Der Notwehr-Thread
22.03.2013 um 10:16Anzeige
McMurdo schrieb:SOFORT heisst, ich muss nicht erst den Umweg über irgendwelche Androhungen bzw. Warnungen gehen bevor ich zur Tat schreite um den Angriff ENDGÜLTIG zu beenden.Aber es kommt auf die KONKRETE Situation an. Wenn Du gernug Zeit hast zu drohen, musst Du es tun. Wenn die Zeit oder die Umstände dagegen sprechen, dann nicht.
McMurdo schrieb:Und mit jeder Sekunde die du damit verbringst den Angreifer noch zu warnen vergrößert sich ggf. die Distanz zwischen dir und dem Angreifer, sodass du gar keine Chance mehr hast den Angriff zu beenden.Ja eben. Es hängt von der Situation ab. Im Prinzip sagst Du es selbt, warum verstehst Du es dann nicht?
kleinundgrün schrieb:Wenn Du gernug Zeit hast zu drohen, musst Du es tun. Wenn die Zeit oder die Umstände dagegen sprechen, dann nicht.Wenn das so wäre, dann würde im Notwehrparagraphen so etwas stehen wie: "Waffengewalt gegenüber dem Angreifer ist, soweit es die Situation zulässt, anzudrohen.
kleinundgrün schrieb:Ja eben. Es hängt von der Situation ab. Im Prinzip sagst Du es selbt, warum verstehst Du es dann nicht?SOFORT heisst jetzt und nicht erst ein paar Sekunden warten damit der Angreifer seine Tat evtl. doch erfolgreich beenden kann. Ich sage also mitnichten dasselbe wie du.
McMurdo schrieb:Wenn das so wäre, dann würde im Notwehrparagraphen so etwas stehen wie: "Waffengewalt gegenüber dem Angreifer ist, soweit es die Situation zulässt, anzudrohen.Nein. Warum wiederholst Du das ständig? Es ist ein allgemein gehaltener Paragraph.
McMurdo schrieb:SOFORTNirgends steht was von "Sofort". Wenn die Situation es zulässt, dass Du zunächst drohen kannst, dann musst Du drohen. Wenn die Situation es nicht zulässt, dann eben nicht.
Nein. Es ist die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. Dazu gehört auch, niemanden zu erschießen, wenn er ein paar Kröten mitnimmt.Das kann so nicht richtig sein, wie ich vor ein paar Wochen gelernt hatte.
Und das mildeste Mittel wäre entweder, ihm mit der Knarre auf den Kopf oder ins Gesicht zu schlagen oder aber wenns gar nicht anders geht, ihm in eins seiner zwei Beinchen zu schießen.
Aber ihn umzulegen ist wohl nicht sehr verhältnismäßig.
Die tödlichen Schüsse auf einen jugendlichen Räuber werden kein juristisches Nachspiel für einen Rentner haben. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen ihn wegen des Verdachts auf Totschlag ein. Der 77-Jährige hatte im Dezember 2010 auf fünf flüchtende Räuber geschossen, die ihn auf seinem Grundstück in Sittensen überfallen hatten. Einen 16-Jährigen traf er tödlich im Rücken.
Der Rentner habe in Notwehr gehandelt, sagte ein Sprecher der Anklagebehörde. Deshalb sei er berechtigt gewesen zu schießen, obwohl die Räuber schon auf der Flucht waren. "Er hat sein Eigentum verteidigt."http://www.morgenpost.de/vermischtes/article1716221/Rentner-erschiesst-Einbrecher-Fall-eingestellt.html (Archiv-Version vom 17.09.2013)
Ein Mann pustet einer Frau aggressiv Zigarettenrauch ins Gesicht, sie wirft ihm ein Glas an den Kopf. Dafür wird die 25-Jährige nicht bestraft, hat nun das Amtsgericht Erfurt entschieden. Die Studentin habe in Notwehr gehandelthttp://www.spiegel.de/panorama/justiz/amtsgericht-erfurt-rauch-ins-gesicht-pusten-ist-koerperverletzung-a-923059.html
GilbMLRS schrieb: ch möchte stark bezweifeln, dass das Urteil der weiteren Kriminalisierung der Raucher dient. Ich kenn einige Richter, die stehen bei jeder Gelegenheit vorm Justizzentrum und teeren sich die Lunge.Das mag so sein, hat aber nichts mit dem was ich sagte zu tun und widerlegt meine subjektive Einschätzung auch nicht. Aber eine weitere Diskussion dazu können wir uns sparen, da es eben lediglich subjektive Einschätzungen sind.
