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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

112 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Opfer, Täter, Verteidigung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:49
@Hellskitty
Seit dem 1. Januar 2011 ist der Umgang nur noch mit Geräten erlaubt, die das Prüfzeichen der PTB tragen. Außerdem muss es sich um ein "Kontaktschocker" handeln, ein "Distanzschocker" ist verboten in Deutschland.

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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 16:53
Zitat von sliderslider schrieb:Also grob gesagt, wenn zwei schmalbrüstige 14-jährige Nachwuchs-Gangsta nen anderen jugendlichen irgendwo rumschubsen darfst du die 2 nicht mit nem Baseball-Schläger zusammenknüppeln.
Echt nicht? Schade, dabei bin ich davon überzeugt, dass das mal eine Erziehungsmaßnahme wäre, die nicht ihr Ziel verfehlt...


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 17:21
@Lufton
Zitat von LuftonLufton schrieb:Echt nicht? Schade, dabei bin ich davon überzeugt, dass das mal eine Erziehungsmaßnahme wäre, die nicht ihr Ziel verfehlt...
Das denke ich auch... :D


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 17:27
Offen gesagt würde ich mir nicht alles gefallen lassen was man mit mir vor hat, ich würde mich wehren! Allerdings auch nur Notwehr und nicht allzu heftig so dass ich die Chance habe wegzurennen und niemanden allzuschwer verletzt habe.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 17:44
Das Notwehrrecht ist wirklich eine schwierige Sache.
Generell ist viel vom Notwehrrecht gedeckt, doch wehe man erwischt den falschen Richter oder der gegnerische Anwalt schafft es, die Situation anders darzustellen, als sie tatsächlich war.

@Hellskitty hat ja die Gesetze schon zitiert, problematisch ist bloß, dass alles so schön offen gelassen wird.
So wird der intensive Notwehrexzess teilweise geduldet, der extensive (eine gewisse Zeit ist vergangen) jedoch nicht.
Die Formulierungen wie "das mildest mögliche Mittel um den Angriff dauerhaft zu unterbinden" sind zwar eigentlich recht deutlich formuliert, jedoch fernab der Realität. Wie soll man das im konkreten Fall schon entscheiden.
Und dann können auch noch sozial-ethische Einschränkungen bei z.b. psychisch Kranken oder stark alkoholisierten Personen dazukommen.

Ne, am besten ist es einer Konfrontation nach Möglichkeit aus dem Weg zu gehen. Ansonsten vornehmlich auf die Abwehr beschränken und andere Leute auf die Situation aufmerksam machen.

Beginn ist nach einer möglichen Definition von "unmittelbar" wenn der Angriff kurz bevorsteht oder bereits stattfindet. Also spätestens wenn der Andere ausholt, darfst du dich wehren.

Übrigens kennt das Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit ;)
Es gibt zwar etwas vergleichbares, wird jedoch anders geregelt. Das ist aber jetzt wirklich sehr speziell und hat kaum Bedeutung, ist mir bloß bei den vorherigen Beiträgen aufgefallen.*

*Ich beziehe mich mit dem ganzen Post nur auf das deutsche Strafrecht und schließe Fehler oder Ungenauigkeiten nicht aus :D


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 18:33
tja das entscheidest du aber nach gesetz wenn du dich nicht mehr berbal verteitigen kann bzw angegriffen wirst und keinen auswheg anders mehr findest


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 19:11
Zitat von sliderslider schrieb:Probleme kann man dann bekommen, wenn das Gericht der Meinung ist die Verhältnismäßigkeit wurde nicht beachtet
In der Notwehr gibt es keine Verhältnismäßigkeit. Wenn man Probleme bekommt dann nur weil es vielleicht keine Notwehr war.
Zitat von AlarmiAlarmi schrieb:Und wenn Du Kampfsportler bist, dann verteidigst Du Dich am besten ueberhaupt nicht selbst, weil Du fast immer damit rechnen musst, dich "unangemessen" gewehrt zu haben.
Selbst Kampfsportler werden von der deutschen Justiz nicht benachteiligt.
Zitat von SterntänzerinSterntänzerin schrieb:Im Ernstfall denkt man zwar sicherlich nicht groß drüber nach und benutzt das Spray einfach, im Nachhinein wird einem von der Polizei dann aber sicher doch noch die unangenehme Frage gestellt, warum man das Zeug überhaupt dabei hatte.
Wenn du dich in einer Notwehr-Situation befindest darfst du auch ein Pfefferspray einsetzen. Das Tragen von Pfefferspray ist meines Wissens nach ebenfalls nciht verboten. Gibt also keine Probleme. Blöd ist nur wenn du einfach so jemanden damit vollsprühst. Soll ja auch nicht all zu selten vorkommen.
Zitat von AmedeuszAmedeusz schrieb:Wenn es zu Anzeige kommt den solange von Freunden verprügelen lassen bis er die Anzeige zurückzieht.
Da freut sich das Gericht sicherlich drüber -.-
Merkwürdigerweise muss ich dem Rest deines Posts absolut zustimmen :D
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Übrigens kennt das Notwehrrecht keine Verhältnismäßigkeit
Gut, dass das endlich mal jemand sagt :D


