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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

1.046 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Sex, Gesetz, Geschlechtsverkehr ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 15:05
http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch

"Christian Bahls ist missbraucht worden. Im Interview sagt er: "Ursula von der Leyens Kampagne gegen Kinderpornografie nutzt nichts und macht mich erneut zum Opfer.""


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 15:08
@Obrien
Zitat von ObrienObrien schrieb:Ich persönlich halte das moralisch für sehr verwerflich, Frauen in Pornos als Mädchen darzustellen, aber da es dafür keinen objektiven Maßstab gibt, hat derartiges nichts in der Rechtsprechung zu suchen, wenn wir juristischer Willkür keine Chance lassen wollen.
Im Internet gibt es haufenweise Erootik/Pornoseiten es gibts auf diesen Seiten viele Kategorien.

Die Kategorie über die wir hier mehr oder weniger sprechen ist die "Teen" Kategorie, aber einige Seiten haben davon abgesehen und haben diese Kategorie in "18-22" umbenannt. Seriöse Seiten haben allerdings in ihren "Terms of Use" Richtlinien die eingehalten werden müssen wenn man Mitglied werden will , ansonsten werden Account und hochgeladen Material entfernt und die IP an die jeweiligen Behörden weitergeleitet. Zusätzlich arbeiten viele Seiten mit Kinderschutzorganisationen und ähnlichen Seiten die für ein sauberes Internet arbeiten und haben deren Logo auf ihrer Seite wie z.B. ASACP = Association of Sites Advocating Child Protection, RTS = Restricted to Adults oder ICRA = Internet Content Rating Association.

Es wird dann garantiert, dass alle Personen zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 18 Jahre waren.

Auf US-Pornoseiten findet man das U.S.C 18 2257 Gesetzt, in dem steht, dass alle Personen zum Zeitpunkt der Aufnahmen über 18 Jahre waren etc UND bei wem man sich melden kann falls man Fragen zu irgendwelchen Bildern oder Videos hat.

Auf vielen Amateurseiten, wo jeder etwas hochladen kann, muss jemand der etwas hochladen will auch nachweisen, dass alle Personen über z.Z der Aufnahem 18 waren und auch die Erlaubnis von allen im Clip oder Bild Beteiligten vorweisen.
Auch was die Copyrightrechte angeht , wird darauf geachtet.

Viele Seiten haben es sich auch angewöhnt, eine "Flag Option" einzubauen, wie es sie bei Youtube gibt. Meint ein Besucher solch einer Seite, dass bei einem Video irgend etwas nicht stimmt, sei es Technisch oder Moralisch oder etwas, was illegal ist, so kann man es markieren und das betreffende Material wid dann überprüft oder innerhalb von 24 automatisch rausgenommen.


Aber was nützt das alles wenn eine Pornodarstellerin nicht wie über 18 aussieht oder wirkt ?

Was ist mit Asiatinen ? Wer von Euch kann eine Asiatin von einer 15 und einer 20 jährigen Unterscheiden ?

Für mich sehen 90 % aller Asiatischen Frauen bis zum 25-30 Lebensjahr einfach nur jung aus, ohne genau sagen zu können wie alt sie sind.

Schwierig könnte es dann vielleicht auch werden, wenn ein Europäer mit seinen 1,80 mit einer 1,50 großen Asiatin mit Zöpfen und dem üblicken Kleidungsstiel der jungen Asiatinen zb. der in Japan die ziemlich Mangamäßig rüberkommt und damit wie eine Lolita wirken oder eben jpnger als sie es sind ?

Dann sitzen die beiden im Park und knutschen wild rum, ... fragt sich nur wie lange die sich küssen bis die GSG9 bvorbeischaut ^^


Ich raten Euch allen die Eine Frau haben oder eine Frau sind, die sich jugendlich kleidet, schminkt und fühlt, Zöpfe trägt usw. das sofort zu lassen, denn Eure Männer sind in Gefahr als Perverse abgestempelt zu werden.





Mal ganz abgesehen davon, ... ist es überhaupt möglich über Google an Kinderpornoseiten zu kommen ? Ich bezweifle das !

Ich meine... wer ist denn bitte so doof und geht über Google auf KP-Seiten ?
Und wer ist so doof und lässt sich über Goole finden der solches Material verkauft ?


Kostenlose Kinderpornos kann ich mir auch nicht vorstellen, denn die wollen daran verdienen.

Ich denke mir mal, dass so etwas mehr über IRC-Programme abläuft oder Tauschbörsen oder Seiten, die man nur mit einem 50 stellingen Passwort beitreten kann etc.

