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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord Mörder Täter Lebenslang ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:37
@fraUkepeTry

Deine Links liefern keinen Nachweis für Bewährung bei Mord oder Totschlag! Ein Fall ist noch nicht mal aus Deutschland.

@Gwyddion

Es geht um Mord nicht (wie in deinem Link zu Wikipedia) um Totschlag, bei Mord gibt es keinen Affekt

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Zerox ehemaliges Mitglied

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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:40
@NothingM
Ich schrieb nichts von Rehabilitierung, nur so am Rande.

Erst einmal ist nicht jeder Mensch gleich. Stell dir vor du tötest deinen Nachbarn als du bemerkst, dass er dabei ist deine Kinder zu vergewaltigen. Im Gefängnis landest du dennoch, aber 'was für ein Depp, in 5 Jahren bin ich draußen und morde wieder' wirst du dir / der Betroffene dabei garantiert nicht denken! Gut das ist kein Mord, das ist Affekt, aber nächstes Beispiel:
Zitat von NothingMNothingM schrieb:"Was für ein Depp! Ich darf alles, solang ich ein auf armes Würstchen tue! Hehehe!"?
Auch Unfug, als ob es leicht wäre das 'arme Würstchen' zu miemen. Du wirst von Gutachter zu Gutachter geschleift ehe dir jemand attestiert, dass du ein schweres Leben unter einem prügelndem, daueralkoholisiertem Vater hattest und deswegen eine Minderung der Schuld erhälst, weil du ihm eines Tages aus dem Nichts den Hammer über die Rübe gezogen hast und das vorsätzlich, nicht aus einem Affekt heraus.

Du verurteilst differenziertes Denken, schriebst du einige Beiträge zuvor - Ich verurteile undifferenziertes Denken, denn die Menschen und ihre Beweggründe, Dinge zu tun oder zu lassen sind nicht immer alle gleich.
Lies da jetzt bitte nicht raus, dass ich für eine Lockerung des Strafmaßes oder ein Freund der Rehabilitierung bin.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:46
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Erst einmal ist nicht jeder Mensch gleich. Stell dir vor du tötest deinen Nachbarn als du bemerkst, dass er dabei ist deine Kinder zu vergewaltigen.
Das fällt in Bereich Notwehr und/oder Selbstjustiz. Das ist auch eine himmelschreiende Ungerechtigkeit: Die Opfer und Angehörigen werden härter und früher bestraft als die eigentlichen Täter. Ich wette der Nachbar, der eins meine Kinder vergewaltigt hat, bekommt dafür nur 2 Monate Psychiatrie und kommt als "geheilt" frei, weil irgendein weltfremder Psychologe sein scheinheiliges Geheule abgekauft hat, um dann gleich das nächste Kind zu vergewaltigen. :/
Zitat von ZeroxZerox schrieb:Auch Unfug, als ob es leicht wäre das 'arme Würstchen' zu miemen. Du wirst von Gutachter zu Gutachter geschleift ehe dir jemand attestiert, dass du ein schweres Leben unter einem prügelndem, daueralkoholisiertem Vater hattest und deswegen eine Minderung der Schuld erhälst, weil du ihm eines Tages aus dem Nichts den Hammer über die Rübe gezogen hast und das vorsätzlich, nicht aus einem Affekt heraus.
Etwas auf die Tränendrüse drücken und Lügen das sich die Balken biegen. Vor allem die Soziapathen können das gut und wenn dann so ein Psychologe zu der Sparte "Weltfremd und doof" angehört, kommt so einer schnell frei. Oder wie ist es zu erklären, wenn von Fällen hört wie "geheilte" Kindervergewaltiger oft durch solche bescheuerte Gutachten frei kommen?


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:48
@NothingM
Zitat von NothingMNothingM schrieb:Wieso soll denn bitte schön die Rehabilitation von Massenmördern, Vergewaltigern usw. aussehen?
Siehe Norwegen bspw.
Dort haben sie Mörder und Vergewaltiger teilweise im offenen Vollzug.
Das gesamte System in Norwegen ist neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst und in Folge dessen hat Norwegen weltweit die niedrigsten Rückfall Quoten während sie gleichzeitig die kürzesten Strafen und humansten Haftbedingungen haben.
Zitat von NothingMNothingM schrieb:Und wie soll es realistisch umsetzbar sein, ohne dass der Täter sich denkt: "Was für ein Depp! Ich darf alles, solang ich ein auf armes Würstchen tue! Hehehe!"?
Die Realität zeigt, dass das nicht passiert.



