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Bargeldabschaffung Vorhaben

24 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Euro, Finanzen, Bargeld ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Bargeldabschaffung Vorhaben

13.02.2016 um 23:17
Hans-Werner Sinn hat den Effekt der 500Euro-Abschaffung exzellent analysiert:
Es geht in Wahrheit um etwas ganz anderes als die Kriminalität von Kleinganoven. Es geht um den Wunsch der EZB, die Einlagenzinsen noch weiter in den negativen Bereich zu schieben. Derzeit verlangt die EZB einen Strafzins von 0,3 Prozent für das Geld, das Banken bei ihr einlegen. Am liebsten würde sie noch mehr verlangen, doch kann sie nicht weiter gehen, weil Banken dann lieber Bargeld horten. Das Einzige, was die Banken davon abhält, nur noch Bargeld zu halten, sind die Kosten der Aufbewahrung der Banknoten in den Tresoren. Die Tresorkosten implizieren eine natürliche Obergrenze für den Strafzins.

[...]

Wenn die Banken nun gezwungen werden, statt der 500-Euro-Scheine die etwas kleineren 200-Euro-Scheine zu halten, steigen die Tresorkosten etwa auf das Zweieinhalbfache. Unter der Annahme, dass der genannte Strafzins von 0,3 Prozent, den die Banken auf ihre Einlagen bei der Notenbank zahlen, bereits durch die Tresorkosten limitiert wurde, könnte die EZB diesen Strafzins nach der Abschaffung der 500-Euro-Scheine rechnerisch auf das Zweieinhalbfache, also auf 0,75 Prozent erhöhen.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/hans-werner-sinn-wie-sich-der-einzug-des-500-euro-scheins-rechnet-14054372.html

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Bargeldabschaffung Vorhaben

13.02.2016 um 23:33
Das ist interessant, also gäbe es einen begründeten tieferen Negativzins bei der Zentralbank ohne Widerwehr.

Für mittelständische hat man sich auch schon was tolles ausgedacht. Weil das Recht nicht vorsieht Negativzinsen zu belasten wenn ein Kunde sein Geld zur Bank bringt, denn
Eine Bank darf nur dann auf Spareinlagen Minus-Zinsen berechnen, wenn es sich um eine Neueinlage handelt. Auf bestehende Einlagen dürfen dagegen keine negativen Zinsen erhoben werden. Dies hat seinen Grund darin, dass bei einer Spareinlage zwischen der Bank und dem Sparer ein Darlehensvertrag im Sinne von § 488 BGB zustande kommt. Nach dieser Vorschrift ist der Darlehensnehmer, also die Bank, verpflichtet den geschuldeten Zins zu zahlen. Ist ein positiver oder vielleicht auch gar kein Zins vereinbart worden, so darf ihn die Bank nicht nachträglich in einen negativen Zins ändern. In diesem Zusammenhang spielt es keine Rolle, ob es sich beim Bankkunden um eine Privatperson oder um ein Unternehmen handelt.
http://www.refrago.de/Negativ-Zinsen_Darf_die_Bank_auf_Spareinlagen_negative_Zinsen_berechnen_und_Geld_einbehalten.frage497.html

werden anstelle Negativzinsen, "Einlage-Verwahrgebühren" erhoben..letztens mit dem selben Effekt, dass das Geld schrumpft anstelle zu wachsen auf dem Konto z.B. 0.1% Zins minus höhere Einlagegebühr. Die Leute würden ihr Geld in einem solchen Fall abheben und unter dem Kopfkissen aufbewahren.
http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/steuern-sparen-mit-strafzins-negativzinsen-sind-keine-verluste/12039436.html (Archiv-Version vom 24.01.2016)


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Croco ehemaliges Mitglied

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Bargeldabschaffung Vorhaben

14.02.2016 um 08:06
@Alt_und_naiv
@mayday

Interessante Infos, danke! :Y:
Zitat von maydaymayday schrieb:Die Leute würden ihr Geld in einem solchen Fall abheben und unter dem Kopfkissen aufbewahren.
Oder sie würden ihr Geld an der Börse investieren. Risiko inbegriffen. Denn das ist (neben dem Wunsch, den Konsum anzukurbeln) einer der Gründe, warum der Eckzins derzeit so niedrig ist: damit investiert wird. Und da ist natürlich sehr wohl auch die Börse gemeint. Deswegen wird Sparen so unattraktiv wie möglich gemacht. Die Sache mit der Abschaffung des 500ers und der Begrenzung von Bargeldzahlungen ist/sind nur weitere Schritte in die selbe Richtung, schätz ich mal.

Das wäre eine sehr schöne Lösung für die Banken. Sie haben weniger Verbindlichkeiten (Spareinlagen), das Risiko verschiebt sich in Richtung Kunde und sie können Depotgebühren verlangen plus Transaktionskosten etc, ist auch kein schlechtes Geschäft, der Kunde bringt ihnen sein Geld ja trotzdem...

Und bleibt der Kunde mit seinen Spareinlagen, na, dann kassieren wir halt ein paar neue Gebühren zusätzlich. Okay, dagegen können vielleicht Verbraucherschützer angehen. Gegen die Vorgaben der EZB können wir uns allerdings nicht wehren. Nebenbei bemerkt (und ohne allzuviel Mitleid zu haben), die EZB nimmt damit die Banken auch ganz schön in den Würgegriff.

Liest sich so, als ob der Schwarze Peter von einem zum anderen hin- und hergeschoben wird und dann am Ende bei uns landet. War allerdings nie anders...

Ganz abgesehen natürlich vom "Gläsernen Bürger", der genau unter die Lupe genommen werden kann, wenns kein Bargeld mehr gäbe. Aber das ist eine andere Geshichte...

LG Croco


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Bargeldabschaffung Vorhaben

14.02.2016 um 14:15
Ist wie mit den Steuern. Alles Regelungen die die kleinen Fische vom Fressnapf fernhalten und die grossen Fische nicht ansatzweise kratzt. Grosse Fische gründen Scheinfirmen und wissen wie man das Geld versteckt.. das geht auch elektronisch und auch Terroristen wissen wie das geht.


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Dieses Thema wurde von Lepus geschlossen.
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