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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

1.358 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Urteil, Obst, Halle (westfalen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:18
@obskur

Strafprozess

Die Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens ist nach deutschem Recht nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Gründen der Rechtsklarheit kann auch ein fehlerhaftes, aber rechtskräftiges Urteil grundsätzlich nicht mehr aufgehoben werden. Die Wiederaufnahme kann diese Rechtskraft allerdings durchbrechen. An die Wiederaufnahme werden in den §§ 359 bis 373a Strafprozessordnung (StPO) jedoch strenge Anforderungen gestellt. Die Vorschriften lösen den Konflikt zwischen den Grundsätzen der Gerechtigkeit und der Rechtssicherheit, die sich beide gleichermaßen aus dem Rechtsstaatsprinzip herleiten. Dem Wesen nach ist die Wiederaufnahme ein Rechtsinstitut, das auf Verlangen des Antragsberechtigten, nicht aber von Amts wegen, ermöglicht, die mit einem rechtskräftigen Sachurteil abgeschlossene Strafsache wieder in das Hauptverfahren zurückzuversetzen. Sie ist ein Rechtsbehelf eigener Art.
Wiederaufnahme zugunsten des Verurteilten

Zugunsten des Verurteilten kann ein Strafverfahren nur wiederaufgenommen werden, wenn einer der in § 359 Nr. 1–6 StPO genannten Gründe vorliegt.

Diese sind:

wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zu ungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
wenn (nachweisbar) ein Zeuge zu ungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)
wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)
wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)

Der in der Praxis relevanteste Fall ist der des § 359 Nr. 5 StPO, also die Beibringung neuer Tatsachen oder Beweismittel, die geeignet sind, ein für den Angeklagten milderes Urteil zu begründen. Unter Tatsachen im Sinne von § 359 Nr. 5 StPO versteht man konkrete Vorgänge der Vergangenheit oder Gegenwart, die dem Beweis zugänglich sind. Nicht darunter fällt aber die Änderung von Rechtsnormen oder der Rechtsprechung. Auch sachlich-rechtliche Fehler können den Antrag nicht begründen, selbst wenn sie offensichtlich sind (so der Bundesgerichtshof im Wiederaufnahmeverfahren des Weltbühne-Prozesses).[1] Neue Tatsachen sind solche, die das Gericht in der Hauptverhandlung nicht berücksichtigt hat, wobei es keine Rolle spielt, ob die Möglichkeit dazu bestanden hat.

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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:24
@conita1946
@noctua

Danke für die Artikel.

Für das Revisionsverfahren kommen nun nur in Frage, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist.

Ich meine, dass wir einige/viele Ansätze dahingehend aufgeschrieben haben, die Frage ist, ob diese Dinge in Frage kommen und gleichzeitig, ob wir das nur so sehen und vor Gericht daran eben nichts widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:29
@noctua

....und in der schriftlichen Urteilsbegründung liegt die Gefahr, dass die von den Richtern angenommene Abfolge hier 1 zu 1 übernommen wird, Zeugenaussagen dahingehend beurteilt werden, Zeiten, weil nicht festgehalten, wie in der mdl. Begründung, angepasst werden. Und dann ist`s Essig mit Wiederaufnahme des Verfahrens....

@obskur
Unsere Ansätze sind sicherlich richtig, aber, steht es anders in der Begründung kann man davon nichts gebrauchen und für eine Revisionsbegründung nutzen.....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:40
@obskur
Zitat von obskurobskur schrieb:Ich meine, dass wir einige/viele Ansätze dahingehend aufgeschrieben haben, die Frage ist, ob diese Dinge in Frage kommen und gleichzeitig, ob wir das nur so sehen und vor Gericht daran eben nichts widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist.
Das stimmt natürlich, aber wer hier quasi aus dem Forum heraus Herrn Obst helfen will, weil er von seiner Unschuld überzeugt ist, der sollte die Widersprüche und Unklarheiten, die er persönlich sieht, ansprechen und ausformulieren. Bis der Verteidiger seine Revision begründen wird, ziehen noch ein paar Wochen ins Land, und vielleicht durchforstet er in der Zwischenzeit das Internet und stößt auf ein mehr oder weniger hilfreiches Brainstorming von Allmy-Usern.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:43
@conita1946
@obskur
Noch einmal zum Fahrrad:

Diese Zeit zwischen 07.00 und 08.00 Uhr wurde im Prozess genannt, das habe ich auch in Erinnerung. Es kann ja auch durchaus so gewesen sein. Es wurde in der Urteilsverkündung scheinbar gesagt, dass Herr Obst das Fahrrad mitgenommen habe. Wenn er dort zuvor mit einem Polizisten geredet hat, das ist ja ebenfalls im Prozess so ausgesagt worden, warum wurde ihm die Mitnahme des Fahrrades nicht ausdrücklich verboten?

