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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

53 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Arbeitsrecht ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:33
Ich würde mal wegen Montag fragen. Dann wäre das Wochenende nur verschoben...

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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:40
die meisten Antworten sind einfach total am Thema vorbei.

Meine Frage war nicht ob sie unterschreiben muss oder nicht? Und es war auch nie die rede davon das sie nicht unterschreibt wenn sie keinen Samstag frei bekommt. Na klar unterschreibt sie und bleibt in dem Unternehmen bis sie was gefunden hat was sie mehr anspricht.
Zitat von FunzlFunzl schrieb:Nach wie vor ist das Eingehen eines Vertragsverhältnisses eine freiwillige Angelegenheit - nichts anderes hat @tic gemeint.
Danach habe ich aber nicht gefragt danke. Er hat ja kein stück probiert mir irgendwie zu helfen aber man ist im Internet auch nix anderes gewohnt ich hab jetzt aber auch keine lust darüber weiter zu diskutieren ob seine Antwort nun toll war oder nicht.

Ich danke alle anderen die probiert haben mir bei dieser Angelegenheit zu helfen Thema kann dann von mir aus geschlossen werden.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:42
Ich kann nur von mir sprechen, bin im Außendienst. Bei mir gilt der Samstag als normaler Arbeitstag d.h. kein Zeitausgleich. Wenn ich am Sonntag arbeiten muss, muss ich den Montag frei nehmen. Samstag gilt als voller Arbeitstag.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:43
@fabse86
Zitat von fabse86fabse86 schrieb:Gibt es da nicht sowas wie Gleichberechtigung oder muss ich sie erst schwängern? :D
Meine Antwort auf Deine Frage

Gleichberechtigung gibt es nicht und für Kinder seid ihr zu jung


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tic ehemaliges Mitglied

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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:44
Nimms doch nich persönlich @fabse86...
Du bist ja seit 2010 angemeldet und müsstest doch, je nach dem wie oft du hier warst, wissen wie es hier läuft, ignorier Leute wie mich..komm ich schau mal um nen Sinnvollen Beitrag zuleisten mom ^^


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:45
Zitat von fabse86fabse86 schrieb:Meine Frage war nicht ob sie unterschreiben muss oder nicht? Und es war auch nie die rede davon das sie nicht unterschreibt wenn sie keinen Samstag frei bekommt. Na klar unterschreibt sie und bleibt in dem Unternehmen bis sie was gefunden hat was sie mehr anspricht.
Deine Frage geht im Kern,so habe ich es verstanden darum ob die Vertragsbedingungen rechtens sind oder nicht. Darauf habe ich dir entsprechend geantwortet.

Die Ausführungen zu @tics Beitrag sind meine persönliche Meinung,die in einer Diskussion erlaubt sein sollte.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 19:47
So, mal bisschen gegooglet und das Arbeitsschutzgesetz rausgesucht. Da steht drin, das es nur für Sonn. und Feiertagsarbeit Ausgleiche gibt, die sind Gesetzlich geregelt.
§ 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen)
§ 9 Sonn- und Feiertagsruhe
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden.
(2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht kann Beginn oder Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.
(3) Für Kraftfahrer und Beifahrer kann der Beginn der 24stündigen Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu zwei Stunden vorverlegt werden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 10 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen abweichend von § 9 beschäftigt werden

