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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

1.673 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Anschlag, Weihnachtsmarkt, Magdeburg ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

31.07.2025 um 20:34
@behind_eyes

Es gab noch keine Verurteilung. Der Mann sitzt in U-Haft und wurde auch noch nicht rechtskräftig verurteilt.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

31.07.2025 um 20:35
Nein, der Brief war in einem Brief mit Schreiben von der JVA über den Inhalt.


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31.07.2025 um 20:38
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein, der Brief war in einem Brief mit Schreiben von der JVA über den Inhalt.
Und dass ist auch gut so.

Ich verstehe die Aufregung darum nicht.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

31.07.2025 um 20:41
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Es gab noch keine Verurteilung. Der Mann sitzt in U-Haft und wurde auch noch nicht rechtskräftig verurteilt.
Noch schlimmer, aber ok.
Zitat von JosephConradJosephConrad schrieb:Nein, der Brief war in einem Brief mit Schreiben von der JVA über den Inhalt.
Also konnte man dem Brief dem Anschein nach nicht entnehmen, daß dort ein Brief drin ist von dem Täter?


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

31.07.2025 um 20:45
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Also konnte man dem Brief dem Anschein nach nicht entnehmen, daß dort ein Brief drin ist von dem Täter?
Hä? Doch genau das wurde doch geschrieben.
Die JVA hat den Brief abgefangen, kopiert und scheinbar mit einem Beibrief weitergeleitet.
Und wer es dann lesen will liest es, wer nicht lässt es zu oder schreddert.


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Anschlag auf Weihnachtsmarkt Magdeburg

31.07.2025 um 20:52
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Hä? Doch genau das wurde doch geschrieben.
Die JVA hat den Brief abgefangen, kopiert und scheinbar mit einem Beibrief weitergeleitet.
Und wer es dann lesen will liest es, wer nicht lässt es zu oder schreddert.
Wenn ich vor dem Öffnen nicht weiß, das ich mit dem Täter konfrontiert werde (bei einem Kontaktverbot ist genau das mit abgedeckt, keine Briefe zulässig) - darum ging es mir.
Und selbst wenn es drauf steht, ungeöffneter Brief, sein Name drauf, ist es gruselig.


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31.07.2025 um 21:05
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Wenn ich vor dem Öffnen nicht weiß, das ich mit dem Täter konfrontiert werde
Naja scheinbar wurde es ja so verschickt, das es aufgfallen sein müsste.
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Und selbst wenn es drauf steht, ungeöffneter Brief, sein Name drauf, ist es gruselig.
Mag für dich so sein, für andere villeicht nicht.


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31.07.2025 um 21:19
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Mag für dich so sein, für andere villeicht nicht.
Ja klar, deswegen vergleiche ich das mit Menschen die so durch eine Person traumatisiert sind, das sie ein Kontaktverbot erwirken.


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31.07.2025 um 21:59
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Ja klar, deswegen vergleiche ich das mit Menschen die so durch eine Person traumatisiert sind, das sie ein Kontaktverbot erwirken.
Aber das sind Stalking-Fälle. Und da geht es nicht um Briefe, sondern um Telefonterror, Auflauern und Verfolgen.

In Fällen wie hier legen die Opfer oder ihre Angehörigen zumeist Wert darauf, beim Prozess als Nebenkläger mit anwesend zu sein. Psychologisch ist die Konfrontation mit der Tat und dem Täter zumeist auch hilfreich, um mit dem Trauerprozess abzuschließen. Und das Urteil ist dann das Signal der Gesellschaft an die Opfer: Euch ist Unrecht widerfahren. Der Täter wird bestraft. Die Tat gesühnt.


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31.07.2025 um 22:03
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Aber das sind Stalking-Fälle. Und da geht es nicht um Briefe, sondern um Telefonterror, Auflauern und Verfolgen.
Ein Kontaktverbot schließt Briefe mit ein.


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31.07.2025 um 22:50
Um Stalking handelt es sich in diesem Fall ja nicht, da es ja reiner Zufall war, wer Opfer werden würde. Der Täter dürfte keines seiner Opfer vorher gekannt haben. Darum finde ich es trotzdem nicht in Ordnung, dass der Täter nicht nur Briefe an die Opfer(familien) schreiben darf, sondern auch die Adressen bekommt, die er ja sonst nicht kennen könnte. Aber noch schlimmer fände ich es, wenn es eine solche Kontaktaufnahme durch den Täter gibt, wenn Täter und Opfer schon vorher bekannt waren und die Tat gegen dieses Opfer persönlich gerichtet war. Dann würde ich mich nämlich als Opfer oder Angehöriger persönlich bedroht fühlen, egal, was in dem Brief steht.


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31.07.2025 um 22:56
Gibt es überhaupt gute Gründe warum die Adressen von zB. Opfern in den Akten vermerkt sind und damit auch für Tatverächtige/Täter sichtbar sind?
Fürs Gericht und so, ja aber muss sowas auch den Tätern zustehen?


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31.07.2025 um 22:57
Und wie ist das eigentlich mit Zeugen? Wenn auch Zeugen und ihre Adressen in den Akten vermerkt sind und nicht nur vom Anwalt des Täters gelesen werden können, sondern auch vom Täter selbst, braucht sich niemand mehr wundern, wenn viele Zeugen einer Tat lieber schweigen, weil sie die Rache des Täters fürchten.


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31.07.2025 um 23:20
Gerade als Zeuge würde ich evtl. nur ungern mit Name und Adresse in den Akten auftauchen, auf die ein vermeintlicher Täter Zugriff hat.


