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Geltungsdauer des Grundgesetzes

387 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Politik, Deutschland, Grundgesetz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Geltungsdauer des Grundgesetzes

07.05.2008 um 18:21
Es sei denn man würde es den Politikern schmackhaft machen, was aber wohl, je gravierender die geplante Änderung wäre, extrem schwer sein würde...

Mein Momentaner Erkenntnisstand ist also, dass das ganze theoretisch möglich wäre, in der Praxis aber, zumindest heutzutage, nicht realisierbar ist, was aus verschiedenen Betrachtungspunkten sowohl gut als auch schlecht sein mag. ^^

Wenn hier eventuell noch jemand Interesse an der Sache hat, könnte man in dem Thread nun erörtern, wie eine Realisierung möglich wäre, welche Faktoren eine Rolle spielten und was uns eine neue Verfassung geben/bringen könnte, sollte kein Interesse bestehen -> close.

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rasco ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

07.05.2008 um 19:27
Also mir stellen sich andererseits da große Zweifel. Ich denke, dass die Masse vermutlich nicht in der Lage ist, eine wirklich hochzivilisierte Verfassung zu begründen. Das zeigt sich leider nur zu oft, dass alleine die Grundrechte häufig weiter voraus entwickelt scheinen, als sie vom Mob verstanden werden - z. B. wenn es um Fragen geht "darf man nicht doch ein wenig Foltern, z. B. bei Kinderschändern, wenn Gefahr in Verzug ist" etc.pp.

Und die meisten Meinungsumfragen zeigen, dass ein großes Bedürfnis beim Mob nach Verboten besteht.

Wenn sich sowas dann in einer Verfassung niederschlägt..... nein danke! Dann haben wir lieber eine nicht freiheitlich begründete, aber doch erheblich weiter entwickeltere, als das Volk, für das es Gültigkeit hat.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

08.05.2008 um 19:31
Sehe ich ähnlich wie Rasco. Zum einen käme wahrscheinlich nichts sonderlich gut durchdachtes bei einer neuen Verfassung heraus, wenn diese sozusagen demokratisch, also per Mehrheitsentschluss des Volkes selbst verfasst würde. Ich vermute da kämen recht sonderliche Geschichten bei heraus wie Todesstrafe, viele viele unnötige Beschränkungen und Verbote und möglicherweise vergisst man dann die Hauptsache, nämlich an die freie Entfaltung und die eigenen Rechte zu denken. Im übrigen besteht zur Zeit eigentlich auch keine Notwendigkeit für eine neue Verfassung. Unser Grundgesetz ist hervorragend und hat bislang Deutschland ganz gut seit dem letzten Krieg begleitet, besser kann man es kaum wirklich noch toppen. Wie heißt es doch: Am guten Alten in Treue halten. In diesem Sinne...


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bogos ehemaliges Mitglied

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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 15:58
Zitat von felixkrullfelixkrull schrieb am 24.04.2008:Hier soll aber nicht im Namen des Volkes, sondern VOM Volk in freier Entscheidung entschieden werden.
Ganz genau Felix, eine Verfassung muss zwangsläufig vom Volke ausgehen und nicht von dessen Vertretern.
Und ich habe es gerade im Bereich Verschwörung, obwohl es dort ja gar nicht hingehört, schon geschrieben, dass der Münte es jetzt auch gemerkt hat, dass nach der Wiedervereinigung das Volk über eine Verfassung hätte beraten und abstimmen müssen.
Der von der Politik nach der Wende durchgeführte Übergang ist rechtlich mehr als bedenklich, da der Wille des Volkes eindeutig benannt worden ist und der Zeitpunkt ist ebenso klar formuliert.