Was viele nicht verstehen ist, dass Menschen nicht einfach so zum Straftäter werden sondern vom Umfeld dazu geformt werden. Im Vollzug sollte man deshalb die Person neu justieren und so auf die Rückkehr in die Gesellschaft vorbereiten, dass die negativen Umstände die damals dazu führten, dass sie kriminell wurde nicht erneut entstehen.

Die Forschung zeigt, dass das bei allen Arten von Straftätern möglich ist. Bei Kleinkriminellen ist es einfacher, da reicht es oft schon dem Staftäter durch eine Ausbildung oder ein Studium in Haft neue Perspektiven zu bieten um zu verhindern, dass er nach Entlassung wieder kriminell wird. Bei anderen Arten von Strafen bedarf es schon mehr Arbeit, mehrejährige Psychotherapie bspw.

Und wer jetzt denkt das ist zu teuer liegt falsch. Die Tatsache, dass die Leute früher entlassen werden können und zu produktiven, Steuern zahlenden Mitgliedern der Gesellschaft werden macht die höheren Kosten für umfangreichere Betreueung wieder wet.


Diese Art von Justiz funktioniert nachweislich deutlich besser als von negativen Emotionen und Rache getriebene Justiz mit langen Haftstrafen.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:50
@1.21Gigawatt
Ich weiß zwar nicht wie das Modell in Norwegen ausschaut, aber ich mach definitiv nen Bogen drum, wenn solch ein Abschaum noch mit Urlaub belohnt. Wer einen Mensch gnadenlos quält, mordet, geistig oder sexuell schändet, hat all seine Rechte verwirkt. Das ist kein Mensch mehr in meinen Augen, sondern ein Monster, das weggesperrt gehört.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:54
@de-Ox
schrieb
Zitat von de-Oxde-Ox schrieb:
Es geht um Mord nicht (wie in deinem Link zu Wikipedia) um Totschlag, bei Mord gibt es keinen Affekt
Des Totschlags macht sich strafbar, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale zu erfüllen. Auf einen möglicherweise vorliegenden Affekt kommt es indes nicht an. So ist nicht jede Tötung im Affekt ein Totschlag und nicht jede Tötung ohne Affekt ein Mord. Die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag erfolgt ausschließlich über die Mordmerkmale, deren Problematik nicht zu unterschätzen ist. Über die dringende Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Tötungsdelikte herrscht daher in der Wissenschaft seit Jahrzehnten Konsens. Die Mordmerkmale sind kaum geeignet, einen Tatbestand xt
Laut Strafgesetzbuch ist auch der Totschlag eine vorsätzliche Tötung wie Mord, nur ohne die erschwerenden Umstände, die die besondere Verweflichkeit des Mordes ausmachen.
Die meisten Deutschen glauben ein Totschlag wäre die fahrlässige Tötung oder die Körperverletzung mit Todesfälle.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:55
@NothingM
Mit einer Einstellung wie deiner bekommt man ein weniger effizientes Justizsystem und damit eine unsicherere Gesellschaft.


