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Der Kannibale von Rotenburg

606 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kannibale, Rotenburg, Armin Meiwes ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 13:24
@cododerdritte hat recht. Da reicht aber ein Bauzaun aussenrum mit entsprechender Beschilderung. Zum entsorgen kann einen keiner zwingen. Es muss nur der Zutritt verwehrt werden. Sonst hätten einige Besitzer leerstehender Fabriken etc. viel zu tun.

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19.04.2023 um 16:30
@Sterntänzerin
@cododerdritte

Naja ein Zaun drum und fertig. Das sollte eigentlich reichen.
Zitat von Markus-MagnusMarkus-Magnus schrieb:Armin Meiwes sitzt meiner Meinung mach schon unüblich lange für das was er getan hat. Mit Jemandem der das wollte wohlgemerkt. Hier laufen viel schlimmere Verbrecher frei herum. Siehe die Kriminalrubrik hier bei Allmystery.
Naja letztendlich geht es ja nach verbüßen der mindestzeit darum von wem noch eine Gefahr ausgeht und vom wem nicht. Das hat nur noch bedingt etwas mit der Tat zu tun sondern eher mit den Beweggründen.


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Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 21:37
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die Mindestverbüßungsdauer einer LL-Freiheitsstrafe liegt bei 15 Jahren.
Jep.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Es gibt aber auch Inhaftierte, die 30 Jahre oder länger einsitzen.
Sicher, aber extrem häufig sind diese Fälle nicht. Erst recht nicht bei Ersttätern wie Meiwes. Sieht man sich zb Degowski und Rösner an, Degowski kam nach fast 30 Jahren frei, obwohl die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Rösner sitzt noch. Beides Intensivtäter.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Dann gibt es noch einen Anteil von ca. 1/Fünftel bis 1/Sechstel der Inhaftierten, welche die Strafe als "reales lebenslänglich" erleben und in der JVA versterben.
Das kann aber eben auch nach zb 10 Jahren passieren. Dann war für diesen Täter der letzte Knastaufenthalt auch "lebenslänglich".
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Das würde bedeuten, dass er erst 2024/2025, die derzeitige "Durchschnittsverbüßung" , hinter sich bringen würde.
Ja. Mich wundert eben nur die Aussage des Anwalts.
Zitat von Markus-MagnusMarkus-Magnus schrieb:Armin Meiwes sitzt meiner Meinung mach schon unüblich lange für das was er getan hat. Mit Jemandem der das wollte wohlgemerkt.
So sehe ich das auch, auch wenn das Gericht der Tötung auf Verlangen nichts abgewinnen konnte. Wenn man sich aber die Chats von Meiwes und Brandes durchliest, erkennt man sehr schnell, was Brandes wollte.
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Naja letztendlich geht es ja nach verbüßen der mindestzeit darum von wem noch eine Gefahr ausgeht und vom wem nicht. Das hat nur noch bedingt etwas mit der Tat zu tun sondern eher mit den Beweggründen.
Schon klar, aber welche Gefahr für die Allgemeinheit geht von Meiwes aus? Er mordete nicht wahllos.


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Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 22:00
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Schon klar, aber welche Gefahr für die Allgemeinheit geht von Meiwes aus? Er mordete nicht wahllos.
Die wenigsten morden wahllos. Nach dem Mord ist schließlich der stressfaktor verschwunden. Man kann niemanden zweimal töten um es salopp zu formulieren.
Es gibt ja Gründe warum er so wurde, was es ihm brachte. Nämlich Nähe zu dem anderen Menschen indem man ihn isst. Das ist nicht so einfach zu therapieren.
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Sieht man sich zb Degowski und Rösner an, Degowski kam nach fast 30 Jahren frei, obwohl die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde. Rösner sitzt noch.
Bei dennen sieht man das ja gut. Rösner ist, so sagt man ja auch nicht wirklich therapierbar. Auch er wird meiner Meinung nach nicht mehr frei kommen bzw höchstens zum sterben.


