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Ergänzungen für das Grundgesetz

145 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundgesetz, Verfassung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Ergänzungen für das Grundgesetz

08.02.2025 um 22:09
Zitat von WardenWarden schrieb:Ggf. auch Landesverfassungsgericht
Ja, was halt zuständig ist.

Ist jedenfalls eine der größten Errungenschaften dieses Landes. Wenn man mal so sieht wie oft ne Regierung hierzulande auf die Finger geklopft bekommt. Ich bin froh das diese Gerichte existieren


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Ergänzungen für das Grundgesetz

08.02.2025 um 23:46
Zitat von alhambraalhambra schrieb:Ja, was halt zuständig ist.

Ist jedenfalls eine der größten Errungenschaften dieses Landes. Wenn man mal so sieht wie oft ne Regierung hierzulande auf die Finger geklopft bekommt. Ich bin froh das diese Gerichte existieren
"Checks n' balances" - sollte man auch nicht als Selbstverständlichkeit ansehen. Man sieht leider, dass etablierte Strukturen auch in kurzer Zeit angegriffen und teils unterminiert oder eingerissen werden können (z.B. partiell USA bisher, etc.), also muss man wachsam sein. Schätzen wir, was wir bis dato haben, denn es könnte nicht ewig in der gleichen Form halten.

Nun ja, ewig hält ohnehin nichts.


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11.03.2025 um 16:10
Was auch noch ins Grundgesetz gehört, ist, dass Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe miteinander kooperieren müssen.


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11.03.2025 um 18:50
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Was auch noch ins Grundgesetz gehört, ist, dass Behörden zur Erfüllung ihrer Aufgabe miteinander kooperieren müssen.
Nennen wir es interagieren. Meinst du sowas wie Bildung auf Bundesebene,oder worauf willst du speziell hinaus? Liebe Grüße


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Ergänzungen für das Grundgesetz

11.03.2025 um 19:08
Ich denke zum Beispiel an die Grundsteuerreform. Da hätten sich doch die Finanzämter mit den Grundbuchämtern direkt in Verbindung setzen können. Schließlich ist ja staatlich vermerkt, wer, wo, welches Grundstück besitzt und es wurde auch schon vor der Reform Grundsteuer gezahlt.
Da bräuchte doch die Finanzbehörde - sofern ihr nicht schon die Daten vorliegen - dort einfach nachfragen! Warum erst den Eigentümer anschreiben, dass der beim Grundbuchamt nachfragt?

Bezüglich Bildung auf Bundesebene: wäre auch nicht schlecht, da gerechter!


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13.03.2025 um 16:00
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Da hätten sich doch die Finanzämter mit den Grundbuchämtern direkt in Verbindung setzen können.
Das Problem liegt wie immer im Detail. Das Kataster ist ein reines Grundstücksverzeichnis. Das heißt es zeigt einen Teil der Erdoberfläche nach Größe und das wars. Eigentümer und Nutzungsart sind auch verzeichnet jedoch ohne Anspruch auf Richtigkeit und Aktualität.
Anders das Grundbuch Dort wird arkribisch der Eigentümer notiert und fortgeschrieben. Die Größe wird genannt, braucht aber nicht unbedingt aktuell zu sein.
Man müsste beide Register auslesen und die Daten zusammenführen. Leider ist das nicht so einfach denn sie liegen in unterschiedlchen Datenbanken vor. Außerdem ist die Katasterordnung nach Flur und Flurstücken eine andere als die Grundbuchordnung nach Grundbuchbezirken. Man muss zum Katastergrundstück erst eimal das zugehörge Grundbuch finden.
Und das nutzt alles nichts wenn für die Grundsteuer auch noch Angaben zum Gebäude nötig snd z.B Alter, Nutzung und Geschossigkeit.
Es ist ncht so dass das nicht auch notiert und aufgeschrieben ist. Wir sind in Deutschland und da wird alles registriert. Aber diese Daten snd nicht in einer Datenbank sondern ergeben sich aus einer Hausakte aus Plänen. Die müssten gelesen werden. Mit einfacher Übermittlung egal an welche Behörde ist da nichts.


