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Kindermörder will Schmerzensgeld

679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mörder ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 11:38
@snrs


korrekt.



@geraldo



duwillst
damit sagen das Kindermörder "normale" Mörder sind?


du glaubstnicht das
sie psychopathen sind? Die meisten Morde passieren aus dem Affekt heraus,als Rache,
Heimzahlung und andere Fälle.


Hier liegt nicht unbedingt einegeistige
Abnormität vor de facto, jedoch ist es unbestritten und du kannst mir nochzig
Statistiken hier aufzählen, das die Kindermörder in 90 % der Fälle psycohopathensind.




Sie vergewaltigen Sie, nehmen ihnen ihr kindliches Leben,zerstören
sie, schänden sie usw.


ich sag dir jetzt was; geh in diepolitik und ändere
die gesetze sodass kindermörder nur max . 5 jahre bekommen.

das ist es doch was
du willst nicht wahr? sind ja auch nur menschen wie dubehauptest?!? Ja körperlich
gesehen schon, geistig gesehen sind sie ungeheuer, wlcheman vor der gesellschaft
wegsperren muss ohne rehabilitation.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:31
Wieviel will der den ? 1 Mio ???


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:32
@tellarian1:

du willst damit sagen das Kindermörder "normale" Mörder sind? duglaubst nicht das sie psychopathen sind?

Sie sind so "normal" oder ab derNorm, wie andere Mörder und Gewaltverbrecher auch - es gibt solche und solche. Mitsolchen Wertungen wie "abnormal" oder "Psychopathen" machen es sich die Leute genausoeinfach, wie mit der Feststellung, dass sie einfach nur "böse" sind. Da braucht man sichkeine Gedanken zu machen, und kann die eigenen Aggressionen bestens auf solche Menschenprojizieren. Diese dümmliche Umgangsweise hat auch schon im Dritten Reich mit den Judenbestens funktioniert.

Die meisten Morde passieren aus dem Affekt heraus, alsRache, Heimzahlung und andere Fälle.

Na, dann nimm doch gleich mal den hiergegenständlichen Fall - der scheint aus materiellen Beweggründen heraus motiviert gewesenzu sein.

Hier liegt nicht unbedingt eine geistige Abnormität vor de facto,jedoch ist es unbestritten und du kannst mir noch zig Statistiken hier aufzählen, das dieKindermörder in 90 % der Fälle psycohopathen sind.

Ja, halt nur fest ansolchen zusammengebastelten Wahrheiten - sonst müsstest Du Dir nämlich Fragen stellen,woher Deine ganz persönliche aggressive Verachtung kommt, und was die mit Dir zu tun hat.Und da ist es doch schon weitaus bequemer, andere dafür als Ursache zu sehen.

Sie vergewaltigen Sie, nehmen ihnen ihr kindliches Leben, zerstören
sie,schänden sie usw.


...was genauso wenig annehmbar ist, wie jedes Verbrechen,das andere Menschen auf solche Weise schädigt - egal, ob Kind oder Omi.

ichsag dir jetzt was; geh in die politik und ändere die gesetze sodass kindermörder nur max. 5 jahre bekommen. das ist es doch was
du willst nicht wahr?


Nein, dassagte ich nicht. Siehst Du, das meinte ich damit... Du projizierst alles mögliche, um DirDein Bild aufrecht erhalten zu können. Ich spreche mich durchaus für Lebenslänglich, undje nach Einzelfall mit oder ohne Sicherheitsverwahrung aus sowie der Möglichkeit aufRehabilitieren - je nach Fall. Also letztlich, dass es genau so gehandhabt wird, wie esgegenwärtig praktiziert wird. Die gegenwärtige Umgangsweise kommt nicht von irgendwo -sie basiert auf lange Erfahrungswerte aus vielen Bereichen.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:33
@Prometheus:

10.000 Euro will er.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:37
ich antworte dir nicht mehr.. da du es noch immer nicht verstanden hast worums hier geht.