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Der Kannibale von Rotenburg

20.04.2023 um 16:30
Ich bin auch nach all den Jahren und immer wieder beschäftigen mit dem Fall und den dazugehörigen Personen gespaltener Meinung. Einfach ausgedrückt ist auf der einen Seite dieses "Er hat extras Abartiges getan" und auf der anderen Seite das "Er hat aber nichts getan, womit sein Gegenüber nicht einverstanden gewesen wäre". Müsste ich mich für eine der beiden Seiten entscheiden, würde ich eher bei der zweiten landen.

Sehr, sehr schwierig für mich, diesen Fall für mich persönlich moralisch einzuordnen. Aber wie gesagt, am Ende tendiere ich zu dem Fazit für mich persönlich, dass er zwar etwas heftiges getan hat, ich ihn aber nicht als Mörder im klassischen Sinne bezeichnen würde. Hätte er jemanden verschleppt und gegen dessen Willen gehandelt, wäre es natürlich eine eindeutige Sache. Aber im Fall Meiwes finde ich es schwierig.

Gab es mal Gutachten, die besagen, dass man nicht ausschließen könnte, dass er auch gegen den Willen eines anderen diesen entführen und essen würde? Oder ob er irgendwann durchaus so weit gegangen wäre, wenn niemand seinem Bedürfnis nachgekommen wäre? Das wäre für mich natürlich auch ein Grund, ihn doch nicht frei zu lassen.


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Der Kannibale von Rotenburg

20.04.2023 um 21:09
Ein aktuelles Interview mit dem Anwalt von Herrn Meiwes:

https://www.hna.de/lokales/rotenburg-bebra/rotenburg-fulda-ort305317/brand-rotenburger-kannibalen-haus-meiwes-anwalt-interview-92224350.html


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20.04.2023 um 22:39
@Photographer73

Letztendlich könnten wir uns darauf einigen, dass derzeit bei Herrn M. eine "Sicherungsverwahrung", durch die "Hintertür" praktiziert wird.

Denn die Behörden argumentieren, dass Herr M. erst auf Bewährung entlassen werden könne, wenn er keine "Gefahr mehr für die Allgemeinheit" darstelle.

Da haben wir auch den direkten Bezug, zum Procedere der Sicherungsverwahrung.

Nähmen wir an, dass damals beim Urteil zusätzlich eine Sicherungsverwahrung für Herrn M. angeordnet worden wäre, tritt das deutlich zutage.

Denn...

Bei der Feststellung das von einer Person, keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgehen würde....

Müsste eine angeordnete Sicherungsverwahrung, unverzüglich beendet, zur Bewährung ausgesetzt und der Inhaftierte frei gelassen werden.


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Der Kannibale von Rotenburg

20.04.2023 um 22:59
Zitat von Markus-MagnusMarkus-Magnus schrieb:Armin Meiwes sitzt meiner Meinung mach schon unüblich lange für das was er getan hat. Mit Jemandem der das wollte wohlgemerkt. Hier laufen viel schlimmere Verbrecher frei herum. Siehe die Kriminalrubrik hier bei Allmystery.
Ich glaube, die Einzigartigkeit des Verbrechens spielt da eine große Rolle. Stell dir mal vor, er wird entlassen und frisst -überspitzt gesagt- den Müllmann oder den Briefträger auf. Dann wäre der öffentliche Aufschrei einfach riesig und vermutlich würden sich Medien weltweit auf den Fall stürzen, weil er doch sehr einzigartig war.

Ich finde, der Mensch kann viele Phantasien haben. "Beruhigend" bei dem Fall ist wenigstens, dass er nicht irgendjemanden von der Straße mitgenommen hat (z.B. den Müllmann oder Briefträger, weil sie gerade auf seinem Grundstück waren), sondern seine Phantasien soweit unter Kontrolle hatten, bis er jemanden hatte, der praktisch sein Gegenstück war und eingewilligt hat.

