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Geltungsdauer des Grundgesetzes

387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 10:53
Nur mal so neben bei:

im Mai 2005 waren auf Bundesebene rund 2.100 Gesetze mit knapp 46.000 Einzelvorschriften und 3.140 Rechtsverordnungen mit fast 41.000 Einzelvorschriften in kraft.

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fuzzy ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 10:55
Tz, hier gibt es Beschleunigungsbremsen, von 120 k/mh^^ Schön wenn man einen Scanfahrer hat,der die anstehenden Routen absucht!!


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 11:46
Das ist ja das schlimme, dass man den Wald schon vor lauter Bäumen nicht mehr sieht.


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fuzzy ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 11:59
Off topic^^

Die Radarfallen kann man nichtmehr sehen, nur Sprengen! Es werden keine Blitzer merhr eingesetzt. Leider ist der Landkreis Aurich in Ungnade gefallen.

Ich werde beraten über faire Chancen, und über unfaire ausbeuterei!

Die Schilder sind zum trainieren der Fahrschule!^^


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fuzzy ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 12:02
Die fangen damit an, Bürokraten, die Langeweile HABEN!


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 12:19
@Fabiano:

Also wenn jedes Gesetz so unausgereift verabschiedet wird, dass es erst eine Erprobungsphase durchlaufen muss...Wenn die Politiker nicht in der Lage sind (sie haben genügend Berater zur Seite) Gesetze zu machen...Wenn sie aber Gestze und Änderungen beschließen, dann sollte das was dabei raus kommt auch durchdacht, in sich schlüssig und stimmig sein und funktionieren.

So kann es sich wirklich nur dem juristischen Laien darstellen, ist aber letztlich so nicht ansatzweise zutreffend. Gesetzliche Regelungen sind nicht vergleichbar mit einer Elektronikplatine oder einer Prozessorarchitektur oder einem Pharmazeutikum, das man eben mal im Labor planen und austesten kann.

Man könnte alle Gesetzesänderungen auch schon im Vorhinein gewissen Richtern aus Karlsruhe vorlegen und begutachten lassen, ob das so machbar und sinnvoll ist.

Erstens würdest du da die Grenzen von Legislative und Judikative demokratiewidrig kombinieren, und zweitens urteilt auch Karlsruhe nicht aus der Rechtstheorie, sondern aus dem Praxisfall.

Gesetze sind nicht dazu da, dass man drüber stolpert und feststellt sie sind hinderlich, ja widersprüchlich und undurchführbar, sowas dürfte dann gar nicht den Status "Gesetz" haben, sondern hätte dann nur "vorläufigen" Charakter oder wäre nur "unter Vorbehalt" rechtlich vertretbar.

Wo ist der Unterschied?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 12:30
Ich mach ja auch keinen Hehl draus, ein Laie zu sein. Aber ich sehe trotzdem nicht ein, warum ich mich dann an solche Experimentier-Gesetze noch halten soll?

Wo ist der Unterschied? Na, wenn das Gesetz nur unter Vorbehalt erst mal gültig ist, kann man Verstöße nicht ahnden, oder diese sind später ebenso wieder aufzuheben, wie das Gesetz selbst, sofern sich herausstellt, dass es nicht gültig sein darf oder kann.

Problem: Es betrifft immer nur die, welche solche Gesetze anfechten, für den Rest sind sie gültig, auch wenn sie später ungültig werden. Paranoid irgendwie.

Ach ja - und wo ist der Unterschied, ob ich im Vorhinein Gesetzentwürfe zwecks Prüfung einem Karlsruher Richter vorlege - oder dieser das fertige Gesetz dann erst im Nachhinein überprüft auf seine Gültigkeit? Dann dürfte letzteres auch nicht sein. Das ist aber sozusagen schon die Regel geworden.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 13:48
@Fabiano:

Ich wollte dir damit keinen Vorwurf machen, dass du Laie bist, sondern nur den Zusammenhang herstellen, dass es sich so einem Laien darstellen mag, aber nicht unbedingt so zutrifft.

Aber ich sehe trotzdem nicht ein, warum ich mich dann an solche Experimentier-Gesetze noch halten soll?

Weil es keine 'Experimentier-Gesetze' sind, sondern gültige Gesetze. Etwaige Kollosionen, die man schlichtweg nicht alle von vornherein überblicken kann, stellen sich erst im komplexen Rechtsalltag heraus und finden dort eine Falsifizierung.

