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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

243 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Gewalt, Folter, Rechtsstaat ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

29.03.2011 um 14:25
@Luma30

Bei der Diskussion über deutsches Recht, werde ich sicherlich nicht auf eine .at-Seite zurückgreifen.
Er sei von einem Vernehmungsbeamten mit Schmerzen, Vergewaltigung, einem Wahrheitsserum und sogar mit dem Tod bedroht worden, erklärte der 35 Jahre alte Häftling am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht. Ein Beamter habe ihn an den Schultern geschüttelt, geschubst und mit dem Handballen geschlagen, sagte Gäfgen. Er bezog sich auf ein Verhör am 1. Oktober 2002, bei dem es um den Aufenthaltsort des entführten Jakob von Metzler ging.
Warum lässt Du das aus dem Link unter den Tisch fallen. Das ist keine Notwendigkeit im Verhör, sondern Willkür und psychischer Druck.
Aber ich möchte auch eine Einschätzung von Dir, ob die Polizei womöglich wegen der vermögenden Eltern so gehandelt hat, wie sie gehandelt hat. Oder anders: Hätten sie beim Hartz-IV-Kevin auch so gehandelt?


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

29.03.2011 um 15:29
@niurick
Zitat von niurickniurick schrieb:Bei der Diskussion über deutsches Recht, werde ich sicherlich nicht auf eine .at-Seite zurückgreifen
^^Entschuldige, meine Schuld, stimmt. Ich bin selber Österreicherin. Ich habe mich vertan.
Zitat von niurickniurick schrieb:Warum lässt Du das aus dem Link unter den Tisch fallen. Das ist keine Notwendigkeit im Verhör, sondern Willkür und psychischer Druck.
Weil es doch um diese Notwehr/Nothilfe ging:
Die Polizisten seien damals davon ausgegangen, dass der elfjährige Junge in größter Lebensgefahr schwebe. "Wir haben gehofft, dass Jakob noch lebt",
^^Ich würde sagen, dann kommt doch § 3 StGB Notwehr in Frage
Zitat von niurickniurick schrieb:Aber ich möchte auch eine Einschätzung von Dir, ob die Polizei womöglich wegen der vermögenden Eltern so gehandelt hat, wie sie gehandelt hat. Oder anders: Hätten sie beim Hartz-IV-Kevin auch so gehandelt?
^^Ja ich glaube sie hätten genauso gehandelt.

Liebe Grüße
Luma30


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29.03.2011 um 15:43
@niurick
Den Notwehrparagraphen gibts in Deutschland auch nur ist es nicht § 3 StGB sondern § 32 StGB
Der „Notwehrparagraph“ § 32 StGB
1. Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von
sich oder einem andern abzuwenden.
Erläuterungen zu Absatz 1:
Eine an sich rechtswidrige Handlung (z.B. einen anderen treten) wird, wenn diese Handlung in Notwehr
geschieht zur nicht rechtswidrigen Handlung und ist somit vom Gesetz her gestützt.
Erläuterungen zu Absatz 2:
„Notwehr ist die Verteidigung...“
In Notwehr handelt jemand, wenn es sich um eine Verteidigungsaktion handelt. Was auch durch den
Gesetzestext „um ... abzuwenden“ deutlich wird. Es kann sich hierbei auch um einen Gegenangriff
handeln, wenn die Schädigungsabsicht des Angreifers klar erkennbar ist und der Angriff unmittelbar
bevor steht. Die Notwehrhandlung muss sich immer gegen den Angreifer selbst richten.
„...die erforderlich ist...“
Die Notwehrhandlung ist so lange vom Gesetz geschützt, wie sie den zur Abwehr des Angriffs
erforderlichen Rahmen nicht überschreitet. M. Baus, ein Polizeihauptmann und Ausbilder für
Nahkampf bei der Bereitschaftspolizei in Hanau, sagt hierzu :“Erforderlich ist ... die Art der
Verteidigung, die im konkreten Fall nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und dabei den
geringsten Schaden anrichtet. ... Die Abwehr muss sich nach der stärke des Angriffs richten, eine
sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr ist anzustreben.“
„ ... einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff ... “
Ein rechtswidriger Angriff ist eine Aktion, die die Schädigung von Rechtsgütern wie Leben, Gesundheit,
Eigentum aber auch Ehre und Religion zum Ziel hat und nicht durch andere Rechtfertigungsgründe
abgedeckt ist.
Gegenwärtig ist ein Angriff, der unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Der
Angriff dauert so lange an, bis dem zu schützenden Rechtsgut keine Gefahr mehr droht oder der
Schaden in vollem Umfang eingetreten ist.
„ ... von sich oder einem andern ...“
Per Gesetz ist es gleich, ob ich mich, ein Familienmitglied, oder eine fremde Person verteidige.
„ ... um ... abzuwenden.“
Die Notwehr ist beendet, wenn vom Angreifer keine Gefahr mehr droht.
Zum Prinzip der „Verhältnismäßigkeit der Mittel“:
Die Notwehrhandlung darf nicht in krassem Gegensatz zum Angriff stehen. Sie muss sowohl der
Person des Angreifers, als auch dessen Aktion angepasst sein.
Sind Waffen im Spiel, so ist von einem sehr hohen kriminellen Gehalt des Angriffs auszugehen. Auch
hier ist eine härtere Abwehraktion gerechtfertigt, als bei einem Angriff ohne Waffen. Gleiches gilt wenn
mehrere Personen gleichzeitig Angreifen.