Kindermörder sind Abschaum für mich, das Letzte, und ich sehen diese typen alsscheussale an.

okay jetzt ist es endlich raus.. gut gut verdamme mich für meineeigene persönliche meinung zu dieser Thematik. ist mir wurscht wenn du das machst.

Mein letztes Wort: Solche taten kann man nicht beschönigen und gutheissen.Kindermörder sind anders krank als normale mörder sagen wir das mal so.

sie sindpsychopathen die man für immer von der gesellschaft wegsperren muss.

man hatdoch eh gesehen was passiert wenn sie nach 10 jahren wegen guter Führung rauskommen.. siemorden weiter.

HInter Schloss und Riegel mit diesen Irren,wegsperren-hochsicherheitstrakt, keine rehabilitation.

ja das mag eine radikaleSichtweise sein, aber es ist die einzig vernünftigste, um solche hirnverbrannte typen vonder gesellschaft asureichend zu schützen.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:42
ich finde es einfach nur dreißt, echt, boah reg ich mich jetzt darüber auf. was der vonmir bekommen würde wäre ein arschtritt und dann muss ich mir noch ein neues paar schuhekaufen weil ich die nicht mehr anziehen würde


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:49
@tellarian1:

Du bist nicht bereit, in der Frage etwas anderes zuzulassen, alsdas, was Du sehen willst.

Es ist Deine Sichtweise, ok, aber sie hat in meinenAugen nicht viel mit dem Thema als solches, als vielmehr mit ganz persönlichenpsychologischen Dingen mit Dir zu tun. Ich meine, dass Dir Deine Projektion auf dieLeinwand "Kindermörder" den Blick auf die Thematik als solche ebenso verstellt, wie auchauf die wesentlichen Dinge, die Dich persönlich betreffen. Für den einen sind's Schwule,für den anderen die Ausländer, für einen weiteren die vielzitierten Sozialschmarotzer,und bei Dir sind's nunmal eben die Kindermörder. Die Inhalte sind austauschbar - dasGerüst außenrum ist so ziemlich das gleiche.

Schade, dass Du das nicht erkennenwillst.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 12:50
wie gesagt is mir wurscht wie du über mich denkst..

es ist meine persönlichemeinung zu dieser heiklen Causa.

ich antworte dir nicht mehr, hab dir meinesichtweise der dinge dargelegt aber du willst sie nicht akzeptieren das ist dein problem.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 13:17
Jo, das kannst Du halten wie Du willst, aber MEIN Problem ist Deine Haltung nicht. Mirging es darum, Dir aufzuzeigen, wo Du in der Frage ungefähr stehst - ich denke, derjenigevon uns beiden, der mit Deiner Sichtweise leben muss und es sich damit schwer macht, bistDu.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 13:20
10.000 € was will er damit im Knast ? Das einzige was er machen kann ist doch seineProzess kosten zu zahlen oder ?


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 13:29
"10.000 € was will er damit im Knast ?"

Sich seine Ruhe erkaufen.
Kindermörder sind nicht grad gut angesehen im Knast ..... ;)


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09.05.2006 um 13:32
@geraldo

wie du meinst, ich akzeptiere deine meinung, mehr aber nicht.


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 14:28
"Der Unterschied besteht darin, dass ein Erwachsener die Verantwortung für sich selbstübernehmen kann. Ein Kind jedoch nicht."

achso, wenn eine frau sexuelle gewaltgegen ihren willen erfährt oder von mir aus auch ein mann zusammengeschlagen wird, weiljmd. gerne seine turnschuhe hätte sind sie mitchuldig, weil sie mündig und erwachsensind.
na das ist ja ne interessante these.