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13.03.2025 um 20:12
Da es aber immer wieder vorkommt, dass ein Bauträger wissen muss, wen welches Grundstück gehört, da hätte man doch schon längst die Verknüpfung von Katastern mit den Grundbüchern durchgeführt. Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden? Zumindest einige Grundangaben (Bauwerkstyp, Gesamthöhe, Baujahr, Zahl der Stockwerke, usw.) kann man doch leicht hinterlegen!

Wie ist die Situation in anderen Ländern?


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13.03.2025 um 21:09
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Da es aber immer wieder vorkommt, dass ein Bauträger wissen muss, wen welches Grundstück gehört, da hätte man doch schon längst die Verknüpfung von Katastern mit den Grundbüchern durchgeführt. Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden? Zumindest einige Grundangaben (Bauwerkstyp, Gesamthöhe, Baujahr, Zahl der Stockwerke, usw.) kann man doch leicht hinterlegen!

Wie ist die Situation in anderen Ländern?
Wahrscheinlich stellt sich da die Frage, wer, zu welcher Zeit, was wissen und verarbeiten darf in Bezug auf Privatgrundstücke.
Da su in deinem vorigen Beitrag auf die Grundsteuerreform eingegangen bist, würde mich wirklich brennend interessieren, aus welchem Bundesland du kommst? Auch wenn ich dir die Antwort nicht entlocken möchte in diesem Format, eine derartige Kommunikation gab es in dem Bundesland wo ich herkomme schon. Gab es da Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Erhebung?
Ich stimme dir in der Sache grundsätzlich zu, die Kommunikation zwischen Bund Land Kommune und deren Behörden etc könnte/müsste besser sein. Ob die Thematik etwas für das Grundgesetz ist, da bin ich mir nicht sicher. Durchaus aber diskusionswürdig und interessant.
In Bezug auf Neubau, da speziell der dringend benötigte soziale Wohnraum, wäre das durchaus denkbar und nützlich.


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13.03.2025 um 22:10
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Sind bei den Bauämtern keine Daten mit den Abmessungen von Bauwerken vorhanden?
Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.

Ich habe selbst bei meiner Arbeit Grund- und Geschossflächenermittlungen machen müssen. Fünf am Tag waren ein gutes Ergebniss.


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13.03.2025 um 22:57
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.
Einscannen und mit OCR-Software bearbeiten?


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14.03.2025 um 07:12
Zitat von Lupo54Lupo54 schrieb:Schon, aber als Bauplan in einer Akte. Nicht als Datei. Das könnte man nur mit einem riesigen Arbeitsaufwand ermitteln.
Grobe Daten kann jeder auf den entsprechenden Seiten der Länder einsehen.


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26.03.2025 um 14:15
Sagt eigentlich das Grundgesetz etwas über die Möglichkeit aus, deutsches Staatsgebiet für exterritorial zu erklären?


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03.05.2025 um 19:46
@Marfrank
Warum liest Du das GG nicht einfach und findest es raus?


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03.05.2025 um 19:59
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb am 26.03.2025:Sagt eigentlich das Grundgesetz etwas über die Möglichkeit aus, deutsches Staatsgebiet für exterritorial zu erklären?
Widerspricht sich das nicht?
Exterritorialitat beschreibt doch, daß sich Dinge oder Personen außerhalb ihres Hoheitsgebietes (zum Beispiel Deutschland) von der Geltung des lokalen Rechts (zum Beispiel Frankreich) ausnehmen weil sie sich innerhalb von Objekten (zum Beispiel Botschaften) innerhalb ihres Hoheitsgebietes (in diesem Fall Deutschland) befinden - also außerhalb ihres Territoriums aber innerhalb ihres Hoheitsgebietes.

Oder was meinst du?


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03.05.2025 um 20:22
Zitat von CachalotCachalot schrieb am 28.11.2024:Das Grundgesetz ist die Verfassung. Nicht das aus selbiger abgeleitete Regelwerk.
Wir hatten dieses Thema schon mal, deshalb nochmal obiges Zitat, ich habe leider nicht das Gefühl, dass dies angekommen ist.

