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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 00:20
Gibt es wirklich Menschen mit sexuellen Trieben unter 18ß;)


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 00:23
Ok letzter versuch

Auszug aus dem Gesetzentwurf

§ 182 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 werden die Wörter „Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jah- ren“ durch die Wörter „Wer eine Person unter acht- zehn Jahren“ ersetzt.
b) Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 3 eingefügt:
„(3) Der Versuch ist strafbar.“
c) Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden die Absätze 4 und 5.

In § 183 Abs. 4 Nr. 2 wird die Angabe „§ 176 Abs. 3 Nr. 1“ durch die Angabe „ § 176 Abs. 4 Nr. 1“ ersetzt.

§ 184b wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften“.
b) In Absatz 1 werden die Wörter „die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Ge- genstand haben (kinderpornographische Schriften)“ durch die Wörter „die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren zum Gegen- stand haben(kinder- und jugendpornographische Schriften)“ ersetzt.
c) In den Absätzen 2, 3 und 4 Satz 1 wird jeweils das Wort „kinderpornographischen“ durch die Wörter „kinder- und jugendpornographischen“ ersetzt.


Ok also es soll §182 und §184b geändert werden wo es nur und wirklich nur um Sexuellen Missbrauch und Kinderpornographie geht und nicht um einvernehmlichen geschlechts verkehr.
Das Selbstbestimmungsrecht bleibt erhalten.



§182 lautet jetzt(fetter text soll ersetzt werden)

(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünfJahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, dasUnrecht der Tat gering ist.



So lautet §184b(fetter text soll ersetzt werden)


§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die den sexuellen Missbrauch von Kindern (§§ 176 bis 176b) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),

1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächlichesoder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.

(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von [B]kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.

(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.

(6) 1In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. 2Gegenstände, auf diesich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. 3§ 74a ist anzuwenden.


Also die Gesetze in den es um Kindermissbrauch geht werden auch für Jugendliche angewendet.
Und es wird nicht um sonst Kinder und Jugend Pornographie heissen es gibt also schon eine unterschied ich hoffe einige verstehen es jetzt.[/b]



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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 00:25
Ich weiss ist ein bisschen lang aber ich hoffe es beruhigt ein paar unter 18jährige:)


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09.09.2007 um 00:26
@geistwerk:

Die Leute, die danach schreien Kinderschänder zu töten sind Opfer der Medien und der Regierung.

Och, der Regierung würd ich nicht unbedingt sagen. Die nutzt lediglich sowas als Werbung, frei nach dem Motto: Das Volk schreit nach Brot und Spiele, also versprech ich Brot und Spiele und gewinne damit an Sympathie.
Was die sog. "Terrorgefaht" angeht, stimme ich Dir allerdings zu.

Aber ich denke irgendwann werden es die Leute merken

Ehhh... da hab ich so meine Bedenken ;)

Also ganz so schlimm würd ich es dennoch nicht sehen. Ich mein... Du hast schon Recht, was die Tendenzen anbelangt, aber ganz so verschwörerisch ist es nicht. Und die Vereinigten Staaten sind sowieso ein Fall für sich. Da existieren bisweilen auch noch Gesetze und Verordnungen von annodazumal, da zieht es einem die Schuhe aus.

Nur, um mal ein paar zu nennen:
In Texas ist barfuß gehen verboten, soweit keine kostenpflichtige Genehmigungdafür eingeholt wurde. In Racine (Wisconsin) ist es verboten, schlafende Feuerwehrmänner zu wecken. Zeitschriften oder Bücher nach 20.00 Uhr abends zu lesen, ist in den Straßen von Southbridge (Massachusetts) nicht erlaubt. In Denver ist es verboten, seinen Staubsauger an einen Nachbarn zu verleihen. In Tremonton ist es für Frauen verboten, in einem Krankenwagen Sex mit einem Mann zu haben. Bei einem Verstoß ist sie eines Sexualvergehens anzuklagen, und ihr Name in der Tageszeitung zu veröffentlichen. Dem Mann droht aber nichts dergleichen. In Florida ist beim Sex nur die Missionarstellung erlaubt, und jede andere sexuelle Stellung, sowie Oralsex oder das Küssen von Brüsten verboten usw. usw. usw. ...
:D :D :D


