Kirchenaustritt - Wer hat es vor oder gemacht?
01.11.2025 um 09:27Ich bin schon lange am überlegen auszutretet, bleibt mehr Netto vom Brutto. Und Glauben kann man auch ohne Kirchensteuer.
Glaubens""verlust"" mit ca. 13-14 schon. ;) Da war es nur konsequent.i-tüpfelchen schrieb:Magst Du über Deine Motivation für den Kirchenaustritt berichten?
Den Betrag hab ich entfernt… :)sevenheartseas schrieb:Ich müsste knapp […] Euro im Jahr zahlen hier in Österreich.
Habs gerade gesehen bin schockiert. Bei euch lande ich im vierstelligen Bereich.i-tüpfelchen schrieb:In Bayern und Baden-Württemberg sind übrigens 8%
Da ist man schnell. Mein Mann zahlte vor seinem kürzlichen Austritt paar und 80 Euro im Monat. Da ist man schon quasi im niedrigen 4stelligen Bereich, aufs Jahr gesehen.sevenheartseas schrieb:Bei euch lande ich im vierstelligen Bereich.
Die Austrittserklärung wird mit dem Ablauf des Tages wirksam, an dem die Niederschrift der Austrittserklärung unterzeichnet worden oder die schriftliche Erklärung der zuständigen Stelle zugegangen ist. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.Quelle: https://service.rlp.de/detail?infotype=0&areaId=36556&pstId=206622694&ags=07314000
Da warst du mir wohl etwas voraus…Mr.Dextar schrieb:Glaubens""verlust"" mit ca. 13-14 schon.
So wars bei mir auch. An Gott geglaubt habe ich eigentlich nur als Kind bzw. Jugendlicher (aber selbst damals war ich schon skeptisch gewesen). Bis heute habe ich den Austritt nicht bereut, auch wenn ich finde, dass die katholische Kirche tendenziell etwas weniger "schlimm" ist als damals. Aber gläubig bin ich ja immer noch nicht wieder geworden.Mr.Dextar schrieb:Glaubens""verlust"" mit ca. 13-14 schon.
Ja, sowas sollte einem immer selbst überlassen sein. Ab 14 ist man meines Wissens nach in Deutschland vollends religionsmündig.i-tüpfelchen schrieb:Ich musste bis zu meinem 13ten Lj jeden Samstag in die Kirche und dabei es war egal, ob ich meinen Tagträumen nachgegangen bin oder aus dem Fenster geguckt hab.
Danke! Aber in diesem Sinne kann man auch meine eigene Geschichte ein wenig hier nachverfolgen: Ich habe z.B. mal 2008 einen Thread eröffnet, in dem ich fragte, was man gegen den Zwang, sich firmen zu lassen, machen kann etc.i-tüpfelchen schrieb:, Du bist ja schon fast ein Allmy-Urgestein
Das sind bei uns hier Verwaltungsfachangestellte die sich oftmals für ‚Götter in Weiß‘ halten… Kulanterweise hätte die Dame aushelfen können, sofern sie über das nötige Fachwissen überhaupt verfügt hat :shrug:Fagott schrieb:Als die Justitzangestellte mir eröffnete, ich müßte trotzdem noch heute-weiß-ich-nicht-mehr-wieviele Monate Kirchensteuer weiterzahlen, wurde ich richtig sauer und forderte von ihr den Fundstellennachweis dazu, das sei doch vollkommen unlogisch. Die meinte, sie mache keine Rechtsberatung. Literaturnachweis zu einer Behauptung sei keine Beratung, das hab ich ihr dazu erwidert. Wenn sie keine Ahnung hätte, dann sollte sie das halt zugeben und das nicht in arrogantem Obrigkeitsgehabe verstecken.

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Bei uns damals auch, ist um.die 35 Jahre her.Fagott schrieb am 02.11.2025:Gekostet hat das damals nichts, auch die Bescheinigung über den Kirchenaustritt war damals kostenlos. Erklären mußte ich meine Entscheidung im Amtsgericht.
Beim Amtsgericht bekommt man in bestimmten Fällen eine Rechtsberatung. Zumindest war das früher so auf bestimmten Gebieten.Fagott schrieb am 02.11.2025:Als die Justitzangestellte mir eröffnete, ich müßte trotzdem noch heute-weiß-ich-nicht-mehr-wieviele Monate Kirchensteuer weiterzahlen, wurde ich richtig sauer und forderte von ihr den Fundstellennachweis dazu, das sei doch vollkommen unlogisch. Die meinte, sie mache keine Rechtsberatung.
Die haben dann nach wie vor Anspruch auf mein Konto?JosephConrad schrieb:Wenn man Evangelisch ist und aus der Kirche austritt, die Ehefrau aber drinbleibt, dann muss man weiter Kirchensteuer (,Kirchengeld) zahlen wie gehabt. Der Austritt nützt dann nichts.
Ganz schön dreist, die Kirche nimmts echt den ‚Lebendigen‘…JosephConrad schrieb:Wenn man Evangelisch ist und aus der Kirche austritt, die Ehefrau aber drinbleibt, dann muss man weiter Kirchensteuer (,Kirchengeld) zahlen wie gehabt. Der Austritt nützt dann nichts.
Kirchgeld ist da aber was anderes.i-tüpfelchen schrieb:Kirchgeld gibt es hier für römisch-katholische auch. Hab mal so einen ‚Bettelbrief‘ incl. anliegenden Überweisungsträger an eine Rentnerin gesehen; gebeten wurde um € 1,50 (höherer Betrag erwünscht). Das Schreiben hab ich entsorgt und Zahlungserinnerung kam keine :shrug:
Ist das noch mal was anderes als die Kollekte? Die wurde meiner Erinnerung nach zumindest bei mir in der evangelischen Kirche während/nach dem Gottesdienst eingesammelt.Berryl schrieb:Kirchgeld ist da aber was anderes.
Dieses ist das Geld was quasi direkt in die Strukturen vor Ort fließt, die nicht vom Bistum getragen-bezuschusst werden.
Zb. die Basisaktivitäten des Pfarrgemeinderates, Kirchenschmuck etc.