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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

29.03.2011 um 15:47
@niurick
Zitat von niurickniurick schrieb:Das ist keine Notwendigkeit im Verhör, sondern Willkür und psychischer Druck.
^^Da könnte jetzt eben genau dieser § 32 StGB greifen, weil die Polizisten davon ausgegangen sind, dass der Junge noch lebt also: Gefahr in Verzug...

Liebe Grüße
Luma30


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

29.03.2011 um 15:56
@Luma30
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:Gefahr in Verzug...
Bei der Frage, ob es sich um Folter oder um eine (nennen wir es) Rettungsbefragung gehandelt hat, ist entscheidend, wovon die Beamten zum Zeitpunkt des Verhörs ausgegangen sind. Wenn Du ihm pauschal Lügen unterstellst, die ihm sein Anwalt in den Mund gelegt haben soll - by the way: wo ist der Nachweis darüber? - werte ich das als nachträgliche Schutzbehauptung.

Aber was, wenn sie ihm gedroht haben, um die Leiche zu finden?


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

29.03.2011 um 16:32
@niurick
Zitat von niurickniurick schrieb:Wenn Du ihm pauschal Lügen unterstellst, die ihm sein Anwalt in den Mund gelegt haben soll - by the way: wo ist der Nachweis darüber?
^^Nachweis habe ich keinen, aber das ist so, dass das Rechtsanwälte machen um es dramatischer aussehen zu lassen...
Zitat von niurickniurick schrieb:Bei der Frage, ob es sich um Folter oder um eine (nennen wir es) Rettungsbefragung gehandelt hat, ist entscheidend, wovon die Beamten zum Zeitpunkt des Verhörs ausgegangen sind
^^Die Beamten gingen lt. Infos davon aus, dass der Junge noch lebt.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,751530,00.html (Archiv-Version vom 20.03.2011)


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 12:06
@Luma30

Scheinbar existiert hier Unwissen darüber, ob Gäfgen überhaupt einen Anwalt hat, oder ob sich der ehemalige Jurastudent selbst um seine Verteidigung kümmert. Mit der Argumentation, alle Rechtsanwälte würden es so machen, wird die Diskussion schwammig; denn Deine Sicht baut wiederum darauf auf, Gäfgen würde Lügen erzählen, die er von seinem Anwalt hat. Wie Du erkennst, drehen wir uns bei der Logik im Kreise.

Aus dem Link geht allerdings nicht hervor, von wann die Aussage stammt. Entstand sie unmittelbar nach dem Verhör 2002? Wurde sie erst jetzt zu Protokoll gegeben? Darüber gibt der Link keine Auskunft.


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 12:15
@niurick
Der Artikel ist vom 17.03.2011, also noch ziemlich aktuell. Ich lese aus diesem Artikel, dass die Aussagen von damals stammt.

Liebe Grüße
Luma30


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 12:20
@Luma30
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:also noch ziemlich aktuell.
Das trifft wohl ebenso auf die Aussage zu - nicht nur auf den Artikel.
Zitat von Luma30Luma30 schrieb:Ich lese aus diesem Artikel, dass die Aussagen von damals stammt.
Aus welcher Passage denn?


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 14:36
das die mithäftlinge die ganzen jahre die füsse still gehalten haben ist das einzigste was
mich wundert. egal ob hartz4-kevin oder bankers-kevin wo bleibt da der ehrenkodex.
für den der seine füsse nicht stillhält das bundesverdienstkreuz.
jeden tag 24 std angst.