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Zerox ehemaliges Mitglied

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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:55
@NothingM
Ich wette der Nachbar, der eins meine Kinder vergewaltigt hat. Kommt dafür nur 2 Monate Psychiatrie und kommt als "geheilt" frei, weil irgendein weltfremder Psychologe sein scheinheiliges Geheule abgekauft, um dann gleich das nächste Kind zu vergewaltigen. :
Die Wette hast du schon einmal verloren. Du stellst dir das Ganze viel zu rosig und einfach vor, kein Wunder, dass du in deinen Beiträgen so vehement redest.
Für den Tatbestand der Vergewaltigung von Schutzbefohlenen / Minderjährigen bekommst du schon einige Jahre.
Zitat von NothingMNothingM schrieb:Oder wie ist es zu erklären, wenn von Fällen hört wie "geheilte" Kindervergewaltiger oft durch solche bescheuerte Gutachten frei kommen?
1.-Psychologen sind ebenfalls nur Menschen und machen Fehler. Außerdem wird nie ein Gutachter, sondern immer Mehrere bestellt. Wenn diese der Meinung sind, dass Täter X keine weiteren Straftaten begehen wird, wird wohl keiner von uns zu beurteilen haben, ob sie Recht damit haben oder nicht.
Ist ja nicht so wie du es beschreibst, dass jeder Straftäter der freikommt automatisch ein Wiederholungstäter ist und deswegen jeder, der ein Verbrechen begeht für immer weggesperrt gehört.
Zitat von NothingMNothingM schrieb:Ich weiß zwar nicht wie das Modell in Norwegen ausschaut, aber ich mach definitiv nen Bogen drum, wenn solch ein Abschaum noch mit Urlaub belohnt. Wer einen Mensch gnadenlos quält, mordet, geistig oder sexuell schändet, hat all seine Rechte verwirkt. Das ist kein Mensch mehr in meinen Augen, sondern ein Monster, das weggesperrt gehört.
Und hier wären wir eben an dem Kernproblem einer Diskussion mit dir angelangt. Dir scheint es vollkommen egal zu sein, ob dir erklärt wird welches Modell für die (potenziellen) Opfer am Besten sind, ob die Quoten zurück gehen und dadurch die Gesellschaft geschützt wird und so weiter, dir geht es einfach nur darum, deine Meinung zu vertreten und diese als Gut zu erachten, der Rest wird einfach ignoriert.
Wenn es dir um die Opfer ginge würdest du vielleicht 2x überlegen, ob das System in Norwegen, welches @1.21Gigawatt ansprach nicht möglicherweise besser ist, weil es nachweislich mehr bringt als das, welches wir hier haben. Deine Einstellung ist kontraproduktiv für das, was du möglicherweise willst.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 15:55
@fraUkepeTry

Da war doch nie Rede davon, ob nun Totschlag mit Bewährung geahndet wird. Verdrehe doch bitte nicht die Fakten. Deine Aussage war:

"3 Jahre auf Bewährung ist schon jetzt nicht selten"

Nicht ein einziger von dir angeführter Link belegt das Beitrag von fraUkepeTry (Seite 3)
- Der Todesschütze wurde des »minder schweren Totschlags« für schuldig befunden und zu zwei Jahren Haft verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
- PFORZHEIM. Eine Strafe von maximal zwei Jahren auf Bewährung hat ein 36-jähriger Mann aus Zweibrücken erhalten.
- Der zweifache Eistanz-Weltmeister Maxim Stawiski aus Bulgarien ist wegen eines von ihm verschuldeten Autounfalls mit Todesfolge zu zweieinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Zudem muss Stawiski eine Entschädigung von insgesamt 270.000 Lewa (138.000 Euro) zahlen, berichtete der bulgarische Staatsrundfunk nach der Entscheidung eines Gerichts in der Schwarzmeerstadt Burgas
- Am Montag wurde der Täter, der ihn so übel zugerichtet hatte, vom Landgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt – auf Bewährung: Nach fünf Monaten Untersuchungshaft ist Mario F. (21) wieder auf freiem Fuß.
- Das Urteil fiel dennoch relativ mild aus. Der Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.
Zwei Jahre gehen auf Bewährung, aber nicht drei. Das ist nun mal gesetzlich so festgelegt und unsere Gerichte haben genau so geurteilt. Und der Typ, der zweieinhalb Jahre Knast auf Bewährung bekam, der ist in Bulgarien verurteilt worden.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 16:20
@Gwyddion
@NothingM

Was man sich ebenfalls immer vor Augen halten muss:

Gefängnis soll aus gutem Grund nicht nur strafen.

Es geht nicht einfach darum, dass die Insassen sich einen schönen Lenz machen können, während sie im Knast sitzen.


Zuerst einmal: Wir haben uns auf Menschenrechte geeinigt. Ja, auch für Mörder, Vergewaltiger, Kinderschänder...
Ich habe nicht die leisesten Sympathien für so etwas. Aber ich bin fest davon überzeugt, dass Menschenrechte entweder für alle gelten müssen, immer oder gar nicht. Wenn es Menschenrechte nur für brave Menschen gibt, dann betreiben wir damit im Prinzip Entmenschlichung von anderen Individuen, von Straftätern. Denn wir sagen:,,Du Mörder bist kein Mensch."

