Menschen
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Der Kannibale von Rotenburg

606 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kannibale, Rotenburg, Armin Meiwes ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 19:03
Es wundert mich, dass der Anwalt von Meiwes sich wie folgt äußerst
Laut Rechtsanwalt Ermel steht derzeit nicht fest, ob Meiwes wieder auf freien Fuß kommt oder lebenslänglich im Gefängnis bleibt.
(Aus dem Link von @krungt )

Meiwes wurde wegen Mordes verurteilt, ohne Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Sicherungsverwahrung wurde auch nicht angeordnet. Er sitzt seit 20 Jahren ein. Warum sollte er lebenslang im Gefängnis bleiben?

Anzeige
2x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 19:03
Das Grundstück wird ihm ja wohl bleiben und so winzig wird das ja vermutlich nicht sein.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 19:47
@Bundesferkel

Bei dem Zustand, in dem sich das Haus mittlerweile befand, wird das Grundstück wahrscheinlich wirklich deutlich mehr wert sein, als das Gebäude.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 20:18
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Meiwes wurde wegen Mordes verurteilt, ohne Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Sicherungsverwahrung wurde auch nicht angeordnet. Er sitzt seit 20 Jahren ein. Warum sollte er lebenslang im Gefängnis bleiben?
Seine letzten Anträge zur vorzeitigen Entlassung wurden abgelehnt. Man hält ihn wohl noch für gefährlich und entsprechend kann er bis zum Ende seines Lebens im Knast bleiben.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 20:47
@Ray.


Ich weiß, aber der letzte Antrag liegt auch schon wieder 5 Jahre zurück. Und ohne bSdS oder angeordneter Sicherungsverwahrung dürfte es schwer werden ihn wirklich bis zum Lebensende drin zu behalten. Da gibt's doch ganz andere Kaliber. Gefahr für die Allgemeinheit sehe ich bei ihm nicht, auch wenn die Tat natürlich abnorm war.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 21:23
@Photographer73
Im August 2020 wurde ebenfalls abgelehnt. Meines Wissens nach ist er auch nicht im offenen Vollzug
ebenso gehe ich davon aus, dass er nicht mehr in der sotha ist. Der Zeitraum ist dafür zu lang.
Ergo ist der Therapieerfolg nicht wie gewünscht eingetreten.
Schwer wird es nicht ihn im Knast zu lassen, er sitzt noch immer eine lebenslange Haftstrafe ab. Solange seine Prognose nicht gut ist wird er nicht entlassen.


1x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 21:28
Zitat von Ray.Ray. schrieb:August 2020 wurde ebenfalls abgelehnt.
Das hab ich gar nicht mitgekriegt, mein letzter Stand war 2018. Danke für die Info!


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 21:36
@Photographer73
5 Jahre wäre extrem seltsam vor allem wenn man davon ausgeht das selbst negative Bescheide einen weiter bringen.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 21:38
https://osthessen-news.de/n11743906/anwalt-harald-ermel-ueber-armin-meiwes-ihm-wurde-das-letzte-genommen.html

Ein Statement Herrn Ermels, sein Anwalt


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 22:31
@Ray.

Deshalb hat mich das so gewundert. Bei Wiki finde ich auch als letzten Stand 2017/2018 für die Ablehnung. Danach nichts mehr. Ist nicht up 2 date, hab das mit 2020 jetzt auch in der Presse gefunden. Vielleicht stellt er ja bald wieder einen Antrag.

@cat_and_go

Da er, lt Anwalt, das Geld für die Entsorgung der Ruine nicht hat, wird es wohl auf einen Verkauf hinauslaufen.


1x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 22:55
@Photographer73
Die Stadt will sich wohl auch beteiligen, zumindest wollen sie in irgendeiner Form wohl helfen.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 23:35
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Da er, lt Anwalt, das Geld für die Entsorgung der Ruine nicht hat, wird es wohl auf einen Verkauf hinauslaufen.
Warum sollte er? Meines Wissens nach ist er nicht verpflichtet die Ruine zu beseitigen. Abgesehen davon muss ja auch erst mal der Hintergrund vom Brand geprüft werden.