Münte hat jetzt gesagt:
"Bei manchen Ostdeutschen spüre ich Skepsis", sagte der SPD-Chef. "Nicht gegenüber den Inhalten des Grundgesetzes, aber sie sagen: "Eigentlich war doch vorgesehen, dass es nach der Einheit eine gemeinsam erarbeitete Verfassung gibt, deshalb hat die Bundesrepublik ja nur ein Grundgesetz", so Müntefering in der "Bild am Sonntag". Diese Bürger sagten: "Ihr habt uns Euer Grundgesetz einfach übergestülpt, anstatt eine gemeinsame Verfassung zu schaffen." Das müsse man nun aufarbeiten.
Aberr die Ostdeutschen brauchen nicht alleine klagen, denn auch wir haben dieses GG nur übergestülpt bekommen. Auch hier wurde niemand befragt


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 16:02
Es gab keine Wiedervereinigung, es gab nur einen Beitritt der DDR zur BRD. Wäre es eine Vereinigung gewesen, dann gäbe es keine unterschiedlichen Löhne und Besoldungen nach Ost und West.

Aber schön, wie man es euch eingehämmert hat, dass es eine Vereinigung gewesen wäre....es war nur ein Beitritt. Herzlichen Glückwunsch, we've got pwned.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 16:05
Wenn ich das Grundgesetz so lese, dann verstehe ich nicht im mindesten, warum daran herumgedoktert werden sollte?
Nur, damit man dann sagen kann, Deutschland hat eine ,,Verfassung", statt einem Grundgesetz?

Ist für meinen Geschmack das gleiche in grün.

Der deutsche Staat basiert rechtlich auf dem Inhalt des Grundgesetzes und dieser Inhalt muss nicht verändert werden.
Wozu viel Geld und Zeit investieren, nur damit man dann am Ende ein Schriftstück namens ,,Verfassung" hat, welches den gleichen Inhalt wie das Grundgesetz besitzt?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 16:06
Mir ist letztlich egal, wie es bezeichnet wird. Entscheidend für mich ist, dass wir wieder ein Land sind und nicht durch eine dämliche Mauer voneinander getrennt sind.
Und für mich ist ebenso Fakt, dass die Worte im GG genau diesen Zustand meinten und ab dem Punkt hätte es eben endlich eine gemeinsame Verfassung geben sollen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 16:07
Zitat von KcKc schrieb:Nur, damit man dann sagen kann, Deutschland hat eine ,,Verfassung", statt einem Grundgesetz?

Ist für meinen Geschmack das gleiche in grün.
Eine Verfassung begründet den Kern und den Sinn eines Landes und muss daher von dem Volke selbst ausgehen.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

12.04.2009 um 16:20
Entscheidend für mich ist, dass wir wieder ein Land sind und nicht durch eine dämliche Mauer voneinander getrennt sind.

Die Trennung existiert noch in Tarifen und Gesetzen bitte tu mir den Gefallen und sprich nicht von einem vereinigten Land. Erst, wenn JEDER Ost-West Unterschied abgebaut und angeglichen ist, DANN kann man von einem vereinigten Land sprechen aber solang man im Westen besser bezahlt wird als im Osten, solang ein Ostdeutscher noch ein Deutscher zweiter Klasse ist, solang ist es lediglich ein getrenntes Land ohne Mauer.

Kannst dich noch an das Gejammer erinnern, wo Nokia aus Deutschland abgehauen ist? Komisch, als nach der Wende der gesamte Osten wirtschaftlich geplündert und verkauft wurde und Hunderttausende arbeitslos wurden, das hat niemanden interessiert. Und das obwohls doch eine "Wiedervereinigung" war.

Erzähl mir nichts von einem vereinigten Deutschland, die Begriffe Ost und West tauchen in höchsten Wirtschafts- und Politikkreisen nach wie vor auf und solange ist es nur eine Annexion gewesen und keine Vereinigung.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

13.04.2009 um 00:12
@against_nwo

Ob man es nun ,,Grundgesetz" oder ,,Verfassung" nennt, spielt doch keine Rolle.
Auf dem Grundgesetz fußt der deutsche Staat, die deutsche Gesellschaft und ich denke, sein Inhalt ist auch absolut richtig und regelt grundlegende Bestandteile des Staates und seiner Bewohner.
Genau das gleiche tut aus meiner Sicht auch eine Verfassung.
Somit sind Grundgesetz und Verfassung das gleiche, es kommt allein auf den Inhalt an.

