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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

152 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Dissen, Kurzarbeit, Ausgliederung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
def ehemaliges Mitglied

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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 11:48
@emanon

Klar das ist die Denke Selbständiger... ist ein Kampf gegen Windmühlen denen jedes Jahr aufs neue zu erklären was Sache ist. ;)

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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 11:57
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:In den Zeiten in denen ich in Urlaub bin laufen die Kosten weiter, es wird aber kein Umsatz erwirtschaftet.
Sind deine Mitarbeiter dann auch im Urlaub?


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:05
Zitat von defdef schrieb:Du zoggst EvE? Wieviele titis hast du neulich verbraten?
ich spiele das nicht, ich werde darüber nur bezahlt, da es eine sichere methode ist geld zu übermitteln, da die polizei da ehh nicht durchsteigt.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:12
@Geisonik
Ja, auch die sind im Urlaub.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:19
@emanon
Heißt das dann das du die in "Zwangsurlaub" schickst wenn du urlaub haben willst, oder ist es eher so das in deinem Bereich in bestimmten zeiträumen eh nix getan werden kann und somit der Urlaub auf die Zeit gelegt wird?
Und sollte erstes der Fall sein, wird denen dann etwas von den 6 Wochen urlaub abgezogen in dem zeitraum?


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:20
@Geisonik
Wir sprechen uns am Jahresanfang ab, klappt hervorragend.
Sie haben 6 Wochen Urlaub, was soll ich da abziehen?


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:23
@emanon
Zitat von emanonemanon schrieb:Wir sprechen uns am Jahresanfang ab, klappt hervorragend.
Damit beantwortet und somit
Zitat von emanonemanon schrieb:Sie haben 6 Wochen Urlaub, was soll ich da abziehen?
Mit beantwortet


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:33
Zitat von GeisonikGeisonik schrieb:Mit beantwortet
Ist aber legitim. Wenn ohne @emanon kein sinnvoller Geschäftsbetrieb möglich ist, ist die Festlegung von Betriebsferien möglich. Dann haben alle zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 12:36
@kleinundgrün
Habe ich vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt...
Zitat von emanonemanon schrieb:Wir sprechen uns am Jahresanfang ab, klappt hervorragend.
Finde ich auch Ok so.

Hatte nur eine andere befürchtung, die damit aber wiederlegt ist.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 13:08
@Geisonik

So... jetzt nochmal, da mein liebes WP mich auf Allmy alles schreiben lassen wollte, außer Kritik an TNT Post Regioservice Rhein-Ruhr & Co. KG!
Das ist nämlich auch so eine Sklaven-/Ausbeuterfirma!


Momentan muss ich leider noch für ein paar Wochen für die arbeiten, bevor ich wieder studieren kann... Hatte übrigens keine andere Möglichkeit als dort anzufangen, wenn man als temporäre Studienabbrecherin (Ursache: Geldmangel -.-) nicht gleich Hartz IV- beziehen, oder in einer Zeitarbeitsfirma landen möchte.

Bis Ende 2013 wurde mir für einen 6-Stunden-Vertrag 7,60€ Brutto gezahlt, ab Januar 2014 gilt ein neu ausgehandelter Tarifvertrag für alle Beschäftigten, wobei dann ganze 8,50€ Brutto gezahlt werden. Einzige Bedingung: Mitarbeiter, die weniger als 2 Jahre bei TNT beschäftigt sind, müssen jetzt laut Tarifvertrag pro Tag 10% unbezahlte Mehrarbeit leisten (!) , falls man mal so viel Post hat, dass diese innerhalb von 6 Stunden nicht erfolgreich zugestellt werden kann.

Laut zweier BGH-Urteile kann man die Auszahlung dieser Mehrarbeit fordern, wenn man ohnehin schon in seiner Stelle einen Geringverdiener darstellt (also ca. bis zu einem Einkommen von 1500€ Brutto).
Da ich Brutto 1020€ verdiene und in meiner Steuerklasse somit 800€ im Monat zum Leben habe, werde ich diesen Schritt wahrscheinlich auch unternehmen.

Ich frage mich auch, ob das seitens TNT Post legitim ist, die tarifvertragliche Lohnerhöhung für neue Mitarbeiter mit der 10% Hürde einfach auszuhebeln?

