hier, wieso wiederholst Du das denn?
nö, es war eine Frage, ich wundere mich eben, wenn man etwas "zusammenfasst" nur um des Zusammenfassenswillen in einem thread von lächerlichen 3 Seiten und sonst keine Meinung dazu abgibt. My bad.emz schrieb:Soll ich mich jetzt dir gegenüber rechtfertigen, weil ich eine Zusammenfassung für angebracht halte?
Das Gericht ist verpflichtet, die Kinder anzuhören, auch jüngere Kinder.emz schrieb:Ein Kind hat ab 14 ein Anrecht darauf, bei Gericht gehört zu werden. Aber auch jüngere Kinder können hierzu befragt werden.
https://www.buzer.de/gesetz/8530/al149860-0.htmZaunkönigin schrieb:Das Gericht ist verpflichtet, die Kinder anzuhören, auch jüngere Kinder.
Genau, das wurde geändert.emz schrieb:Da war ich noch in der alten Fassung. Du hast Recht.
Bei einer streitigen Auseinandersetzung der Eltern geht es nur noch um die Frage des kleineren Übels. Und da sind solche Befragungen doch eher am unteren Ende der Problematik zu sehen. Die Menschen, die das machen, sind eigentlich recht geübt darin, es den Kindern möglichst einfach zu machen.Zaunkönigin schrieb:Trotzdem ist das für die Kinder natürlich eine enorme Belastung.
Sehr ich nicht so.azazeel schrieb:Bei einer streitigen Auseinandersetzung der Eltern geht es nur noch um die Frage des kleineren Übels.
Die Befragungen sind ein Teil der Gesamtproblematik.azazeel schrieb:Und da sind solche Befragungen doch eher am unteren Ende der Problematik zu sehen
Darum geht es aber nicht, natürlich sind die geübt. Das nimmt aber nur einen Teil der Ängste und Belastungen.azazeel schrieb:Die Menschen, die das machen, sind eigentlich recht geübt darin, es den Kindern möglichst einfach zu machen.
Was denn sonst?Zaunkönigin schrieb:Sehr ich nicht so.
Das sind in der Regel sehr komplexe Sachverhalte und "kleiners Übel" wird dem nicht annähernd gerecht.
Keiner behauptet, es wäre nicht schöner für das Kind, wenn es statt dessen spielen könnte. Aber so eine Befragung hat einen Nutzen und verursacht einen Schaden - beides muss man gegeneinander abwägen.Zaunkönigin schrieb:Die Belastung besteht auch nicht darin, dass ein Kind mal mit einer fremden Person spricht, sondern dass ein Kind über die eigene Familie mit mehreren fremden Personen sprechen muss und aber häufig massiven Loyalitätskonflikten ausgesetzt ist.
Selbstverständlich geht es darum. Warum sollte es nicht um die Minimierung eines Übels gehen?Zaunkönigin schrieb:Darum geht es aber nicht
Genau. Es nimmt einen Teil des Übels. Ist das nicht gut, wenn es für die Kinder einfacher macht?Zaunkönigin schrieb:Das nimmt aber nur einen Teil der Ängste und Belastungen.
Verstehe ehrlich gesagt nicht, was du eigentlich willst.azazeel schrieb:Keiner behauptet, es wäre nicht schöner für das Kind, wenn es statt dessen spielen könnte.
Das siehst du offenbar anders.Zaunkönigin schrieb:In der Regel begleitet der Verfahrensbeistand, der/die das Kind breits vorher kennengelernt hat, die richterliche Anhörung.
Trotzdem ist das für die Kinder natürlich eine enorme Belastung.
Nein. Ich sage nur, dass in einer streitigen Scheidung sehr viel für ein Kind belastend ist - und vieles auch noch wesentlich nachhaltiger als so eine Befragung.Zaunkönigin schrieb:Das siehst du offenbar anders.