Wo ist der Unterschied? Na, wenn das Gesetz nur unter Vorbehalt erst mal gültig ist, kann man Verstöße nicht ahnden, oder diese sind später ebenso wieder aufzuheben, wie das Gesetz selbst, sofern sich herausstellt, dass es nicht gültig sein darf oder kann.

Nichts anderes geschieht in der Rechtsprechung, sollte denn ein Gesetz tatsächlich widersprüchlich oder gar verfassungswidrig sein. Ein Gesetz, das eigentlich nicht wirklich gültig ist, ist kein Gesetz und würde in der Praxis keine Bedeutung haben.

Problem: Es betrifft immer nur die, welche solche Gesetze anfechten, für den Rest sind sie gültig, auch wenn sie später ungültig werden. Paranoid irgendwie.

Es steht jedem die Anfechtung frei.

Ach ja - und wo ist der Unterschied, ob ich im Vorhinein Gesetzentwürfe zwecks Prüfung einem Karlsruher Richter vorlege - oder dieser das fertige Gesetz dann erst im Nachhinein überprüft auf seine Gültigkeit? Dann dürfte letzteres auch nicht sein. Das ist aber sozusagen schon die Regel geworden.

Das ist nicht 'die Regel geworden', sondern ist und war seit jeher in unserer gegenwärtigen demokratischen Rechtsstaatlichkeit so. Es gibt dabei zwei Verfahren:

- die konkrete Normenkontrolle (Art. 100 GG)
- die Abstrakte Normenkontrolle (Art. 93 I Nr. 2 GG)

Letzteres ist längst gehandhabte Praxis, und meint eine solche Gültigkeitsprüfung, wie du sie hier argumentierst, also ohne praktische Rechtsgutverletzung. ABER: auch das ist KEINE vorbeugende Normenkontrolle, da beide Verfahrensarten logischerweise immer nur gültiges Recht behandeln können und dürfen.

Ansonsten habe ich die Unterschiede erläutert:

1. es kann und darf nicht Aufgabe der Karlsruher Richter sein, bei der unmittelbaren Gesetzgebung mitzuwirken - sowas würde eine demokratiewidrige Kombination von Legislative und Judikative bedeuten

2. Karlsruhe überwacht die Verfassungskonformität der Legislativen und Exikutiven, und das ist nunmal nur anhand der Rechtspraxis bzw. anhand gültigen Rechts möglich


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fuzzy ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 17:31
Hier wird einfach entschieden, ohne das WIR gefragt werden. z.b. Die Senkung der Sprittpreise liegen im öffentlichen Interesse, keiner sagt was?! Steuerhinterziehung, liegt auch im öffentlichen Interesse!


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fuzzy ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 17:34
Und wird hoch bestraft, wenn man dieser vom "Gesetzgeber" Forderung nicht nachkommt.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

01.05.2008 um 23:34
Hmmm - ich hatte mal einen Disput mit einem "rasko" in einem anderen Thread. Der andere "Rasko" ist mir hingegen juristisch haushoch überlegen. - Ich kann mir nicht vorstellen dass dahinter ein und dieselbe Person steckt und es ist mir schleierhaft wie sich zwei Personen ein und denselben Namen teilen können, nur weil der erste Buchstabe einmal klein und einmal groß geschrieben wird. - Aber das nur mal am Rande.

@Rasko: Du entgegnest mir: "Weil es keine Experimentier-Gesetze gibt, sondern nur Gültige" - und genau das ist das fatale, denn ob sie mit anderen Gesetzen kollidieren oder gar Verfassungswidrig sind - was sich meist erst später herausstellt, so sind sie eben doch gültig, obwohl sie es nicht sein dürften !

Im weiteren gibst du mir Recht und sagst dann: "Ein Gesetz, das eigentlich nicht wirklich gültig ist, ist kein Gesetz und würde in der Praxis keine Bedeutung haben." - Das widerspricht aber dem oben gesagten !

Ich sagte dann: "Problem: Es betrifft immer nur die, welche solche Gesetze anfechten, für den Rest sind sie gültig, auch wenn sie später ungültig werden." - Deine Erwiderung: " Es steht jedem die Anfechtung frei."

Damit hast du natürlich Recht, nur, da man als Laie (und das betrifft die meisten Bürger) nicht unterscheiden kann, ob es wirklich Rechtens ist, sondern nur nach seinem eigenen Rechtsempfinden beurteilen kann, ob man sich Ge-recht behandelt fühlt oder nicht, würde dies bedeuten, dass im Prinzip bei jeder Neuerung, jeder Bürger rein prophylaktisch schon alles anfechten müsste um später auch Recht zu bekommen, wenn das neue Recht sich als Rechtswidrig herausstellen sollte. Und das ist einfach unmöglich !