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 15:11
@Kodo
Zitat von KodoKodo schrieb:wo bleibt da der ehrenkodex.
Ist damit Gäfgen vor der Tat gemeint oder die Mithäftlinge?
Zitat von KodoKodo schrieb:für den der seine füsse nicht stillhält das bundesverdienstkreuz.
Hast Du die Traute, es näher auszuführen?


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 17:58
@niurick

derjenige der gewalt auf niederträchtigste art kindern zufügt gehört eingesperrt ( das ist die richterliche strafe), was dann folgt ist der ehrenkodex, die schmerzen am eigenen leib zu erfahren
tag aus tag ein. hinter jeder ecke wird auf so ein subjekt gelauert. er ist freiwild und jeder darf sich dem bedienen.
ich war noch nicht in so einer situation aber selbstmord ist dagegen eine erlösung.

die müssen den ganz schön abschotten, einzel rundgang, einzel duschen. und wir müssen den mehraufwand, da ständig ein schliesser für abgestellt wird, bezahlen.

und dann verhöhnt er uns auch noch in dem er schmerzensgeld fordert.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 18:07
@niurick
meist läuft es dann auch auf selbstmord aus da diese den permanenten druck nicht aushalten.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

30.03.2011 um 18:20
@niurick
wenn in x jahren einmal darüber entschieden wird ob dieser vergünstigungen etc. erhält, dann
macht es sich natürlich von vorteil wenn man einen gewonnenen schmerzensgeld prozess in
seinen akten stehen hat.

taktisch nicht unklug.


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

31.03.2011 um 09:46
@Kodo
Zitat von KodoKodo schrieb:was dann folgt ist der ehrenkodex
Ich weiss nicht, was das Wort Ehre in dem Zusammenhang zu suchen hat. Du beschriebst sicherlich Knastautomatismen, aber mit Ehre hat das nichts zu tun. Das sind lediglich die Handlanger derer, die sich von Außen eine härtere Strafe für Kinderschänder oder -mörder wünschen, sozusagen die stillen Erfüllungsgehilfen sonderbarer Fantasien, selbst aber keine Handhabe sehen. Dennoch bleiben es Straftaten, die ich nicht gutheissen werde.
Zitat von KodoKodo schrieb:und dann verhöhnt er uns auch noch in dem er schmerzensgeld fordert.
Du fühlst Dich von der Klage verspottet? Wie denn das?
Ich hingegen fühle mich beim Gedanken an Polizisten, die ihrer Willkür freien Lauf lassen, wesentlich unwohler als bei Gäfgens Klage. Die finde ich nach wie vor wichtig und richtig.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

31.03.2011 um 10:45
@niurick
ich denke die exikutive vertritt den Staat und der Staat vertritt uns, sind wir, in diesem sinne ich.
also verklagt gäfgen indirekt mich. dieses ist nur moralisch von mir gesehen.

rechtlich hat der staat eine garantenstellung.
hier ein auszug zur garantenstellung:

