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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Justitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
wunjo ehemaliges Mitglied

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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

27.01.2009 um 20:36
Wenn ein Millionär einen Verlust von 10 Euro beklagt, juckt diesen das sicher nicht so stark als wenn einem Hartz-IV-Empfänger, der sich alles vom Munde absparte, 10 Euro verlustig gehen.

----------

sorry aber da liegst du mal ganz falsch ....
zum einen bekommt ein Hartz IV Empfänger keinen GUTEN Rechtsbeistand und zum anderen würde das Gericht den Fall erst gar nicht aufrollen...

Beim Millionär sieht das aber mal ganz anders aus .... der Rechtsanwalt macht aus den 10 Euro mal ganz schnell 150 und schon hast du ne Pfändung am Hals...

Geld regiert die Welt und unsere super Flaschen (Politiker) lassen sich an der Leine fuhren wie kleine Dackels.

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rasco ehemaliges Mitglied

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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

28.01.2009 um 03:22
Das "öffentliche Interesse" ist als Rechtsbegriff nicht wörtlich zu verstehen, sondern steht z. B. im Strafrecht im Zusammenhang mit Taten, die über den Lebenskreis der unmittelbar Beteiligten hinaus wirken. In der Frage einer Strafverfolgung bei Vergehen i. S. des § 12 StGB (im Unterschied zu Verbrechen) kommt es aber nicht allein entscheidend auf das Vorliegen/Nichtvorliegen des öffentlichen Interesses an. Was aber hat der Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesses" mit dem eingangs geschilderten Fall überhaupt zu tun?

Entschieden anders als der Threadersteller es sieht, verhält sich der eingangs geschilderte Fall aber im Vergleich mit einem Ladendiebstahl, denn die Dienstleistung wurde seitens des Leistungserbringers freiwillig erbracht und wurde nicht widerrechtlich entwendet. Obendrein ist hier also schonmal zweifelhaft, ob überhaupt ein Betrugsdelikt vorliegt. Lediglich der Umstand einer unbezahlte Dienstleistung erfüllt den Tatbestand längst nicht, sondern vielmehr müsste der Leistungsanbieter schon konkret nachweisen oder berechtigten Verdacht glaubhaft machen können, dass die Voraussetzungen eines Eingehungsbetruges vorliegen, also die Leistung seitens des Leistungsnehmers unter dem Vorsatz oder Wissen, sie nicht zu bezahlen/nicht bezahlen zu können, beansprucht wurde.

Vielmehr dürfte sich die Sache aber ausschließlich im Zivilrecht bewegen. Von der Justiz ist daher in der Sache nicht mehr oder weniger zu erwarten, als in jedem anderen gewöhnlichen Falle eines Zahlungsverzuges auch, nämlich nach Antrag eines Mahnbescheides und/oder Klage bis hin zum vollstreckbaren Titel. Das ist auch völlig legitim - ich sehe darin jetzt nichts Verwerfliches.

Mir ist klar, dass der juristische Laie das anders sieht oder empfindet. Das hat aber regelmäßig nichts mit einem unausgekorenen Rechtssystem zu tun, als vielmehr mit einer Laien-Perspektive, der sich naturgemäß ein weniger umfängliches Verständnis unseres Rechtssystems erschließt.


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wunjo ehemaliges Mitglied

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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

28.01.2009 um 03:39
Falle eines Zahlungsverzuges auch, nämlich nach Antrag eines Mahnbescheides und/oder Klage bis hin zum vollstreckbaren Titel. Das ist auch völlig legitim - ich sehe darin jetzt nichts Verwerfliches.

---------------------------

Sollte es zum Prozess kommen, dann wird die Entscheidung in einer Güteverhandlung gesucht.
Dies bedeutet, du verzichtest oder wartest nochmals 6 Monate...
100 % Recht wirst du nicht bekommen somit zahlst du auch deinen Anwalt. Versicherungen im Bereich Dienstleistungen die dies decken könnten gibt es nicht.

Solange die Banken mitspielen und du die Zinsen zahlen kannst, Null Problem.


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28.01.2009 um 09:31
Was ist eigentlich mit "öffentlichem Interesse" gemeint? Ist damit das Interesse der Öffentlichkeit gemeint? Und wer ist diese Öffentlichkeit? - Das Volk, oder der Staatsapparat? Es gibt ja mehrere Arten in dieser Hinsicht, was den öffentlichen Charakter angeht. Etwas zu veröffentlichen ist, es der Öffentlichkeit, also in diesem Falle allen Bürgern des Volkes zu vermitteln. Etwas im öffentlichen Interesse wahrnehmen, wäre eher, im Sinne des Volkes oder zu dessen Schutz eine bestimmte Funktion wahr zu nehmen. Was also ist hier eigentlich genau gemeint?