Im weiteren fragte ich: "Wo ist der Unterschied, ob ich im Vorhinein Gesetzentwürfe zwecks Prüfung einem Karlsruher Richter vorlege - oder dieser das fertige Gesetz dann erst im Nachhinein überprüft auf seine Gültigkeit? Dann dürfte letzteres auch nicht sein. Das ist aber sozusagen schon die Regel geworden."

Darauf Du: "Das ist nicht 'die Regel geworden', sondern ist und war seit jeher in unserer gegenwärtigen demokratischen Rechtsstaatlichkeit so. (...) Letzteres ist längst gehandhabte Praxis".

Nun ja, bei Juristen ist womöglich ein marginaler Unterschied zwischen "die Regel geworden" oder "seit jeher schon so gehandhabte Praxis" doch sehr erheblich. Ich sehe da volkstümlich gesehen aber eher keinen besonderen Unterschied. Im Grunde bestätigst du mir das was ich obig bemerkt habe nur.

Für mich ist aber ein großer Unterschied, ob ein Richter bei einem Gesetzentwurf lediglich eine Kontroll-Funktion aufgrund seiner fachlichen Kompetenz ausübt - wobei es unerheblich ist ob diese vorher oder nacher erfolgt - oder ob ein Richter quasi die Gesetze nach denen er urteilt, geraezu selbst macht. Die Kontrolle alleine schon als Mitwirkung an einem Gesetz zu betrachten, halte ich persönlich für Spitzfindig. Selbst wenn dies als demokratiewidrige Kombination von Legislative und Judikative betrachtet würde - was ist in Wahrheit denn so demokratiewidrig daran? - Und wäre es so, warum ließe sich das nicht ändern?

Eine Regierung kann das im Einzelnen ja lange nicht so konkret beurteilen wie ein Verfassungsrichter? Kontrolle ist für mich im Voraus jedenfalls sinnvoller als Nachbesserungen im Nachhinein. Und Kontrolle durch einen Richter ist ja nicht das Gleiche wie als wenn der Richter die Gestze selbst zu machen gedenkt.

Wie urteilst du nun darüber, Rasko?


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

02.05.2008 um 01:54
@Fabiano:

Hahaha, nein, nein... es ist schon ein und derselbe Rasco ;)
Unseren Disput hatten wir glaube ich unter 'Der freie Wille - eine Illusion?'. Warum dort mein Name allerdings klein erscheint, und hier groß.... keine Ahnung - vermutlich eine zwischenzeitliche Systemänderung der Allmysoftware oder sowas. Müsste dns klären können.

Aber zum Thema:

Im weiteren gibst du mir Recht und sagst dann: "Ein Gesetz, das eigentlich nicht wirklich gültig ist, ist kein Gesetz und würde in der Praxis keine Bedeutung haben." - Das widerspricht aber dem oben gesagten !

Ich habe mich da nicht präzise genug ausgedrückt. Gemeint habe ich damit eigentlich "Ein Gesetz, das von vornherein nicht gültig ist, ist kein Gesetz und würde in der Praxis keine Bedeutung haben."
Letztlich weder in der Anwendbarkeit, noch in der Anfechtbarkeit, wonach es sich auch nicht falsifizieren oder verifizieren ließe.

" Es steht jedem die Anfechtung frei."

...nur, da man als Laie ...nicht unterscheiden kann, ob es wirklich Rechtens ist, ...würde dies bedeuten, dass im Prinzip bei jeder Neuerung, jeder Bürger rein prophylaktisch schon alles anfechten müsste ...