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31.07.2025 um 23:23
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Um Stalking handelt es sich in diesem Fall ja nicht, da es ja reiner Zufall war, wer Opfer werden würde. Der Täter dürfte keines seiner Opfer vorher gekannt haben. Darum finde ich es trotzdem nicht in Ordnung, dass der Täter nicht nur Briefe an die Opfer(familien) schreiben darf, sondern auch die Adressen bekommt, die er ja sonst nicht kennen könnte. Aber noch schlimmer fände ich es, wenn es eine solche Kontaktaufnahme durch den Täter gibt, wenn Täter und Opfer schon vorher bekannt waren und die Tat gegen dieses Opfer persönlich gerichtet war. Dann würde ich mich nämlich als Opfer oder Angehöriger persönlich bedroht fühlen, egal, was in dem Brief steht.
Auch zufällige Opfer können sich nach der Tat von diesem Täter bedroht fühlen und möchten keinerlei Kontaktaufnahme.


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gestern um 01:25
@Bone02943
@AlteTante

Aber vor Gericht, da lassen sich dann die Personalien eines Zeugen nicht mehr verheimlichen.
Ein Angeklagter erfährt also in der Verhandlung Name und Adresse der Zeugen.
(Polizisten sind jedoch über die Dienststelle zu laden)


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gestern um 07:46
Zitat von emzemz schrieb:Aber vor Gericht, da lassen sich dann die Personalien eines Zeugen nicht mehr verheimlichen.
Ein Angeklagter erfährt also in der Verhandlung Name und Adresse der Zeugen.
(Polizisten sind jedoch über die Dienststelle zu laden)
Nicht zwingend. Es gibt Ausnahmen für besonders schutzbedürftige Zeugen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__48a.html

In der Regel ist es aber so, wie von Dir geschildert. Das Gericht muss sich ja überzeugen, ob der richtige Zeuge erscheint, sich ggf. auch Personalausweis vorzeigen lassen. Und der Verteidiger muss das ebenfalls prüfen können.

Im Strafprozess herrscht das Mündlichkeitsprinzip, d.h. ein Verweis auf die Akten reicht nicht aus.

Im Übrigen: Sollte der Tatverdächtige von der U-Haft aus Straftaten begehen (Bedrohen, Beleidigen, Einschüchtern, zur Gewalt anstiften usw.), dann wird das ebenfalls strafrechtlich geahndet. Und dann gibt es auch einen Grund, Kommunikation zu verbieten.


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gestern um 08:04
Zitat von OriginesOrigines schrieb:Das Gericht muss sich ja überzeugen, ob der richtige Zeuge erscheint, sich ggf. auch Personalausweis vorzeigen lassen. Und der Verteidiger muss das ebenfalls prüfen können.
Diese Überprüfung könnte problemlos vor der Vernehmung nicht-öffentlich (also, ohne dass der Täter alles mitbekommen kann) gemacht werden. Ist das für den Staat zu aufwendig, so dass er lieber Wohl und Wehe der Zeugen aufs Spiel setzt?


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gestern um 08:50
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Ist das für den Staat zu aufwendig, so dass er lieber Wohl und Wehe der Zeugen aufs Spiel setzt?
Ich habe die Norm genannt, die zur Anwenung kommt, wenn Wohl und Wehe von Verfahrensbeteiligten in Gefahr sind. Das ist in 99% der Fälle nicht gegeben.

Ansonsten bin ich bin immer wieder erstaunt, welche Unterstellungen dem Staat vorgeworfen werden. Nur mal so nebenbei: Der Staat sind wir alle.


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gestern um 17:24
Zitat von AlteTanteAlteTante schrieb:Diese Überprüfung könnte problemlos vor der Vernehmung nicht-öffentlich (also, ohne dass der Täter alles mitbekommen kann) gemacht werden. Ist das für den Staat zu aufwendig, so dass er lieber Wohl und Wehe der Zeugen aufs Spiel setzt?
Diese Überprüfung wird bewusst öffentlich gemacht, damit sich auch unbeteiligte Beobachter usw. davon überzeugen können, dass alles mit rechten Dingen zugeht und nicht etwa Staatsanwaltschaft, Richter und "Verteidiger" im Vorfeld im Hinterzimmer abgesprochen haben, wie der ganze Prozess auszugehen hat. Das mag lächerlich erscheinen, aber in Ländern mit politischer Justiz, wie auch in den beiden deutschen Diktaturen, kam sowas vor und war ein Unterdrückungsinstrument, deswegen hat man das so aufgesetzt, auch wenn es wieder eigene Nachteile hat. Man könnte ja sonst auch argumentieren, dass man auch die Zeugenvernehmung schriftlich machen könnte, oder online, oder gleich ganz anonym, oder gleich nur aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei entscheiden.

Der deutschen Prozessordnung nach gilt aber: Mündlichkeitsprinzip (deswegen wird auch so viel "verlesen") und das Prinzip der Unmittelbarkeit (alles, was in die Entscheidungsfindung einfließen soll, ist in der Hauptverhandlung vorzubringen) - auch, um einen "Gesamteindruck" von Personen hinsichtlich Auftritt, Verhalten, psychischer Disposition usw. zu erlangen: wirken Zeugen glaubwürdig? Allgemein gut orientiert oder eher verhuscht und wirr? Offensichtlich eingeschüchtert? So von Belastungseifer getrieben, dass da möglicherweise mehr dahintersteckt? Alles Faktoren, die bei unmittelbarer Befragung eher aufkommen und für Anklage, Verteidiger oder Urteilsfindung entscheidend sein können...


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