Allerdings ist es dann doch irgendwie verstörend, dass er das Folgende dann einfach durchgezogen hat: Essen eines Körperteils, "erlegen" des Opfers, zerteilen des Opfers, Einfrieren des Opfers in portionsgerechten Stücken. Und dann einfach normal weiterlebte - bis die Polizei ihn ermittelte und er sich dann stellte und geständig war.

Ich bin da auch etwas hin- und hergerissen, aber vermutlich kann man es als Gesellschaft nicht erlauben, dass jemand wie er auf freien Fuß ist und sich ungehindert in der Gesellschaft bewegt. Man stelle sich mal hypothetisch den Fall vor: Er lernt einen totkranken Familienvater mit Frau und drei kleinen Kindern kennen, der nicht heilbar ist. Die Frau ist finanziell nicht abgesichert, der Mann hat nicht mehr lange zu leben. Er beschließt, sich selbst zu verkaufen, um seiner Frau ein finanziell entspannteres Leben zu ermöglichen. Eigentlich eine win:win Situation ohne "großen Schaden" - trotzdem werden da Grenzen überschritten, die man nicht dulden kann.


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Der Kannibale von Rotenburg

20.04.2023 um 23:32
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ich finde, der Mensch kann viele Phantasien haben. "Beruhigend" bei dem Fall ist wenigstens, dass er nicht irgendjemanden von der Straße mitgenommen hat (z.B. den Müllmann oder Briefträger, weil sie gerade auf seinem Grundstück waren), sondern seine Phantasien soweit unter Kontrolle hatten, bis er jemanden hatte, der praktisch sein Gegenstück war und eingewilligt hat.
Ich bin da auch immer noch zwiegespalten. Das Opfer war einverstanden und hatte nicht nur den Traum „geschlachtet“ zu werden sondern hat seinen Abgang auch akribisch vorbereitet - Haartransplantation in London war es glaube ich. Man denkt dann schon: ja da haben sich eben zwei gefunden. Außerhalb jeglicher Norm. Aber letztendlich ist Meiwes gestört und ich glaube nicht dass ihn seine Fantasien jemals wieder verlassen werden. Er sollte zumindest unter Aufsicht und ohne Internet bleiben.


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21.04.2023 um 01:07
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ich glaube, die Einzigartigkeit des Verbrechens spielt da eine große Rolle.
Aber gerade die "Einzigartigkeit", wurde ja vom Gericht nicht festgestellt.

Das Urteil sah die Tatbestände des Mordes und der Störung der Totenruhe als erfüllt an.


Eine darüber hinaus gehende "besondere Verwerflichkeit" oder "besondere Grausamkeit" des Handelns des Täters, hätte das Gericht, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ahnden müssen.

Dies geschah aber nicht.


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21.04.2023 um 07:13
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Letztendlich könnten wir uns darauf einigen, dass derzeit bei Herrn M. eine "Sicherungsverwahrung", durch die "Hintertür" praktiziert wird.
Nicht wirklich, man hat hier ja immerhin ein lebenslänglich stehen und dieses Urteil besagt nämlich das selbe. Erst wenn die Gefahr vertretbar wird kann eine Entlassung angestrebt werden.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Ich bin da auch etwas hin- und hergerissen, aber vermutlich kann man es als Gesellschaft nicht erlauben, dass jemand wie er auf freien Fuß ist und sich ungehindert in der Gesellschaft bewegt.
Genau das vermute ich mal. Kein Gutachter wird sich das antun, selbst wenn die Gefahr noch so gering ist.