@Marfrank
Warum willst du diese ganzen Details eigentlich ins Grundgesetz haben? Und damit meine ich konkret, warum ausgerechnet ins Grundgesetz und nicht in die Gesetze bzw. Verordnungen, in die sie eigentlich gehören (oder teilweise ja sogar schon drinstehen).

Zur Frage
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb am 26.03.2025:deutsches Staatsgebiet für exterritorial zu erklären
@behind_eyes Erklärung ist nicht ganz korrekt, sofern ich sie richtig lese, eine Anfrage an FragDenStaat erklärt es wie folgt:
https://fragdenstaat.de/anfrage/exteritoriale-gebiete-in-deutschland/18434/anhang/140523-Bescheid-5234_geschwaerzt.pdf
Botschaften und ihr Gelände sind nicht "exterritorial" in dem Sinne, dass sie aus dem Staatsgebiet des Empfangsstaates ausgegliedert wären. Vielmehr bedeutet "Exterritorialität" in diesem Zusammenhang lediglich eine eingeschränkte Rechtshoheit des Empfangsstaates im Hinblick auf die Räumlichkeiten und das Gelände der Botschaft unter voller Beibehaltung seiner Gebietshoheit.
Aber ich stelle mir die gleiche Frage, schließt sich das nicht aus? Die Anfrage hatte auch Auskunft zu allen entsprechenden Gebieten angefordert, eine Antwort dazu finde ich nicht.
Im Wiener Übereinkommen von 196 ­einigten sich die Staaten darauf, auf die Ausübung ihrer Hoheitsrechte auf dem Gelände von Botschaften zu verzichten. Das bedeutet: Der Botschafter kontrolliert den Zutritt zum Gelände – nicht einmal Verhaftungen darf die einheimische Polizei durchführen. Dennoch gilt bei Straftaten auf dem Gelände das Recht des Gastgeberlandes. Einzige Ausnahme: Ist der Täter Diplomat, schützt ihn seine Immunität vor der Strafverfolgung im Land seiner diplomatischen Mission.
Quelle: https://pm-wissen.com/botschaften-sind-exterritoriales-gebiet_5451


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03.05.2025 um 20:25
Zitat von LuminitaLuminita schrieb:Aber ich stelle mir die gleiche Frage, schließt sich das nicht aus?
Ja, weil Deutschland müsste sich dann aus X extrahieren obwohl X ja Deutschland ist.
Also wenn Deutschland selber das Hoheitsgebiet ist - was es ja tatsächlich ist - kann es sich nicht aus sich selbst extrahieren.


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03.05.2025 um 21:25
Zitat von LuminitaLuminita schrieb:Wir hatten dieses Thema schon mal
Einmal? Mari wird nie begreifen was eine Verfassung darstellt.


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03.05.2025 um 23:05
Zum Thema Exterritorialität möchte ich anmerken, dass man von 1978 bis 1979 nachdem ein sowjetisches Militärflugzeug einen Sendemast in Zehlendorf bei Oranienburg (Brandenburg) zerstört hatte, die Baustelle für den neuen Mast kurzerhand zum sowjetischen Territorium erklärte, um den Wiederaufbau des Sendemastes schneller durchführen zu können.

Da stellt sich die Frage: in wie weit ginge so etwas in der heutigen Bundesrepublik?


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03.05.2025 um 23:41
Zitat von MarfrankMarfrank schrieb:Da stellt sich die Frage: in wie weit ginge so etwas in der heutigen Bundesrepublik?
Wie meinst du das konkret?
Kannst du das mal als Beispiel nennen.
Das Beispiel mit dem Russenmast verstehe ich, aber wie transportiert du das auf ganz Deutschland, wie sieht das Szenario aus?


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03.05.2025 um 23:47
Ich könnte mir vorstellen, dass man, um den Atomausstieg zu umgehen, einfach ein Kernkraftwerk für exterritorial erklären würde, meinetwegen das Gebiet zum französischen Territorium machen würde. Dann würden dort die französischen Gesetze gelten.


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