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09.09.2007 um 00:31
@desponia:

prima! Mal schau'n, ob's verstanden wird :)


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09.09.2007 um 09:42
@geraldo

<<Was hier in der ganzen Diskussion schonmal juristisch überhaupt nicht unterschieden wird, sondern über einen Kamm geschert und daher gehörig missverstanden wird, ist "sexueller Missbrauch von Kindern" zu "sexuellem Missbrauch von Jugendlichen". Das sind zwei paar Stiefeln, und um zweiteren (!) geht es hier.<<

tja, und schade das du es nicht kapiert hast, da nämlich diese Unterscheidung nicht mehr gilt, sondern bis 14-jährige und 15-18 jährige gleich behandelt werden, ist dies faktisch irrelevant.

Nach dem neuen Gesetz werden ALLE Opfer als Kimder (bis 14) behandelt und ALLE Täter als Erwachsene.

Bitte lies nochmal den Text genau durch.


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09.09.2007 um 09:52
http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/Graupner.pdf

@desponia

schön das du den Text reinstellst. Den habe ich auch schon mehrfach verlinkt.

Und, bist du ein Rechtsverdreher das du kapierst wasa da stehst?

Ich erkläre es aber nochmal:

zu 182)
KEINE Unterscheidung von Kindern und Jugendlichen (ist irgendwo anderst festgelegt, ich bringe es nach)-> Jugendliche haben keine sexuelle Selbstbestimmung das sie wie Kinder behandelt werden -> JEDER Sex mit einem Jugendlichen ist NICHT freiwillig, da er ja seine Zustimmung gar nicht geben kann.

Der VERSUCH ist strafbar. Alles klar, oder? Das heisst man muss nicht mal etws tun um verurteilt zu werden.




zu § 184)

da fehlt die Definition was den Pornographie ist. Den da liegt der Haken dran.




Wie ich schon vielfach bemerkte. Das Gesetz hört sich für einen Laien OK an. Das perfide daran ist, das die Definition verdreht wurden und nicht mehr mit dem Übereinstimmen, was man als Normalmensch darunterversteht.


In bester Manier von Georg Orwells Neusprech werden die Worte in ihrer Bedeutung völlig verdreht.



Aber nochmal den Link zur Analyse des Gestzes:

http://www.bundestag.de/ausschuesse/a06/anhoerungen/21_Kinderpornographie/04_Stellungnahmen/Graupner.pdf


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 10:01
Der Rahmenbeschluss8 definiert als „Kind“ jede Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat (Art. 1 lit. a). Er unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen
Altersgruppen oder Altersstufen; im besonderen nicht zwischen Kindern auf der einen Seite
und Jugendlichen auf der anderen. Ein 17 ½ jähriger junger Mann wird grundsätzlich in der
gleichen Weise behandelt wie ein 5jähriges Kind.

....
...

Der Rahmenbeschluß definiert als „Kinder“-Pornografie alle bildlichen Darstellungen
eindeutig sexueller Handlungen unter Einbeziehung einer Person unter 18 Jahren. Eindeutig
sexuelle Handlungen inkludiert dabei sogar „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien
oder der Schamgegend“.
(wobei WEM? überlassen bleibt was den „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien
oder der Schamgegend“ ist. Fällt da auch die 14jährige Leichtathletiksportlerin,. die Biedermeierstatue, Michelangelo Davids oder die Topfechenbilder eines stolzenVaters darunter? Das ist NICHT klar definiert und damit RECHTSUNSICHERKHEIT / WILLKÜR)
...
Die nunmehr in das europäische Recht übernommene Formulierung erfasst also potentiell
alle denkbaren Arten erotischer Darstellungen von Personen unter 18 Jahren; sogar solche,
auf denen ein junger Mann oder eine junge Frau voll bekleidet ist.
(Alles klar? Naktheit ist kein Merkmal!)