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21.04.2023 um 16:56
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Die wenigsten morden wahllos. Nach dem Mord ist schließlich der stressfaktor verschwunden. Man kann niemanden zweimal töten um es salopp zu formulieren.
Es gibt ja Gründe warum er so wurde, was es ihm brachte. Nämlich Nähe zu dem anderen Menschen indem man ihn isst. Das ist nicht so einfach zu therapieren.
Bestimmt nicht, aber das ist auch bei anderen Taten manchmal der Fall. Nichts desto trotz sprechen wir hier "nur" von einem verurteilten Mord, plus Störung der Totenruhe.
Zitat von BoboKGBBoboKGB schrieb:Einfach ausgedrückt ist auf der einen Seite dieses "Er hat extras Abartiges getan" und auf der anderen Seite das "Er hat aber nichts getan, womit sein Gegenüber nicht einverstanden gewesen wäre". Müsste ich mich für eine der beiden Seiten entscheiden, würde ich eher bei der zweiten landen.
Ganz genau.
Zitat von BoboKGBBoboKGB schrieb:Gab es mal Gutachten, die besagen, dass man nicht ausschließen könnte, dass er auch gegen den Willen eines anderen diesen entführen und essen würde? Oder ob er irgendwann durchaus so weit gegangen wäre, wenn niemand seinem Bedürfnis nachgekommen wäre? Das wäre für mich natürlich auch ein Grund, ihn doch nicht frei zu lassen.
Nein. Und bei Meiwes war dieser Wunsch anscheinend auch nie vorhanden. Er wollte einen "Bruder", jemanden, der ihn nie wieder verlässt. Aber nicht auf Grundlage von Zwang, das unterscheidet ihn zb gravierend von Dahmer.
Zitat von MissMaryMissMary schrieb:Stell dir mal vor, er wird entlassen und frisst -überspitzt gesagt- den Müllmann oder den Briefträger auf. Dann wäre der öffentliche Aufschrei einfach riesig und vermutlich würden sich Medien weltweit auf den Fall stürzen, weil er doch sehr einzigartig war.
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Aber gerade die "Einzigartigkeit", wurde ja vom Gericht nicht festgestellt.

Das Urteil sah die Tatbestände des Mordes und der Störung der Totenruhe als erfüllt an.


Eine darüber hinaus gehende "besondere Verwerflichkeit" oder "besondere Grausamkeit" des Handelns des Täters, hätte das Gericht, mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ahnden müssen.

Dies geschah aber nicht.
Eben. Und deshalb sollte Meiwes mMn auch nach Verbüßung der Durchschnittsdauer entlassen werden.

Er tötete nicht irgendwen, er entführte niemanden oder vergriff sich am Postboten, er zwang niemanden zu irgendetwas, es war eine beidseitig gewollte Sache.

Das ist abnorm, darüber brauchen wir gar nicht sprechen, aber gerade die Beidseitigkeit sollte eben nicht außer Acht gelassen werden und nicht aufgrund der tabuisierten Tat ein Exempel an Meiwes statuiert werden.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.04.2023 um 19:51
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Eben. Und deshalb sollte Meiwes mMn auch nach Verbüßung der Durchschnittsdauer entlassen werden.
Würdest du ihm als Gutachter ein positives Gutachten schreiben? Wohlwissend, dass wenn erneut etwas passieren sollte das so große Wellen schlagen wird, dass es einen für immer routiniert. Man würde dich nie wieder begutachten lassen.


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Der Kannibale von Rotenburg

21.04.2023 um 21:34
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Würdest du ihm als Gutachter ein positives Gutachten schreiben? Wohlwissend, dass wenn erneut etwas passieren sollte das so große Wellen schlagen wird, dass es einen für immer routiniert. Man würde dich nie wieder begutachten lassen.
Puh...das ist "starker" Tobak.

Meine Meinung dazu ist glasklar.

Ein Gutachter ist beiden Parteien verpflichtet.

Sowohl der Gesellschaft, die er mit einem negativen Gutachten schützen muss.

Aber auch dem zu Begutachtenden, der auf ein positives Gutachten angewiesen ist, um wieder freigelassen werden zu können.


Deshalb darf ein Gutachter, persönliche Befindlichkeiten, wie seinen weiteren beruflichen Werdegang, wie von dir angesprochen, nicht in das Ergebnis des Gutachtens einfließen lassen.