Entmenschlichung führt aber auf sehr dunkle Pfade bezüglich der Behandlung unserer Mitmenschen.
Und ich rede jetzt mal nicht von den Nazis.
Sklaverei, drakonische Verstümmelungsstrafen in islamistischen Ländern, nordkoreanische Arbeitslager, die Taten afrikanischer Folterfürste, die schrecklichen Gefängnisse vergangener Jahrhunderte in Europa...
All das basiert auf Entmenschlichung der Insassen. Und mit Entmenschlichung fallen auch die Hemmungen im Umgang mit ihnen.

Auspeitschen? Mit Stromschlägen traktieren? Dauerhaft gefesselt lassen? Von anderen Gefangenen missbrauchen lassen?
Einige, die Rache befürworten, finden das vielleicht gut. Ist ja schließlich ein Mörder, der Typ, der hat nichts besseres verdient.

Doch dann wäre es gnädiger, ihn gleich hinzurichten und hinzunehmen, dass man eventuell einen unschuldigen Menschen - ja, es werden immer wieder Menschen unschuldig als Mörder verurteilt - hingerichtet hat.


Das mag weit hergeholt klingen und man mag es Spekulation nennen, aber für mich sind das aus moralischer Sicht ganz entscheidende Gründe, warum ich finde, wir sollten mit der Bestrafung von Kriminellen vorsichtig sein.
Ich stimme absolut zu, dass Strafen auch Strafen sein müssen, spürbar sein müssen.

Aber Strafen dürfen nicht über ein gewisses Maß hinausgehen.
Weil wir zivilisierte, moderne Menschen sind. Weil wir Humanismus pflegen. Weil wir nicht sind, wie IS, Nordkorea oder afrikanische Warlords.


Aber auch, wenn mir Moral völlig scheißegal wäre, ist es sinnvoll, Resozialisierung zu betreiben.
Resozialisierung in einem annehmbaren Maße ist Opferschutz, gerade bei Menschen, die irgendwann mal wieder rauskommen.
Klar, man könnte auch jemanden einsperren und den Schlüssel wegwerfen, einen Mörder etwa.
Dann passiert aber etwas, was man aus Ländern kennt, in denen es ähnlich gehandhabt wird, wie in den USA - die Inhaftierten denken sich:,,Scheiße, ich hab eh nichts zu verlieren! Was wollen die denn machen, mir noch dreimal lebenslänglich geben, wenn ich einen Wärter oder einen anderen Häftling ersteche? Ich lach mich schief!"

Die Inhaftierten werden für Personal und Mitinsassen gefährlicher.

Auch bei Menschen, die sowieso wieder rauskommen, Dieben, einfachen Schlägern oder Dealern, steigt ohne Resozialisierung die Gefahr, dass sie wieder kriminell werden und wieder ihre Mitmenschen schädigen.
Ohne Perspektive machen sie das, was sie eben ,,gelernt" haben, Drogen verkaufen, klauen, sich als Schläger verdingen, was sollen sie auch tun, wenn man ihnen überall die Tür zeigt?

Vernünftige Resozialisierung ist Opferschutz.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 16:54
Es ist nun mal einfacher, härtere Strafen zu fordern und die Probleme, die zu den Straftaten geführt haben bzw. diese Leute zu dem gemacht haben, was sie sind, zu ignorieren, als auf Rehabilitation zu setzen. Das Rehabilitation (auf lange Sicht gesehen) deutlich besser ist kommt den meisten Menschen gar nicht erst in den Sinn. Rache und Vergeltung sind (leider) sehr starke Beweggründe in den Köpfen der meisten.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:13
Noch eine Wutbürger Ansage : Nur Recht und billig wäre es im gleichen Atemzug vom Herrn Justizminister das Strafmass für illegales downloading zu überdenken. Vielleicht sollten wir das im Gegenzug noch weiter hochsetzen. Hält schliesslich niemanden ab davon, damit weiterzumachen. Ich denke auch, dass man einer Gesellschaft nicht zumuten kann mit Schwarzfahrern, Downloadern und Steuersündern zusammenzuleben. Deshalb: wegsperren. Was die armen , traumatisierten Täter betrifft: klar ist ein hohes Strafmass viel zu schlimm, für die ohnehin schon gestraften Menschen. Ganz wichtig ist, sie schnellstens wieder inmitten der Gesellschaft zu integrieren, damit sie sich nicht ausgeschlossen fühlen.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:21
@LOleander
Zitat von LOleanderLOleander schrieb:das Strafmass für illegales downloading
Wo liegt das denn?