Dann leisten die sich noch den Luxus, Weihnachtsgeld an alle Mitarbeiter, die länger als 1 Jahr bei TNT angestellt sind, auszuzahlen. weihnachtsgeld ist zwar immer eine freiwillige Zahlung, solange kein Gewohnheitsanspruch entsteht, jedoch verstößt TNT Post hier gegen das Gesetz:

Es gibt einen sogenannten Gleichberechtigungsgrundsatz, was bedeutet, dass TNT nicht einfach eine Arbeitergruppe (in diesem Falle alle Mitarbeiter, die erst weniger als ein Jahr dabei sind) von der Bonuszahlung ausschließen darf. In meinem Falle wären das nur etwa anteilig gerechnet 33€ Netto (50€ Brutto), aber es geht hier ja ums Prinzip und eben Gerechtigkeit!

___________________________________________________________________

@Helenus
Ich frage dich jetzt ganz einfach mal, ob ich die Überstundenausbezahlung und das Weihnachtsgeld schriftlich fordern, oder gleich zum Anwalt rennen sollte? Was ist in solch einem Fall geschickter? Wie stünden die Chancen? Ich denke mal nicht, dass TNT freiwillig mit dem Geld rausrückt... Vor allem müssen die mir noch Überstunden vom letzten Jahr auszahlen (wegen eines angeblichen Rechenfehlers ihrerseits - vermute eher, die dachten, ich übersehe meinen Anspruch...) und ich fürchte um dieses Geld, wenn ich schon jetzt rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einlegen würde :/ Gekündigt habe ich übrigens zum 15.03. und auch schon die Bestätigung erhalten. Muss ich noch innerhalb dieser Zeit klagen, um mir das zustehende Geld zu sichern?


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14.02.2014 um 13:46
@Crusi

erstmal schriftlich, mit zielsetzung, einfordern, mit dem bösen zusatz, dass du ansonsten den rechsweg beschreiten wirst.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 13:59
@Crusi
Ohne jetzt alles en detail gelesen zu haben, kann ich dasewige zustimmen. Erstmal selbst fordern, das spart dir die Kosten für den Advokaten. Wichtig ist jedoch alles zu belegen. Das heißt Du brauchst Abrechnungen und Arbeitsbescheide ( Stundenzettel? Sry hab noch nie gearbeitet :D ), aus denen dein Anspruch ersichtlich wird. Wird darauf nicht reagiert Anwalt nehmen.

Ein Zeitdruck im engen Sinne besteht nicht. Deine Forderungen kannst Du theoretisch auch nach deinem Ausscheiden aus dem Betrieb noch einfordern. Dann geht das Ganze eben, außer man einigt sich, vors Arbeitsgericht.

Wenn deine finanzielle Situation mau ist, dann einfach mal beim zuständigen Amtsgericht durchrufen und Prozesskostenhilfe beantragen.

Das war's auf die Schnelle :Y:


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def ehemaliges Mitglied

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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 14:02
Zitat von 25h.nox25h.nox schrieb:ich spiele das nicht, ich werde darüber nur bezahlt, da es eine sichere methode ist geld zu übermitteln, da die polizei da ehh nicht durchsteigt.
Ah, ok... so hab ich das noch garnicht betrachtet. Cooler Ansatz... :Y:
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Ist aber legitim. Wenn ohne @emanon kein sinnvoller Geschäftsbetrieb möglich ist, ist die Festlegung von Betriebsferien möglich. Dann haben alle zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub.
Dies ist bei fast allen Arztpraxen so. Gemeinschaftspraxen mal außen vor. Meist ist es dann so, dass vor den Ferien, und danach entsprechend mehr abgearbeitet wird. Unterm Strich sind die Umsätze bei langjährigen Selbständigen eh ziemlich eingepegelt.

Allerdings, sollte sich der Unternehmer mal ganz nüchtern durch den Kopf gehen lassen, welche Aufwendungen er so betrieblich verbucht, auf denen der Arbeitnehmer voll sitzen bleibt... da ist vermeintlich "unbezahlter" Urlaub ein Witz dagegen... ;)


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14.02.2014 um 14:05
Zitat von defdef schrieb:Du zoggst EvE? Wieviele titis hast du neulich verbraten?
@def

Jedenfalls keinen Titanen :):)


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 14:11
Dann leisten die sich noch den Luxus, Weihnachtsgeld an alle Mitarbeiter, die länger als 1 Jahr bei TNT angestellt sind, auszuzahlen. weihnachtsgeld ist zwar immer eine freiwillige Zahlung, solange kein Gewohnheitsanspruch entsteht, jedoch verstößt TNT Post hier gegen das Gesetz:

Es gibt einen sogenannten Gleichberechtigungsgrundsatz, was bedeutet, dass TNT nicht einfach eine Arbeitergruppe (in diesem Falle alle Mitarbeiter, die erst weniger als ein Jahr dabei sind) von der Bonuszahlung ausschließen darf. In meinem Falle wären das nur etwa anteilig gerechnet 33€ Netto (50€ Brutto), aber es geht hier ja ums Prinzip und eben Gerechtigkeit!
Aus der Ferne lässt sich das schlecht beurteilen. Ist den in deinem Arbeitsvertrag was zum thema sonderzahlungen/Gratifikationen/13. Gehalt vermerkt?

