Politik
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

102 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Betrug, Justitz ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 01:51
@wunjo

Ich verstehe hier nicht ganz, was du meinst, und aus welcher Position du überhaupt argumentierst.
Was meinst du z. B. mit einem Schauprozess, und wieso würde sich deshalb ein Bauträger auf was für ein Spiel nicht einlassen???

Was den volkswirtschaftlichen Schaden angeht... ich sagte nicht, dass es keinen gäbe. Sowas fällt aber schlichtweg in die Kategorie 'unternehmerisches Risiko'.

Anzeige
1x zitiertmelden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 15:27
@rasco:
Zitat von rascorasco schrieb:Was den volkswirtschaftlichen Schaden angeht... ich sagte nicht, dass es keinen gäbe. Sowas fällt aber schlichtweg in die Kategorie 'unternehmerisches Risiko'.
Machst Du Dir das nicht ein bisschen zu einfach?

Es gibt einen Haufen Dinge, die unter "unternehmerisches Risiko" fallen.
Wenn jemand z. B. eine Geschäftsidee hat, die ihm sinnvoll vorkommt, aber keinen Kunden davon überzeugen kann. Standortwahl, Personalentscheidungen u. v. m., aber nichtzahlende Kunden bei einwandfreier Leistung?
Am Ende ist der Unternehmer noch selbst schuld?

Und genau da ist die Justiz gefragt und verkennt hier die Lage.

MfG

Dew


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 15:49
Das Risiko "Forderungsausfall" kann man übrigens versichern:
http://www.ruv.de/de/firmenkunden/kredit/forderungsausfall/index.jsp


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 15:49
@ Dew
Genau das spielt aber darauf an, was rasco meinte.

Bei jeder Entwicklung, die man neu einleiten will (oder sich nur rein hypothetisch vorstellen will), muss man juristisch eben auch alle daraus resultierenden Änderungen des momentanen Rechtszustandes mit betrachten.

Das ist für jemanden, der das nicht studiert hat, schlicht und ergreifend UNMÖGLICH. Selbst solche, die es studiert haben, stoßen da an ihre Grenzen.

Der Vergleich mit dem ollen Schmetterling in Süd-Kalifornien, der einen Orkan in Shanghai auslöst, ist dabei zwar etwas unsachlich; trifft den Kern aber recht gut.
Man muss immer im Auge behalten, was eine gewisse Änderung an - im Zweifelsfall ungewollten - Konsequenzen nach sich zieht.
Ich weiß, dass juristische Gedankengänge gerne von außen als willkürlich oder zweckorientiert erscheinen... es dauert eine ganze Weile des intensiven Studiums, um zu erkennen, dass sie das NICHT sind!

Es steht ein Prinzip dahinter (nicht nur eins, um genau zu sein) und eine Änderung dieses Prinzips kann ganz unanständige Dinge auslösen.


melden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 18:48
Was den volkswirtschaftlichen Schaden angeht... ich sagte nicht, dass es keinen gäbe. Sowas fällt aber schlichtweg in die Kategorie 'unternehmerisches Risiko'.

------------------

der Begriff unternehmerisches Risiko, hat mit den geschäftlichen Alltag zutun, du kannst den Begriff nicht im Zusammenhang mit den Gerichten bringen.
Was im übrigen doch wohl jeder weiß wie lahm unsere Gerichte sind!!!

Das Risiko "Forderungsausfall" kann man übrigens versichern:
http://www.ruv.de/de/firmenkunden/kredit/forderungsausfall/index.jsp
------------------------

DU siehst den Begriff KREDIT ??? und was sagt das dir ??? und ich nehme mal an das du genau die Bedingungen kennst ???


Wir haben schwere Zeiten in good old Germany ... es wäre doch hier Ratsam das Regierung etc. was dagegen tun .


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 19:20
@wunjo:
... Auch die Möglichkeit, einen Rechtsstreit zu verlieren, oder trotz Sieg am Ende nicht besser da zu stehen, gehört SELBSTVERSTÄNDLICH mit zum "unternehmerischen Risiko"!