Garantenstellung, Hilfspflicht und unterlassene Hilfeleistung
1. Was bedeuten "unterlassene Hilfeleistung" und "Garantenstellung"?
Spätestens nach dem Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses ist wahrscheinlich bekannt, dass es in
Deutschland nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Verpflichtung gibt, anderen
Menschen in Not zu helfen.
* Unterlassene Hilfeleistung
Eine Verletzung dieser Hilfspflicht wird als unterlassene Hilfeleistung bestraft.
Nach § 323c StGB (Strafgesetzbuch) macht sich dieser schuldig, wer bei Unglücksfällen oder
gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm nach den Umständen
nach zuzumuten war (insbesondere wenn die Hilfeleistung ohne eigene Gefahr oder Verletzung
anderer wichtiger Pflichten möglich war). Ein Unglücksfall nach dieser Vorschrift liegt dann vor, wenn
bspw. Gesundheit oder Leben des Betroffenen erheblich gefährdet werden. In diesem Fall ist
jedermann verpflichtet, nach besten Kräften zu helfen.
* Garantenstellung
Bestimmte Personen trifft über diese allgemeine Hilfspflicht hinaus eine besondere Verpflichtung, von
bestimmten Personen oder besser Rechtsgütern Gefahren abzuwehren. Sie müssen als Garanten
("Beschützer") rechtlich dafür einstehen, dass "der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt", eine Straftat
also nicht verwirklicht wird. Diese Verpflichtung, nicht nur selbst keine fremden Rechtsgüter zu
verletzen, sondern aktiv einer Rechtsgutverletzung entgegenzutreten und diese möglichst zu
verhindern, bspw. Rettungshandlungen zu unternehmen, wird als Garantenstellung bezeichnet.
2. Welche Pflichten hat ein Garant?
Der Garant hat die Pflicht, Schaden vom geschützten Rechtsgut abzuwenden.
Er muss also aktiven Rechtsgüterschutz betreiben.
Verdeutlichen lässt sich das am besten an einem Beispiel:
Der Straftatbestand der Körperverletzung dient dem Schutz des Rechtsguts der körperlichen
Unversehrtheit; er enthält also ein Verbot, andere zu verletzen. Diese Pflicht, alles zu unterlassen, was
andere Menschen verletzt, trifft jedermann. Wer trotzdem jemanden verletzt, macht sich der
Körperverletzung strafbar und wird daher mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe
bestraft.
Für einen Garanten gilt aber zusätzlich die Pflicht, zu verhindern, dass der Betroffene (das Opfer)
verletzt wird. Er darf das Opfer also nicht nur nicht selbst verletzen, er muss auch Verletzungen, die er
gar nicht selbst verursacht hat, zu verhindern versuchen. Diese Pflicht trifft ihn nur; wenn er nicht
verhindert, dass jemand verletzt wird, für den er eine Garantenstellung innehat, obwohl er das könnte,
macht er sich wegen einer Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und kann genauso wie ein
Täter bestraft werden.
3. Wer ist Garant, bzw. wie wird man Garant?
Eine Garantenstellung kann sich vor allem ergeben aus
· rechtlichen Vorschriften und enger natürlicher Verbundenheit (z.B. Eltern für ihre Kinder und
umgekehrt, Ehepartner)
· anderen Lebens- oder Gefahrgemeinschaften, welche die Gewähr für gegenseitige Hilfe und
Fürsorge bieten sollen (z.B. eheähnliche Lebensgemeinschaften, Bergsteigergruppen)

@niurick
und wenn du dich noch so darüber aufregst gegen die ungeschriebenen gesetze im knast
kannst du auch nichts machen.

was nutzt das schon wenn du hier deinen edelmut und gerechtigkeitssinn anbringst und er
letztendlich doch an den eiern hochgezogen wird.


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

31.03.2011 um 17:08
@Kodo

Laut seiner Aussage wurde Gäfgen geschlagen. Schon dadurch kann es keine Rettungsbefragung sein. Der Punkt sollte endlich mal begriffen werden.
Zitat von KodoKodo schrieb:und wenn du dich noch so darüber aufregst gegen die ungeschriebenen gesetze im knast
kannst du auch nichts machen.
Ich gehöre dadurch schon mal nicht zu den Unterstützern dieser Praktiken.


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Kodo ehemaliges Mitglied

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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

31.03.2011 um 17:33
@niurick
du hast aber anhand meines vorherigen posts gelesen das ich mir voll darüber im klaren
bin das es ebenfalls, wenn es wirklich so war, auch eine straftat im sinne des gesetzes war.

aber in diesem fall und wie in ähnlichen fällen von kindstötung, missbrauch bin ich emotional und würde nie ein amt ausüben können wo man neutral bleiben müsste.
Zitat von niurickniurick schrieb:Ich gehöre dadurch schon mal nicht zu den Unterstützern dieser Praktiken.
das habe ich auch nicht angenommen das war ja schon am thread-anfang zu erkennen.

mfg


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

02.04.2011 um 23:07
Wer so gestört ist der verliert seine rechte meienr Meinugn nach. Von wegen Schmerzensgeld... da sich nicht lache. Ernsthaft: Von mir aus kann mit dem gemacht werden, was auch immer fürs Erste.


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Kindermörder Gäfgen verlangt 15 000 Euro Schmerzensgeld

04.04.2011 um 11:46
@Kodo

Wenn Du nicht krampfhaft zu ignorieren versuchst, dass es laut Gäfgens Aussage zu körperlicher Gewalt und Demütigung kam, siehst Du auch ein, dass es Folter und keine Rettungsbefragung war. Die kann es durch diese beiden Elemente gar nicht sein.
Zitat von KodoKodo schrieb am 31.03.2011:auch eine straftat im sinne des gesetzes war.
Auf die Erläuterung zu diesem Paradoxon bin ich gespannt.


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