1.
in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr,
2.
zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Funktionsfähigkeit von Gerichten und Behörden und für Zwecke der Verteidigung,
3.
in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,
4.
in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung sowie im Haushalt,
5.
bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, Filmvorführungen, Schaustellungen, Darbietungen und anderen ähnlichen Veranstaltungen,
6.
bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen, Religionsgesellschaften, Verbände, Vereine, Parteien und anderer ähnlicher Vereinigungen,
7.
beim Sport und in Freizeit-, Erholungs- und Vergnügungseinrichtungen, beim Fremdenverkehr sowie in Museen und wissenschaftlichen Präsenzbibliotheken,
8.
beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie bei den der Tagesaktualität dienenden Tätigkeiten für andere Presseerzeugnisse einschließlich des Austragens, bei der Herstellung von Satz, Filmen und Druckformen für tagesaktuelle Nachrichten und Bilder, bei tagesaktuellen Aufnahmen auf Ton- und Bildträger sowie beim Transport und Kommissionieren von Presseerzeugnissen, deren Ersterscheinungstag am Montag oder am Tag nach einem Feiertag liegt,
9.
bei Messen, Ausstellungen und Märkten im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung sowie bei Volksfesten,
10.
in Verkehrsbetrieben sowie beim Transport und Kommissionieren von leichtverderblichen Waren im Sinne des § 30 Abs. 3 Nr. 2 der Straßenverkehrsordnung,
11.
in den Energie- und Wasserversorgungsbetrieben sowie in Abfall- und Abwasserentsorgungsbetrieben,
12.
in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung sowie in Einrichtungen zur Behandlung und Pflege von Tieren,
13.
im Bewachungsgewerbe und bei der Bewachung von Betriebsanlagen,
14.
bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vollen werktägigen Betriebs sowie bei der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Datennetzen und Rechnersystemen,
15.
zur Verhütung des Verderbens von Naturerzeugnissen oder Rohstoffen oder des Mißlingens von Arbeitsergebnissen sowie bei kontinuierlich durchzuführenden Forschungsarbeiten,
16.
zur Vermeidung einer Zerstörung oder erheblichen Beschädigung der Produktionseinrichtungen.

(2) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen mit den Produktionsarbeiten beschäftigt werden, wenn die infolge der Unterbrechung der Produktion nach Absatz 1 Nr. 14 zulässigen Arbeiten den Einsatz von mehr Arbeitnehmern als bei durchgehender Produktion erfordern.
(3) Abweichend von § 9 dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung und dem Austragen oder Ausfahren von Konditorwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckerwaren beschäftigt werden.
(4) Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer zur Durchführung des Eil- und Großbetragszahlungsverkehrs und des Geld-, Devisen-, Wertpapier- und Derivatehandels abweichend von § 9 Abs. 1 an den auf einen Werktag fallenden Feiertagen beschäftigt werden, die nicht in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Feiertage sind.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 11 Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
(1) Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
(2) Für die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen gelten die §§ 3 bis 8 entsprechend, jedoch dürfen durch die Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen die in den §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 bestimmten Höchstarbeitszeiten und Ausgleichszeiträume nicht überschritten werden.
(3) Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist.
(4) Die Sonn- oder Feiertagsruhe des § 9 oder der Ersatzruhetag des Absatzes 3 ist den Arbeitnehmern unmittelbar in Verbindung mit einer Ruhezeit nach § 5 zu gewähren, soweit dem technische oder arbeitsorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Also, entweder unterschreiben oder lassen. Sie hat nämlich gar kein Anspruch auf Ausgleich der Samstagsarbeit!


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:13
@fabse86
Verstehe ich das jetzt richtig? Die anderen beiden Angestellten müssen jeden zweiten Samstag rein, haben also 11 Arbeitstage in zwei Wochen, deine Freundin aber hat jeden Dienstag frei, also nur 10 Arbeitstage in zwei Wochen?
Sie hat es also eigentlich besser und fühlt sich jetzt benachteiligt, weil die anderen jeden zweiten Samstag frei haben? Naja, wer meint...


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:23
@tris

Nein da hab ich mich dann nicht richtig ausgedrückt meine Freundin arbeitet Samstag und kriegt dafür Dienstag frei und die anderen kriegen Samstag frei und müssen dafür Dienstag arbeiten.


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MolaH ehemaliges Mitglied

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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:29
Da hat sie wohl garkeine andere Wahl als in den sauren Apfel zu beissen.
Aber ich glaube es ist Pflicht das man auch mal 2 aneinander hängende Tage frei bekommen muss?