Und nur mal so am Rande: Unsere Gerichte sind nicht lahm, sondern überlastet, weil jeder Hinz und Kunz wegen jedem künstlichen Scheiß klagt. (versteh mich nicht falsch; ich finde das gut... ich will schließlich an diesen Hinz und Kunz meinen Lebensunterhalt verdienen ;) )


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

29.01.2009 um 20:47
@Dew

Zum unternehmerischen Risiko zählt aber genauso, 'faule Eier' an Land zu ziehen - sei es nun in Form von Projekten, Geschäftspartnern oder eben auch Kunden, und es ist ja nun nicht so, dass in solchen Fällen ein rechtsfreier Raum bestünde. Um Schuld geht es dabei nicht, denn meist ist man ja erst hinterher schlauer. Aber es muss nunmal auch differenziert werden, wann ein bestimmtes Verhalten aus öffentlichen Mitteln öffentlich strafrechtlich, und wann ausschließlich zivilrechtlich oder privatstrafrechtlich zu verfolgen ist. Dabei spielt das Verhalten/die Tat selber und dessen/deren Auswirkung die entscheidende Rolle. In Fällen geringer Schuld aus Vergehen, die alleine zwischen den unmittelbar Betroffenen stattfanden, gibt es daher die Möglichkeit, die gerichtliche Klärung in diesem Bereich zu belassen und sie nicht zur öffentlichen Aufgabe zu machen.

Im Vergleich zu Beleidigungsdelikten werden Betrugsdelikte übrigens verhältnismäßig seltener mangels öffentlichen Interesses und gerigfügiger Schuld eingestellt. Ich sehe es häufig, dass z. B. so mancher ebay-Verkäufer, der sich Ware im Wert von ein paar Euros bezahlen ließ und dann aber nichts lieferte, nicht aus den Klauen der StA gelassen wurde und die Sache verfolgt wurde. Aber da war die Sach- und Beweislage jeweils eindeutig. In deiner Sache aber gibt die Beweislage nicht genug her, die gerade beim Eingehungsbetrug regelmäßig schwer zu erbringen ist - ergo in dubio pro reo wäre solch ein Verfahren auch ohne Aussicht auf Verurteilung. Da müsste schon ein klassischer Fall von Eingehungsbetrug vorliegen, bei dem z. B. nachgewiesen werden kann, dass ein Kunde einen teueren Artikel bestellt, entgegennimmt, und dann aber nichts bezahlt, jedoch bekannt wurde, dass er zum Zeitpunkt der Bestellung längst schon insolvent war.


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 10:56
@rasco:

Danke für Deine weitergehenden Erläuterungen. Ich finde das sehr interessant. Was "unternehmerisches Risiko" angeht, da stimme ich nur teilweise mit Dir überein. Arglist von Auftraggebern fällt für mich nicht da nicht darunter. Das ist sicher Ansichtssache, ich würde mir da eben etwas mehr Schutz und härteres Durchgreifen seitens der Justiz wünschen.

Was den Tatbestand des Eingehungsbetruges angeht:

Ich weiss da garnicht, ob ich darüber lachen oder weinen soll.

Wenn also ein Typ pleite ist und einen Auftrag gibt, ist er ein Eingehungsbetrüger und wird verknackt. O. k., das hätte er nicht tun sollen.

Wenn der aber das Geld hat und mir nicht gibt, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, dann kommt er "als Sahnehäubchen" auch noch ohne Strafe davon?

Um mir das "schmackhaft" zu machen, reicht es sicher nicht, sich darauf zurückzuziehen, dass ich das als Nichtjurist nicht verstehen könnte. Und wer das versucht, muss sich nicht wundern, wenn sein Berufsstand schief angesehen wird, weil man unterstellen muss, dass da "Bodenkontakt" verlorengegangen ist.

Es scheint hier auch sehr von Lust und Laune der damit betrauten Einzelpersonen abzuhängen und ob z. B. ( und das wirst Du jetzt vehement von Dir weisen, davon bin ich überzeugt, aus meiner persönlichen Erfahrung heraus kann ich mich aber des Eindruckes nicht erwehren ) ein Migrationshintergrund vorliegt. Nicht bei mir natürlich.
Denn in der von mir angezeigten "Preisklasse" fallen die Urteile sehr unterschiedlich aus.

