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Die Besatzung Deutschlands

555 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: USA, Deutschland, Russland ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Die Besatzung Deutschlands

21.04.2015 um 09:51
@SKlikerklaker
Ich wollte nicht, dass es so rüber kommt, dass ich @Radix als doof ansehe.
Nein, nein!
Im Gegenteil!

Falls das der Fall war, entschuldige ich mich für missverständliche Aussagen meinerseits!

Ich habe bei meinem Geschreibsel immer nur an die mir bekannten Reichsbürger gedacht, zu denen ich @Radix ganz bestimmt nicht zähle.

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21.04.2015 um 10:05
Zitat von catmancatman schrieb:ch bevor er überhaupt in Kraft treten konnte, war der Internationale Strafgerichtshof (ICC) den USA bereits ein Dorn im Auge. Aber statt nur auf Abstand zu gehen, droht Washington nach Einschätzung seiner Verbündeten, das Weltgericht mit seiner Forderung nach Straffreiheit für US-Soldaten im UN-Einsatz jetzt auch inhaltlich auszuhöhlen.
Und? Gab es den ICC in Vietnam? Für gewöhnlich läuft für US Bürger US Justiz, deswegen wäre es so ohne weiteres Unmöglich sich einem Fremden Justiz zu unterstellen
Zitat von catmancatman schrieb:Nach dem Willen der USA wird niemals ein Amerikaner auf der Anklagebank des ersten ständigen internationalen Gerichts für Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sitzen.
Russen auch nicht... und viele mehr nicht.


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Die Besatzung Deutschlands

21.04.2015 um 10:44
@Lepus
@rgnf
@SKlikerklaker

Ich fühlte mich nicht als doof abgestempelt!
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb: Ich hab mit ihm in einem anderen Thread schon über verfassungsrechtlichte Themen diskutiert.
? Wirklich?
Das "Problem" bei ihm ist halt (sofern ich nicht völlig falsch liege), dass er juristisch völlig unbeleckt ist und vieles philosophisch erklären will. Letzteres geht aber im Staats- und Verfassungsrecht nicht.
Na das sehe ich doch anders - ich fühle mich angesprochen :D - ich denke, dass alles Recht, auf eine transzendentale philosophische Grundlage gestellt sein muss!
Zitat von SKlikerklakerSKlikerklaker schrieb:Daher kommt dann vielleicht auch das ein oder andere Missverständnis.
Eines habe ich hier ja schon ausräumen können.
Es gab ja gar kein Missverständnis, es gab eine Lücke in meiner Information. Hätte es diese Vereinbarung der Drei Mächte nicht gegeben, so wäre Deutschland in der Tat nicht souverän gewesen!
In diesem Sinne hast Du @SKlikerklaker, eine Information gebracht, die sehr wichtig war.
Ein Missverständnis wäre es gewesen, hätte ich etwas falsch gelesen, was nicht geschehen ist, im Gegenteil.
Viele kennen diese Vereinbarung -die Du brachtest- nicht und meinen trotzdem, dass Deutschland souverän sei auf Grundlage des 2+4 Vertrages.


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21.04.2015 um 10:59
@Radix
Dann bin ich beruhigt. ^^


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21.04.2015 um 11:00
Bei Wiki steht doch, der Deutschlandvertrag ist auf Grund des 2+4 Vertrages obsolet bzw. suspendiert, was falsch ist.
Er - und die gesamt Korrespondenz auch die des Überleitungsvertrages (mit bekannten Ausnahmen des Überleitungsvertrages)- ist nur deshalb nicht mehr gültig, weil es jene Vereinbarung mit den drei Mächten gibt.
Alle anderen Verträge mit den drei Mächten, also jene, die in der Vereinbarung nicht genannt sind, sind und bleiben aktiv.


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21.04.2015 um 11:06
Oder ich möchte es anders sagen. Es gibt mit den Drei Mächten keinen 2+3 Vertrag und auch keinen Freidensvertrag nur eine Vereinbarung, die explizit Verträge nennt, die suspendiert werden.


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21.04.2015 um 11:18
Und - entschuldigung- über den Begriff "suspendiert" könnte man im Kontext mit der Feindstaatenklausel ein Fass aufmachen. (Wollte ich noch loswerden. Gleichwohl jener Begriff natürlich von Deutscher Seite kommt, aber trotzdem ist er unschön gewählt.)


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21.04.2015 um 12:28
Also ich für meinen Teil, glaube dem BVerG. eher, als Herrn Gysi.
(Erster Absatz des Schreibens/Einschreibens)
Was das Bundesgesetzblatt ja bestätigt!


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21.04.2015 um 12:32
Jaja, die völkerrechtliche Identität, mag nicht jedem einleuchten..


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21.04.2015 um 12:34
Es ist auch völlig unlogisch! Wenn ich mit den Vier Mächten einen Vertrag schließe, gehe ich logisch davon aus, dass ich diesen Vertrag auch mit den Drei Mächten beschlossen habe, die in den Vier Mächten impliziert sind. Aber so ist es eben nicht.
@univerzal


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21.04.2015 um 12:40
@Radix
Was ist jetzt dein Punkt? Du vermengst hier Sachverhalte, einmal das Urteil des BVerfG '73, auf das ich anspiele und dazu 2+4. Wäre mal ganz hilfreich, worauf du konkret anspielst.