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

28.01.2009 um 10:06
@rasco:
Zitat von rascorasco schrieb:Was aber hat der Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesses" mit dem eingangs geschilderten Fall überhaupt zu tun?
Danke für die Antwort resp. Dein Interesse.

Die Strafverfolgung des Nichtzahlerpaares wurde mit der Begründung:
"... Verschulden als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht in diesem Falle nicht."

Das saubere Paar wurde vorher über die zu erwartenden Kosten schriftlich aufgeklärt. Der Kostenvoranschlag wurde eingehalten bzw. sogar leicht unterschritten. Die Dienstleistung wurde selbstverständlich freiwillig und im besten glauben an Zahlungsfähigkeit und Zahlungswillen der Empfänger erbracht. Davon lebe ich nämlich.

Ich habe bisher absichtlich den Schadensbetrag nicht genannt, weil mich interessiert, wo nach der Meinung der Öffentlichkeit das "öffentliche Interesse" beginnt, beginnen sollte. Will heissen, bei welchem Betrag unter solchen Umständen.

@Fabiano´s Frage kann ich mich in dem Zusammenhang anschliessen.
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Was ist eigentlich mit "öffentlichem Interesse" gemeint? Ist damit das Interesse der Öffentlichkeit gemeint? Und wer ist diese Öffentlichkeit? - Das Volk, oder der Staatsapparat?
MfG

Dew


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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

28.01.2009 um 10:56
Hmm... Worum geht es Dir in der Hauptsache eigentlich, Dew? Erst mal ist es eine reine Privatsache, wenn zwischen zwei Vertragspartnern eine Diskrepanz auftritt, also Privatrecht und nicht öffentliches Recht. Bedeutet, es wird nach dem BGB geregelt und nicht nach dem StGB. Dann ist die Frage, was Dir in deinem konkreten Fall wichtiger ist - Das vom Vertragspartner noch geschuldete Geld, oder eine Bestrafung wegen Vertragsbruch?

Wenn es dir um Schadensersatzforderungen geht, dann ist es Privatsache. Wenn diese abgegolten sind, ist der Fall an sich damit erledigt. Wenn es dir um Bestrafung geht wegen des dir zugefügten Unrechts, muss es öffentliches Interesse haben, um der Sache nachzugehen. Wenn es sich also um eine Straftat handelt, müsstest du Anzeige erstatten. Dann wird der Sache auch entsprechend nachgegangen.

Mehr kann ich jetzt nicht dazu sagen.


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28.01.2009 um 11:43
@Fabiano:

Zuerst wäre ich natürlich daran interessiert gewesen, das mir zustehende Geld zu bekommen. Dann gäbe es ja überhaupt kein Problem.
Ich bin hier auf dem Lande allgemein der Letzte, mit dem man nicht auch über eine Ratenzahlung reden könnte. So etwa drei Monatsraten kann ich in aller Regel in Vorleistung gehen. Wenn mit der ersten Rate meine Materialkosten "drin" sind, klappt das schon. Wenn grössere Sachen länger finanziert werden sollen, ist die Bank der dann zuständige Ansprechpartner.

Nach Ansicht des Kostenvoranschlages und vor Arbeitsbeginn natürlich. Ich habe dafür ein offenes Ohr und mit Leuten, die von sich aus mit solchen Anträgen zu mir kommen, bisher die besten Erfahrungen gemacht.

Wenn die Arbeit fertig ist, sehe ich das dann schon enger, lasse aber ( ein bisschen notgedrungen, zugegeben, und einen gelinden "Abriss" gibt´s dann schon ) mit mir reden. Es kommt ja schonmal vor, das Umstände eintreten, die vorher nicht abzusehen waren, wer wäre davor gefeit?

Wenn aber garnix geht, dann zeige ich die Leutchen wegen Betruges an.
Shocking, aber man wundert sich, wie es in 90% der zum Glück hier seltenen Fälle auf einmal doch noch "fluppt". Die in den Fällen ermittelnden Polizeibeamten haben übrigens fast immer das allergrösste Verständnis für meinen Schritt, die sind nicht so abgehoben, wie die Justiz.