1x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 23:38
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Warum sollte er? Meines Wissens nach ist er nicht verpflichtet die Ruine zu beseitigen. Abgesehen davon muss ja auch erst mal der Hintergrund vom Brand geprüft werden.
Er ist aber für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich und da wird die Gemeinde argumentieren, dass die nicht gewährleistet ist, wenn dort ein Trümmerberg rumliegt.

Die Untersuchung durch Brandgutachter dauert nur Tage, dadurch ist jetzt kein Zeitgewinn zu erwarten.


1x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 23:42
Zitat von cododerdrittecododerdritte schrieb:Er ist aber für die Sicherheit auf dem Grundstück verantwortlich und da wird die Gemeinde argumentieren, dass die nicht gewährleistet ist, wenn dort ein Trümmerberg rumliegt.
Wenn die auf dem Grundstück liegen gefährden sie niemanden. Es ist wohl eher so, daß die Gemeinde unbedingt will das die verschwinden.


2x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

18.04.2023 um 23:57
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wenn die auf dem Grundstück liegen gefährden sie niemanden. Es ist wohl eher so, daß die Gemeinde unbedingt will das die verschwinden.
Es hängt natürlich immer vom Zustand des Gebäudes ab, wie gefährlich und somit teuer so ein Brandruine im Zweifelsfall werden kann und wenn ich mir die Bilder, die man im Internet so angucke, ist in diesem Fall ja wirklich kaum noch was übrig, aber so ganz generell kann sowas durchaus ins Geld gehen.

Man denke da z.B. an einen Sturm. Wenn da irgendwelche Teile aufgewirbelt werden und gegen andere Häuser oder Autos knallen, wird das teuer. Denn den zuständigen Stellen wird dann zurecht sehr egal sein, dass Meiwes im Knast sitzt. Es ist sein Grundstück, also muss er gegebenenfalls durch Dritte sicherstellen, dass sein Eigentum keinen Schaden anrichtet.

Wobei mich sowieso wundert, dass das Grundstück nicht schon vor dem Brand verkauft wurde, immerhin entstehen ja trotz Nichtnutzung Kosten. Spätestens ab dem Zeitpunkt, zu dem es nicht mehr bewohnbar war. Ganz davon zu schweigen, was passiert, wenn irgendwelche Menschen, die meinen, sich im Inneren herumtreiben zu müssen, durch irgendeine morsche Decke krachen. Denn auch dafür kann der Gebäudeeigner haftbar gemacht werden.

Meine Mutter war leider auch jahrelang Besitzerin einer unbewohnbaren Brandruine. Die hatte bei jedem Sturm wirklich Panik (da das Gebäude in dem Fall nicht in sich zusammen gefallen war, hätten da aber auch eher größere Schäden entstehen können), von all den anderen eben genannten Kosten und Gefahren ganz zu schweigen. Sie war wirklich heilfroh, als sich nach Jahren ein Käufer gefunden hat, der ihr das Gelände zu einem Spottpreis abgekauft und die Ruine vollends abgerissen hat. Hauptsache, sie war den ganzen finanziellen und mentalen Ballast los.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 00:31
Zitat von Photographer73Photographer73 schrieb:Meiwes wurde wegen Mordes verurteilt, ohne Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld. Sicherungsverwahrung wurde auch nicht angeordnet. Er sitzt seit 20 Jahren ein. Warum sollte er lebenslang im Gefängnis bleiben?
Dazu gibt es eine interessante Beschreibung auf dieser Seite:

https://gefaengnisseelsorge.net/lebenslang


Da sich der Text, zumindest bei mir, nicht für ein Zitat markieren lässt, gebe ich die für mich wesentliche Aussage, mit eigenen Worten wieder.

Nachzulesen in Absatz 3, der von mir verlinkten Webseite.

Die Mindestverbüßungsdauer einer LL-Freiheitsstrafe liegt bei 15 Jahren.

Die durchschnittliche Verbüßungszeit einer LL-Freiheitsstrafe, liegt auf alle Inhaftierten bezogen, bei 22 Jahren.