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Paka ehemaliges Mitglied

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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 19:21
Also wenn mich einer angreift, dann setze ich mich natürlich zur Wehr und in dem Moment ist es mir auch egal, wie sehr ich dem Angreifer wehtue. Meist drohe ich aber vorher.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 19:23
Zitat von horusfalk3horusfalk3 schrieb:Selbst Kampfsportler werden von der deutschen Justiz nicht benachteiligt.
mir wurde mal gesagt als kampfsportler muss man sein gegenüber vorher informieren das man kampfsport kann, sofern dafür zeit ist.


für mich beginnt notwehr ab da wo meine körperliche unversehrtheit gefährdet ist und endet dann wenn ich eben diese sichergestellt hab.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 19:28
@Nerok
Ja das mit dem Informieren des Gegenüber hört man häufig ist aber einfach falsch. Eine Urban-Legend also.

Und ja: die Notwehr endet sobald deine eigene körperliche Unversehrtheit sichergestellt ist (bzw. die körperliche Unversehrtheit einer dritten Person)


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 19:48
@horusfalk3
Naja, woher soll man auch wissen, dass es keine Verhältnismäßigkeit gibt, wenn man sich net grad intensiv damit beschäftigt? ;)
Die Konstruktion mit Erforderlichkeit und Gebotenheit (mildest mögliches Mittel) wird ja in den Medien kaum erwähnt. Selbst dort wird man wohl öfter Verhältnismäßigkeit finden.

Da der Thread ja sehr allgmein gehalten ist, könnte man ja vielleicht hier auch über die im Eingangspost angesprochenen Urteile diskutieren, bei denen das vermeintliche Opfer durch seine "Notwehr" selbst zum Täter wurde.
Ich persönlich finde z.b. den Fall des Sven G. sehr interessant, da er auch kontrovers diskutiert wurde.

http://www.3sat.de/page/?source=/vivo/149146/index.html


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:32
https://www.youtube.com/watch?v=EdMK-XS8LXE (Video: Jet Protector JPX live Test - jetzt bei Abwehrspray.com)
Hol dir das Teil, und alles ist gelöst.


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Fabs ehemaliges Mitglied

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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:34
Zitat von PakaPaka schrieb:Also wenn mich einer angreift, dann setze ich mich natürlich zur Wehr und in dem Moment ist es mir auch egal, wie sehr ich dem Angreifer wehtue. Meist drohe ich aber vorher.
Bist du eigentlich oft in Auseinandersetzungen/Schlägereien verwickelt?


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:37
Wenn jemand agressiv tobend auf einen zukommt und schon klar ist,wie es enden wird, dann darf man auch vorgreifend direkt richtig saftig zuschlagen. Die Notwehr deckt das locker ab. Im Zweifelsfall danach einfach schnell sehen das man wegkommt, dann vermeidet man weitere Zoffereien, auch rechtliche.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:40
Zitat von spirit69spirit69 schrieb:danach einfach schnell sehen das man wegkommt, dann vermeidet man weitere Zoffereien, auch rechtliche.
wenn der angreifende lebensgefährlich verletzt wurde durch den "präventiv schlag" und es zeugen gibt bezweifel ich den teil mit den rechtlichen.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:46
@Nerok
ja schon, aber selbstverschuldetes Angriffsrisiko ist soweit ich weiss sowieso nicht gesetzlich geregelt. Man bewegt sich als brutaler Angreifer doch ausserhalb jeder Rechtsnorm und Gesetzes. Eigenes Risiko oder? Einem überaschten Angriffsopfer kann man meist nicht viel Gerechtigkeitssinn abverlangen. Man ist ja auch froh wenn man sich aus solch einer Situation herausgerangelt hat.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 20:50
@TryptoPhan
Wikipedia: Notwehr#Notwehrexzess
gliederungspunkt notwehrexzess

selbstverständlich ist es unterlassene Hilfeleistung, wenn du siehst, dass er z.B. in Lebensgefahr schwebt und du einfach abhaust!


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 21:11
Wenn man das Messer in der Brust hat, dann darf man sich wehren.


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 21:27
Der Wikipediaartikel beschreibt das Thema eigentlich so genau und umfassend wie man es sich nur wünschen kann.

Grundsätzlich muss man sich eben immer klar sein das man vor Gericht kein "Recht" bekommt sondern einen Richterspruch gegen den man aus genau diesem Grund auch Widerspruch einlegen kann.
Wie sagt man so schön unter Juristen wenn man den Ausgang eines grenzwertigen Falls beurteilen soll: "Vor Gericht und auf hoher See..."


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Ab wann beginnt das Recht auf Selbstverteidigung?

19.03.2012 um 21:30
Ab sofort und jetzt.


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