Ziel ist letztendlich dann nichtmal so sehr die Bestrafung, es geht eher darum, dass die Leutchen die "Hosen runterlassen" müssen und anderen Ahnungslosen nicht auf dieselbe Weise mitspielen können.

Und natürlich die Botschaft:
Der Dew, der lässt sich nicht verarschen. Entsprechende Kandidaten versuchen´s dann garnicht erst. Das spricht sich in diesen Kreisen oder Clans genauso schnell rum, wie der umgekehrte Fall, wenn ich nämlich "den Molly" mit mir machen liesse.
Zitat von DewDew schrieb:Ich habe bisher absichtlich den Schadensbetrag nicht genannt, weil mich interessiert, wo nach der Meinung der Öffentlichkeit das "öffentliche Interesse" beginnt, beginnen sollte. Will heissen, bei welchem Betrag unter solchen Umständen.
Also, wo finge es bei Dir an? Wie "weh" darf man einem Kleinunternehmer tun, bevor es geahndet werden sollte?

MfG

Dew


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rasco ehemaliges Mitglied

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28.01.2009 um 11:47
@wunjo:

Was genau meinst du mit Güteverhandlung? Nach ZPO oder wegen zu geringen Streitwerts innerhalb eines Gerichtsbezirks nach dem jew. Landes-SchlG ?
Was auch immer... eine Gütevehandlung bedeutet keinen zwangsweisen Vergleich, und stellt keinen Nachteil dar. Auf einen Vergleich braucht sich auch keiner einlassen, und wenn er es doch tut, dann braucht er sich hinterher nicht zu beschweren, dass man "nie 100% Recht bekommt". RSV decken Vergleiche durchaus ab - wieso sollten sie nicht???


@Fabiano:

"Öffentliches Interesse" als Rechtsbegriff habe ich weiter oben kurz erläutert.


@Dew:

Du verrennst dich da in diesen Begriff des "öffentlichen Interesse". Wie ich bereits in meinem vorgehenden Beitrag schrieb, hat es eben NICHTS mit dem buchstäblichen Sinne des Begriffs zu tun, sondern in Fällen von Vergehen wie z. B. Eingehungsbetrug, ob die Tat über den Lebenskreis der unmittelbar Beteiligten hinaus reicht oder nicht.

Diese 'Universal'-Begründungsformel der StA wird deshalb nicht selten missverstanden. Obendrein reicht mangelndes "öffentliches Interesse" für eine Einstellung nach § 153 ZPO alleine nicht aus, sondern es erfordert zudem die geringe Schuld. Oftmals begründet sich die bereits dann, wenn sich aus den Fakten und/oder der Beweislage absehbar kein hinreichender Tatbestand darstellen lässt. In Fällen von Eingehungsbetrug ist das häufig so, da - im Gegensatz zum Diebstahl - die erforderliche rechtswidrige Absicht ungleich schwer nachweisbar ist.

Keine "geringe Schuld" liegt in Fällen von Betrug vor, wenn z. B. der Betrug gewerbe- oder bandenmäßig vorgenommen wurde, oder wenn verschiedene Leute geschädigt wurden oder wenn "...ein Vermögensverlust großen Ausmaßes..." herbeigeführt wurde, oder wenn dadurch jemand in ernsthafte wirtschaftliche Not gebracht wird, etc.pp.
Eine Einstellung des Verfahrens gem. § 153 ZPO ist dann nicht geboten - in solchen Fällen käme es dann auf das "öffentliche Interesse" nicht weiter an.


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28.01.2009 um 11:48
Bei mir? Ich bin kein Kleinunternehmer, ich habe mich nur in deine Lage hinein zu versetzen versucht. Es stellt sich mehr und mehr in Deinem Falle aber heraus, es besteht an sich überhaupt kein öffentliches Interesse, es ist eine reine Privatsache.


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wunjo ehemaliges Mitglied

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28.01.2009 um 12:14
@rasco
Nenne mir mal eine Versicherung, die Baurecht und Vertragsrecht abdeckt ???
hast du schon einmal einen Vergleich erlebt ???
kennst du die Situation in der Bauwirtschaft ??? du musst deine Rechnungen bezahlen, es gibt wenig Zulieferer die eine Verhandlung mal abwarten von den Banken ganz zu schweigen.

Von den Volkswirtschaftlichen Schaden brauch wir erst gar nicht zu reden.