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snrs ehemaliges Mitglied

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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 15:01
@muhammad_ali ,

komisch, wie man die "Thesen" verdrehen kann. ;) Ich habebereits erläutert im welchem Zusammehnang ich es geschrieben habe und wenn -du- es nichtlesen möchtest und stattdessen abstrakte Theorien aufstellst, "wie ich es meinen könnte",obwohl meine Meinung schon klar, deutlich und erklärt auf der Seite 31 zu finden ist,dann bin ich leider machtlos. ;)


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 15:51
moin

es stellt sich tatsächlich die frage nach der vielfältigkeit menschlichenverhaltens.
eine jede ausreichend grosse population stellt IN ALLEN belangen eineglockenkurve dar.
dem wohlstand und der zufriedenheit der masse bei einem abschneiden
der auslaufenden (oder anfahrenden) kurve
würde unweigerlich neue"extremitäten" in den fokus rücken.
zenit und nadir würden lediglich verschoben.

eine weiter these meinerseits ist,
dass bei einer menschmanipulierten korrekturdieser verhältnisse
die beschneidung ungewollter aktivitäten verhängnisvolleauswirkungen
am anderen ende der skala auftreten würden.
zumindest würde diegauß´sche kurve
(sprich : die wundersame vielfältigkeit ) abgeflacht.

wirmüssen das ganze paket nehmen
und haben bisher, so scheint es mir,
einenannehmbaren kompromiss gefunden

buddel


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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 22:05
@geraldo
bleib besser bei der Laienpsychologie,mein Junge und überlass die Juristereileuten,die was davon verstehen. ;) :)...

Stimmt so nicht. Hier differenziertdie Rechtssprechung materiellen und personellen Schaden ganz klar!< /i>
weit gefehltBGH !!! Natürlich gibt es bei Ansprüchen aus Personenschäden und aus immateriellenSchäden genauso ein Mitverschulden des Geschädigten wie bei Sachschäden. § 254 BGBdifferenziert da nicht und die Rechtsprechung auch nicht.

Falsch! VölligerBlödsinn!!! Solch eine Betrachtung käme nur dann in Frage, wenn es sich um eine für denGeschädigten natürliche, absehbare und zulässige Abfolge handeln würde.
Wo hastDu das denn her ? Aus Knaur´s Hausjurist Band 1 1/2 ?
Seit BGH 7,204 gilt auchhinsichtlich der Zurechenbarkeit die conditio-sine-qua-non-Formel und dieAdäquanztheorie. Und die (rechtswidrige)Drohung ist eindeutig durch die (rechtswidrige)Tat provoziert und hervorgerufen worden.

Die Beweislast siehst Du richtig -ABER... sie ändert allerdings nicht viel, da der Beweis in beiden Beweislastfällen inForm eines unabhängigen Sachverständigengutachtens zu erfolgen hat. Die Indizien alleinesprechen allerdings für Gäfgen.

Wieder mal weit gefehlt, der Beweis kann inForm eines Gutachtens erfolgen, zwingend vorgeschrieben ist das aber nicht.Und derBeweis,daß eine bloße bestimmte Drohung (und nicht das Verhör an sich ) bei dem armenSensibelchen zu relevanten psysichen Schäden geführt haben sollr dürfte relativ schwer zuführen sein.



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Kindermörder will Schmerzensgeld

09.05.2006 um 22:12
@Prometheus
Heist das wenn ich zu sexy rumlaufe und vergewaltigt werde habe icheine Teilschuld ?

Nee,so sexy kannst Du gar nicht rumlaufen;) :) :D

Aber im Ernst,dadurch nicht, aber wenn Du mit wem in´s Bett steigst schon undentsprechende Spielchen spielst (soll´s ja auch geben ) ,dann schon


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Kindermörder will Schmerzensgeld

10.05.2006 um 00:39
@zaphodB.