Den Inhalt des Grundgesetzes wiederum halte ich für wirklich gut und ausreichend, um grundlegende Bestandteile des Staates und des Lebens seiner Bewohner zu regeln, sein Inhalt ist allgemeingültig.

Es würde keinen Sinn machen, erstmal großartig lange eine Debatte über den Inhalt einer ,,Verfassung" zu führen, dabei lange zu arbeiten und riesige Summen zu investieren, nur damit man am Ende ein Schriftstück hat, welches im Prinzip den gleichen Inhalt wie das Grundgesetz hat, aber ,,Verfassung" heißt.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

13.04.2009 um 13:12
Zitat von KcKc schrieb:Ob man es nun ,,Grundgesetz" oder ,,Verfassung" nennt, spielt doch keine Rolle.
Auf dem Grundgesetz fußt der deutsche Staat, die deutsche Gesellschaft und ich denke, sein Inhalt ist auch absolut richtig und regelt grundlegende Bestandteile des Staates und seiner Bewohner.
Genau das gleiche tut aus meiner Sicht auch eine Verfassung.
Bevor wieder jemand das Grundgesetz einer Verfassung gleich stellt (auch einen kleinen Appell an den Spiegel, es ist keine "neue" Verfassung, sondern wäre die Erste der BRD.) - das Grundgesetz ist KEINE Verfassung!
Zur Verfassung fehlt dem GG nämlich ein ganz entscheidendes Merkmal: Volksabstimmung zur Annahme.
So steht es sogar auf der staatlichen Webseite zum GG.
Aber eine Volksabstimmung '49 wäre den Besatzungsmächten vermutlich unangenehm gewesen, schließlich waren zu dem Zeitpunkt noch alle Deutschen ganz ganz böse Menschen und hätten am Ende ihre Verfassung verpfuscht.

Die zweite Chance, dass dieses Land endlich eine Verfassung bekommt, wurde vor 20 Jahren verhobasselt, von unserem Freund Birne, aka Helmut 'Dr.Dr.Dr.Dr.Dr.' Kohl.
Anstatt, wie im GG vorgesehen, über eine neue Verfassung abstimmen zu lassen, hat er lieber die Wahlen mit der Wiedervereinigung gewonnen und weiter vier Jahre politischen Winterschlaf begangen.

Auch sonst, in Zeiten der Gesetzesverpfuschung und behördlicher Willkür, sehe ich eine "neue" (ich könnt bei dem Begriff...argh!) Verfassung kritisch. Wer weiß, inwieweit diese 'Verfassung' wohl schlimmer aussehen dürfte, als sie es vermutlich '49 getan hätte.

"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben."

Ich denke, das wird hier einigen Leuten die Augen öffnen...das Deutsche Volk, als Souverän, gab sich das GG? Pustekuchen.

Und die Frechheit zu haben, in der Präambel das Volk als Souverän hinzustellen, der das GG "kraft seiner (!) verfassungsgebenden Gewalt" "selbst gewählt" hat, das geht in Ordnung, weil die Landtage demokratisch gewählt wurden?

Prima. Dann können wir auch sagen, dass jedwedes Gesetz, das gegen das Volk gerichtet ist (Datenspeicherung etc.), vom Volk beschlossen wurde, schließlich "geht alle Macht vom Volke" aus und der Bundestag und die Länderparlamente sind ja schließlich demokratisch gewählt worden...