Wie @MrSmith vorhin schrieb
Zitat von MrSmithMrSmith schrieb:Wo war denn zu der Zeit der erste Polizist? Der zweite, das war der Zeuge am 2. Prozesstag, traf gegen kurz nach 9.00 ein, als auch klar war, dass eine Frau vermisst wird.
Hieß es nicht, dass der erste Polizist schon gegen kurz nach 7.00 dort gewesen sei, um sich ein Bild vom Rad usw zu machen?

Dann muss der wieder gefahren sein. So, Herr Obst sucht also seine Frau und ruft und sieht dann ihr Rad und nimmt es eben einfach mit. Zwischen 8.30 und 9.00 Uhr.
Ich hatte dieses Gespräch von damals noch einmal angeführt, weil die Aussagen im Prozess scheinbar widersprüchlich waren, ob das Fahrrad noch da war oder nicht, konnte scheinbar nicht eindeutig geklärt werden. Die fehlende Dokumentation darf nicht dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Das geht einfach nicht!


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:44
@noctua
Es sollte jetzt auch nicht so verstanden werden, dass man die Meinungen der User hier zu Rate ziehen sollte, ich gehe davon aus, dass Herr Kammel das ähnlich sieht und die Punkte kennt, die sich widersprechen.

Viel mehr wollte ich wissen, ob sie tatsächlich für eine Revision geeignet sind.

@conita1946
Da hast du wohl Recht, entscheidend wird die schriftliche Urteilsbegründung sein.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:46
@noctua
@obskur
@conita1946

Wir könnten uns dennoch bemühen, die Unstimmigkeiten in einem Dokument zusammenzutragen. Es waren einige User auch bei den Prozesstagen und haben evtl. ein paar Notizen gemacht. Da bei Gericht scheinbar nur noch auf Antrag protokolliert wird, kann damit vllt doch das eine oder andere zusammen getragen werden.

Wir hätten dann immer noch die Möglichkeit, Herrn Kammel ein solches Dokument zukommen zu lassen, falls er Interesse daran haben sollte.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 11:50
@Udvarias
Zitat von UdvariasUdvarias schrieb:Ich hatte dieses Gespräch von damals noch einmal angeführt, weil die Aussagen im Prozess scheinbar widersprüchlich waren, ob das Fahrrad noch da war oder nicht, konnte scheinbar nicht eindeutig geklärt werden. Die fehlende Dokumentation darf nicht dem Angeklagten zur Last gelegt werden. Das geht einfach nicht!
Sehe ich auch so, leider scheint aber genau diese Unstimmigkeit dem Staatsanwalt und dann auch Richter ganz recht zu sein, so konnte man die Zeit auf 8.30 Uhr nach hinten verschieben, um für die Tat an sich mehr zeitlichen Spielraum zu haben ;) Denn die Zeit war auch sehr knapp bemessen, um alles so durchgeführt zu haben incl. Vernichtung aller Spuren.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:01
Bitte bei den Überlegungen nicht Revisionsverfahren mit Wiederaufnahmeverfahren verwechseln, das sind zwei verschiedene Dinge .


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:02
Eine Frage an diejenigen, die den letzten Prozesstag verfolgt haben:

Ist das Gericht davon ausgegangen, dass Frau Obst bewusstlos gewesen ist, als sie am Steinhausener Weg in das (unbekannte) Fahrzeug bewegt worden ist?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:09
@maikäferchen
Ich denke, dass wir das schon tun, deswegen ja auch meine Bedenken, ob es dafür überhaupt verwertbare Argumentationen gibt.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:15
@obskur

Ich habe es gerade nur überflogen ( und das aus relativ grosser Höhe ;-) ) , mir fiel nur das Wort Wiederaufnahme auf und ich wollte auf die Schnelle vor Verwechslung "warnen".