...
Der Rahmenbeschluss beinhaltet keine Ausnahme für jugendliche Täter; dh sogar
Jugendliche selbst können Täter dieser Delikte sein.
(also der 8 jährige der eine 5jährige zu Doktorspielen animiert!)
....
Und auch (Mindesthöchst)Strafen differenzieren nicht zwischen jugendlichen und erwachsenen Tätern
(Art. 5). Als Opfer werden Jugendliche sohin mit Kindern, und als Täter mit Erwachsenen
gleichgesetzt.
....
Grundsätzlich erfasst der Rahmenbeschluss auch einen 15jährigen, wenn er von seiner
gleichaltrigen Freundin ein Foto im knappen Bikini, der die„Schamgegend“ (wenn auch
nicht die Genitalien) erkennen lässt, schießt und in erotischer (oder in den Worten des
Rahmenbeschlusses: „aufreizender“) Pose. Das gleiche gilt für einen 14jährigen, der, im
Privaten, eine nackte junge Schönheit in „aufreizenden“ Posen zeichnet. Ebenso für
17jährige, die intime Bilder von sich selbst austauschen, oder einander über Webcams
betrachten und dabei ihre „Schamgegend“ (oder gar ihre Genitalien) „aufreizend“ entblößen,
ganz zu schweigen, wenn sie einander bei sexuellen Handlungen betrachten („webcamsex“).
Nach dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission riskierten sogar Jugendliche eine
Anklage, die andere Jugendliche um Sex fragen, schließlich „verleiten“ sie ja ein „Kind“ zu
Sex. Das galt nach diesem Vorschlag umso mehr, wenn sie dem anderen Jugendlichen
irgendeinen Vorteil (wenn auch immaterieller Art; auch Liebe, Zuneigung?) für den Fall
versprechen, dass sie erhört werden.

(Oh ja, es muss eineBEZAHLUNG erfolgen. Die kann ABER ALLES sein, eben auch der Spruch "Wenn du nicht mit mir schläfst gehe ich nicht mit ins Kino" ist damit eine strafbare Handlung.)


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 10:03
Wieso setzt du denn nichts von den anderen Sachbearbeitern hier rein?
Und wieso sagst du immer wieder das ich keine Ahnung von Gesetze habe?
Jugendlich werden in Fällen von Sexuellen Missbrauch wie Kinder behandelt und nicht insgesamt.

Hier ist ein beispiel mit den jetztigen Gesetzen

Man hört immer von 13jährigen die schwanger sind hast du gehört das der Freund bestrafft wurde obwohl das ja verboten ist?
Nein und weisst du wieso weil obwohl 13jährige als Kinder gelten ist da eine Grauzone und da kommt das Selbstbetimmungs Recht.

Ich weiss nicht wie ich es dir anders erklären soll.
Es werden die Gesetze geändert in dem es um Missbrauch geht.

Aber ich schreib nichts mehr dazu, ich bin 25 und hab meine hormonen im Griff wir werden schon sehen was passiert:)


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 11:52
@geraldo: "Habt ihr (...) es noch nicht gecheckt, dass das eine völlig Fehlinterpretation ist, und so einfach nicht stimmt? Ihr redet hier an den Fakten völlig vorbei. Ich dachte, ich hätte es auf Seite 12 hier klar beschrieben, was sich maßgeblich ändert.
(...) erkläre mir bitte mal, was nicht durchsichtig ist bei diesem Gesetzesentwurf. ES IST GENAU DEFINIERT!"

Sorry, das sehe ich ganz anders !
Frage: Was ist hier völlig Fehlinterpretiert und was stimmt nicht? An welchen Fakten reden wir vorbei? Was ist hier genau definiert?

Ich will mal versuchen zu erklären, was hier nicht durchsichtig ist:

Zunächst wird die Grenze auf 18 Jahre hochgeschraubt, bedeutet, dass alle Minderjährigen unter 18 wie Kinder behandelt werden. Bestraft werden sie allerdings wie Erwachsene. Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen einem 2jährigen Baby und einer 17 1/2 jährigen Person.

