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Kann eine für tot erklärte Person wieder als lebend erklärt werden?

2 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Menschen, Vermisste Menschen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Jules20 Diskussionsleiter
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Kann eine für tot erklärte Person wieder als lebend erklärt werden?

um 17:29
Hallo zusammen,

ich habe mich gerade gefragt, ob eine Person, dir für Tod erklärt wurde, wieder als lebend erklärt werden kann. Eigentlich müsste dies ja möglich sein, weil oft sind die Personen ja vermisst und man kann nicht mit ganzer Gewissheit sagen, dass diese Person wirklich Tod ist.

Welche Vorraussetzungen müssten erfüllt sein, damit die Person wieder für lebendig erklärt wird? Zum Beispiel, wenn die Person wieder auftaucht?

Gab es solche Fälle schon einmal?

Was denkt ihr - kommen solche Fälle öfter vor, als man denkt?

Liebe Grüße und einen schönen Abend.


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Kann eine für tot erklärte Person wieder als lebend erklärt werden?

um 17:45
Wenn eine fälschlicherweise für tot erklärte Person wieder auftaucht, muss die Todeserklärung durch das zuständige Amtsgericht aufgehoben werden. Dies erfolgt auf Antrag der betroffenen Person selbst oder der Staatsanwaltschaft gemäß
§ 30 Verschollenheitsgesetz (VerschG).


Die wichtigsten Schritte und Konsequenzen sind:
-----------------------------------------------------------

Antragstellung: Der Antrag auf Aufhebung der Todeserklärung ist bei dem Amtsgericht zu stellen, das das ursprüngliche Aufgebotsverfahren durchgeführt hat.

Identitätsnachweis: Die Person muss ihre Identität nachweisen (durch Vorlage der Ausweisdokumente
und behördliche Prüfung).

Rückabwicklung: Es müssen Erbschaften und Vermögenswerte rückabgewickelt werden. Erbscheine werden zurückgezogen, und erhaltene Leistungen (z. B. von Lebensversicherungen) sind in der Regel zurückzuzahlen.

Eherecht: Die frühere Ehe wird nicht automatisch wiederhergestellt. Geht der überlebende Ehegatte eine neue Ehe ein, bleibt diese in der Regel bestehen, und die erste Ehe ist endgültig aufgelöst (§ 1319 BGB). Der zurückgekehrte Ehegatte kann die neue Ehe nur unter engen Voraussetzungen (z. B. bei arglistiger Täuschung) innerhalb eines Jahres anfechten (§ 1320 BGB).


Und außerdem es heißt:

Der Tod

und

Er oder Sie ist tot


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