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Fremdenlegion

819 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berufssoldat, Fremdenlegion ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Fremdenlegion

15.10.2010 um 20:09
@a.r.

Sollte dein Kumpel hier den Wehrdienst geleistet haben, so sollte er, wenn er nach der Fremdenlegion mal wiedr nach Deutschalnd kommen will, auf jeden Fall die französische Staatsbürgerschaft haben denn sonst kann es echte Schwierigkeiten geben

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vegi ehemaliges Mitglied

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Fremdenlegion

15.10.2010 um 20:34
das problem ist doch ein deutscher bürger darf nicht in fremden armen dienen oder doch?


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Fremdenlegion

15.10.2010 um 20:37
@vegi

Ganz genau und das ist hier echt nicht zu spaßen


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 03:38
@Valentini
Er hat den Wehrdienst bereits abgeleistet.
Da aber sein Wohnsitz momentan sich im Ausland befindet , Ruht seine Wehrpflicht und daher
unterliegt er nicht mehr der Wehrüberwachung.
(macht das einen unterschied ?)

Auserdem verliert man nur die deutsche Staatsangehörigkeit wenn man eine ander beantragt.
(wenn ich falsch liege berichtige mich bitte)

MfG
a.r.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 06:27
@a.r.

Zur ersten Frage:
Die deutschen Gesetze gelten für deutsche überall auf der Welt

Zur zweiten Frage:
Wenn er in die Fremdenlegion eintritt (und er muss dort erstmal genommen werden und die Bewährunsgzeit überstehen), muss er die französische Staatsangehörigkeit annehmen und damit verliert er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 28 Staatsangehörigkeitsgesetz)


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 06:47
Zitat von vegivegi schrieb:das problem ist doch ein deutscher bürger darf nicht in fremden armen dienen oder doch?
So dramatisch ist es nun wieder nicht. Die Fremdenlegion ist keine reguläre Armee. Auch wenn sie in erster Linie die Interessen Frankreichs vertritt, ist sie eher eine Söldneragentur, möchte man meinen.
Es gibt Ex-Legionärskameradschaften in unserem Land, dessen Mitglieder sehr wohl deutsche Staatsangehörige sind.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 07:45
@Valentini
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Wenn er in die Fremdenlegion eintritt (und er muss dort erstmal genommen werden und die Bewährunsgzeit überstehen), muss er die französische Staatsangehörigkeit annehmen
Nein, man muss nicht die franzoesische Staatsbuergerschaft annehmen, man kann sie annehmen.
Aber es ist insofern zutreffend, daß man die deutsche Staatsbuergerschaft verliert sofern man die franzoesische annimmt, oder noch der Wehrueberwachung unterliegt.

Das waere bei mir z.B. nicht mehr der Fall.
Also koennte ich ohne Probleme zur Fremdenlegion gehen ohne meine Staatsbuergerschaft zu verlieren, da ich ja der Wehrueberwachung nicht mehr unterliege.

Dazu wurde ja auch schon von einar auf Seite 1 gesagt:
Man kann in der Legion, auch als Offizier, "ausländischen Status" genießen. Dadurch hat man keine Nachtiele gegenüber Legionären mit französischer Staatsbürgerschaft.
Man kann nach ablegen des Eides entscheiden ob man französischer Staatsbürger werden will oder nicht.
@Trapper
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Die Fremdenlegion ist keine reguläre Armee. Auch wenn sie in erster Linie die Interessen Frankreichs vertritt, ist sie eher eine Söldneragentur, möchte man meinen.
Nein, ist sie nicht.
Die Fremdenlegion ist eine regulaere militaerische Einheit.
Das ist ein großer Unterschied zum Soeldnertum.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 07:49
@krijgsdans

Ja, ich ging in meinem Fall davon aus dass man noch der Wehrüberwachung unterliegt. Die Kriterien dafür sind:
Die Wehrüberwachung beginnt mit dem Eintreten der Wehrpflicht (also i. d. R. mit der Musterung nach Erreichen der Volljährigkeit) und endet, außer im Falle der Untauglichkeit:

- bei ungedienten Wehrpflichtigen und Mannschaftsdienstgraden nach Ablauf des Jahres, in dem sie ihr 32. Lebensjahr vollendet haben
- bei Unteroffizieren nach Ablauf des Jahres, in dem sie ihr 45. Lebensjahr vollendet haben
- bei Offizieren nach Ablauf des Jahres, in dem sie ihr 60. Lebensjahr vollendet haben
Wikipedia: Wehrüberwachung

Sollte man also noch der Wehrüberwachung unterliegen, so ist es dringend ratsam die französische Staatsbürgerschaft anzunehmen, da man ansonsten eine Straftat begeht.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 07:57
@krijgsdans
Stimmt. Reguläre Armee. Habs gerade noch mal überflogen.