Ich kann mir den Nachteil, der daraus entstehen soll, dass ganze Branchen durch eine konsquente Verfolgung solcher Tatbestände mehr Sicherheit erhalten, nicht vorstellen. Manches kann man auch herbeireden.

Den ganzen Beleidigungs-Prozesshanselskram, da gebe ich Dir und @gunslinger unbedingt recht, sollte man stark ausdünnen, zugunsten von real entstandenen Schädigungen.

MfG

Dew


1x zitiertmelden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 14:47
@Dew
Ja, das mit den folgen ist immer schwer zu verstehen (ich selbst muss mich da auch öfter sehr bemühen)...

Man muss eben beachten, das ein härteres Durchsetzen an einer Front auch ein härteres Durchgreifen an anderen Fronten bedeuten würde (Stichwort: Einheit der Rechtssprechung) wo es eventuell eben nicht erwünscht und auch moralisch nicht als gerechtfertigt erscheint...


melden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 14:54
Und nur mal so am Rande: Unsere Gerichte sind nicht lahm, sondern überlastet, weil jeder Hinz und Kunz wegen jedem künstlichen Scheiß klagt. (versteh mich nicht falsch; ich finde das gut... ich will schließlich an diesen Hinz und Kunz meinen Lebensunterhalt verdienen )
-----------------

Somit kann ich aus deiner Sichtweise erkennen wo dein Interesse liegt. @gunslinger


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 14:59
@ wunjo
Nicht unbedingt zwangsläufig.
Da ich mich noch im Studium befinde, bin ich voll von weltverbessernden Rebellengedanken, das gesamte System am Schopf zu packen und auf den Kopf zu stellen...

Aber man lernt von Vorlesung zu Vorlesung doch, dass es so einfach dann doch nicht geht und jede Gesetzesänderung oder Verschiebung des Verständnisses von Gesetzestexten in der Rechtsprechung eben grds auch eine Kehrseite hat, an die man unmöglich denken kann, wenn man sich nicht extrem intensiv damit beschäftigt ;)


melden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 15:07
@gunslinger

klar, ich kann dein Punkt verstehen und deine Einstellung zu diesem.
Deine angesprochene Kehrseite, ich bin die andere Seite, die sich in mancher Situation mit Gesetzen u. Urteilen betrogen fühlt...

DU wirst dir deine Kunden nicht nach Geschmack aussuchen können .... ;-)


melden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 15:24
@gunslinger

ok... ich gehe mal kurz auf deinen Punkt ein.
Du wirst bald deine Kanzlei eröffnen, jeder Neukunde ist und muss erwünscht sein.
Kunde A u. Kunde C bezahlen Ihre Rechnung nicht. ( Kunde B zahlt ;-)))) )
du hast ein Büro, Mitarbeiter und die anfallenden kosten zu tragen.
du wartest auf ein Vergleich ca. 4-6 Monate, denn du nicht eingehen wirst., du kennst das weitere Spiel.

In der Zwischenzeit hast du weitere Kunden in der Hoffnung, das diese bezahlen, wenn nicht .....selbes Spiel....
Bis zu einem Punkt wo du alles verlieren wirst. Oder du suchst dir deine Kunden genau aus, mit der Gefahr ebenfalls Pleite zu gehen. ;-)))) dummes Spiel

DU bist nur eine Person aber deutschlandweit gesehen, ist hier ein großer Fehler!!!


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 15:39
@Dew

Das mit dem "unternehmerischen Risiko" darfst du nicht einseitig verstehen, denn rechtswidriges Verhalten kann trotz des unternehmerischen Risikos durch die Justiz belangt werden. Wir bewegen uns da letztlich nur in der Frage, ob bzw. wann solche Fälle in das Interesse der Öffentlichkeit gestellt und somit aus öffentlichen Mitteln verfolgt, und wann es alleinig in das Interesse der Beteiligten nach dem Zivilrecht abgestellt werden soll.