Hier mal das, was ich so spontan zum Ausschluss vom Weihnachtsgeld finden konnte. Vielleicht hilft dir etwas davon weiter...

Ausschluss von Arbeitnehmern

Ein Ausschluss vom Weihnachtsgeld von bestimmten Arbeitnehmern ist zulässig, wenn es einen sachlichen Grund dafür gibt.

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber eine sachfremde Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage (BAG, Urt. v. 28. 3. 2007 - 10 AZR 261/ 06).

So widerspricht es dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn bei zwei vergleichbaren Arbeitnehmern, die im Bezugsjahr für das Weihnachtsgeld dieselben erheblichen Fehlzeiten aufweisen, in der Höhe des Weihnachtsgelds eine unterschiedliche Behandlung erfolgt.

Dagegen wäre es sachlich gerechtfertigt, wenn ein Arbeitnehmer, der erst wenige Monate im Betrieb ist, gegenüber den anderen nur ein anteiliges Weihnachtsgeld bekommt.

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt aber nicht nur im Verhältnis einzelner Beschäftigter untereinander, sondern auch zwischen Arbeitnehmergruppen. Es ist beispielsweise nicht gerechtfertigt, eine Gruppe von gering qualifizierten Arbeitnehmern von einer Sonderzahlung, zu der auch das Weihnachtsgeld gehört, völlig auszuschließen (vgl. BAG, Urt. v. 27.10.1998 - 9 AZR 299/97).

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein unterschiedliches Ausbildungs- und Qualifikationsniveau kein sachlicher Grund für eine Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung einer Weihnachtsgratifikation ist (BAG, Urt. v. 12.10.2005 - 10 AZR 640/04).

Dagegen können Teilzeitkräfte nicht ausgeschlossen werden. Dies verstößt gegen § 4 Abs.1 S. 2 TzBfG. Einen sachlichen Grund für eine Schlechterstellung gerade dieser Arbeitnehmergruppe ist nicht denkbar.

Die Rechtsfolge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatzes ist, dass die Ungleichbehandlung unzulässig ist. Wenn die gleichheitswidrige Privilegierung bereites eingetreten ist, steht den Benachteiligten einen Anspruch auf die gleiche Leistung zu ("Anpassung nach oben").



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14.02.2014 um 14:12
@Luminarah

Naja, ich dachte er war im Lagfest vor ner Weile involviert. Bin ja auch nimmer aktiv, aber vielleicht war es ja nox, der seine Rechnungen nicht bezahlt hat und deshalb der Spass eskalierte... ;)


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 14:12
Zitat von defdef schrieb:Es gibt einen sogenannten Gleichberechtigungsgrundsatz, was bedeutet, dass TNT nicht einfach eine Arbeitergruppe (in diesem Falle alle Mitarbeiter, die erst weniger als ein Jahr dabei sind) von der Bonuszahlung ausschließen darf. In meinem Falle wären das nur etwa anteilig gerechnet 33€ Netto (50€ Brutto), aber es geht hier ja ums Prinzip und eben Gerechtigkeit!
Eine Unterscheidung auf Grund der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu treffen, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, da die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein sachlicher Grund ist. Da wird quasi Deine Loyalität belohnt.

Edit: grummel, @def war schneller. Und auch noch mit Quelle.


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14.02.2014 um 14:14
@kleinundgrün

entschuldige ... *duck* :D


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14.02.2014 um 14:16
@Helenus
Danke :)

@kleinundgrün
Na ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob das wirklich ein sachlicher Grund ist. Helfen wird mir da wohl nur ein richtiger Anwalt.


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Fachkräftemangel in Deutschland? -Gausepohl

14.02.2014 um 14:17
Zitat von CrusiCrusi schrieb:Na ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob das wirklich ein sachlicher Grund ist.
Das Bundesarbeitsgericht scheint sich da schon sicher zu sein.
Aber natürlich kannst Du einen Anwalt dazu befragen.


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