Und dann gibt es noch den ganz normalen postweg, Handys oder irgendwelche Treffen auf Parkplätzen oder wo auch immer wo die sich treffen und das Zeug tauschen.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 15:26
in schülervz gibts soviele kinder die sich erotisch posen.....
find ich zwar nicht toll aber dann müsste ja schülervz auch angezeigt werden oder??.....


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Doors ehemaliges Mitglied

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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 15:39
@kamekaze


Du kannst Dich zumindest an den Betreiber wenden.


@Topic

Um noch mal eines klar zu stellen. Die meisten Kinder werden von Vater und/oder Mutter bzw. sonstigen nahen Angehörigen sexuell missbraucht. Vergewaltigung findet in der Familie statt. Auch schon zu Zeiten, als das Internet mangels Erfindung von Elektrizität, geschweige denn PC, existent war. Davor schützt folglich auch keine Internet-Zensur.


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23.04.2009 um 15:43
@Doors

Genau, deshalb sollte man zum Schutz unserer armen Kinder alle in ein Weisenheim stecken. Dort wird sicher alles gut.;) Wie du schon schreibst es gab es schon immer und wird es wohl auch immer geben. Da helfen auch keine staatlichen programme, solange der alte Herr gewalt auf die Kinder auswirkt -psychisch wie auch psychisch werden die sich niemandem anvertrauen. Somt bleiben die meisten Fälle von Kindesmissbrauch ungeahndet.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 15:44
edit: einmal psychisch mit physisch ersetzen....danke


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 16:09
@kamekaze
Zitat von kamekazekamekaze schrieb:in schülervz gibts soviele kinder die sich erotisch posen.....
find ich zwar nicht toll aber dann müsste ja schülervz auch angezeigt werden oder??.....
Schau doch mal bei YouTube vorbei und gib mal irgendwas in der richtung ein ...

Du wirst dich wundern was du da alles findest. Es ist zwar nichts dabei wo jemand Sex hat aber schon ziemlich grenzwertig, allein wenn schon 12-jährige mit Hotpants "Dehnünbungen" auf ihrem Bett machen etc...

und wenn man sich dann mal die kommentare bei Youtube von den vielen Usern mal durchließt, dann glaubt man schon fast, Youtube ist DER Treffpunkt für Pedos...

Die haben überhaupt keine Hemmung und schreiben auch rein was sie denn allen mitdem im Video zu sehenden Kind enn so alles machen würden ...

Ich habe schon mehrmals Youtube diese Videos gemeldet aber sie sind immer noch drin.

Man fragt sich warum...


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 16:38
Von youtube darfst du nicht zu viel erwarten. Da findest du alles mögliche Scheiße, wenn du lange genug suchst. Auch rechte Musik gibt es haufenweise und trotz vieler Meldungen werden die Videos nicht entfernt.


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23.04.2009 um 18:00
@UlffTaTa
langsam frag ich mich ja schon, wann jugenliche ihre ersten sexuellen erfahrungen sammeln sollen, wenn sex unter 18 ab sofort verboten ist.


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myth ehemaliges Mitglied

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23.04.2009 um 18:07
Sex unter 18 ist nicht verboten son bullshit.

Zumindest wenn die Jugendlichen ungefähr Gleichaltrig sind.


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23.04.2009 um 18:14
Geschlechtsverkehr ist ab 14 Jahren erlaubt. (Solange die andere Person unter 18 ist)
Ab 16 Jahren darf man frei entscheiden, mit wem man Sex haben möchte (natürlich nicht unter 14..)

Die Quelle des ersten Posts ist meiner Meinung nach total unglaubwürdig.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 18:40
@Silberblume
Zitat von SilberblumeSilberblume schrieb:Geschlechtsverkehr ist ab 14 Jahren erlaubt. (Solange die andere Person unter 18 ist)
Das ist falsch.

ein 20-jähriger dürfte mit einer ab 14-jährigen Sex haben solange sie sich lieben / Beziehung sind ( Strafbar kann das nur werden, wenn irgendwie ans Tageslicht kommst, dass der 20-jährige die 15-jährige nur für den Sex ausnutzt / beeinflusst.


Ich kenne da privat einen Fall.

ein 14-jähriger Junge ist bei einer 26-jährigen eingezogen und sie haben auch sex gehabt. Die Mutter des 14-jährigen war auch beim Jugendamt und auch bei der Polizei, doch sie konnten nichts machen da es ab 14 erlaubt ist.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 18:50
Ist es nicht so dass man ab 16 Sex mit Einverständnis der Eltern Sex haben darf?