Im Strafrecht gilt nunmal in dubio pro reo. Ein Betrug kann nur dann geahndet werden, wenn die strafrechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen - letztlich wie immer eine Frage der Beweisbarkeit. Wie willst du beweisen, dass jemand eine Leistung bereits in der Absicht, sie später nicht zu bezahlen, geordert hat, wenn nicht stichhaltige Fakten dafür sprechen? Der Umstand, dass jemand vertragliche Zahlungspflichten einfach nicht erfüllt, stellt alleine keinen strafbaren Tatbestand dar, sehr wohl aber einen vertrags-/zivilrechtlichen Verstoß, und der kann ja auch verfolgt werden. In einem freiheitlichen, demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaftssystem muss die Strafbarkeit menschlichen Handelns einfach nach verfassungsrechtlichen Maßstäben angestimmt sein. Im Prinzip könntest du sonst alles Mögliche aller Interessensgruppen unter Strafe stellen, z. B. das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit, oder die Schlechtleistung eines Dienstleisters oder Arbeitnehmers, oder gleich generell jedes vertragswidrige Verhalten, oder... oder... oder... Und das dann natürlich alles "im Namen der Sicherheit".

Sicher... die Staatsanwaltschaften haben natürlich in Fällen, bei denen es gilt, das Gemeinwohl von Individualinteressen abzugrenzen, einen Ermessenspielraum. Lust und Laune spielen da wohl selten eine Rolle, wenn, dann werden wohl eher aufgrund von Arbeitsüberlastung schwer bis nicht nachweisbare Fälle mit dem Hintergrund geringer Schuld und mangelndem öffentlichen Interesse schneller eingestellt. Ich sehe die Entscheidung in deinem Fall nicht unverhältnismäßig, sondern durchaus begründet. Du darfst nicht übersehen, dass auch die Ermittlungsmaßnahmen in einem rechtsstaatlichen Verhältnis stehen müssen. Bei Verdacht auf Eingehungsbetrug in Fällen wie deinen kannst du nicht Hausdurchsuchung oder Vermögensüberprüfung anordnen, um die Schuldfrage zu ermitteln.


1x zitiertmelden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 17:50
@wunjo + @gunslinger:

Der gunslinger wird ein wenig länger machen, weil er die Anwaltskosten spart, die bei uns noch mit draufkommen. Früher oder später wird ihm aber auffallen, dass er von gespartem Geld nicht leben kann, wenn er nicht gleichzeitig noch was einnimmt. Zudem ist die Selbstvertretung unbefriedigend und frustrierend.

Nix für ungut @gunslinger, aber diese Fortführung von @wunjo´s Szenario konnte ich mir nicht verkneifen. Denn aus der neutralen Perspektive sagt sich das leichter, als wenn Du den Verlust auf Deiner Monatsabrechnung hast.

@rasco:

So langsam komme ich hinter den Grundgedanken. Da ist schonmal was dran. Und allemale interessant vorgetragen. Deine beiden expliziten Beispiele bergen aber eine Gemeinsamkeit:
Zitat von rascorasco schrieb:Im Prinzip könntest du sonst alles Mögliche aller Interessensgruppen unter Strafe stellen, z. B. das unentschuldigte Fernbleiben von der Arbeit, oder die Schlechtleistung eines Dienstleisters oder Arbeitnehmers, oder gleich generell jedes vertragswidrige Verhalten, oder... oder... oder... Und das dann natürlich alles "im Namen der Sicherheit".
Der Arbeitnehmer, der "blau macht", wird von seinem Chef abgemahnt oder entlassen, das können die unter sich abmachen. Bis dahin braucht´s weder staatliches Eingreifen, noch einen Rechtsanwalt.

Die mangelhafte Leistung eines Dienstleisters kann der Geschädigte durch Reklamation, Minderung seiner Zahlung etc. ahnden, da hat er eine Menge Rechte. Hier wird evtl. schon ein Anwalt nötig sein, aber vielleicht hat der Dienstleister ja ein Einsehen. Ein paar vernünftige Menschen soll´s ja geben.

Der mangelhaft arbeitende Angestellte, wird ein ähnliches Schicksal erleiden, wie sein Kumpel, der Blaumacher.