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:20
Zitat von noctuanoctua schrieb:Ist das Gericht davon ausgegangen, dass Frau Obst bewusstlos gewesen ist, als sie am Steinhausener Weg in das (unbekannte) Fahrzeug bewegt worden ist?
Ich war zwar nicht am letzten Prozeßtag dabei, kann mich aber daran erinnern,
dass der Gerichtsmediziner in seinem Gutachten davon sprach, dass nicht ausge-
schlossen werden könnte, dass Frau Obst anderweitige Kopfverletzungen hatte,
die mit dem Schuß überlagert werden sollten.
Darum könnte sie theoretisch durchaus am Steinhausener Weg niedergeschlagen
worden sein. Man kann es ganz einfach nicht ausschließen....


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:29
@fortylicks
... und da man es nicht ausgeschlossen hat, und diese Version so fein in die lückenhafte Indizienkette passte, nahm man es einfach als gegeben hin ...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:50
/dateien/105645,1381920649,EggeAn einem der Prozesstage wurde erwähnt, dass es im Teutoburger Wald in der Nähe des Leichenfundortes Hütten gäbe. In Gemeinschaftsarbeit mit Ortskundigen habe ich diese mal in der Karte markiert, nur damit man sich eine Vorstellung davon macht, dass es in diesem Gebiet nicht so einsam ist, wie es aufgrund der Berichterstattung schien.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:53
ja super,danke fürs Einstellen

sind das denn die Hütten des uns bekannten Zeugen???


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 12:55
@conita1946
Gehören solche Hütten Privatleuten? Ich dachte immer, das wären so öffentliche Ausflugsziele.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 13:10
@Udvarias
Das sind nicht öffentlich zugängliche Hütten.
Eine Wetterhütte für Wanderer steht an anderer Stelle. (An der Gabelung Hermannsweg - Wanderweg, welcher zwischen Hütte 1 und Hütte 2 durchführt)


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 13:23
@Piret
Wenn dort solche Hütten und auch eine sog. Wetterhütte stehen, dann müsste dieses Gebiet rund um die Haller Egge doch recht gut genutzt werden, oder irre ich mich da?

Es wundert mich, dass um die Senke, diesen alten Steinbruch, wie mal jemand vor Monaten hier schrieb, so ein Geheimnis gemacht wird. Die Stelle liegt - wie der Presse zu entnehmen - war zwischen drei Wanderwegen, an dem mittleren dieser drei. Da werden doch bestimmt Familien mit Kindern gewesen sein, Kinder werden doch magisch angezogen von solchen Orten, die zu allen Seiten "Wände" haben.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 13:28
@Udvarias
Das Gebiet wird gerne bewandert oder beradelt. Der Kammweg ist ja Teil des Hermannsweges.
Aber genau der Weg, an welchem die Senke (Steinbruch ist ein großes Wort für die kleine Kuhle) liegt, ist derjenige der am seltensten genutzt wird. Deswegen gehe ich da gerne ;-)


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 13:44
@Piret
Ja, siehst Du, dann kennst Du den Weg, die Hütten ...

Warum hat die Polizei nichts von den Hütten erwähnt? Warum wurden die nicht durchsucht? Man hat mit hunderten von Polizisten Waldgebiete durchsucht, aber auf die Idee, zunächst nach Hütten im Wald zu suchen, oder einfach zu fragen bei Wanderclubs oder sonst wo, ist scheinbar niemand gekommen.

Ich möchte mir gar nicht vorstellen, dass GO womöglich dort irgendwo festgehalten wurde und man hat versäumt nachzuschauen ...


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 14:06
Kommt man an den Hütten vorbei wenn man wandert o spazieren geht? Oder liegen die eher "querfeldein"?


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 14:08
@Udvarias

Das mag ich mir auch nicht vorstellen, zumal ja der genaue Todeszeitpunkt nicht festgestellt wurde ...dort hätte man sie ja noch bis zu drei Tage festhalten können.

Wenn das wirklich versäumt wurde, wäre das mMn ein schwerer Ermittlungsfehler!!!


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 14:09
@Sonadora
Genau so sehe ich das auch. Ich werde gleich noch einmal den Weg messen, von den Hütten zur Fundstelle. Das hatte ich ganz vergessen vorhin.


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Urteil im Tötungsdelikt Gabriele Obst

16.10.2013 um 14:11
@Udvarias

wie kommt man mit einem Pkw von den Hütten zum Auffindeort?

oh ja danke, Ausmessen klingt gut :-)


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