Sind für Euch diese Aspekte des Strafrechts nachvollziehbar?
21.03.2017 um 11:24@sacredheart
Für schwere Körperverletzung,ob nun im Vorsatz oder fahrlässig,ist kein lebenslänglich vorgesehen.
Du willst anscheinend alles und jeden lebenslang hinter Gitter verfrachten
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Für schwere Körperverletzung,ob nun im Vorsatz oder fahrlässig,ist kein lebenslänglich vorgesehen.
Du willst anscheinend alles und jeden lebenslang hinter Gitter verfrachten