Ich zitier´ mich mal:
Zitat von DewDew schrieb:Wenn also ein Typ pleite ist und einen Auftrag gibt, ist er ein Eingehungsbetrüger und wird verknackt. O. k., das hätte er nicht tun sollen.

Wenn der aber das Geld hat und mir nicht gibt, was mir nach Recht und Gesetz zusteht, dann kommt er "als Sahnehäubchen" auch noch ohne Strafe davon?
Und jetzt Dich:
Zitat von rascorasco schrieb:...Verhältnis stehen müssen. Bei Verdacht auf Eingehungsbetrug in Fällen wie deinen kannst du nicht Hausdurchsuchung oder Vermögensüberprüfung anordnen, um die Schuldfrage zu ermitteln.
Ich darf das Recht nicht in die eigenen Hände nehmen und mir z. B. mein Material wieder zurückholen ( würde auch schwierig ). Bestrafen darf ich ihn auch nicht. Sehe ich alles ein, Fakt ist:
im Gegensatz zu Deinen Beispielen habe ich überhaupt keine Möglichkeit, an den ranzukommen.

Ich kann noch nichtmal am Jahresende meine Nichtzahler im Gemeindeblättchen ausschreiben und mich bei ihnen bedanken.

Aber der eigentliche Täter geniesst Schutz ohne Ende, da darf nichtmal das Vermögen überprüft werden um seine Schuld feststellen zu können. Nur damit er straffrei davonkommt, wenn er die Kohle hat ( !! ), da setzt´s bei mir eh´ aus.

Für mich ist haben und nicht bezahlen genauso Absicht wie nicht haben und nicht bezahlen. Wann sich die Pfeife, die zahlen könnte, überlegt hat, das nicht zu tun, ist doch von allenfalls akademischem Interesse.
Dass es Fälle geben mag, in denen unvorhergesehen Umstände zwischen Bestellung und Auftragsausführung aufgetreten sind, sei hiervon mal ausgenommen, da würden vernünftige Leute immer einen Weg finden.
Und wenn nicht:
diesen Umstand festzustellen und da nach für beide Seiten gangbaren Wegen zu suchen, wäre z. B. eine "würdige" Aufgabe für Juristen, nicht dieser als übertrieben empfundene Täterschutz und das verzweifelte Herbeikonstruieren von Entlastungen.

Dass ich ( und tausende meiner Schicksalsgenossen ) mich da etwas schutzlos und alleingelassen fühle, und mir etwas Rückhalt beim Staat wünsche, halte ich nicht für ganz unberechtigt. Und ich glaube nicht, dass uns das in den totalitären Brutalstaat führen würde.

Als Sahnehäubchen obendrauf sei daran erinnert, dass das von Leuten entschieden wird, die als Staatsdiener den Begriff "unternehmerisches Risiko" nur vom Papier her kennen und sich diesem niemals aussetzten.

MfG

Dew


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 18:15
Gut gekontert, Dew. Muss man sich denn alles immer gefallen lassen? Die, welche es betrifft, lachen sich doch ins Fäustchen. Und so ein allgemeines Juristendeutsch hilft defakto niemandem, ausser dem Täter. Ganz meine Meinung.

Unternehmerisches Risiko bedeutet noch lange nicht, dass man ständig unbezahlt für andere arbeiten muss. Ob nun Betrug vorliegt oder nicht, wer einen Auftrag erteilt, Ware in Empfang nimmt und nicht zahlt, der darf auch nicht von Staatswegen das Gefühl bekommen, auch noch Recht zu haben.

Wenn sich so ein Vertragswidriges Verhalten mehr lohnt, als ehrliche Arbeit, dann gute Nacht Deutschland !


1x zitiertmelden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 18:48
@Fabiano

Gut auf den Punkt gebracht !!!


melden
wunjo ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 19:03
@rasco
unternehmerischen Risiko, ich halte den Begriff für falsch, da jeder selbstständige genau den zu deuten weiß.

ein Vertrag bedeutet eine beidseitige Willenserklärung, du als Unternehmer hast zu prüfen ob es für dich rentabel ist, die andere Seite ob Sie das überhaupt bezahlen kann.
Bis hierhin gebe ich dir Recht!

