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Grundrechte überholt?

86 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Grundrechte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
rasco ehemaliges Mitglied

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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 17:53
@Valentini

Die Unterscheidung Faulenzer vs. wirklich Bedürftige ist nur in den seltensten Fällen machbar.

Der Schutz der Gesellschaft... das ist schon richtig, bedarf aber einer Verhältnismäßigkeit. Und die ist nicht mehr gegeben, wenn du nur noch den Schutz der Gesellschaft berücksichtigst.

In der Würde kann und darf man keinen quantitativen Unterschied machen. Die Würde des Menschen ist nicht anhand einer Anzahl von Menschen in eine Gewichtung zu bringen. Dem Einzelnen steht die gleiche Gewichtung zu, wie einer ihm gegenüberstehenden ganzen Gesellschaft.

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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 17:55
@rasco
Zitat von rascorasco schrieb:Die Unterscheidung Faulenzer vs. wirklich Bedürftige ist nur in den seltensten Fällen machbar.
Wenn ich halt, wie gesagt, von Faulenzern rede, dann meine ich solche und keine Bedürftigen im Allgemeinen. Dies ist mittlerweile schon mehrfach erörtert worden aber wenn du dir dabei auf den Schlips getreten fühlst oder andere....


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01.03.2010 um 17:56
Aber backt to topic


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 17:58
Im Grunde hätte ich es eh besser gefunden wenn eine Nationalversammlung einberufen worden wäre und eine Verfassung vom Volke ausgehend für das Land geschaffen worden wäre, immer in Anbetracht an anerkannte Menschenrecht und die unveräußerlichkeit des Staatswesen und seiner Förderalität


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 18:01
Hier mal ein Überblick bisheriger Grundgesetzänderungen:
http://grundgesetz.wordpress.com/2008/01/13/die-grundgesetzanderungen-seit-1949/


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 18:05
Die wurden überholt, ja. Zu wenig Techniker in der Boxengasse.

Selbst die Dienstleister für das statistische Bundesamt für Mikrozensur äh zensus haben mehr Recht einen Grund auf Mängel zu finden.


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 18:34
@rasco
Zitat von rascorasco schrieb:Da gibt es sicherlich verschiedene Gründe, wie z. B. Bildungsmangel, mangelnde Erfahrung, Erfolgsuche in kurzsichtiger Effekthascherei....
ich weigere mich mich damit zufrieden zu geben das mangelnde bildung eine große rolle spielt. selbst auf förderschulen wird das grundgesetz durchgenommen. das ist mir zu einfach-
Zitat von rascorasco schrieb:Kurzsichtige Effekthascherei ist zudem ein massiv vorherrschender Ausdruck unserer Zeit geworden - auch in der Politik. Was zählt ist der vermeintlich einfache Weg der den Effekt bringt - über etwaige Nebenwirkungen, Folgen und Grundwerte wird nicht da wenig bis gar nicht mehr nachgedacht. Der schnelle Effekt mit einfachen Mitteln lässt sich auch politisch nunmal am besten propagieren

da ist nichts einzuwenden ;)
ein makel unserer modernen zeit. alles muß schnell gehen, egal wie. da bleibt mit sicherheit vieles was sinnvoll wäre auf der strecke.
aber gerade da die politiker in dieser materie wesentlich besser bewandert sind, als der normalbürger, müsste dieser eben wesentlich sinnvoller und näher am -GG- denken. da die auseinandersetzung mit diesen artikeln grundvoraussetzung zur politikgestaltung innerhalb der BRD ist. von daher könnte ich eher bewusstes täuschen des volkes annehmen als nur an den "zeitmangel" zu glauben


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 18:43
@Valentini
wie genau, willst du faulenzer von den "echten" unterscheiden?@Alphavortex
Zitat von ValentiniValentini schrieb:Im Grunde hätte ich es eh besser gefunden wenn eine Nationalversammlung einberufen worden wäre und eine Verfassung vom Volke ausgehend für das Land geschaffen worden wäre, immer in Anbetracht an anerkannte Menschenrecht und die unveräußerlichkeit des Staatswesen und seiner Förderalität
äh hallo? du lässt aber nicht ausser acht, dass wir damals froh sein konnten wenigstens relativ selbstständig, eine wirkliche demokratische verfassung machen zu können?

die BRD hatte vorher noch nie eine demokratie die fürs und vom volk kam.
von der monarchie gings in die desolate, von anfang an zum scheitern verurteilte weimarer republik. die mit dem demokratieverständnis unserer zeit herzlich wenig zu tun hatte. direkt ins ns regime zeitalter.
von daher nehme ich den hut vor denen die unsere heutige verfassung geschaffen haben.

gruß


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 19:40
@Outsider

Das ist die Crux, ich und wohl auch kaumn jemand in den entsprechenden Ämtern kann ihnen das Faulenzertum nachweisen. Aber trotzdem sollte es mir doch unbelassen sein zu sagen, dass ich Faulenzer nicht unterstützen möchte.