Juristisch wird die Volljährigkeit als Grenze definiert, ob etwas unterKindesmissbrauch oder Kinderpornographie fällt oder nicht. Das kann man zwar machen, das hat auch seinen Sinn, nur wird dabei völlig unberücksichtigt gelassen, dass ein Kind nicht wirklich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf dem Entwicklungsstand eines Säuglings bleit und urplötzlich mit 18 Jahren dann als fertiger Erwachsener dasteht, sondern dass es ein kontinuierlicher Entwicklungsprozess vom Kind zum Erwachsenen ist. So groß ist nämlich der tatsächliche Unterschied zwischen einem 17 1/2 jährigen und einem 18 jährigen nicht.

Innerhalb dieses Entwicklungsprozesses entdeckt ein Mensch irgendwann seine eigene Sexualität und auch ein natürliches Interesse an der Sexualität an sich. Nebst dessen entwickeln sich auch Fähigkeiten zur Selbstbestimmung und Entscheidungsfähigkeit heraus. Alles dies wird einem Jugendlichen aber sozusagen abgesprochen, wenn dies in keinster Weise Berücksichtigung findet, weil ein 17 1/2 jähriger wie ein 2 jähriges Kind behandelt undmit diesem sozusagen gleich gesetzt wird. Als haben Jugendliche erst ab 18 jahren sexuelle Empfindungen und als haben Jugendliche vorher auch keine eigene Entscheidungsbefugnis über sich selbst und über ihre Sexualität.

Alsdann wird auch das als Kinderpornographisch betrachtet, was lediglich diesen Eindruck vermitteln kann, etwa wenn ein Erwachsener noch kindliche Gesichtszüge aufweist. Zum einen sind "Eindrücke" äusserst subjektiver Natur und etwas rein subjektives hat in einem Gesetz nichts verloren. Da dies zu allerlei abenteuerlichen Interpretationen Anlass geben kann, denn jeder sieht die Dinge anders. Zum anderen ist darin meines Erachtens eine vesteckte Diskriminierung enthalten, da es sich bei einem Erwachsenen mit kindlichen Zügen ja nicht wirklich mehr um ein minderjähriges Kind handelt, diese Person aber aufgrund ihrer äusseren Erscheinung rechtlich aber so behandelt wird wie ein Kind.

Man gebe einem Unbekannten zwei Bilder zur beurteilung. Einesvon Person X im Alter von 17 1/2 Jahren und ein weiteres derselben Person X im Alter von 18 Jahren. Es dürfte äusserst Schwierig sein, das tatsächliche Alter auf beiden Bildern exakt zu ermitteln. Person Y würde vielleicht sogar meinen, es handele sich auf beiden Bildern um eine 16 jährige Person, eine Person Z würde vielleicht meinen, es handele sich auf beiden Bildern um eine 20 jährige Person. In einem Fall wäre es damit Kinderpornographie, und damit strafbar, im anderen Falle nicht.
Der Unterschied zwischen beiden Bildern im Abstand von 1/2 Jahr ist so geringfügig, dass man hier nicht wirklich Unterscheidungsmaßstäbe ansetzen kann. Ein subjektiver Eindruck wohl eher noch weniger als etwa ein tatsächlicher Altersunterschied der nachweisbar wäre.

Noch schwammiger wird es wenn von den erwähnte Posen die Rede ist. Auch da kann doch niemals der persönliche Eindruck entscheidend sein, ob etwas eine Straftat ist oder nicht? Und bei den FKK-Freunden wird es nochschwieriger (ich bin zwar keiner, aber ich kann das schon irgendwo nachvollziehen). Wenn eine Familie einen solchen Urlaub macht und jemand sieht, wie etwa Mutter oder Vater ihre Kinder umarmen, und jemand fände etwas anstößiges daran, wäre es schon Kindesmissbrauch. Und wenn noch nichteinmal der Tatbestand der Nacktheit als solches maßgeblich ist, ist das ganze erst recht Absurd. Wobei ich mich frage, was an der Nacktheit an sich denn überhaupt anstößig sein soll? Immerhin kommen wir in diesem Zustand so auf die Welt. Und ich kenne auch niemanden der sich mit einer Badehose in die Badewanne setzt.