Als Unternehmer hast du mittlerweile eine Last zu tragen, die eine Selbstständigkeit in Deutschland unmöglich macht. ( das schadet der Volkswirtschaft enorm )
Sicherheitseinbehalt mit Wartezeit 5 Jahre.
Übergabe deiner Arbeit ( was nichts falsches ist ) Nur ein schönes Wort, es wird mit der Lupe versucht dein Werk zu zerstören und schon hier geht das Spiel der Abzocke los.

Das hat nichts mit unternehmerischen Risiko zutun.

Die Bauwirtschaft war der Motor von Deutschland, das ist nichts neues aber du kannst alleine hier erkennen, das es Zeit wird was zutun.


melden

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 19:27
@Fabiano:
Zitat von FabianoFabiano schrieb:Ob nun Betrug vorliegt oder nicht, wer einen Auftrag erteilt, Ware in Empfang nimmt und nicht zahlt, der darf auch nicht von Staatswegen das Gefühl bekommen, auch noch Recht zu haben.
Genau da sitzt mein Problem. Ob dem Typen mit dem notwendigen Kleingeld nämlich die Idee zum Nichtzahlen schon gekommen ist bevor er mich auf- ( besser: heim- ) suchte, während ich für ihn tätig war, nach Erhalt der Rechnung oder unmittelbar bevor er die Überweisung machen wollte, ist für mich unerheblich.

Solange die Justiz hier einen künstlich hergeholten Unterschied macht, wird sich der Beschuldigte nämlich immer den für sich günstigsten Zeitpunkt aussuchen. Möglichst mit Hilfe eines Anwaltes, der sich für sowas hergibt, weil er ja auch von was leben muss.
Wobei ich den Unterschied nicht gelten lassen mag, da der Täter während der ganzen Zeit die Möglichkeit hatte, "richtig" zu handeln und für mich in dem Moment zum Betrüger wird, in dem er sich entscheidet, mich auf meiner Rechnung sitzen zu lassen.
Ich sehe daher gar keinen Ansatz für eine Ermittlung, die dann mangels "öffentlichen Interesses" eingestellt wird.

Diese Situation ist mit Sicherheit auch für manche staatsbediensteten Juristen frustrierend, da die Täter ihnen auch ins Gesicht lachen.

MfG

Dew


melden
rasco ehemaliges Mitglied

Link kopieren
Lesezeichen setzen

Wo beginnt das "öffentliche Interesse" ?

30.01.2009 um 20:22
@Dew

Ich verstehe, was du meinst. Im Prinzip sind die Beispiele schon vergleichbar, weil sie alle vertragliche Situationen beschreiben. Aber du hast natürlich auch damit recht, dass in Konstellationen wie bei dir, bei der einer voll in Vorleistung trat, dieser naturgemäß bei einer Leistungsstörung erstmal in der schlechteren Position ist, weil er ja seine vertragliche Leistung bereits erbracht hat und nicht mehr unmittelbar gegensteuern kann.

Eine vertraglich geschuldete Leistung (scheinbar) grundlos zu verweigern lässt sich zivilrechtlich ja durchaus begegnen - angefangen von der Eintreibung bis zur Pfändung und obendrein ggf. Schadensersatzansprüche und satte Kosten, die nicht selten den Streitwert übersteigen.
Die Leistungsverweigerung aus einem Vertrag ist aber grundsätzlich kein Tatbestand, den man pauschal ins Strafrecht abstellen kann, sondern da ist schon zu differenzieren, ob dem ganzen denn auch tatsächlich eine strafbare Handlung nachgewiesen (!!!) werden kann, oder nicht. Ebenso kann man beispielsweise Sachbeschädigung zwar durchaus mit Schadensersatz zivilrechtlich regeln, jedoch nicht pauschal unter Strafe stellen.