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21.04.2015 um 12:41
Der Punkt ist, dass Deutschland nicht mit dem 2+4Vertrag souverän wurde, wie es Herr Gysi glaubt.
Dafür ist eine Vereinbarung mit den Drei Mächten nötig gewesen, die nicht einem 2+3 Vertrag entspricht.
Gysi ist im Unrecht.
@univerzal


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21.04.2015 um 12:44
Warum eigtl. '73? @univerzal

Ahh...nenne doch mal dieses Urteil! Zitiere es.
Also ich glaube nichts vermegt zu haben, wollte nur klarstellen, dass -wie eHerr Gysi meint- die Souveränität Deutschlands, nicht mit dem 2+4 Vertrag beendet wurde.


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21.04.2015 um 12:55
@univerzal

Ich meine mal ganz davon abgesehen, dass die BRD auch schon souverän war, vermengst Du hier doch was!


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21.04.2015 um 13:02
Zitat von RadixRadix schrieb:ich denke, dass alles Recht, auf eine transzendentale philosophische Grundlage gestellt sein muss!
Aber bei der Auslegung - also bei der Frage, was ein Gesetz überhaupt ausdrücken soll - hilft Dir eine transzendentale Betrachtung kein bisschen weiter.
Zitat von RadixRadix schrieb:Also ich für meinen Teil, glaube dem BVerG. eher als Herrn Gysi.
Das BVerfG sagt aber in dem Fall nichts anderes als Herr Gysi.
Zitat von RadixRadix schrieb:Der Punkt ist, dass Deutschland nicht mit dem 2+4Vertrag souverän wurde
Vor 1989 bestand Deutschland aus zwei Teilen, die keine füreinander bindenden Vereinbarungen treffen konnten. Das heutige Deutschland ist eine Verbindung dieser zwei Länder. Und deswegen ist der 2+4 Vertrag letztlich das entscheidende. Da haben Ost- und Westdeutschland und die vier Siegermächte über den Status eines einheitlichen Deutschlands entschieden.


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21.04.2015 um 13:05
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das BVerfG sagt aber in dem Fall nichts anderes als Herr Gysi.
Das ist nicht wahr. Das BVerfG sagt ausdrücklich, das Völkkerrechtliche Verträge der Drei Mächte nicht vom 2+4 Vertrag berührt werden.
Vor 1990 Bestand Deutschland aus zwei Teilen,
Es waren drei Teile.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Das heutige Deutschland ist eine Verbindung dieser zwei Länder.
Plus Berlin
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Und deswegen ist der 2+4 Vertrag letztlich das entscheidende.
Nein, da die Vier Mächte nicht die Drei Mächte sind, so bescheuert das klingen mag.

@kleinundgrün


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21.04.2015 um 13:12
Zitat von RadixRadix schrieb:Es waren drei Teile.
Nein. Berlin war kein unabhängiger Staat.
Das BVerfG sagt ausdrücklich, das Vöälkerrechtliche Verträge der Drei Mächte nicht vom 2+4 Vertrag berührt werden.
Beim 2+4-Verrag waren einfach andere Beteiligte anwesend. Vor 1989 konnte überhaupt keine Regelung getroffen werden, die Deutschland in seiner Gesamtheit betrifft.


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21.04.2015 um 13:15
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Nein. Berlin war kein unabhängiger Staat.
Das ist doch völlig uninteressant, es waren drei Teile über die ein oder zwei Teile keine Befugnis hatten.
Zitat von kleinundgrünkleinundgrün schrieb:Beim 2+4-Verrag waren einfach andere Beteiligte anwesend. Vor 1989 konnte überhaupt keine Regelung getroffen werden, die Deutschland in seiner Gesamtheit betrifft.
Das hat doch damit gar nichts zu tun. Die drei Mächte sind -ganz einfach - nicht die Vier Mächte. Daher die Vereinbarung. Und in Bezug, demgemäß.

Die Zeitlichen Differenzen, da hast Du recht.

@kleinundgrün


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21.04.2015 um 13:17
@Radix
Dafür ist eine Vereinbarung mit den Drei Mächten nötig gewesen,

Die da wäre bzw. was beinhalten soll, um deiner Ansicht nach die Souveränität zu untermauern?

Warum eigtl. '73?

Ahh...nenne doch mal dieses Urteil! Zitiere es.


Ein berühmtes Urteil des BVerfG, was die Konformität zum GG bzgl. des Grundlagenvertrags prüfte (und bestätigte), was von Reichis gerne angeführt wird, um den vermeintlichen Fortbestand des deutschen Reiches zu beweisen. War mein erster Gedanke, als du mit dem BVerfG um die Ecke kamst.

Hier das Urteil: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

Das BVerfG sagt ausdrücklich, das Vöälkerrechtliche Verträge der Drei Mächte nicht vom 2+4 Vertrag berührt werden.

Hierzu wäre jetzt mal interessant, worauf du dich beziehst, mit Quelle am Besten.


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