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Rechtsirrtümer

62 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Recht, Rechtsirrtümmer ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:18
man darf sogar in einen pkw mit 5 personen hinten sitzen,auch wenn diese nicht anschnallen können...es darf nur das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten werden

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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:24
@andreasko

man darf sogar in einen pkw mit 5 personen hinten sitzen,auch wenn diese nicht anschnallen können...es darf nur das zulässige gesamtgewicht nicht überschritten werden

Echt jetzt ?
Biste dir sicher ?


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:31
@ lamm

§21(a) StVO regeln die Personenbeförderung. Das ganze in Verbindung mit dem Zulässigen Gesamtgewicht betrachtet ergibt sich die Aussage, dass mehr Personen als Sitze mitgenommen werden dürfen.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:35
So ein Quatsch.

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Ausnahmen gibt es nur für spezielle Beförderungsarten wie z.B. Busse mit Stehplätzen.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:38
Solange die maximale Zuladung nicht überschritten wird und der Fahrer nicht behindert wird, darf man in einen 5-gurtigen Wagen sogar 8 Leute mitnehmen. Es müssen noch nicht einmal alle angeschnallt sein - aber es müssen alle vorhandenen Gurte genutzt werden.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:44
Zu den vorgeschribenen Sicherheitsgurten des PKW:
§35a StVZO - Sitze, Sicherheitsgurte, Rückehaltesysteme
Die Gurte sind entsprechend der Anzahl der eingetragenen Sitze vorgeschrieben. Für nicht eingetragene Sitzplätze -wie z.B. die vierte Person auf der Rückbank mit drei Sitzen- sind auch keine Gurte vorgeschrieben, folglich auch nicht entsprechend der v.g. §§ anlegepflichtig.

glaubt es oder auch nicht...ruft doch mal die polizei an und fragt selber...es ist erlaubt


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 13:53
Ich weiß echt nicht wo du das aus den genannten Paragraphen rauslesen möchtest ... der §21 STVO ist da mMn sehr eindeutig und im §35a STVZO kann ich auf die Schnelle nichts finden, was deiner Aussage entspricht.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 14:07
hab auf die schnelle das gefunden

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=1309


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 14:07
OK, nach kurzer Recherche sieht es wohl so aus, dass da bis 2006 wirklich eine Lücke in der STVO war, die aber seit 2006 mittels des von mir genannten §21 STVO geschlossen wurde.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 14:17
kein witz :)

In Datona Beach, Florida, verbietet es der Gesetzgeber, öffentliche Mülleimer (!!) sexuell zu belästigen

demnach dürfte es erlaubt sein,seinen eigenen mülleimer zu belästigen


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 15:27
Irrtum: Mundraub wird nicht bestraft.

Den Straftatbestand "Mundraub" gibt es gar nicht ( mehr) es ist immer ein Diebstahl, auch wenn du etwas gleich isst.
siehe Wikipedia: Mundraub

Andreas


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 16:19
@andreasko

Lustige amerikanische Gesetze gibt es zu Hauf!!! Gucks du hier:

http://www.baerfacts.de/2006/10/20/lustige-amerikanische-gesetze/

Euer Lord Bär


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 16:21
man darf aber die tüten chips zum beispiel im laden aufmachen,probieren und wenn es nicht schmeckt kann man es wieder abgeben...bezahlen braucht man nur den einkaufspreis der tüte,nicht den Verkaufspreis


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 16:27
@andreasko

Und was ist, wenn man sich meinetwegen eine Coke nimmt, sie komplett trinkt, und dann sagt, dass sie ihm doch nicht schmeckte. Muss man dann den Einkaufspreis oder den Verkausfspreis bezahlen??

Wäre mal interessant zu wissen! ;)

Euer Lord Bär


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 16:29
@LordBaer

ich weiss es nicht so genau,habe nur mal ein bericht darüber gesehen


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 19:25
Zitat von LammLamm schrieb:Was für Angaben kann man den machen über seine Person die im Melderegiester stehen ?
Es reicht auch ein amtliches Schreiben, wie z.B. (hehe) das Knoellchen vom Vortag oder ein Schreiben einer oeffentlichen Stelle (Mahnung vom Vermieter, Schreiben vom Arbeitsamt, Telefonrechnung, ...) mit der Adresse und dem Namen. Damit kann man sich genauso ausweisen. Muessen dann nur eben mindestens zwei dieser Dokumente vorliegen. Wer also gerade morgens seine Post auf dem Weg zur Arbeit geholt hat und die im Auto hat, kann sich auch damit ausweisen. Gibt dann eben einen Maengelzettel, wenn der Fuehrerschein nicht da ist, den muss man dann spaeter bei der Polizei vorlegen.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 19:28
Zitat von LordBaerLordBaer schrieb:Und was ist, wenn man sich meinetwegen eine Coke nimmt, sie komplett trinkt, und dann sagt, dass sie ihm doch nicht schmeckte. Muss man dann den Einkaufspreis oder den Verkausfspreis bezahlen??
Man ist schadensersatzpflichtig. Das heisst, man muss den Einkaufspreis zahlen. Es KANN aber passieren, dass der Verkaeufer/Inhaber auch die Differenz verlangt zum Verkaufspreis. Z.B. wenn ein anderer Kunde die Coke wollte und es die einzige gewesen ist. Dann macht der Verkaeufer ja Verlust und kann diesen verlangen.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 19:31
@Cathryn

Das wäre bei einer Tüte Chips, die man im Supermarkt probierte, und zurück gab, ja nicht anders. Die hätte auch ein anderer Kunde kaufen können. ;)

Euer Lord Bär


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 19:36
@LordBaer

In erster Linie ist man IMMER schadensersatzpflichtig und das schon ab dem 7. Lebensjahr. (Vgl. erst ab 14 Jahren ist man strafmuendig, aber schon 7 Jahre zuvor muss man fuer entstandenen Schaden aufkommen.

Wenn du eine Tuete Chips aufreisst und probierts, sie aber nicht kaufts, kann dich grundsaetzlich erst mal niemand zwingen, sie zu kaufen. Aber verkaufen kann man die Tuete so nun auch nicht mehr. Wenn du einen coolen Verkaufsleiter erwischt, dann sieht er darueber hinweg, bittet dich aber, das in den anderen Laeden auch zu tun. Wenn du einen korrekten Verkaufsleiter erwischt, dann will er von dir den Einkaufspreis. Wenn es die letzte Tuete war und keine mehr auf Lager sind und ein anderer Kunde wollte die Tuete kaufen, dann KANN es passieren, dass man von dir auch noch die Differenz zwischen Verkaufs- und EInkaufspreis verlangt, weil ja der andere Kunde die Tuete kaufen wollte und die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis nun ja fehlt.


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Rechtsirrtümer

03.10.2010 um 19:38
Wieso sollte es was ausmachen, ob es die letzte Tüte war oder nicht ?


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