Und hierbei kommt es durchaus ganz praktisch auf das an, was du als bloßes "akademisches Interesse" oder als "...einen künstlich hergeholten Unterschied..." siehst - es geht dabei nämlich gerade nicht um Theoriekonstrukte sondern um die ganz praktische Anwendung des Rechts. Du kannst nicht einfach aus jedem schädigenden Verhalten eine Straftat konstruieren, indem du z. B. lediglich feststellst "der hat mir etwas kaputtgemacht, also ist das eine strafbare Handlung - Punkt!", und somit eben auch nicht "Der zahlt einfach nicht, also ist es Betrug - Punkt!". Es hat seine guten Gründe, warum eine Straftat nach strafrechtlichen Maßstäben eindeutig als strafbare Handlung erwiesen sein muss. Wie bei der Sachbeschädigung ist es auch in Fällen wie deinem gleichermaßen entscheidend, ob unter Vorsatz gehandelt wurde, damit daraus nicht nur eine zivilrechtlich vertragswidrige, sondern auch strafrechtlich eine strafbare Handlung verfolgt werden kann. Wenn ich dir heute eine möblierte Wohnung vermiete, mir Kaution und die erste Monatsmiete von dir bezahlen lasse, zwei Wochen nach deinem Einzug aber plötzlich die eigentliche Mieterin vor der Tür steht, die mir für ihre Urlaubszeit lediglich ihre Schlüssel zum Blumengießen ausgehändigt hat, dann ist meine Betrugsabsicht klar erwiesen. Zahlt jemand aber eine Rechnung nicht, muss ebenso die Vorsätzlichkeit zum Tatzeitpunkt (Auftragserteilung) erwiesen sein, damit Betrug Bestand haben kann, doch ist das in solchen Fällen ungleich schwerer und nicht selten unmöglich. Somit verbleibt in solchen Fällen meist nur das Zivilrecht, und das ist ja auch nicht Peanuts.

Je nach Sache und Vertragsgestaltung kannst du durchaus deine Sache zurückfordern - "Eigentumsvorbehalt" ist hier das Stichwort. Natürlich darfst du dich auch dann nicht selbst bedienen - das wäre Selbstjustiz. Geht natürlich nicht bei Dienstleistungen. Eine andere Variante wäre da aber z. B. eine vertraglich vereinbarte Vorleistung des Auftraggebers.

Deine Vorstellung - und überhaupt die generell weit verbreitete Meinung - eines übertriebenen Täterschutzes ist so einfach nicht zutreffend, und resultiert regelmäßig aus einer recht einseitigen- bzw. einer Teilperspektive. Grundsätzlich ist jeder solange als unschuldig zu betrachten, bis nicht das Gegenteil erwiesen ist, und es müssen entlastende Aspekte ebenso mit einbezogen (und auch ermittelt) werden, wie belastende Aspekte. Die Mittel einer Ermittlung müssen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Abwägung der Persönlichkeitsrechte und des Rechtsverstoßes bzw. der zu erwartende Strafe entsprechen, sonst ist's schnell Essig mit der Balance unseres komplexen Rechts- und Staatssystems. Du kannst einen Eingehungsbetrug kleineren Ausmaßes nicht wie ein Verbrechen ermitteln. Nebenbei bemerkt: würde eine Vermögensüberprüfung in deinem Fall übrigens ergeben, dass das Geld zum Bezahlen der Rechnung vorhanden wäre, dann wäre das ganz im Gegenteil ein Argument, das gegen einen Eingehungsbetrug spräche. Nur wenn sich herausstellen würde, dass der Schuldner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. Auftrages insolvent war, würde das ein Indiz für einen Eingehungsbetrug darstellen, aber selbst das könnte der Beschuldigte u. U. entkräften.

Es stand schon so mancher wegen eines Kapitalverbrechens vor Gericht, wo eindeutig war, dass er die Tat begangen hatte, jedoch Freispruch erfolgen musste, weil es an entscheidenden Beweisen fehlte. Dass unser Rechtssystem auch missbraucht wird - manchmal selbst von der Justiz -, steht außer Frage. Es ist auch nicht perfekt, und wird es wohl nie sein, denn ein System kann nie perfekter sein als diejenigen, die es betreiben. Aber es ist - wie man aus der Geschichte unserer Kultur aus zahllosen leidvollen Erfahrungen lernen musste - gegenwärtig immer noch die bessere Alternative.


Anzeige

1x zitiertmelden