Eine prophylaktische Anfechtung gibt es für den Bürger nicht. Die vorgenannte abstrakte Normenprüfung kann nur von der Bundesregierung (unter bestimmten Voraussetzungen), oder von einer Landesregierung, oder vom Bundestag (bei 1/3 Mehrheit) initiiert werden, und behandelt nur die Prüfung der Verfassungskonformität bundesrechtlicher bzw. landesrechtlicher Vorschriften. Aber auch die konkrete Normenprüfung kann der Bürger nicht selber direkt initiieren, sondern nur ein Gericht, weil es sich in einem konkreten Fall selber nicht über geltendes Recht hinwegsetzen kann. Einzig das BVerfG kann eine Norm für nichtig erklären, nicht jedoch ein einzelnes Gericht, wie z. B. ein Amts- oder Landgericht. Diese haben die sog. Prüfungskompetenz, jedoch keine Verwerfungskompetenz, und haben das Recht und die Pflicht, im Falle einer Verfassungswidrigkeit die konkrete Normenprüfung zu veranlassen. Und die Prüfungskompetenz ist es wiederum, die der Bürger in Anspruch nimmt, wenn er sich konkret anhand eines Praxisanfalles sein Rechtsgut verletzt sieht, d. h. er muss den Klageweg im konkreten Fall beschreiten. Und schlussendlich hat der Bürger auch noch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde, mit welcher er sich zwar vorrangig gegen gerichtliche Entscheide oder Verwaltungsakte, aber auch gegen Gesetze richten kann; dieser Rechtsbehelf setzt aber ebenfalls eine faktische, und keine theoretische Rechtsgutverletzung voraus.

Die Kontrolle alleine schon als Mitwirkung an einem Gesetz zu betrachten, halte ich persönlich für Spitzfindig. Selbst wenn dies als demokratiewidrige Kombination von Legislative und Judikative betrachtet würde - was ist in Wahrheit denn so demokratiewidrig daran?

Politik macht Gesetzentwurf, legt diesen dem BVerfG vor, das prüft, gibt wiederum an die Politik zurück, diese ändert und feilt ein wenig hier, ein wenig dort, legt es wieder dem BVerfG vor... hin- und her, und her- und hin. Sowas würde die Gewaltenteilung ziemlich verwaschen und sich weitaus mehr Fälle einer Superlegislativen herausbilden, als das unter gegenwärtiger Trennung möglich ist.
Zudem würde das die Problematik nicht groß verändern, denn mögliche Rechtsgutverletzungen ergeben sich meist erst aus der komplexen Rechtspraxis. Eine solche Komplexität können auch unsere Verfassungsrichter nicht rechtstheoretisch überblicken. Hier ließe sich der Vergleich ziehen, ein Pharmazeutikum nur unter Zuhilfenahme theoretischer Instumentarien zu konstruieren. Eine erheblich höhere Kollision mit etwaigen anderen Präparaten, Wirkstoffen, Krankheiten, Bedingungen, Konstitutionen etc. wäre somit vorprogrammiert. Die Pharmazie bedient sich hierbei u. a. der Tier- und Menschenversuchen - sowas ist aber nunmal bei Gesetzen nicht machbar.

Und wäre es so, warum ließe sich das nicht ändern?

Ist eine solche Türe erstmal aufgemacht, kriegst du sie nicht mehr zu - sie würde zum Selbstläufer werden, der obendrein selber gegen die Verfassung verstoßen würde.

Eine Regierung kann das im Einzelnen ja lange nicht so konkret beurteilen wie ein Verfassungsrichter?

I. d. R. sind unsere Politiker meist selber Juristen, und verfügen darüber hinaus über einen kompetenten Beratungsausschuß. Das BVerfG hat für eine Prüfung einer Verfassungskonformität aber zumeist eine ganz rechtspraktische Rechtsgutverletzung vorliegen, anhand derer sie dann natürlich auch ganz anders prüfen kann, als die Legislative, die naturgemäß weitaus rechtstheoretischer agieren muss.

Und Kontrolle durch einen Richter ist ja nicht das Gleiche wie als wenn der Richter die Gestze selbst zu machen gedenkt.

Das sicher nicht, aber die Gefahr, dass dabei die Grenzen mehr und mehr verwaschen, ist einfach zu groß. Nicht zuletzt wäre auch der zu erwartende Nutzen nicht sonderlich groß, da auch eine verfassungsrichterliche Prüfung hier nur rechtstheoretisch stattfinden würde; der weitaus erheblichere Teil ergibt sich aber erst aus der Komplexität der Rechtspraxis.



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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

02.05.2008 um 02:14
@fuzzy:

Hier wird einfach entschieden, ohne das WIR gefragt werden.

Naja, eine 'echte' Demokratie haben wir hier nicht - eher eine Parteiendiktatur in demokratischem Umfeld ;)

z.b. Die Senkung der Sprittpreise liegen im öffentlichen Interesse, keiner sagt was?! [/i]

Die Sprittpreise liegen aber nur in Punkto Versteuerung der politischen Kompetenz - der andere Teil der freien Marktwirtschaft. Hier kann der Staat nicht beliebig oder gar diktatorisch eingreifen.