Bei der Gleichsetzung von echten Personen und Bildern, Abbildern, Fotografien, sowie auch gemalten Bildern, dahin gekritzelten Zeichnungen, Gemälden, Skulpturen u. a. wird die Sache doch erst recht völlig Realitätsfern. Dies bedeutete letztlich dass alle Menschen unter 18 Jahren nicht mehr fotografiert oder gemalt, gezeichnet oder skizziert werden dürften, und nichteinmalreine Phantasieprodukte, sofern sie eine Ähnlichkeit mit einer noch nicht 18 jährigen Person aufweisen, wobei die Ähnlichkeit nichteinmal auf eine konkrete Person bezogen sein muss, sondern lediglich nicht das Alter einer Minderjährigen Person in sich darstellen dürfte. Es muss nur jemanden geben, der ein solches Bild irgendwie für sich persönlich als "aufreizend" empfindet, und schon wandert der entsprechende Urheber in den Knast. Persönliche Eindrücke und Empfindungen sind rein subjektiver Natur, so etwas hat in Gesetzen die für alle Menschen klar und deutlich gültig sein müssen, wirklich keinen Platz !

Das sind alles Bereiche weit ausserhalb der wirklichen Verbrechen im Bereich Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie, die hier überhaupt nicht die wirklichen Täter erfassen, sondern den ganz normalen Bürger kriminalisieren und zu einem potentiellen Sexualstraftäter machen, was für meine Begriffe im Vergleich zu dem was wirklich passiert, reineBagatellen sind.

Demnach wäre ja auch das Säugen eines Babys an der Mutterbrust schon Kindesmissbrauch und ein Foto von einem Säugling an der bloßen Mutterbrust schon Kinderpornografie ! Ein absolut natürliches Phänomen des Menschen wäre nach diesem Gesetzentwurf eine schwere Straftat. Denn die weibliche Brust ist ein Sexualorgan, und das Säugen eine Verleitung zu einem Akt, die Brustwarzen mit dem Mund zu berühren, was schon als Sexualakt betrachtet wird und weil der Säugling Minderjährig is, ist es im Sinne einer Verführung zu sehen. Man kann es so eng auslegen, wenn man es darauf anlegen will - alleine das ein Gesetz die Möglichkeit in sich trägt, es so widernatürlich auslegen zu können, zeigt, dass es ein völlig unausgereifter Entwurf ist !

Es gibt auch die Möglichkeit, dass Jugendliche mit Einwilligung der Eltern schon mit 16 Jahren heiraten dürfen, also eine eheliche Gemeinschaft gründen dürfen. Eine Ehe gilt aber erst als Vollzogen, wenn Sex dabei imSpiel war. Dieser eheliche Vollzug wäre aber wieder eine Straftat im Sinne von Kindesmissbrauch, da beide jungen Ehepartner ja noch wie Kinder behandelt werden, da sie ja in diesem Falle noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Bestraft werden sie jedoch wie Erwachsene.

Und es gibt noch etliche Beispiele aus dem ganz normalen Leben, die hier greifen würden und auch zur genüge schon in diesem Thread und diversen Links aufgegriffen wurden und plötzlich als schwere strafbare Handlungen nach diesem Gesetzentwurf geahndet würden.

Wo sind hier Fehlinterpretationen, wo wird an den Fakten vorbei geredet, wo stimmt was nicht, wo ist hier alles genau definiert? Ich sehe eine ganze Menge "Undurchsichtigkeiten" und so etwas darf es in einem Gesetz, dass auf alle Bürger angewendet werden soll, nicht geben ! Einiges habe ich hier mal aufgegriffen. Wenn für Dich, Geraldo alles in Ordnung ist, dann frage ich mich wirklich, ob ich dich bisher richtig eingeschätzt habe.Ich bin enttäuscht, ausgerechnet aus deinem Munde so etwas zu hören.