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:25
@emz Bis 5 Jahre :) Bekanntester Fall: http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article106595055/Mehr-als-vier-Jahre-Haft-fuer-Gruender-von-Kino-to.html


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:29
@emz
Zitat von emzemz schrieb:Und wo ist jetzt dein Affekt?
Hm.... vlt. beschäftigst Du Dich einfach mal mit dem Thema. Ich bin nicht Dein Souffleur. Im übrigen könntest Du an Deinem Diskussionsstil arbeiten... hattest Du ja selbst gefordert.. weniger aggressiv wäre da nett.

@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Doch, für mich ist das schon irgendwie ein typisches Wutbürgerthema.
Normalerweise stimme ich in den meisten Fällen Deinen Ausführungen fast schon vorbehaltlos zu.
Hierbei muß ich allerdings sagen, das dies halt nicht so einfach ist mal kurz die Empörer mit "Wutbürger" abzukanzeln.
"Wutbürger" wird hier bei Allmy auch gerne mit "Besorgter Bürger" oder auch "Nazi in Nadelstreifen" in einen Topf geworfen.
Das Thema hat mit Rechts mal überhaupt nichts zu tun.

Die allgemeine Kriminalitätslage in Deutschland/Europa ist stetig am steigen. Einbruchsbanden, Clandelikte, Rockerkriege, Attentate, sexuelle Übergriffe, Schlägereien mit Todesfolge ... das alles quer Beet durch die Gesellschaft. Die Polizei seit den 90ern stetig um über 13.000 Posten reduziert, überlastete Gerichte, schlechte Aufklärung, noch schlechtere Prävention.

Wenn nun noch ein Politiker daherkommt der für die schlimmste aller Taten auch noch ... hmm ... das Strafrecht zu mildern, darf man durchaus empört sein. Das ist nun mal so weil die meisten von uns Bürgern einfach nicht genug Einblick in das Strafgesetz haben und deren Anwendung. Mein Beispiel vorhin mit "Tugce" und den 3 Jahren ( ohne Bewährung ) zeigt signifikant, wohin die Reise geht und das Mord/Totschlag teilweise absurd niedrig bestraft wird. Mord... frag mal die Hinterbliebenen wie die über dieses relativ lasche Urteil ( 1 Jahr müßte fast rum sein ) denken. Tugce wird niemals eine zweite Chance bekommen.
Zitat von KcKc schrieb:Gefängnis soll aus gutem Grund nicht nur strafen.
Ist auch nichts gegen einzuwenden. Da bin ich bei Dir. Allerdings, da bin ich wohl wieder nicht bei Dir, sehe ich bei den wirklich harten Jungs ( Gewohnheitsverbrecher, Sexualstraftäter ) nicht wirklich die Chance auf Resozialisierung.


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26.03.2016 um 17:31
@de-Ox
Zitat von de-Oxde-Ox schrieb:Es geht um Mord nicht (wie in deinem Link zu Wikipedia) um Totschlag, bei Mord gibt es keinen Affekt
Bei Todschlag schon. Aber das Thema war ein anderes... kannst Du nachlesen. So wirkt es jetzt ein wenig aus dem Kontext gerissen. Vlt. liegt es an mir.. Affekt ist für mich halt noch ein Begriff.


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26.03.2016 um 17:40
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Hm.... vlt. beschäftigst Du Dich einfach mal mit dem Thema. Ich bin nicht Dein Souffleur.
Ich habe mich mit dem Affekt in Bezug auf Mord beschäftigt. Aber ich finde halt nirgends etwas, was eine Reduzierung der Strafe begründen würde, wenn die Tat im Affekt begangen wurde.

Wenn du nicht mein Souffleur bist, dann musst du halt diese Erkenntnisse für dich behalten.


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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:49
Zustimmung! Gut zusammengefasst @Gwyddion
Hierbei muß ich allerdings sagen, das dies halt nicht so einfach ist mal kurz die Empörer mit "Wutbürger" abzukanzeln.
"Wutbürger" wird hier bei Allmy auch gerne mit "Besorgter Bürger" oder auch "Nazi in Nadelstreifen" in einen Topf geworfen.
Das Thema hat mit Rechts mal überhaupt nichts zu tun.