Da bleibt wohl nur die Aussicht den Arbeitsvertrag nicht zu unterschreiben.
Ich würde es, unter diesen Vorraussetzungen jedenfalls nicht zun.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:31
@fabse86
Es gibt Foren für Arbeitsrecht, meinst du nicht, dass da eventuell qualifiziertere Antworten kommen?


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:39
@emanon

Naja bis auf ein paar Antworten waren die doch völlig ausreichend.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 20:41
Es nützt nicht viel, ob sie ein Recht auf einen freien Samstag hat .

Wenn die Freundin darauf besteht , leidet womöglich das arbeitsklima .

Die 3 Kolleginnen mit Kindern müßten auf ihren freien Samstag verzichten .

Das wird denen nicht gefallen, nicht , wenn sie die Zusage von der Chefin bekamen


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:00
@fabse86
was steht im arbeitsvertrag eine 5 tage woche oder eine 6 tage woche?
bei einer 6 tage woche muß sie von mo -sa arbeiten.

dann, der AG legt die arbeitszeiten fest, natürlich im gesetzlichen rahmen.

er kann also sagen, du mein lieber mitarbeiter du arbeites von mo-do 9 std am tag und am sa 4 std oder wie er es für sein betrieb organisatorisch nötig ist.

das einzige was ich deiner freundin raten würde, den freien dienstag auf den montag verlegen lassen, damit sie wenigsten 2 tage in folge frei hat.


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sator ehemaliges Mitglied

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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:08
@fabse86


http://www.kluge-seminare.de/arbeitsrecht-forum/ (Archiv-Version vom 31.08.2012)


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:18
@fabse86
also der Arbeitgeber muss zwar für die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit Sorge tragen, das bedeutet aber nicht automatisch, dass Personen ohne Kinder benachteiligt werden dürfen. Wie hat Deine Freundin denn bisher gearbeitet, also an welchen Tagen?
Das mindeste, was ich versuchen würde, denn ich denke jetzt mal, es gibt keinen Betriebsrat (oder doch?) ist zu verhandeln, ich würde erstmal versuchen, auch nur 2 samstage zu wollen, wegen Diskriminierung blabla und dann, so quasi als Kompromiss sagen, ok, 3 Samstage, aber dafür bei einem Samstag wenigstens den darauffolgenden Montag frei. Sollte es einen Tarifvertrag geben, den mal genau checken, da steht so etwas in der regel drin und wenn es einen BR gibt, an den wenden BEVOR sie unterschreibt.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:22
@Tussinelda
bei drei angestellte besteht mit sicherheit kein BR. so weit ich weiss kann man erst ab 5 angestellte einen BR bilden und das ist nur ein obmann.
desweiteren läuft der ausbildungvertrag aus und es wird ein arbeitsvertrag geschlossen.


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:28
@dasewige
sollte es eine Filiale sein, was wir nicht wissen, kann es sehr wohl einen BR geben, dann würde sich der Gesamtbetriebsrat kümmern.....so ist es bei uns......
Ich weiss, dass der Ausbildungsvertrag ausläuft, aber wenn es bisher funktionierte OHNE das irgendwer alle Samstage arbeitet, warum sollte das dann nicht weiter so gehen? Was hätte sich plötzlich geändert? Deshalb fragte ich, welche Tage sie gearbeitet hat, ich weiss schon, warum ich was frage, keine Angst......


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:33
Gelten für Lehrlinge nicht andere Gesetze, was Arbeitszeit betrifft ?
Kommt auch aufs Alter an


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Arbeitsrecht: Samstags arbeiten

17.08.2012 um 21:48
@fabse86
Sonntag und Montag wäre sinnvoller ^^
Ist ja fast das selbe wie Samstag, Sonntag (2 Tage hintereinander)


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