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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

639 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Toter, Fahrzeug ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:09
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Nur Sicherungsverwahrung wäre dann möglch, aber dafür gibt es berechtigterweise sehr hohe Hürden, so dass sie hier nicht in Frage kam.
Wobei man hier durchaus nachbessern sollte, denn an fanatische "Gefährder" im religiös-islamistischen Sinn, hat man früher nicht in der Form gedacht.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:09
Zitat von LanzaLanza schrieb:Sicherungsverwahrung? Solange es Anzeichen nach Mücke gibt, dass sich jemand eben auf kein solches "Programm" einlässt.
Das gibt es in deutschem Recht eben nicht. Zeitlich begrenzte Haftstrafen sind einfach zeitlich begrenzt. Mit einem solchen Verhalten bewirkt nur, dass man nicht frühzeitig (nach 2/3 der Strafe) entlassen wird.

Wie gesagt, das ist ein typischer Fall, bei dem man nachher alles besser weiß.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:09
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:nachher ist man klüger als vorher.
Der Spruch ist echt zum Kotzen. Hier war man vorher klug.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:14
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wie gesagt, das ist ein typischer Fall, bei dem man nachher alles besser weiß.
Nee, dass wusste man (z.B. Mücke ) vorher, dass sein "Programm" nicht greift.

Und in Dresden 2020 war es das gleiche. Auch Mücke und VPN und ein Mord


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:14
Zitat von abberlineabberline schrieb:Wobei man hier durchaus nachbessern sollte, denn an fanatische "Gefährder" im religiös-islamistischen Sinn, hat man früher nicht in der Form gedacht.
Da ist der Politiker gefragt, nicht die Gerichte. Aber hier muss man immer sorgsam abwägen, denn wann ist man fanatischer Gefährder. Das muss müsste man sicher auch weiter fassen.
Zitat von soomasooma schrieb:Der Spruch ist echt zum Kotzen. Hier war man vorher klug.
Das ist zwar richtig, die möglichen Mittel des Gerichts waren jedoch begrenzt. Glaubst Du, dass die 11 Monate mehr bei dem Täter einen Änderung bewirkt hätte? Was wäre in einem Jahr gewesen? Sehr wahrscheinlich ähnliche Schlagzeilen.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:14
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Wie gesagt, das ist ein typischer Fall, bei dem man nachher alles besser weiß.
Nicht wirklich. Der Typ war ne Zeitbombe und "Gefährder"


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:15
Zitat von soomasooma schrieb:Hier war man vorher klug.
...und im Nachhinein nicht blöd, sondern richtig (be)Scheuer(t).


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:18
Zitat von Rigel92Rigel92 schrieb:Da ist der Politiker gefragt, nicht die Gerichte. Aber hier muss man immer sorgsam abwägen, denn wann ist man fanatischer Gefährder. Das muss müsste man sicher auch weiter fassen.
Das ist richtig, wobei Richter natürlich Spielraum haben. Gesetze müssen aber natürlich von der Politik kommen. Nur ist die Problematik nicht neu und es hätte längst gehandelt werden können. Von der jetzigen Regierung, von der Ampel usw. Da muss es Konsens gehen, sonst überlässt man das Feld extremeren Parteien


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:29
Zitat von soomasooma schrieb:Das ist schon ganz schön harter Tobak. Die richterliche Entscheidung will mir einfach nicht in den Kopf.
Ich finde das auch sehr schwer nachzuvollziehen.
Ich vermute auch, dass man durch die Bewährung versucht hat einen Anreiz zu schaffen, dass er ernsthaft an diesem Deradikalisierungsprogramm teilnimmt.
Ich kann mir nur nicht erklären, warum man angenommen hat, dass man einen Typen, der sich zum selbsternannten Vorprediger entwickelt hat, überhaupt noch erreichen kann.
Zitat von parabolparabol schrieb:Man hätte ihn gar nicht aus dem Libanon zurückholen dürfen und dann hier in Untersuchungshaft stecken
Hat man ihn zurückgeholt?
Soweit ich es verstanden habe, saß er in Libanon in Haft und die haben ihn nach Deutschland abgeschoben. In dem Fall lässt sich eine Aufnahme nicht ohne weiteres verweigern.


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"Angriff auf weltoffene Gesellschaft" - CSD Berlin

um 22:56
Zitat von ZaunköniginZaunkönigin schrieb:Soweit ich es verstanden habe, saß er in Libanon in Haft und die haben ihn nach Deutschland abgeschoben. In dem Fall lässt sich eine Aufnahme nicht ohne weiteres verweigern.
Der Abdul B wollte über den Libanon nach Syrien gelangen, um sich dem IS anzuschließen. Im Libanon wurde er zu 3 Monaten Haft verurteilt, weil er dort Unruhe verbreitet hat. Nach Deutschland ist er anscheinend von selbst zurückgekehrt und wurde sofort verhaftet.
Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, «um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen», hieß es in der Mitteilung.

Im Libanon soll er zu mehreren Personen Kontakt aufgenommen haben, die möglicherweise Mitglieder des IS waren. «Zumindest ging Abdul B. mutmaßlich davon aus», teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit. Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort «unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten» zu drei Monaten Haft verurteilt. Nach seiner Haftentlassung sei Abdul B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden.
https://www.welt.de/regionales/berlin/article6a662d4afe2765826e0fe1ff/ermittler-abdul-b-wollte-sich-im-ausland-is-anschliessen.html
Der war ja schon total radikal, wenn er für den Libanon zu radikal war.
Die Staatsanwaltschaft in Deutschland wollte eine viel höhere Strafe und hatte Berufung eingelegt.

Die Fahrzeige des IS sind übrigens auch meistens weiß, die Fahne des IS ist schwarz und und weiß

dpa 82490936 islamischer staat irak


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