behind_eyes schrieb:Wenn selbst du erkennst, das seine Entwicklung in der U-Haft keine gute Prognose versprach, warum sollten dies nicht auch andere Menschen, z. Bsp. Richter, erkennen können?
@behind_eyesWie willst du das Problem - in Einklang mit unserer Rechtsprechung - lösen?
Der junge Mann war bei der Tat, die zu seiner Erstverurteilung geführt hat, 19 Jahre alt.
Er war erwachsen, vom Alter her. Von 18 bis 21 kann das Jugendstrafrecht (bei Reifeverzögerung) angewendet werden.
Dass das Gericht eine Jugendstrafe verhängt hat, war sicher begründet, jedenfalls
wird dem Gericht kein Fehler vorgeworfen.
Die Öffentlichkeit fragt sich nur, ob mit fanatisch/extremistischen Tätern nicht anders umgegangen werden müsste.
Man wird doch aber nicht das Jugendstrafrecht abschaffen wollen.
Doch auch wenn er damals wie ein Erwachsener verurteilt worden wäre, wäre er wahrscheinlich
wegen guter Führung früher entlassen worden.
Jugendstrafrecht/Erwachsenenstrafrecht, das wird am Ende keinen großen Unterschied machen.
Die große Frage ist doch, ob bei Menschen, die von ihrem Fanatismus durchdrungen sind, überhaupt ein
Umdenken erfolgen kann. Hoffentlich oft, bei erfolgreicher Therapie, aber keinesfalls in jedem.
Wenn man an die Menschen nicht herankommt, sie sich nicht öffnen - auch Psychologen können nicht
in die Köpfe hineingucken. Sie können nur Prognosen stellen.
Und so einem Täter ist doch schließlich egal, ob er seine Tat in einem Jahr ausführt oder in 6 Jahren (z.B.).
Ich frage mich ob die Idee, islamistisch-extremistische Täter in einem zentralen Gefängnis zusammenfassen
eine gute ist.
Einiges spräche vielleicht dafür, aber doch auch vieles dagegen.
Mir fallen mehr Gründe dagegen ein. Z.B. dass sich die Gefangenen untereinander austauschen könnten
und auch mit ihrer Ideologie immer wieder aufladen. Dazu würde ich gerne Diskussionen hören.