Die allgemeine Kriminalitätslage in Deutschland/Europa ist stetig am steigen. Einbruchsbanden, Clandelikte, Rockerkriege, Attentate, sexuelle Übergriffe, Schlägereien mit Todesfolge ... das alles quer Beet durch die Gesellschaft. Die Polizei seit den 90ern stetig um über 13.000 Posten reduziert, überlastete Gerichte, schlechte Aufklärung, noch schlechtere Prävention.

Wenn nun noch ein Politiker daherkommt der für die schlimmste aller Taten auch noch ... hmm ... das Strafrecht zu mildern, darf man durchaus empört sein. Das ist nun mal so weil die meisten von uns Bürgern einfach nicht genug Einblick in das Strafgesetz haben und deren Anwendung. Mein Beispiel vorhin mit "Tugce" und den 3 Jahren ( ohne Bewährung ) zeigt signifikant, wohin die Reise geht und das Mord/Totschlag teilweise absurd niedrig bestraft wird. Mord... frag mal die Hinterbliebenen wie die über dieses relativ lasche Urteil ( 1 Jahr müßte fast rum sein ) denken. Tugce wird niemals eine zweite Chance bekommen.

Kc schrieb:
Gefängnis soll aus gutem Grund nicht nur strafen.


Ist auch nichts gegen einzuwenden. Da bin ich bei Dir. Allerdings, da bin ich wohl wieder nicht bei Dir, sehe ich bei den wirklich harten Jungs ( Gewohnheitsverbrecher, Sexualstraftäter ) nicht wirklich die Chance auf Resozialisierung.



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Heiko Maas legt neuen Gesetzentwurf für Mordparagraphen vor

26.03.2016 um 17:53
@emz

Es geht doch nicht um die Reduzierung der Straftat wegen Affekt. Das Strafmaß wird festgelegt je nach Schwere der Tat...

.. der Einfachheit halber setze ich mal einen Link aus einem Juraforum. Sonst reden wir noch lange aneinander vorbei
Normative Grundlagen

§ 211 Mord. (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

§ 212 Totschlag. (1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags. War der Totschläger ohne eigene Schuld durch eine ihm oder einem Angehörigen zugefügte Misshandlung oder schwere Beleidigung von dem getöteten Menschen zum Zorn gereizt und hierdurch auf der Stelle zur Tat hingerissen worden oder liegt sonst ein minder schwerer Fall vor, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

§ 216 Tötung auf Verlangen. (1) Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

Mord oder Totschlag

Des Totschlags macht sich strafbar, wer vorsätzlich einen Menschen tötet, ohne eines der in § 211 Abs. 2 StGB genannten Mordmerkmale zu erfüllen. Auf einen möglicherweise vorliegenden Affekt kommt es indes nicht an. So ist nicht jede Tötung im Affekt ein Totschlag und nicht jede Tötung ohne Affekt ein Mord. Die Abgrenzung zwischen Mord und Totschlag erfolgt ausschließlich über die Mordmerkmale, deren Problematik nicht zu unterschätzen ist. Über die dringende Notwendigkeit einer Neustrukturierung der Tötungsdelikte herrscht daher in der Wissenschaft seit Jahrzehnten Konsens. Die Mordmerkmale sind kaum geeignet, einen Tatbestand hinreichend abzugrenzen, und daher mit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Art. 103 Abs. 2 GG unvereinbar (vgl. Weber (1999): 160 f.). Es war aber auch nicht das rechtspolitische Anliegen des nationalsozialistischen Gesetzgebers, der die noch heute geltende Tatbestandsregelung im Jahre 1941 einführte, dem Tatrichter mit den wachsweichen Mordmerkmalen ein handfestes Instrument für die Subsumption eines Tötungsdelikts unter die Tatbestände Mord und Totschlag zur Verfügung zu stellen. Durch die aus ihrer Subjektivität resultierende Interpretationsoffenheit der Mordmerkmale stellt der Gesetzgeber die Verurteilung eines Täters als Mörder oder Totschläger im Wesentlichen in die Willkür der Gerichte.
http://www.juraforum.de/lexikon/toetungsdelikt


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