[/i]Steuerhinterziehung, liegt auch im öffentlichen Interesse! Und wird hoch bestraft, wenn man dieser vom "Gesetzgeber" Forderung nicht nachkommt. [/i]

Mal abgesehen von der vorgehend erwähnten 'Parteiendiktatur' ist - zumindest hierzulande - die Auffassung Staat vs. Volk nicht zutreffend, weil der Staat die Art und Weise ist, in der das Volk sich organisiert, also Staat = Volk, anstatt Staat vs. Volk - zumindest in einer - mehr oder weniger bestehenden - Demokratie. Der Mensch ist wohl weitgehend noch nicht reif, sich ohne eine solche Strukturierung ein sozialfähiges Umfeld zu schaffen, anstatt dessen wohl eher Anarchie und Chaos walten würde. Eine solche Struktur benötigt aber Geld, um aufrecht erhalten werden zu können, und das wird in Steuerbeiträge seiner Mitglieder zusammengetragen. Steuerhinterziehung schädigt somit die Gesamtheit. Das Strafmaß ist aber sicherlich diskutierbar.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

02.05.2008 um 12:08
Hallo Rasko, erst mal Danke für deine doch recht präzisen Ausführungen. Ja, wir hatten eine gewisse Meinungsverschiedenheit über den "freien Willen" gehabt, ich erinnere mich. Und da sahest du mir alles etwas zu "relativ" was mich erheblich störte. Hier hingegen differenzierst du geradezu bis ins Kleinste. - Hast du beruflich irgendwie mit Gesetzen zu tun? Würd mich mal interessieren.

Ich gebe dir weitestgehend Recht in deinen obigen Ausführungen. Die Gefahr einer zu starken Durchmischung von judikativer und legislativer Gewalt oder die Gefahr, dass es zu einem Selbstläufer würde, oder das man eine solche Türe nicht mehr zu bekäme, leuchtet mir schon ein. Nicht ohne Grund hat man ja die Gewaltenteilung hier bewusst eingeführt. Allerdings habe ich manchmal dabei das Gefühl, dass wir doch auf recht dünnem Eis laufen und es gibt auch keine besondere rechtliche Absicherung, dass wir irgendwann, irgendwo mal einbrechen.

Gerade zB. in Punkto "Sicherheit" und "Terrorbekämpfung" scheint mir nämlich geradewegs so eine Türe immer mehr geöffnet zu werden mit immer größeren staatlichen Befugnissen, eine Türe die man einmal weit aufgerissen dann ebenfalls nicht mehr zu bekäme. Darin sehe ich eine Gefahr, welche unsere ursprüngliche freiheitlich-demokratische Grundordnung nach und nach aushölt. Das Grundgerüst unserer Demokratie fußt auf eben dieser Grundordnung und diese finde ich von ihren Grundstrukturen auch sehr gut durchdacht. Was aber in jüngster Zeit versucht wird, daraus zu machen, gefällt mir ganz und gar nicht.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

02.05.2008 um 19:21
Hallo Fabiano,

naja, es ist wesentlich leichter, über solche Dinge zu diskutieren, als über Weltbilder. Bei Weltbild-Diskussionen scheitert es oft daran, sich dem anderen wirklich verständlich machen zu können. Ich sage z. B. 'Glaube', und gehe davon aus, dass der andere darunter das gleiche versteht, wie ich, dabei weichen alleine bei dem einen Begriff die Definitionen schon gewaltig auseinander - sowas übersieht man (ich nehme mich da nicht aus) leider häufig. Der eine mag darunter vielleicht Religion verstehen, ein anderer alles, was irgendwie mit Gott zu tun hat, wiederum ein anderer meint darunter sowas wie 'vermuten, aber nicht wissen', und ein weiterer versteht darunter vielleicht 'sich einreden'. Hinzu kommt dann noch der individuelle Lebens-Erfahrungshintergrund, den man essentiel auch in andere ganz selbstverständlich als gegeben projiziert. Da mag ein Atheist aus seiner Lebenserfahrung für sich eine Sinnlosigkeit im Gottesglauben erkannt haben, projiziert diese Erkenntnis in den Gottesgläubigen, und sieht in ihm dann jemanden, der wider besseren Wissens aber dennoch an Gott glaubt, und dies auch noch lautstark. Da ist Konflikt vorporogrammiert.
Ich denke, dass auch wir beide in der anderen Diskussion einander nicht wirklich verstanden haben :)

Allerdings habe ich manchmal dabei das Gefühl, dass wir doch auf recht dünnem Eis laufen und es gibt auch keine besondere rechtliche Absicherung, dass wir irgendwann, irgendwo mal einbrechen.