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28.01.2009 um 12:54
@Dew
Prinzipiell würde ich die Sache nicht am €urobetrag festmachen, sondern am verursachten Schaden unter Berücksichtigung der Situation des Täters.
Einem HartzIV-Empfänger, der sich bei Karstadt was zu essen klaut, kann ich das nicht ernsthaft übelnehmen.
In deinem Fall würde ich den Fall allerdings auf jeden Fall zur Anzeige bringen, meine Eltern hatten mal einen ähnlichen Fall mit Mietern (Miete nicht bezahlt, Wohnung verwüstet, nach ner Weile abgesetzt), die diese Nummer vorher offenbar schon mindestens dreimal abgezogen haben und nicht angezeigt wurden, weil klar war, das man bei denen das Geld nicht zurückholen konnte.
Nachdem mein Vater den Fall zur Anzeige gebracht hat, haben sich dann auch die anderen Vermieter gemeldet und jetzt werden die wohl nicht mehr so schnell umziehen.


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28.01.2009 um 13:32
@rasco:
Zitat von rascorasco schrieb:Keine "geringe Schuld" liegt in Fällen von Betrug vor, wenn z. B. der Betrug gewerbe- oder bandenmäßig vorgenommen...
Wäre in dem Fall ein Ehepaar als "Bande" zu werten? Als "Saubande" auf jeden Fall...

Spass beiseite, danke für Deine Erklärung. Da sehe ich zumindest mal klarer, was in den Köpfen der Juristen vorgeht.

Der Begriff des "öffentlichen Interesses" ist also eine völlig leere Floskel, die nur dazu dient leeres Papier voll zu kriegen und dem Empfänger den Blutdruck in die Höhe zu treiben, denn ich empfinde es schon als Hohn und Spott, dass es nicht zu interessieren scheint, ob ich hier weiss, wie ich am Monatsende meine Angestellten bezahle.
Oder ob die guten Leutchen jetzt der Ansicht sind, Rechnungen bis zum Betrage X nicht mehr bezahlen zu müssen und schon den nächsten Ahnungslosen im Visier haben.

@Fabiano:

Die Frage, ob und wie ich an mein Geld komme, ist sicherlich meine Privatsache.

Die Frage allerdings, ob und ab wann die vorsätzliche Nichtbezahlung von Rechnungen, d. h. ein Straftatbestand von Betrug ( oder speziell "Eingangsbetrug", wie @rasco uns erläuterte ), geahndet werden sollte, halte ich schon für "von öffentlichem Interesse" und zwar im Wortsinn, und nicht in dem verdrehten Sinn, den offensichtlich die Justiz daraus gemacht hat. Und wenn die Justiz solche Phrasen drischt, muss sie es sich auch gefallen lassen, daran gemessen zu werden.

Ich bin ja penetrant: Wenn Du Dich also in meine Lage versetzt, um welchen Betrag darf man mich prellen? Welchen Schaden darf man mir zufügen, bevor ein Richter das ahndet?

@wunjo:

Und wenn Du Dir wenigstens Dein Material wieder holst, kommst Du dran wegen Diebstahl....

MfG

Dew


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28.01.2009 um 13:53
@AtheistIII:

Danke für Dein Interesse.

Zum Thema Hartz-4-Empfänger:
Ich habe in meinem relativ "kopfgesunden" ländlichen Umfeld festgestellt, dass mir diese Leute das in aller Regel sagen und wir dann zu einer Lösung kommen. Man ist heute schneller auf Hartz-4-als man glaubt.
Die betreffenden Leute in meinem Fall waren jedenfalls keine Hartz-4-Empfänger. Und es ging um "einen Riesenhaufen Brötchen, dick belegt."

Wenn Dein Vater nicht die Anzeige gemacht hätte, würden diese "Traummieter" vermutlich noch genau so weitermachen. Das ist für jeden normal denkenden Menschen sonnenklar. Das ist einer der Punkte.

Der Witz ist, dass ich Strafanzeige gestellt habe und dass seitens der Justiz kein Interesse besteht. An meine Nichtzahler also klar die Botschaft: Weiter so!

So Leute, ich muss mal wieder weg, bis morgen.

MfG

Dietrich


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wunjo ehemaliges Mitglied

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28.01.2009 um 14:11
@Dew

Ja, so sieht es leider aus.

deswegen wenn hier einige Paragrafen bringen und was doch alles im Gesetzbuch steht. Kann ich nur drüber lachen.
Du darfst in Deutschland sozial Schwache bezahlen oder es wird vorgegaukelt wir sind ja ein Sozialstaat, kommt aber der Punkt wo du in der Scheisse bist, stehst du aber mal ganz schoen alleine da.

