Cachalot schrieb am 30.05.2025:Da liegt ein Denkfehler vor. Wenn ich jeden Job annehmen muss um zu überleben hab ich im Vorfeld große Fehler gemacht.
Es gibt so etwas wie Schulen, Ausbildungen, Studiums. Alle drei auch für künstlerische Berufe.
Du kannst BAB oder BAFÖG beantragen. All das steht jedem offen.
Der Tendenz stimme ich zu (= sich selbst drum kümmern!), den Details (v.a.: steht jedem offen) nicht.
Den Details aber nicht: nicht alle Ausbildungen sind kostenlos oder gar mit Ausbidungsvergütung - Berufsfachschulen kosten oft Schulgeld.
Da Bafög vom Elternverdienst abhängt, fällt es weg oder ist zumindest stark verzögert, unterschreiben diese nicht, d.h. legen ihre
fnanziellen Verhältnisse nicht offen. Auch in der Zeit muss man von etwas leben.
(Selbst z.B.: sämtliche Schulabschlüsse (Mittlere Reife, dann Allgemeine Hochschulreife), Berufsausbildung (technische Berufsausbildung dual d.h. mit Ausbildungsvergütung), Studium (technisches Fach bis zur Promotion) ohne Abbrüche und mit Bestnoten, nie arbeitslos gewesen.
Somit sicherlich keine "großen Fehler".
Dennoch wäre zeitweise ein BGE eine große Unterstützung gewesen, z.B. um die Stunden im Nebenjob zu reduzieren v.a. in Bildungsgängen die bereits Vollzeit sind. Auch wäre die Angewiesenheit darauf, in jeder vorlesungsfreien Zeit in Vollzeit zu arbeiten, sowie für Prüfungphasen anzusparen weggefallen - BGE hätte es leichter gemacht, notfalls zu überbrücken. Auch so geschafft (schätzungsweise: da ich gut belastbar bin, mir Lernen immer leicht fiel); schon bei einer schlechteren Situation (z.B. einmal nicht in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten könne da z.B. keinen Nebenjob erhalten oder planbare OP in die Zeit legen müssen) hätte das leicht anders aussehen können.
Für Wohngeld war übrigens mein Einkommen zu niedrig (!).
Bafög: Wenn Eltern dafür nicht unterschreiben, muss man die Eltern verklagen. Was macht man in der Zwischenzeit?
Bei Hartz IV zählte eine Ausbildungsvergütung zum anzurechnenden Einkommen bzgl. Bedarfsgemeinschaft. Minderjährige Auszubildende werden tendenziell noch bei den Eltern wohnen; ein WG-Zimmer mit 15 oder 16 Jahren ist kaum zu bekommen.)
Würde daher z.B. ein BGE der Art, es immerhin z.B. für max. x Monate im Leben, oder unter sehr vereinfachten Voraussetzungen (elternunabhängige Unterstützung wenn in Ausbildung oder anderweitig, allgemein gesagt, "etwas gemacht" wird) befürworten.
Mir geht es da gar nicht mal um zu kompizierte Formulare, sondern Fälle in denen aktuell Unterstützung verweigert wird da man Mindestbedingungen nicht erfüllt, welche einen zudem finanziell schlechter dastehen lassen , wie zu geringes Einkommen für Wohngeld (dachte mir persönlich sogar: würde ich so viel verdienen wie mindestens nötig, würde alles passen und ich würde nicht mal versuchen Wohngeld zu beantragen), kein Bafög wenn Eltern nicht unterschreiben (Eltern die das verweigern werden tendenziell auch icht jene sein zu denen ein gutes unterstützendes Verhältnis existiert).