Einen Gutachter der so handelt, gehört meiner Meinung nach aufgrund einer solchen Handlungsweise, stande pede vom "Hof gejagt".


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21.04.2023 um 21:41
@EDGARallanPOE
Es ist halt nur die Realität. Es macht es nur leider nicht besser.


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21.04.2023 um 22:03
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Würdest du ihm als Gutachter ein positives Gutachten schreiben? Wohlwissend, dass wenn erneut etwas passieren sollte das so große Wellen schlagen wird, dass es einen für immer routiniert. Man würde dich nie wieder begutachten lassen.
Es ist mit Sicherheit schwierig für einen Gutachter, andere Schwerverbrecher - da hast du Untersuchungen bezüglich der Rückfallquote und Anhaltspunkte - aber in dem Fall fischt man ja ziemlich im Trüben.


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22.04.2023 um 00:12
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Würdest du ihm als Gutachter ein positives Gutachten schreiben? Wohlwissend, dass wenn erneut etwas passieren sollte das so große Wellen schlagen wird, dass es einen für immer routiniert. Man würde dich nie wieder begutachten lassen.
Diese Frage hier in die Runde zu werfen, ist ja nun mehr als unfair. Ein Gutachter wird ja gerade deswegen mit einer Begutachtung beauftragt, weil er auf einem bestimmten Fachgebiet besondere Fachkenntnisse und Erfahrungen vorweisen kann. Zudem führt er für so ein Gutachten meist mehrere persönliche Gespräche mit der zu begutachtenden Person und den diese Person betreuenden Ärzten. Außerdem hat er Einblick in die Dokumentation der gestellten Diagnosen und der durchgeführten Therapien.

Das Gutachten gibt ja immer die aktuelle Situation wieder, berücksichtigt also auch immer die individuelle Entwicklung des Patienten. Sonst müsste man ja nicht regelmäßig neue Begutachtungen in Auftrag geben. Man will damit ja gerade feststellen, ob es in der Persönlichkeit, der persönlichen Einstellung, der Erkrankung etc. des Patienten eine Veränderung im Sinne einer Verbesserung gegeben hat und ob diese ausreicht, um eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung zu ermöglichen.

Hier im Thread sind dagegen lauter Laien unterwegs, die Herrn Meiwes nur aus der Berichterstattung in den Medien "kennen". Wie wissen, was er getan hat und auch einigermaßen, warum er das getan hat. Wer Zuschauer im Prozess war, mag ihn mal aus der Ferne gesehen und reden gehört haben, mehr aber auch nicht. Das ist dann aber eben auch vor ca. 20 Jahren gewesen. Danach hat er noch einmal ein Interview gegeben und sein Anwalt hat hier und da mal eine Frage über ihn beantwortet.

Wie soll man also mit dieser Ausgangslage eine solche Frage beantworten können? Auf welchem therapeutischen Stand Herr Meiwes heute ist, wissen wir doch gar nicht und kennen und in diesen Fachgebiet auch höchstens als interessierte Laien aus.

Hinzu kommt, dass ein Gutachter natürlich immer mit der Frage leben muss, welche Konsequenzen sein Gutachten für die ein oder andere beteiligte Seite hat. Genauso, wie er sich bewusst ist, dass eine Freilassung bei einer Fehleinschätzung der Gefährlichkeit durch ihn zu einer Katastrophe führen kann, ist er sich sicher auch bewusst, dass die zu begutachtende Person bei einer Fehleinschätzung in die andere Richtung weiterhin in Gefangenschaft leben muss, was einen großen Eingriff in ihre Rechte bedeutet und eben nur gerechtfertigt ist, wenn sie bei einer Freilassung für andere Menschen eine Gefahr darstellt.

