AlteTante schrieb:Diese Überprüfung könnte problemlos vor der Vernehmung nicht-öffentlich (also, ohne dass der Täter alles mitbekommen kann) gemacht werden. Ist das für den Staat zu aufwendig, so dass er lieber Wohl und Wehe der Zeugen aufs Spiel setzt?
Diese Überprüfung wird
bewusst öffentlich gemacht, damit sich auch unbeteiligte Beobachter usw. davon überzeugen können, dass alles mit rechten Dingen zugeht und nicht etwa Staatsanwaltschaft, Richter und "Verteidiger" im Vorfeld im Hinterzimmer abgesprochen haben, wie der ganze Prozess auszugehen hat. Das mag lächerlich erscheinen, aber in Ländern mit politischer Justiz, wie auch in den beiden deutschen Diktaturen, kam sowas vor und war ein Unterdrückungsinstrument, deswegen hat man das so aufgesetzt, auch wenn es wieder eigene Nachteile hat. Man könnte ja sonst auch argumentieren, dass man auch die Zeugenvernehmung schriftlich machen könnte, oder online, oder gleich ganz anonym, oder gleich nur aus den Vernehmungsprotokollen der Polizei entscheiden.
Der deutschen Prozessordnung nach gilt aber: Mündlichkeitsprinzip (deswegen wird auch so viel "verlesen") und das Prinzip der Unmittelbarkeit (alles, was in die Entscheidungsfindung einfließen soll, ist in der Hauptverhandlung vorzubringen) - auch, um einen "Gesamteindruck" von Personen hinsichtlich Auftritt, Verhalten, psychischer Disposition usw. zu erlangen: wirken Zeugen glaubwürdig? Allgemein gut orientiert oder eher verhuscht und wirr? Offensichtlich eingeschüchtert? So von Belastungseifer getrieben, dass da möglicherweise mehr dahintersteckt? Alles Faktoren, die bei unmittelbarer Befragung eher aufkommen und für Anklage, Verteidiger oder Urteilsfindung entscheidend sein können...