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

19.01.2010 um 03:22
am 17.7.1990

strich der damaliger us- außenminister baker, den artikel GG 23. dieser artikel regelte den geltungsbereich des grundgesetzes.

die streichung tratt am 29.9.1990 in kraft.

an dieser stelle, kann jeder jurist für klarheit sorgen, denn er weis:

verliert ein gesetzt seinen geltungsbereich, erlischt damit automatisch das ganze gesetz.

am 14.10.1990 traten dann die neu gebildeten bundesländer, dem geltungsbereich des grundgesetzes bei, welches es aber seit 16 tagen, juristisch und völkerrechtlich nicht mehr gab.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

19.01.2010 um 05:31
@Argor

Das ist so nicht korrekt. Im Einigungsvertrag vom 31.8.1990 wurde vereinbart diese Bestimmungen zu streichen und durch Bestimmungen zur euroäischen Integration zu ersetzen. Die verfassungsmäßige Umsetzung dieser Vereinbarung erfolgte mit dem Einigungsvertragsgesetz vom 23.9.1990.

Damit fehlt dem GG jetzt aber nicht eine Bestimmung seines Geltungsbereiches. Dieser ergibt sich nun aus der Präambel:

" Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk."

Daraus ergibt sich, dass das GG für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt, das sich aus den aufgezählten Ländern zusammensetzt. Einer weiteren Bestimmung des Geltungsbereiches bedurfte es damit nicht.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

19.01.2010 um 10:41
hallo annabea,

danke für deine antwort.

aber wie ist das möglich?

das grundgesetz war doch ein konstrukt der drei westlichen siegermächte für das westdeutsche gebiet. baker strich den artikel 23, was dieses doch belegt.

wie kann dann die bundesrepublik, noch vor der einheit bereits das grundgesetz ändern?

diese änderung hätte doch nur von den westalliierten vorgenommen werden können, oder?


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

19.01.2010 um 10:56
Das GG ist zwar von den Siegermächten initiiert, aber von deutschem Gremium ausgearbeitet und von den Ländern ratifiziert worden.

Mit der Unterzeichnung der Pariser Verträge am 23.10.1954 erlangte die BRD volle staatliche Souveränität, indem der Besatzungsstatus aufgehoben wurde.

Die Streichung von Art.23 erfolgte im übrigen nicht durch Baker, sondern auf seine Forderung hin durch den Bundestag.

Dieser Artikel beinhaltete die Aussage, dass nach Beitritt anderer Teile Deutschlands diese auch in den Geltungsbereich des GG fallen. Da aber mit Beitritt der ostdeutschen Staaten kein weiterer Beitritt noch anderer Teile möglich ist, ist der Artikel überholt gewesen.

Da die Präambel eh neu geschrieben werden musste, wurde der Geltungsbereich nun also dort festgehalten.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

19.01.2010 um 11:01
Achso: Die Änderung erfolgte btw. erst am 23.9.90 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt....in dem selben übrigens, in dem die Wiedervereinigung niedergeschrieben ist... hierin wird von beitrittsbedingter Änderung des GG´s gesprochen, die Streichung von Art.23 erfolgte also erst mit der Wiedervereinigung und der Aufnahme der neuen Präambel.


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

28.01.2010 um 21:45
Zitat von annabeaannabea schrieb am 19.01.2010: Achso: Die Änderung erfolgte btw. erst am 23.9.90 durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt....in dem selben übrigens, in dem die Wiedervereinigung niedergeschrieben ist... hierin wird von beitrittsbedingter Änderung des GG´s gesprochen, die Streichung von Art.23 erfolgte also erst mit der Wiedervereinigung und der Aufnahme der neuen Präambel.
hallo,

schlauer bin ich jetzt noch immer nicht.

bin mit den infos von dir am wochenende erneut in die diskussion gestartet.

die pariser verträge brachten laut dem freund meiner schwester keine souveränität. er sagte "meine aussage das baker 1990 die streichung des artikels GG 23 veranlaste, belegt das doch eindeutig"

er studiert jura, schwierige menschen :)


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

28.01.2010 um 22:03
Hm...mal sehen was mein Freund Karl-Eduard zum Thema zu sagen hat

https://www.youtube.com/watch?v=7Vim7uSZ-Fc


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Geltungsdauer des Grundgesetzes

28.01.2010 um 22:14
Zitat von WarheadWarhead schrieb: Hm...mal sehen was mein Freund Karl-Eduard zum Thema zu sagen hat
das ist genau das, was mein schwager in spe auch sagte!


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