"Ähm, Herr Meier, ähem, wissen sie...wäre dass für sie in Ordnung wenn ich mit ihrer Tochter, äh, sie wissen schon, nunja, ein wenig vögeln würde?"

Passiert bestimmt oft.

Oder gibt es diese "Eltern müssen einverstanden" Regelung nicht?

Und was ist wenn mich (volljährig) eine 17-jährige anmacht? Gefährlich? Auf den Geburtstag warten? Erlaubt?


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 18:51
merkwürdig, ich bin eigentlich ziemlich sicher, hatten das Thema erst kürzlich in der Erzieherausbildung.


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23.04.2009 um 18:55
@Comguard2
um erlaubnis fragen..? nein, das ist definitiv falsch. Die Eltern können allerdings, dem Kind verbieten Umgang mit der Person zu haben, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzen. (somit würde sex ja auch verhindert werden)


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 18:58
Also, ab 16 darf man vögeln mit wem es Spaß macht?

So als Ausgleich dafür dass man keinen Alkohol kaufen darf? Und nicht Auto fahren darf? (mit irgendwas muss man sich ja die Zeit vertreiben).


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 19:01
ab 16 darfst du sex haben, mit wem du willst, solange nicht unter 14...
in deutschland ist es zumindest so. aber die eltern können natürlich dafür sorgen, dass du keine möglichkeit dazu hast ;)


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23.04.2009 um 19:02
§ 176 StGB
Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu erkennen.

(4) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt,
3. auf ein Kind durch Schriften (§ 11 Abs. 3) einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder
4. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.


(5) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

(6) Der Versuch ist strafbar; dies gilt nicht für Taten nach Absatz 4 Nr. 3 und 4 und Absatz 5.




§ 176a StGB
Schwerer sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wenn der Täter innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer solchen Straftat rechtskräftig verurteilt worden ist.

(2) Der sexuelle Missbrauch von Kindern wird in den Fällen des § 176 Abs. 1 und 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft, wenn

1. eine Person über achtzehn Jahren mit dem Kind den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an ihm vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind,
2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird oder
3. der Täter das Kind durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung bringt.


(3) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3, 4 Nr. 1 oder Nr. 2 oder des § 176 Abs. 6 als Täter oder anderer Beteiligter in der Absicht handelt, die Tat zum Gegenstand einer pornographischen Schrift (§ 11 Abs. 3) zu machen, die nach § 184b Abs. 1 bis 3 verbreitet werden soll.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

(5) Mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren wird bestraft, wer das Kind in den Fällen des § 176 Abs. 1 bis 3 bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

(6) In die in Absatz 1 bezeichnete Frist wird die Zeit nicht eingerechnet, in welcher der Täter auf behördliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist. Eine Tat, die im Ausland abgeurteilt worden ist, steht in den Fällen des Absatzes 1 einer im Inland abgeurteilten Tat gleich, wenn sie nach deutschem Strafrecht eine solche nach § 176 Abs. 1 oder 2 wäre.


§ 180 StGB
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit


Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) Wer eine Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung, zur Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut oder im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet ist, unter Mißbrauch einer mit dem Erziehungs-, Ausbildungs-, Betreuungs-, Dienst- oder Arbeitsverhältnis verbundenen Abhängigkeit bestimmt, sexuelle Handlungen an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 ist der Versuch strafbar



§ 182 StGB
Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,


und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(3) In den Fällen des Absatzes 2 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 kann das Gericht von Strafe nach diesen Vorschriften absehen, wenn bei Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist.








Das heißt zusammengefasst:
Sex mit jemandem unter 14 ist immer verboten, § 176, 176a StGB.
Mit jemandem zwischen 14 und unter 16 (also 15) ist es nicht verboten, wenn es einvernehmlich geschieht, in den Grenzen des § 182 StGB, siehe oben.
Sind die Beteiligten über 18 können sie im Prinzip machen was sie wollen, sofern beide einverstanden sind.


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23.04.2009 um 19:09
@Silberblume

Hm, muss aber gestehen dass ich trotzdem Bedenken hätte.

Im konkreten Fall war die 17jährige 2 Wochen vor ihrem Geburtstag, aber ich habe gesagt: "Och, nö...".

Hm...weiß nicht, wäre mir irgendwie doof vorgekommen. Auch wenn es anscheinend erlaubt gewesen wäre.


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Sex unter 18 ist ab sofort verboten: 4 Jahre Knast

23.04.2009 um 19:12
bei diesem thema gibt es denke ich nur zu früh, nicht zu spät ;)@Comguard2


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