GilbMLRS schrieb: Hätte man die Frau schuldig gesprochen, dann würde das heißen, dass jeder Angegriffene erstmal zeitraubende Abwägungen treffen muss, welche Handlung er tätigt, was man aber gar nicht verlangen kann. Dann wird der Ausgeraubte noch verknackt, weil sein Schlag gegen den Angreifer tödlich war und ihm unterstellt, dass er auch an eine andere Position hätte schlagen können.Nö, es wäre nur das Verhältnismäßigkeitsprinzip besser zur Anwendung gekommen. Ob die Olle für ihr Handeln eventuell Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe hatte, kann man als strittig betrachten.
GilbMLRS schrieb: Ein Angriff der Frau mit bloßen Händen hätte von dem Mann, dem ich mal eine körperliche Überlegenheit unterstelle, ganz einfach abgewehrt werden könnenDas ist a) falsch, wie wir nicht erst nach der Begegnung vom Raab mit der Halmich wissen, sondern b) auch nicht haltbar, schließlich gibt es jede Menge Kampfsportlerinnen, welche Dir so in den Hintern treten können, dass der Fuß an Deinen Mandeln wieder raus kommt. Zudem verstößt das auch gegen den Gleichberechtigungsgrundsatz von Mann und Frau, wonach Männer und Frauen vor dem Gesetz grundsätzlich gleich sind.
GilbMLRS schrieb: , dass der Angreifer sehr wohl eine Gegenwehr provozierte und sich im Klaren drüber war, dass er grad die Rechte einer anderen Person einschränkt ohne dazu in irgendeiner Weise legitimiert zu sein. Und wenn dann ein Glas eben grad greifbar ist, dann ist das auch kein Exzess in irgendeiner Art und Weise. Sondern lediglich eine Art zu zeigen, dass man mit dem Angriff nicht einverstanden ist. Da ist der Angreifer selber dran schuld, dass er so auf die Fresse bekommen hat, der Frau ist schon aus gesundem Menschenverstand heraus kein Vorwurf zu machen. Er rauchte obwohl Rauchverbot war, die Frau wies ihn drauf hin, er pustete sie an, fragte sie, was sie denn tun wolle und nötigte sie so zu einer Reaktion, da sie im Recht war, muss sie auch nicht abhauen sondern kann den Angriff abwehren. Und ein Glas ist ja auch kein Gewehr und ist auch kein Schwert und ist auch kein Todeslaser sondern halt ein mickriges Glas, was grad rumstand. Hat er halt Pech gehabt, dass sie das gefunden hat. Umso mehr ist dem Angreifer noch vorzuhalten, dass er die Frau hinterher noch würgte. Also kann das Glas nicht so dick gewesen sein. Hat ja noch Kraft gehabt hinterher.Nö, sehe ich anders. Wenn der Mann die Olle angepustet hat, ist das eine Sache, aber wir wissen alle, dass sie davon wohl weder tot umfallen, noch irgendwelche sonstigen gravierenden Schäden auszuhalten hat.
GilbMLRS schrieb:Und ein Glas ist ja auch kein Gewehr und ist auch kein Schwert und ist auch kein Todeslaser sondern halt ein mickriges Glas, was grad rumstand.Mit einem Glas lässt sich sehr gut eine Halsschlagader durchtrennen.
Souls schrieb:Oder seht ihr das nicht so?Das sehe ich ganz und garnicht so.
bennamucki schrieb:Wenn man denn gewillt ist sich weiterführend und eingehender zu informieren.Wer will das denn heut schon alle wollen allles vorgesetzt bekommen am besten geliefert. Also hinterfragen immer weniger Menschen Wiki und sehen als Lexikon der Welt.
Souls schrieb:Also hinterfragen immer weniger Menschen Wiki und sehen als Lexikon der Welt.Wikipedia ist auch nichts Anderes als ein Lexikon. Ein extrem umfassendes sogar.