Laienpsychologie? Wie kommste denn da drauf? ;)
Und wer hier vonJura keine Ahnung hat, hast Du mit Deinen diesbezüglichen letzten Beiträgen unter Beweisgestellt - alleine schon aus Deiner eindimensionalen Fallbetrachtung der Mitverschuldung,und dass Du rechtspraktische Formeln nicht von Gesetz zu unterscheiden vermagst:

Zum anderen ist bei jedem zivilrechtlichen Haftungsanspruch ein eventuellesMitverschulden des "Geschädigten" anspruchsmindernd zu berücksichtigen

Indem Punkt hattest Du natürlich Recht, wenn auch nicht in der von Dir behauptetenAusschließlichkeit. Das habe ich beim Lesen tatsächlich gedanklich in einen völligfalschen Zusammenhang gebracht. § 254 BGB ist dennoch gegenstandslos, da es für denKläger kein Mitverschulden einer ihn schädigenden unerlaubten Handlung außerhalb des 4.Titels des StGB gibt.

Richtig wäre folgende Zusammenfassung gewesen:

Zum anderen ist bei jedem zivilrechtlichen Haftungsanspruch ein eventuellesMitverschulden des "Geschädigten" anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Und wenn dieSituation,wie im vorliegenden Falle , vom Anspruchsteller provoziert wurde gibt es schonmal gar nix.

Du liegst hier weiter völlig daneben. Was bitte willst Du dennhier mit der Äquivalenztheorie resultieren ???? Willst Du mit ihr etwa eineMitverschuldung konkludieren, oder wat? Nun gut, dann wäre aus ihr schlicht und einfachfestzustellen, dass der Kläger die ihn schädigende Handlung eben gerade nicht abzusehenbrauchte, somit ihm auch kein Mitverschulden anzulasten ist. Die Adäquanztheorie schränktdie Äquivalenztheorie im Zivilrecht bei Kausalzusammenhängen ein, die für denVerantwortlichen nicht absehbar waren - das sollte Dir eigentlich geläufig sein, wenn Duschon meinst, so klug daherschwätzen zu müssen.

Die Condicio-Formel ist hiernatürlich relevant, aber genau seitenverkehrt, wie Du sie argumentierst, da sie hierschlicht und ergreifend den Schadenstatbestand in Kausalität zur Handlung der Exekutivenbehandelt. Du versuchst sie in völlig abwegiger Weise in einen Zusammenhang einerMitverschuldung anzuwenden, die ohnehin rechtlich gegenstandslos ist.

SeitBGH 7,204 gilt auch hinsichtlich der Zurechenbarkeit die conditio-sine-qua-non-Formel unddie Adäquanztheorie.

Hääää???? Was soll der Mist hier? Was willst Du mirdamit überhaupt sagen? Dass der BGH eine Rechtspraktik per Urteil neuerdingsurteilsverbindlich erklärt, oder wat? Hahaha, selten so gelacht.
Wenn Du Dich hierauf einen Kommentar beziehst, jo, dann musst Du mir die Kommentarquelle schon auchnennen, Junge - mit der Randnummer alleine kommen wir hier nicht weit, nich wahr? Oderwenn Du Dich auf ein Urteil beziehst, dann bitte das korrekte BGH Aktenzeichen angeben.So kann ich mit diesem von Dir angegebenen Fragment da nix anfangen.

Und die(rechtswidrige)Drohung ist eindeutig durch die (rechtswidrige) Tat provoziert undhervorgerufen worden.

Interessiert hier nicht! Die rechtwidrigeschadensursächliche Handlung ist doch hier nicht als rechtsbegründend derzugrundeliegenden Tat des Geschädigten zu betrachten. Hahaha, wo kämen wir denn da hin?Mann.... du hast vielleicht ein Verständnis.

Wieder mal weit gefehlt, derBeweis kann in Form eines Gutachtens erfolgen, zwingend vorgeschrieben ist das abernicht.

Sagt ja auch niemand, aber er wird als Beweis erfolgen, womit Deinargumentierter Nachteil wegen der Beweislast sich relativ neutral verhält - nichtsanderes meinte ich damit.

Und der Beweis,daß eine bloße bestimmte Drohung(und nicht das Verhör an sich ) bei dem armen Sensibelchen zu relevanten psysichenSchäden geführt haben sollr dürfte relativ schwer zu führen sein.