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09.09.2007 um 12:25
@desponia


<<Jugendlich werden in Fällen von Sexuellen Missbrauch wie Kinder behandelt und nicht insgesamt.<<
hab ich ja auch nicht gesagt. Es geht hier um sexuellem Mißbrauch, was nach dem neuen Gesetz jeder Sex von Minderjährigen ist, das Sie ja nicht ihre Zustmmung dazu geben können da sie ja kein sexuelles Selbstbestimmungsgesetz mehr haben.

<<<yHier ist ein beispiel mit den jetztigen Gesetzen
Man hört immer von 13jährigen die schwanger sind hast du gehört das der Freund bestrafft wurde obwohl das ja verboten ist?
Nein und weisst du wieso weil obwohl 13jährige als Kinder gelten ist da eine Grauzone und da kommt das Selbstbetimmungs Recht.<<<

Stimmt, gebe ich dir Recht. Nach den augenblicklich noch gültigen Gesetzen ist das so, aber nicht mehr wenn das Neue Gesetz kommt.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 12:32
das Gestz wird keine Vorteile briungen.

Dazu noch mal meine Frage:

Was macht dieses Gesetz BESSER? Wozu BRAUCHEN wir dieses Geasetz?

Und nun mal zu den Auswirkungen:

Keiner wird wegen diesem Gesetz sein Verhalten ändern. Weder werden sich Jugendliche weniger verlieben, noch Künstler weniger Akte schaffen, noch Väter und Mütter weniger Photos von ihren Kindern schießen, noch.., noch..

Was sich ändert ist, das unliebsame Mitbügrer künftig noch ein Stück leichter geselschaftlich ins Abseits gedrängt werden können. Das es ein weiteres Instrument gibt, mit dem Nachbarn, Politiker, Staatsanwälte und Richter gegen Mitmenschen vorgehen können die ihnen nicht passen.

KJurzum, der Bürger hat wieder ein Stück weniger Freiraum und es gibt wieder ein Gesetz mehr das man gegen Bürger mißbrauchen kann.

Das sexuelle an sich wird ein Stück mehr verteufelt, Jugendliche in Not trauen sich weniger Hilfe zu holen, kann es doch sein das dannAnzeige und Verurteilung droht.

Hier hat mal jemand gepostet das dadurch weniger ungewollte Schwangerschaften geben wird. Das Gegenteil wird der Fall sein. Ungewollte Schwangerschaften gibt es vermehr wenn es keine sexuelle Aufklärung gibt, wenn Sexualität kriminalisiert und in dunkle Ecken gedrängt wird. Also genau das was dieses Gesetz bewirkt.


Ergo:

EWin weiterer Schritt in eine unmensachliche Welt, zu mehr Represalien und weniger Freiheiten, zu mehr Unsicherheit und weniger "Recht".


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09.09.2007 um 12:33
Ne das wird so bleiben weil man immernoch nur über 14 jahre für irgendwas ankeklagt werden kann Straffmündigkeit bleibt auch bestehen also nix mit wegen Doktorspielchen verhaftet werden.

Man muss bei solchen Gesetzen immer zwischen den Zeilen Lesen.

Ausserdem sind das alles Antragsdelikte, das heisst sie werden nur auf Antrag verfolgt.


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09.09.2007 um 12:42
@desponia

<<Wieso setzt du denn nichts von den anderen Sachbearbeitern hier rein?<<

oh, das ist leicht zu sagen.

Das Gesetz ist kein Problem wenn es "richtig" angewandt wird und nur dieser Fall wird von diesen Leuten behandelt.

Das schlimme an diesem Gesetz ist aber, das es sehr leicht missbraucht werden kann und auf Personen und Handlungen ausgedehnt werden kann, die eigentlich nicht strafbar sein sollten.

DESWEGEN ist das Gesetz Müll, nicht weil es auch richtig eingesetzt werden kann.