Ich liebe mein Land, aber was da so an der Spitze hockt ist doch ein besserer Witz.


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28.01.2009 um 14:41
@Dew
schrieb: "Der Begriff des "öffentlichen Interesses" ist also eine völlig leere Floskel, die nur dazu dient leeres Papier voll zu kriegen und dem Empfänger den Blutdruck in die Höhe zu treiben,"

nicht ganz, obwohl ich verstehen kann, dass man das uU unbedarft so verstehen kann...

Es geht darum, dass bestimmte VERGEHEN (also alles innerhalb eines bestimmten, recht "leichtem" Strafrahmen) nicht gerichtlich verfolgt werden, wenn kein entsprechender Strafantrag gestellt wird.
Also mal praktisch:
Du bist Unternehmer, verkaufst etwas und der Abnehmer zahlt nicht (ist ja quasi der Ausgangsfall...)
Sagen wir mal, der Abnehmer schuldet dir knapp 10 Euro. Jetzt hast du keinen Bock wegen der schnöden zehn Euro vor Gericht zu ziehen und dir den ganzen Stress anzutun, stellst deswegen keinen Strafantrag.
In diesem Fall sieht das Gericht - trotz offensichtlichem Vergehen - von einer Verfolgung ab, ES SEI DENN dass das "öffentliche Interesse" groß genug ist, um trotz fehlendem Strafantrag dagegen vorzugehen...

Interessant wird das vor allem regelmäßig bei leichten oder fahrlässigen Körperverletzungsdelikten:
Ich hatte vor einigen Jahren einen Motoradunfall; meine Schwester saß hinten drauf und hat sich - ging halt nicht anders - mit verletzt.. jetzt war der Unfall schon meine Schuld; daher hätte meine Schwester einen berechtigten zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen mich gültig machen können... das hätte eine Strafanzeige wegen fahrlässiger (jaja; ich hab die Polizei leicht beflunkert ;) ) Körperverletzung nach sich gezogen...
Da meine Schwester aber keine Lust hatte, mich anzuzeigen, UND WEIL KEIN ÖFFENTLICHES INTERESSE AN DER STRAFVERFOLGUNG BESTANDEN HAT, bin ich davon gekommen... ...


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rasco ehemaliges Mitglied

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28.01.2009 um 15:57
@wunjo:

klaro, das Baurecht ist regelmäßig nicht abgedeckt von den RSV. Natürlich habe ich schon Vergleiche erlebt - auch Bauprozesse. Aber worauf willst du damit hinaus? Was meinst du, wie groß der volkswirtschaftliche Schaden erst wäre, würde der Staat ein prioritätsloses Strafverfolgungssystem einführen - von einer äußerst fragwürdigen Verschiebung des Gesellschafts- und Machtsystems, um nicht zu sagen Staatssystems, ganz zu schweigen.

deswegen wenn hier einige Paragrafen bringen und was doch alles im Gesetzbuch steht. Kann ich nur drüber lachen.

Mir geht es nicht darum, was im Gesetzbuch steht, sondern die dahinterstehende Rechtslogik, und die hat durchaus seinen berechtigten Grund.

Du darfst in Deutschland sozial Schwache bezahlen oder es wird vorgegaukelt wir sind ja ein Sozialstaat, kommt aber der Punkt wo du in der Scheisse bist, stehst du aber mal ganz schoen alleine da.

kommmm..... das ist doch billige und verpauschalierende Polemik. Da muss man schon differenzieren.


@Dew:

Ne, eine völlig leere Floskel ist der Begriff des "öffentlichen Interesses" nicht. Er ist in seiner Anwendung aber nach Fallgruppen zu unterscheiden. Bei Verbrechen i. S. d. § 12 StGB z. B. liegt grundsätzlich immer öffentliches Interesse vor - durchaus im wörtlichen Verständnis. Bei Vergehen i. S. d. § 12 StGB hingegen ist dies nicht automatisch der Fall, sondern erfordert eine Prüfung, z. B. eben, ob das Vergehen über den Lebensbereich der unmittelbar Betroffenen hinaus wirkt, oder ihm eine herausragende Bedeutung zukommt, denn in solchen Fällen kann durchaus wiederum ein öffentliches Interesse angenommen werden.