Es gibt aber auch Inhaftierte, die 30 Jahre oder länger einsitzen.

Dann gibt es noch einen Anteil von ca. 1/Fünftel bis 1/Sechstel der Inhaftierten, welche die Strafe als "reales lebenslänglich" erleben und in der JVA versterben.


A.M. stellte sich laut Wiki-Artikel, im Dezember 2002 der Polizei und dürfte sich ( eventuell mit einer kleinen Unterbrechung, weil er im ersten Prozess ja nicht wegen Mordes verurteilt wurde) in Haft befinden.

Das würde bedeuten, dass er erst 2024/2025, die derzeitige "Durchschnittsverbüßung" , hinter sich bringen würde.


3x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 01:13
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:A.M. stellte sich laut Wiki-Artikel, im Dezember 2002 der Polizei und dürfte sich ( eventuell mit einer kleinen Unterbrechung, weil er im ersten Prozess ja nicht wegen Mordes verurteilt wurde) in Haft befinden.
Richtig muss es natürlich heißen:

A.M. stellte sich laut Wiki-Artikel, im Dezember 2002 der Polizei und dürfte sich ( eventuell mit einer kleinen Unterbrechung, weil er im ersten Prozess ja nicht wegen Mordes verurteilt wurde) seitdem in Haft befinden.


melden

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 06:56
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Die durchschnittliche Verbüßungszeit einer LL-Freiheitsstrafe, liegt auf alle Inhaftierten bezogen, bei 22 Jahren.
Also auch die mit SV und Schwere der Schuld.

Mich würde mal die Durchschnittsdauer aller LL-Häftlinge ohne SV und Schwere der Schuld interessieren.

Ich meine mal gelesen zu haben das es ca 17 oder 18 Jahre waren.

Armin Meiwes sitzt meiner Meinung mach schon unüblich lange für das was er getan hat. Mit Jemandem der das wollte wohlgemerkt. Hier laufen viel schlimmere Verbrecher frei herum. Siehe die Kriminalrubrik hier bei Allmystery.


5x zitiertmelden

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 07:29
Zitat von Markus-MagnusMarkus-Magnus schrieb:Also auch die mit SV und Schwere der Schuld.
Die Sicherungsverwahrten, werden nicht statistisch eingerechnet.

Die Sicherungsverwahrung, kann erst angetreten werden, wenn die vom Gericht verhängte Freiheitsstrafe abgebüßt ist.

Sie ist dann keine sanktionierende Strafmaßnahme mehr, sondern eine Präventivmaßnahme.
Denn das Gericht kann in besonderen Fällen anordnen, dass ein Straftäter zur Sicherungsverwahrung eingewiesen wird, nachdem er seine reguläre Freiheitsstrafe abgesessen hat. Diese Verwahrung in einer gesonderten Anstalt ist keine neue Strafe, sondern eine Präventivmaßnahme zum Schutze der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern.
Quelle: https://www.koerperverletzung.com/sicherungsverwahrung/


melden

Der Kannibale von Rotenburg

19.04.2023 um 10:34
Zitat von Ray.Ray. schrieb:Wenn die auf dem Grundstück liegen gefährden sie niemanden. Es ist wohl eher so, daß die Gemeinde unbedingt will das die verschwinden.
Das stimmt eben so nicht. Soweit ich weiß, war das Haus z.B. unterkellert. Und der Keller wird z.B. noch weitgehend stehen, weil Keller er gemauert war.
Wenn also jemand in den Keller "einsteigt", dort die Treppe hinunterstürzt und sich das Bei bricht, dann ist der Hausbesitzer, der nicht gesorgt hat, dass solche Gefahren auf seinem Grundstück verhindert werden, dafür verantwortlich.

Man wundert sich, weil natürlich eigentlich niemand etwas in dem Keller verloren hat und niemand das Gruindstück betreten muss, eigentlich nicht mal darf.
Trotzdem wird dem Grundstücksbesitzer in solchen Fällen zumindest eine Teilschuld angerechnet, wenn das Grundstück bzw. die Ruine nicht ausreichend gesichert war.


Anzeige

melden