Quatsch -das würde sich bei jedem immateriellen Schaden so verhalten. Ein gutes psychologischesGutachten reicht dafür i. d. R. aus. Wenn auch nicht für Dich, aber psychologischbetrachtet ist ein gerechtfertigter Grund seiner Ansprüche ganz klar anzunehmen und diesachlichen Indizien sprechen nunmal für Gäfgen.


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wurm_ ehemaliges Mitglied

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10.05.2006 um 07:16
@geraldo

anscheinend hältst du sehr mit deiner meinung sehr an dem gesetzbuch,wie ein christ an der bibel fest. ich versuchs dir mal mit mathe zu erklären: meinelehrerin hat mal gesagt, um eine komplizierte form auszurechenen, quader oder pyramide,muss man den rechenweg respektieren. genau so ist es mit einer persönlichkeit odermehreren. um zu wissen wie viele x'e in einer x-gleichung sind, muss man auch ALLEzählen.


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10.05.2006 um 08:15
@geraldo
§ 254 BGB ist dennoch gegenstandslos, da es für den Kläger keinMitverschulden einer ihn schädigenden unerlaubten Handlung außerhalb des 4. Titels desStGB gibt.

Wenn Du hier schon Aushilfsjuristerei der dritten Artbetreibst, dann solltest Du Dir erstmal die Grundlagen beibringen lassen.
DerSchmerzensgeldanspruch ist ein rein zivilrechtlicher Anspruch der mit dem StGB nur in soweit zu tun hat, als u.a. eine der dort aufgeführten Normen verletzt worden sein kann.Allerdings ist eine mögliche Rechtsgutverletzung nicht auf das StGB beschränkt., wie Dudies hier zu suggerieren versuchst.Immerhin räumst Du ja jetzt wenigstens ein,das einMitverschulden in Betracht kommt.Hast Du doch erst unjüngst zum Thema Mitverschuldengeschrieben : "Stimmt so nicht. Hier differenziert die Rechtssprechung materiellen undpersonellen Schaden ganz klar .Das war es dann aber auch."

Seit BGH 7,204.....Hääää???? Was soll der Mist hier? ...mit der Randnummer alleine kommen wir hiernicht weit
Muhahahaa,randnummer ist gut. Junge Du hast keine Ahnung ,aber davonviel.Der "Mist" ist schlicht das Zitieren eines BGH -Urteils in der Form,die in derRechtswissenschaft gebräuchlich ist.Wenn Du damit nichts anzufangen weißt,dann sag ich esgerne auch noch mal für Laien:Das Urteil ist in der Sammlung des Bundesgerichtshofes imBand 7, Seite 204 v eröffentlicht.

Die rechtwidrige schadensursächlicheHandlung ist doch hier nicht als rechtsbegründend der zugrundeliegenden Tat desGeschädigten zu betrachten
Umgekehrt wird wohl eher ein Schuh draus.Dierechtswidrige Tat des Geschädigten hat die rechtswidrige schädigende Handlunghervorgerufen.
Denkt man diese Tat weg,wäre es auch nie zur schädigenden Handlunggekommen ,die im übrigen auch noch zur "Schadenabwendung" vorgenommen wurde.Conditio sinequa non !!!

Quatsch - das würde sich bei jedem immateriellen Schaden soverhalten.
Das verhält sich auch bei jedem immateriellen Schaden so.Es muß einerelevante,schadensbedingte Beeinträchtigung von einer gewissen Schwere vorliegen, unddazu reichen 5 Minuten Angst aufgrund einer selbst provozierten ungemütlichen Situationnicht aus. Und ein psychologisches Gutachten reicht dafür normalerweise i. d. R. auchnicht aus. Da müssen schon schwerwiegendere, überprüfbare und erkennbare Folgenvorliegen.Einfach mal schlecht schlafen reicht da vielleicht für Psychologen aus,nichtjedoch für Juristen.

Aber ich würde sagen,warten wir einfach die Entscheidung imPKH-Verfahren und ggf. das Urteil ab.Und bis dahin viel Spass bei der Wertung in derLaiensphäre.;) :) :D


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