Aber inwiefern die deutsche Justitz es überhaupt verfolgt ist doch fraglich.
Grundsätzlich wird heute jedem Legionär eine neue Identität zugewiesen, die vor Anfragen und Auskunftsersuchen schützen soll. Dieses sogenannte Anonymat beinhaltet einen neuen Vor- und Familiennamen, neue Elternnamen, einen neuen Geburtsort, ein neues Geburtsdatum und wird auch im Dienstausweis (Carte d?identité militaire) des Legionärs eingetragen. Spätestens mit dem Austritt aus der Fremdenlegion erlischt diese falsche Identität, sofern der Legionär nicht französischer Staatsbürger geworden ist und den Namen behalten will. Bei einer kriminellen Vergangenheit wird dem Wunsch generell nicht entsprochen. Viele Legionäre im aktiven Dienst beantragen nach Erreichen des 1CL das Führen ihres richtigen Namens.
wiki


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 08:43
@Valentini
Alles klar, dann verzeih mir den Irrtum.
Aber nur oberflaechlich drueber geschaut, werde mir erstmal etwas Coffein reinpfeiffen.


@Trapper
Inwieweit sowas verfolgt werden kann und wird koennte wohl @einar am besten erlaeutern.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 08:53
@krijgsdans
Nur falls er verfolgt wurde. ;)

Die Schweizer haben da ja auch strenge Gesetze, aber in deren Durchsetzung ist es inzwischen eher mau geworden.


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16.10.2010 um 13:27
So dramatisch ist es nun wieder nicht. Die Fremdenlegion ist keine reguläre Armee. Auch wenn sie in erster Linie die Interessen Frankreichs vertritt, ist sie eher eine Söldneragentur, möchte man meinen.
Es gibt Ex-Legionärskameradschaften in unserem Land, dessen Mitglieder sehr wohl deutsche Staatsangehörige sind.
------------------------------

völliger Blödsinn, die Fremdenlegion ist Teil der Franzöischen Streitkräfte´.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 13:46
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:völliger Blödsinn, die Fremdenlegion ist Teil der Franzöischen Streitkräfte´.
Was ich längst bestätigt habe wie du sehen wirst, wenn du alle beiträge liest.
Zitat von TrapperTrapper schrieb:Stimmt. Reguläre Armee. Habs gerade noch mal überflogen.



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Fremdenlegion

16.10.2010 um 18:28
@Valentini

Ruhen der Wehrpflicht gemäß §1 Abs.2 Wehrpflichtgesetz
(wenn man seine Lebensgrundlage und ständigen Aufenthalt auserhalb der BRD hat , Ruht die Wehrpflicht solange man sich im Ausland befindet)
Man bekommt dafür einen Bescheid vom KWEA ausgestellt.

Frage:
MUSS man die franz. Staatsangehörigkeit annehmen oder KANN man sie annehmen ??
(Weist du da Bescheid ?)

(Ich habe gehört das wenn ein Franzose in der Legion dienen möchte , er eine andere Nationalität als die französische angeben muss.(habe dies in einer Dokumentation gesehen gib bei google video "Die zweite Chance: Neubeginn bei der Fremdenlegion" ein))

MfG
a.r.


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Fremdenlegion

16.10.2010 um 18:29
@a.r.

Ob es ein Kann oder ein Muss ist, kann ich dir leider nicht beantworten


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Fremdenlegion

17.10.2010 um 10:51
Man muss die französische Staatsbürgerschaft nicht annehmen (weiß ich,weil mein Patenonkel bei der Legion war)


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Fremdenlegion

17.10.2010 um 16:34
@zaphodB.

Hallo ,
hat dein Patenonkel später Probleme mit dem deutschem Staat bekommen ?
Oder konnte er Problemlos wieder zurück nach Deutschland ?
Macht man sich heute eventuel Strafbar mit dem Eintritt in die Fremdenlegion ?

MfG
a.r.


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Fremdenlegion

18.10.2010 um 13:30
@ a.r.
Hast Nachricht.

@vegi
Beider haben sich in Afghanistan mehrfach bewährt. Kmpfhubschrauber stellen ander Armeeteile.

@krijgsdans
Von deutscher Seite her ist mir kein Fall bekannt der vom Gesetz her verfolgt wurde, wenn keine anderen Gesetze gebrochen wurden (z.B. Fahnenflucht).


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Fremdenlegion

19.10.2010 um 01:19
Hey Leude ich habe voll bock dahin zugehen, ich weiss das ich der Mann dafür bin.
Wenn ihr auch mit dem Gedanken spielt meldet euch bei mir =))


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Fremdenlegion

19.10.2010 um 11:47
@spinello
mein deckname war kongo müller flügeladjudant mit 1meter 96 bei den katanga-gendarmen
und erster leibwächter von moise tschombe,der gegner von lumumba und dem präsidenten
der republik kongo kassawubu.wäre beinahe verteidigungsminister geworden,sie haben den
chef aufgeknüpft.ich selbst mußte mich verdünnisieren.nach einer geschlechtsumwandlung
bin ich in deutschland die stärkste powerfrau,wegen der frauenquotenreglung auf einen
aufsichtsposten bei einer landeszentralbank.


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