Eben, und deswegen ist es auch wichtig, kritisch zu bleiben und stets zu hinterfragen.

Was du schreibst in Punkto "Sicherheit" und "Terrorbekämpfung", da bin ich mit dir völlig einer Meinung. Ich sehe diese Entwicklung auch äußerst bedenklich und kritisch. Hätten wir hier nicht unsere Karlsruher Verfassungshüter, dann wäre unsere Demokratie seitens der Politik wohl auch längst schon ausgehöhlt, und wenn nicht, hätte ihr spätestens unser gegenwärtiger Innenminister mit seinen paranoiden und fanatischen Ansinnen längst den Rest längst gegeben. Aber an ihnen kommt auch er letztlich nicht vorbei, was wiederum aufzeigt, wie wichtig eine funktionierende Gewaltenteilung ist.

Eine wirkliche Gefahr sehe ich daher weniger innerhalb Deutschlands, als vielmehr durch ein politisch und rechtlich zentralisiertes Europa, wofür ja mit dem EU-Vertrag - so er denn nicht an einer Ratifizierungsverweigerung von Irland od. vllt. Portugal scheitert - die Tore 2009 geöffnet werden sollen. Damit könnte ein System installiert werden, aus denen die einzelnen Regierungen sich von nationaler Machtbegrenzung nach und nach befreien können um damit gemeinschaftliches ein - in gewisser Weise - diktatorisches System drüberzustülpen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

05.05.2008 um 20:38
Also ich würde in eine neue Verfassung,folgende Dinge einsetzen:Grundsätzliches Verbot aller rechtsextremen Vereine und Parteien ,einschliesslich deren Nachfolgerorganisationen, Hatz4 wäre illegal und deutsche behöreden hätten dann das Recht im internet auch Propaganda der nazis zu verfolgen ,wenn diese sites nicht aus Deutschland sind 8einschliesslich Youtube)!


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

06.05.2008 um 18:40
So, der Thread ist wohl abgedriftet...darum hier nochmal die eigentliche Frage, falls die überhaupt noch jemanden interessiert^^:
Wäre es möglich, von Artikel 146 GG Gebrauch zu machen, um eine neue Verfassung zu verabschieden? Falls ja: wie? (Ob eine neue Verfassung sinnvoll wäre oder nicht ist bei der Frage irrelevant.)


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

06.05.2008 um 20:15
Ja, wäre möglich. Aber was fragst du rein rhetorisch nach dem wie? Das "wie" würde sich schon finden. Zunächst müsste man erst einmal eine neue Verfassung haben - und die müsste so gesehen aus dem Willen des Volkes heraus entstanden sein. Danach könnte man dann auch über das "wie" diskutieren.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

07.05.2008 um 16:13
Das "wie" ist doch eben durch das Volk, nur eben wie würde dieses "wie" aussehen, es wären wegen der sehr freien Formulierung ja viele Verabschiedungsmöglichkeiten (z.B.Volksentscheid, "Nationalversammlung") möglich.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

07.05.2008 um 16:34
@Ilian:

wurde die Frage nicht schon geklärt?

Ich schrieb dazu hier schon mal: Art. 146 Grundgesetz bestimmt nicht, in welcher Form eine neue Verfassung durch das deutsche Volk beschlossen werden muss. Somit wäre eine Verabschiedung mittels Volksentscheid oder mit Beschluß durch eine vom Volk hierfür gewählte verfassungsgebende Nationalversammlung. Auch eine Kombination beider Elemente wäre denkbar. Zur Verabschiedung reicht die einfache Mehrheit. Eine qualifizierte Mehrheit nach Art. 79 Abs. 2 GG ist nicht erforderlich und wäre auch unzulässig, da gem. dem BVG nur eine speziell zur Verfassungsgebung gewählte Versammlung eine Verfassung verbindlich beschließen kann.

Es wäre wohl einfach eine Frage der Organisation. Dafür müsste ein Interessensverband die Initiative ergreifen, und über die Medien die Werbetrommel schlagen. Letztlich eine Geldfrage. Und sei dir sicher, dass seitens der Politik Gegenwind kommen wird - absehbarerweise in Orkanstärke ;) :D


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