Du darfst in dem Zusammenhang die Verneinung des öffentlichen Interesses nicht als Abwertung der Bedeutung deines Anliegens oder Person sehen, sondern es ist ein notwendiges Mittel, die öffentliche Strafverfolgung von überwiegend zivilrechtlichen Belangen abzugrenzen, was nicht nur Bedeutung in der Wahrung der Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Geldern hat, sondern letztlich auch einem totalitären Staats- und Rechtssystem vorbeugt.



@gunslinger:

Das ist so nicht ganz zutreffend, was du da schreibst. Du verwechselst hier den Rechtsbegriff des "öffentlichen Interesse" mit der Differenzierung zwischen Antrags- und Offizialdelikt bzw. einer Überschneidung beider. Bei letzterem kommt es dann tatsächlich auf das besondere öffentliche Interesse an, um eine Strafverfolgung auch dann einzuleiten, wenn kein Antrag des Geschädigten erhoben wird.
Wie gesagt.... hat aber mit dem hier diskutierten öffentlichen Interesse nichts zu tun.


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28.01.2009 um 16:06
@ rasco
Ich bin gerade erst in die Diskussion eingestiegen und war mir daher um das, was hier "öffentliches Interesse" genannt wird, nicht ganz sicher.
Mein Eindruck war, dass es um den Begriff bei Antragsstrafstaten ginge; der Eingangsthread hat den Eindruck vermittelt...

Immer schwierig juristische Gedankengänge einem Nicht-Juristen zu vermitteln.
Unmöglich trifft es wohl besser; aber auch gut so; sonst hätte unsereins keine berufliche Existenzberechtigung ;)


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28.01.2009 um 17:54
Also es gibt schon eine Art öffentliches Interesse. Wenn jemand zB. eine Morddrohung erhält und eine Strafanzeige stellt und sich später mit demjenigen irgendwie aber plötzlich wieder gut versteht und die Anzeige zurück nimmt, wird u.U. im öffentlichen Interesse die Sache trotzdem weiter verfolgt.

Wann ein Schaden so groß ist, dass er geahndet werden soll, entscheidet erst mal jeder selbst. Dafür gibts keine Tabellen. Wenn ich weiß, dass der Aufwand um mir zB. 10 Euro wieder zu holen zu groß ist und ich mehr in die Sache hinein buttern muss als ich jemals wieder heraus bekomme, lasse ich es natürlich. Wenn allerdings meine Existenz von etwas abhängig ist oder bedroht ist, weil sich jemand erdreistet hat, seine Rechnung nicht zu bezahlen, dann ist der Schaden schon durchaus verfolgungswürdig. Und in der Baubranche ist man ziemlich schnell bei solchen Summen, wo die Existenz gefährdet ist, wenn einer nicht zahlen will.


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rasco ehemaliges Mitglied

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28.01.2009 um 20:45
@gunslinger

ahhh, ok, alles klaro :-)


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wunjo ehemaliges Mitglied

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Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

28.01.2009 um 23:54
klaro, das Baurecht ist regelmäßig nicht abgedeckt von den RSV. Natürlich habe ich schon Vergleiche erlebt - auch Bauprozesse. Aber worauf willst du damit hinaus? Was meinst du, wie groß der volkswirtschaftliche Schaden erst wäre, würde der Staat ein prioritätsloses Strafverfolgungssystem einführen - von einer äußerst fragwürdigen Verschiebung des Gesellschafts- und Machtsystems, um nicht zu sagen Staatssystems, ganz zu schweigen.

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das sehe ich aber mal ganz anders. Warum :
Würde das Gericht hergehen und einen Schauprozess starten, würde sich so manch ein Bauträger nicht auf so ein Spiel einlassen.
Der Momentane Stand, ein Bauträger freut sich auf diese Art und Weise wie in den Gerichten verhandelt wird.

Was den Schaden angeht, keine Plan warum du sowas nicht erkennen kannst.
Nehmen wir mal eine Baufirma mit 150 Mitarbeitern, die Großprojekte am laufen hat.
Bauträger zahlt nicht aus nicht nachvollziehbaren Gründen und Bank untersagt Unterstützung. Finanzamt ist das eh Wurst, die wollen ja hier Vst.
Die Firma geht Pleite, du hast 150 Arbeitslose mehr, keine Steuern, das Geld bleibt bis Verhandlung beim Bauträger ....


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