Ich würde mal anzweifeln, dass in einer streitigen Scheidung wirklich "gute" Lösungen heraus kommen. Sie sind im Idealfall eben nur weniger schlimm.Zaunkönigin schrieb:Und natürlich gibt es auch in familiengerichtlichen Verfahren gute Lösungen für die Kinder
Ergänzung: Und dann kann man als Gericht oder sonstiger Beteiligter nur noch versuchen, das Übel möglichst gering zu halten.azazeel schrieb:Sobald sie anfangen, um Sorgerecht und Aufenthalt zu kämpfen, wird das Kind verlieren.
In aller erster Linie muss man schauen, dass die Eltern Unterstützung bekommen an guten Lösungen für ihre Kinder mitzuwirken. Und da gibt es verschiedene Instrumente, die auch von den Gerichten angeregt u/o.angeordnet werden können.azazeel schrieb:Man muss bewerten, was die Alternativen sind und ob diese noch problematischer sind.
Dass die Anhörung des Kindes nicht der "schlimmste" Teil des Gesamtkonfliktes ist, ist doch klar und habe ich auch nie behauptet.azazeel schrieb:Ich sage nur, dass in einer streitigen Scheidung sehr viel für ein Kind belastend ist - und vieles auch noch wesentlich nachhaltiger als so eine Befragung.
Hast Du Zweifel, dass es ausreichend niederschwellige Angebote für sich trennende Eltern gibt? Also der Fall, dass die Eltern das gerne harmonisch abwickeln wollen - es aber mangels Unterstützung von dritter Seite nicht schaffen?Zaunkönigin schrieb:In aller erster Linie muss man schauen, dass die Eltern Unterstützung bekommen an guten Lösungen für ihre Kinder mitzuwirken.
Und erneut: Das bestreitet keiner. Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.Zaunkönigin schrieb:Trotzdem herrscht eigentlich bei allen, die fachlich damit beschäftigt sind Einigkeit darüber, dass die Anhörungen für die Kinder belastend sind.
Schon die Idee, dass mit diesen Befragungen wirklich der Kindeswille ermittelt werden könnte, ist eher trügerisch. Die Gefahr besteht, dass situative Äußerungen überbewertet werden.azazeel schrieb:Und erneut: Das bestreitet keiner. Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.
Es wäre toll, wenn man die Wünsche der Kinder ohne eine solche Maßnahme erfahren könnte - nur wie soll das gehen?
Das war eigentlich nicht mein Punkt.azazeel schrieb:Hast Du Zweifel, dass es ausreichend niederschwellige Angebote für sich trennende Eltern gibt?
Wenn schon Hass da ist, ist man bei den hochproblematischen Fällen, bei denen nur noch schwer etwas zu bewegen ist.azazeel schrieb:Die problematischen Fälle sind diejenigen, in welchen die Kinder in den gegenseitigen Hass mit einbezogen werden
Man macht es, weil sich auch im Kinderschutz natürlich etwas bewegt und es Entwicklungen gibt. Ob sich das grundsätzlich bewährt wird die Zeit zeigen müssen.azazeel schrieb:Aber der Grund, warum man es (vielfach) doch macht ist, dass es saldiert betrachtet das kleinere Übel ist.
Auch Richterinnen und Richter bilden sich natürlich fort und für einen Tätigkeit als Verfahrensbeistand sind auch ein paar fortbildungen nötig. Kein Anwalt oder Anwältin kann einfach so sagen, ich mache das jetzt mal.sacredheart schrieb:Weder haben Familienrichter in der Regel irgendeine Ausbildung dafür, noch Rechtsbeistände der Kinder, die häufig Anwälte sind.
Das sind ja Experten, die da sitzen. Natürlich kann der Eindruck auch falsch sein - aber ist die Alternative, dann gar nicht zu fragen?sacredheart schrieb:Schon die Idee, dass mit diesen Befragungen wirklich der Kindeswille ermittelt werden könnte, ist eher trügerisch. Die Gefahr besteht, dass situative Äußerungen überbewertet werden.
Das ist doch nur eine Unterstellung. Als wäre es reiner Zufall, wenn jemand, der das als Beruf macht, auch eine Münze werfen könnte.sacredheart schrieb:Eine echte Kindeswillensermittlung könnte in einer steukturierten kinderpsychiatrischen Analyse ermittelt werden, sonst kann man auch eine Münze werfen.