Aber es ist halt seine Aufgabe, die Gefährlichkeit einzuschätzen und zwar anhand von möglichst objektiven Kriterien. Das der Gutachter Angst vor "großen Wellen" hat, die bei einer Fehleinschätzung über ihn hereinbrechen würden, ist dabei aber eben ein subjektives Kriterium des Gutachters, dass auf keinen Fall der zu begutachtenden Person angelastet werden darf.

Als Laie mag man sich das schwer vorstellen können, dass ein Gutachter diese Verantwortung übernimmt und dabei nicht so eine große Angst vor eine solchen Fehleinschätzungen hat, dass er nicht immer zum Schluss kommt, dass der Gefangene besser noch ein paar Jahre im Gefängnis bleiben sollte.
Aber man muss einem Gutachter eben schon so viel Fachkompetenz und Professionalität zutrauen, dass man erwarten kann, dass er diesen Beweggrund außen vor lässt. Sonst würde es auch keine Ingenieure geben, die den Bauplan für eine Rakete unterschreiben, mit der Menschen zum Mond fliegen, keinen Chirurgen, der bereit ist, eine OP am offenen Gehirn durchzuführen und nicht mal einen Busfahrer, der jeden Morgen einen mit 50 Kindern im Grundschulalter vollbesetzten Bus durch den Verkehr lenkt. Die alle sind sich der Gefahren, die bei ihrem Job durchaus bestehen, bewusst und haben aber so viel Fachkompetenz und Erfahrung, dass sie wissen, worauf sie in einer bestimmten Situation achten und wie sie sich entscheiden müssen.


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22.04.2023 um 07:24
@cododerdritte
Es ging mir ja nicht darum ihn zu begutachten sondern einfach mal darüber nachzudenken ob man selbst dazu bereit wäre Menschen in die Freiheit zu entlassen die mit ihren Taten international gar Aufsehen gesorgt haben. Wie gesagt ein Gutachter lebt davon, er ist für gewöhnlich nicht festangestellt und benötigt damit weitere Aufträge. Da ist es menschlich sich darüber Gedanken zu machen. Bei den anderen Beispielen hast du nur eins vergessen. Das sind Berufe bei denen du kaum andere Faktoren fürs scheitern hast. Klar das Material aber dafür übernimmt ja jemand anderes die Verantwortung, ja klar fremdeinwirkung im Straßenverkehr oder eben die menschen in der Rakete. Dafür ist er also auch nicht verantwortlich. Einem Menschen kannst du aber nur vor die Stirn schauen. Natürlich bekommen die einen extrem guten Einblick in den Mensch, aber das letzte Körnchen Ungewissheit bleibt. Das ist auch der Grund warum man nie in einem Gutachten zu lesen bekommt das keine Gefährlichkeit mehr besteht. Da liest man dann Sätze wie wie das von xyz eine geringe Wahrscheinlichkeit bestehen rückfällig zu werden oder aber mein besonderer lieblingsspruch von xyz gehe eine Gefahr von 12,45 % aus... ah ja.

Übrigens hat man doch erst vor einigen Jahren erlebt was eine Fehleinschätzung für die Personen bedeutet die sie getroffen haben. Als ein Häftlinge aus dem offenen Vollzug bei der Flucht vor der Polizei mit dem Auto eine Frau tötete.


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Der Kannibale von Rotenburg

22.04.2023 um 13:01
Die Frage ist eben auch: Kann man den Mann entlassen? Also auch aus seiner Perspektive: Er war offensichtlich jahrelang sehr unauffällig, aber im Untergrund gährte es ja in ihm. Beruflich erfolgreich (?), zumindest unauffällig. Aber: Jeder kennt sein Gesicht - wo soll er hin?
In eine anonyme Großstadt?

Manche Dinge schätzt er total falsch ein, z.B. die Sache mit seinem Haus. Dachte er, er könnte da nach der Haftentlassung wieder hin? Warum hat er es behalten?


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Der Kannibale von Rotenburg

22.04.2023 um 15:01
@MissMary
Wenn du danach gehst dürftest du keinen inhaftierten mit langen Strafen frei lassen.


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