Und zum zweiten Absatz sei gesagt, dass ich dies nicht am Anfang der BRD-Werdung sehen wollte, sondern ein guter Zeitpunkt wäre die Wiedervereinigung gewesen (rechtlich wäre es vorher auch gar nicht möglich gewesen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung der Alliierten)


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 20:36
GG und Verfassung brauchen keine Überholung.
Sie müssen aber auch vermittelt werden, ihr Inhalt muss in die Köpfe.
Neben den Punkten von rasco (wie z. B. Bildungsmangel, mangelnde Erfahrung, Erfolgsuche in kurzsichtiger Effekthascherei) halte ich vor allem einen Punkt für wichtig: eine massive Veränderung in den Familienstrukturen.
Ich sehe immer mehr Alleinerziehende; ich sehe Elternteile, die, um ihrem Job nachzugehen, die ganze Woche unterwegs sind; ich sehe Gesetze, die de facto ein subvenioniertes Single-Dasein darstellen. Das sind für mich eminent wichtige Aspekte.
Wenn in der Kindheit/ Jugend keine Erziehung stattfindet, kann ich mich später nicht über Versäumnisse wundern.

Ich beobachte gern Familien, die mit bis zu 3 Generationen unter einem Dach wohnen; leider verschwindet dieses familiäre Gebilde zusehens.
Da gibt es die "guten alten Werte", die von den Großeltern vermittelt werden. Oma & Opa haben immer Zeit, sie helfen bei den Hausaufgaben und sie bringen bei, was erlaubt ist und was nicht. Zwar ist das grob verallgemeinernd, aber Ihr versteht garantiert, worauf ich mit meiner Milchmädchenrechnung hinaus will.
Die legendäre Das macht man aber nicht-Erkenntnis bekommt heute doch kein Kind mehr mit. Und der Faustformel "Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr" entsprechend haben wir hier eine mögliche Wurzel für das spätere Hingwegsetzen/ Ignorieren über die/ der Gesetze.


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01.03.2010 um 20:40
@niurick

Liest sich fast wie ein Statement von Eva Hermann :)


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01.03.2010 um 20:41
@Outsider
Zitat von OutsiderOutsider schrieb:ich weigere mich mich damit zufrieden zu geben das mangelnde bildung eine große rolle spielt. selbst auf förderschulen wird das grundgesetz durchgenommen. das ist mir zu einfach-
Darauf kommt es m. E. nicht an, dass es irgendwie - mehr oder weniger - mal durchgenommen wurde. Für viele ist es einfach nur irgend ein langweiliges Gesetz - eins von vielen. DAS meinte ich mit Bildungs- und Erfahrungsmangel. Es ist für viele abstrakt - die tatsächliche Bedeutung davon wird von einem sehr großen Teil verkannt. Und genau das merkt man auch hier in Allmy-Diskussionen. Da wird zu gewissen Themen ohne mit der Wimper zu zucken Radikalismus, Inhumanität, ja sogar Folter vom Gesetzgebers eingefordert. Wie kann das möglich sein, wenn ich mir doch - aufgrund meiner schulischen Bildung - bewusst bin/sein sollte, was die Grundrechte für eine Bedeutung und Funktion haben?


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 20:53
@rasco
Zitat von rascorasco schrieb:Und genau das merkt man auch hier in Allmy-Diskussionen. Da wird zu gewissen Themen ohne mit der Wimper zu zucken Radikalismus, Inhumanität, ja sogar Folter vom Gesetzgebers eingefordert.
der grund dieses threads ;)

ja, doch so schwer ist es eigentlich gar nicht. wenn jeder den wortlaut so annehmen würde wie er dort steht. dann wäre es vllt nicht vom inhalt her in seiner ganzen breite verstanden. aber für jeden selbst ein klarer weg den man gehen könnte. so schwer sind diese worte garnicht.
Die Würde des Menschen ist unantastbar- Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
dafür bedarf es keine politischen hintergründe. die sätze sprechen für sich. man muß sich halt nur als normalbürger auseinander setzen.


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01.03.2010 um 20:56
@rasco

Du wunderst dich wirklich über die empfundene Abstraktion von Rechten im Bewusstsein der Menschen, die Urteile erleben die kein normaler Mensch mehr nachvollziehen kann, der erlebt wie das GG verändert wird,....