Und die Belastung ist in dem Fall für das Kind sehr viel höher. So etwas ist sinnvoll, wenn Zweifel in einer normalen Befragung aufkommen.sacredheart schrieb:Und so eine Analyse kostet viel Zeit, viel Geld und Berfügbarkeit von Kinderpsychiatern. All das ist selten gegeben.
Mich würde ein konkretes Beispiel helfen, das zu verstehen. Wenn ich eine gescheiterte Ehe habe, in der die Parteien sich nicht mal zum Wohle des Kindes rational verständigen können - was wäre da ein außergerichtlicher Weg, den Du vorschlagen könntest?Zaunkönigin schrieb:Mir ging es eher darum, dass viele Eltern ohne ein gerichtliches Verfahren dort gar nicht ankommen. Aus unterschiedlichen Gründen.
Das sind aber die eher typischen Fälle der Scheidung. Immerhin muss man eine gewisse Motivation haben, sich zu trennen. Manchmal sind das saldierte Rationale Gründe und man trennt sich vernünftig. Doch meist ist das eine emotionale Sache und man streitet sich über alles Mögliche. Und wenn es emotional geführt wird, werden auch Mittel und Wege eine Option, die man - würde man vernünftig sein - nicht erwägen würde.Zaunkönigin schrieb:Wenn schon Hass da ist, ist man bei den hochproblematischen Fällen, bei denen nur noch schwer etwas zu bewegen ist.
Was ist denn Deine konkrete Abgrenzung dieser beiden Begrifflichkeiten? Sobald es Streit um das Aufenthaltsrecht gibt, findet doch typischerweise auch eine Auswirkung auf die Kinder statt? Mindestens unbewusst. Man ist ja jeweils der Meinung, das Kind wäre bei einem selbst besser aufgehoben.Zaunkönigin schrieb:es gibt einen großen Unterschied zwischen strittigen und hochstrittigen Eltern.
Klar. Das muss sich mit der Zeit erweisen.Zaunkönigin schrieb:Wird man sehen, ob das der Weisheit letzer Schluss ist.
Ich wüsste nicht, wer Dich dazu veranlasst haben könnte?Zaunkönigin schrieb:Ich bin etwas überrascht, dass das extra betont werden muss.
Meine?azazeel schrieb:Was ist denn Deine konkrete Abgrenzung dieser beiden Begrifflichkeiten?
Hochkonflikthaftigkeit in Abgrenzing zu „normalen“ TrennungskonfliktenQuelle: https://efb-berlin.de/trialog/hochstrittige-eltern-verstehen-konflikte-regulieren/
Das dreistufige Modell der Konflikteskalation von Alberstötter (2006) ist in der Praxis gut aufgenommen und gilt als sinnvolles Orientierungsmodell (vergl. bke-Stellungnahme in diesem Heft S. 40 ff.). Alberstötter unterscheidet:
Stufe 1: Zeitweilig gegeneinander gerichtetes Reden und Tun
Stufe 2: Verletzendes Agieren und Ausweitung des Konfliktfeldes
Stufe 3: Beziehungskrieg – Kampf um jeden Preis.
Eine Unterscheidung von 3 Konfliktstufen ergab sich auch im Rahmen empirischer Forschung im angesprochenen Forschungsprojekt, wobei die Väter und Mütter auf der höchsten Konfliktebene sich von den beiden anderen Gruppen vor allem auch in Merkmalen unterscheiden, die bedeutsam für professionelle Interventionen sind.
Das habe ich auch nicht getan, das ist nach meinem Eindruck deine Lesart.azazeel schrieb:Ich bin nur mit der Einlassung unglücklich, eine bestimmte Vorgehensweise einseitig als schlecht zu bezeichnen, wenn es doch darum geht, diese Sache in einer Gesamtbetrachtung der Vor- und Nachteile zu bewerten.
Ja, Deine. Weil Du "Hass" schon als Hochkonfliktsituation bezeichnest.Zaunkönigin schrieb:Meine?
Dann ist es auch gut. So kam es halt rüber.Zaunkönigin schrieb:Das habe ich auch nicht getan