Bone02943
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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin
um 16:33@bgeoweh
Wenn jemand als Gefährder eingestuft wird, dann muss es dafür doch sicherlich auch gewisse Anhaltspunkte geben.
Ich denke schon, dass solche Anhaltspunkte im Einzellfall auch ausreichen können, weiterführende/gerichtliche Schritte einzuleiten.
Gefar im Verzug bedeutet in Bayern schon, du wirst mit 0,5g Cannabis aufgehalten und die durchsuchen ohne richterlichen Beschluss und Durchsuchungsbefehl deine Wohnung. Bei Terrorgefahr stelle ich mir da schon weit mehr Möglichkeiten vor, wenn selbst bei geringfügigen "Verbrechen" schon so aufgefahren wird.
Wenn jemand als Gefährder eingestuft wird, dann muss es dafür doch sicherlich auch gewisse Anhaltspunkte geben.
Ich denke schon, dass solche Anhaltspunkte im Einzellfall auch ausreichen können, weiterführende/gerichtliche Schritte einzuleiten.
Gefar im Verzug bedeutet in Bayern schon, du wirst mit 0,5g Cannabis aufgehalten und die durchsuchen ohne richterlichen Beschluss und Durchsuchungsbefehl deine Wohnung. Bei Terrorgefahr stelle ich mir da schon weit mehr Möglichkeiten vor, wenn selbst bei geringfügigen "Verbrechen" schon so aufgefahren wird.