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rasco ehemaliges Mitglied

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01.03.2010 um 20:59
@Outsider

tja, würde man meinen, dass das eigentlich nicht schwer sein sollte. Das Problem ist vermutlich einfach die grundlegende Bedeutung und Konsequenz dieser Sätze zu verstehen. Was viele m. E. nicht verstehen ist, dass jegliche Ausnahme davon zugleich die gesamte Bedeutung vernichtet und mit ihr auch der Ast, auf dem sie sitzen. :(


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 21:36
@Valentini

du meinst, so ne Art Verdrossenheit? Naja, ich weiß nicht..... glaube nicht, dass das der Grund ist - zumindest nicht bei der jungen Generation. Da ist's wahrscheinlich einfach nur ein allgemeines gewisses Desinteresse.


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 21:39
@rasco

Desinteresse und Nichtwissen (jetzt nicht zu verwechseln mit meiner emotionalen Art in gewissen Bereichen ;) ) stelle ich auch vielfach fest und bin erschrocken darüber, wie wenig wissen über das GG doch eigentlich vorhanden ist


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rasco ehemaliges Mitglied

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01.03.2010 um 22:00
@Valentini

hmmm.... ob dagegen die Kultusministerien was ausrichten können?


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Grundrechte überholt?

01.03.2010 um 22:03
@rasco

Ich denke/befürchte nicht wirklich...

Aber das GG kann man durchaus mal in eine nationalversammlungsbestimmte Verfassung wandeln, oder? Ich denke, es wäre ja auch eine gute Möglichkeit eine Verfassung zu schaffen, die an die heutigen Begebenheiten besser angepasst ist. Man sollte ja bedenken dass viele Teile noch aus der Weimarer-Verfassung stammen und die Zeiten und Anforderungen haben sich stark geändert.


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rasco ehemaliges Mitglied

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Grundrechte überholt?

02.03.2010 um 01:56
@Valentini

Wozu? Nur um die vermeintliche Doktrin einer demokratischen Verfassungsgebung darzustellen? Ich sehe dafür keine Notwendigkeit. Es ist sicherlich zutreffend, dass das deutsche Volk bis zur Wiedervereinigung nicht die Möglichkeit hatte, seine politische Form in freier Selbstbestimmung zu wählen. Duch die Volkskammerwahlen und die Beschlüsse der Volkskammer und des Bundestages einschl. des Einigungsvertrages ist dies letztlich mit verfassungsändernder Mehrheit jedoch in beiden deutschen Staaten erfolgt. Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass dies legitimativ nur mittels einer Volksabstimmung geschehen müsse.

Auch wenn es gewisse Parallelen gibt, so ist es trotzdem nicht zutreffend, dass viele Teile unserer heutigen Verfassung gleich denen der Weimarer Reichsverfassung entsprechen, und deshalb nicht mehr der den gegenwärtigen Anforderungen genügen würden. Im Gegentei: die Anpassung fand längst statt. So sind heute - um nur ein Beispiel zu nennen - die Grundrechte oberstes und auch den Gesetzgeber unmittelbar bindendes Recht, was in der Weimarer Republik ganz und gar nicht der Fall war, obwohl sie auch dort in ähnlicher Form auffindbar waren.
Im Großen und Ganzen meine ich, ist unsere Verfassung alles andere als nicht zeit- oder anforderungsgerecht, sondern - im Gegenteil - aus rechtsgeschichtlicher, humanitärer und gesellschaftssoziologischer Sicht eine der fortschrittlichsten Errungenschaften der zivilen Kulturen überhaupt. Es gibt m. E. gar keinen Anlass, diese Garantien durch eine neue, und wohl auch ziemlich grund- und ziellose Verfassungsgebung auf's Spiel zu setzen.

Legitim wäre das juristisch übrigens auch nicht so einfach möglich, denn die Revisionsklausel des Art. 146 GG bestimmt nur die grundsätzliche Möglichkeit dazu sowie die Grundbedingung des Beschlusses durch das deutsche Volk in freier Entscheidung. Sie kann damit aber nicht unmittelbar zur Schaffung einer neuen Verfassung herangezogen werden, da sie nicht die nötige Voraussetzung einer Verfahrensregelung für eine Verfassungsgebung bereitstellt. Es bedarf dafür demnach einer Verfassungsrevision. Da eine solche wiederum eine Verfassungsänderung darstellen würde, wäre das nur im Wege einer verfassungsändernden Gesetzgebung möglich, also mindestens mit 2/3 Stimmen von Bundestag und gleichermaßen von Bundesrat um einen entsprechend ordnenden Revisionsartikel.


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