Und leider zeigt uns die reale Welt, gerade auch in letzter Zeit, das Gesetze, die (extra?) so schwamming wie dieses formuliert sind, das sie mißbraucht werden.

Da werden Umweltschützer und Bürgerrechtler mit "Anti_terrorgesetzen" behandelt und manchmal auch mit Terroristen gleicgesetzt. Und so wird es auch mit diesem Gesetz passieren. Es wird natürlich auch richtog eingesetzt, aber vor allem biettet esa die Möglichkeit es gegenunliebsame Personen zu mißbrauchen und das DARF nicht sein.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 12:43
@desponia

<<Ausserdem sind das alles Antragsdelikte, das heisst sie werden nur auf Antrag verfolgt.<<

Genau, du sagst es. Das ist ja das was schlimm dran ist. Es ist MÖGLICh jemand damit zu belangen und dementsprechend wird das verwendet und mit Sicherheit auch wegen einer Motivation die NIX mit Sexualität zu tun hat.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 12:49
Sicher ist auch das dieses Gesetz ein wunderbares Mittel gegen gewisse Geselschaftgruppen ist. Damit können jede Menge Religionsgemeinschaften (Moslems, gewisse christliche Sekten, etc) drangsaliert werden, bei denen frühe Eheschließungen gang und gäbe sind.

Ebenso können gewisse Künstler (Hamilton, Michelangelo, etc.) damit drangsaliert und kriminalisiert werden, gewissen Schriftstellern (Henry Miller usw.) usw. usf.

Eben genau das was gewisse religiöse Gruppen gerne wollen, für die das alles ja eh zz "Schund" gehört.
Das dieses Gesetz damit auch ganz arg die künstlerische Freiheit und die Freiheit der Rede beschneidet ist wohl völlig klar.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 12:50
Verstehe mich bitte nicht falsch, ich bin auch gegen jedes Gesetz das den Menschen auch ein Stückchen freiheit nimmt aber hier ist es nicht so.
Warte eifach mal ab und du wirst es sehen.

Und zu deine Frage ob wir dieses Gesetz brauchen kann ich ja sagen, weil es gegen Jugendliche Prostitution hilft.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 12:54
<<yVerstehe mich bitte nicht falsch, ich bin auch gegen jedes Gesetz das den Menschen auch ein Stückchen freiheit nimmt aber hier ist es nicht so.<<<

Oh doch und das kannst du z.B. in Amerika jetzt schon beobachten.

<<Warte eifach mal ab und du wirst es sehen.<<

Schau nach Amerika und du siehst es jetzt schon.

<<Und zu deine Frage ob wir dieses Gesetz brauchen kann ich ja sagen, weil es gegen Jugendliche Prostitution hilft.<<<
Tja, schön, fragt man sich nur warum man dan kein Gesetz speziel dagegen erstellt und statt dessen ein Gesetz macht das dieses Problem AUCH (so nebenbei) enthält einfach weil es alles Mögliche abdeckt auch Sachen die da gar nicht rein gehören.


Mag ja sein das du ein solches Certrauen in Politik, Richter und Staatsanwällte hast.
Leider zeigt die Realität das dieses Vertrauen nicht gerechtfertigt ist.

Und mir ist RECHT lieber als GNADE. Und GARANTIERTE FREIHEITlieber als WIRD SCHON NICHTS PASSIEREN.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

09.09.2007 um 13:24
und von wegen, wo kein Anzeige da kein Richter:

In die Kritik geriet vor allem die Anzeigepflicht von Kindesmissbrauch. Egal ob aus Übereifer oder gar bösem Willen, damit geraten Unschuldige in das Visier der Behörden und der Denunziation werden Tür und Tor geöffnet. Zudem wird es dazu kommen, dass sich immer weniger Kinder an Vertrauenspersonen wenden werden, da diese, auch wenn das Kind es nicht wünscht, anzeigen müssen, um sich selber nicht strafbar zu machen. Damit würde die Dunkelziffer steigen. Dies kann aber nicht im Sinne der Kinder sein.


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