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Der Notwehr-Thread

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Justizirrtümer, Rechtsunsicherheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:18
Dummerweise haben die deutschen Gerichte, sehr seltsame um nicht zu sagen weltfremde Vorstellungen davon, wo Notwehr beginnt oder aufhört ...

Also, an alle Frauen, die es geschafft haben ihren Angreifer oder Vergewaltiger zu Boden gebracht zu haben, wartet unbedingt ab, bis er wieder hoch kommt, bevor ihr zu weiteren Maßnahmen greift ^^

Sonst wäre es nämlich keine Notwehr mehr ...

Wie ich schon sagte, sehr lebensfremd ...

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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:21
@Souls
Das war ein Berufungsverfahren ;)
In 1. Instanz wurde für die "Nutte" entschieden. Der Politiker legte Berufung ein und es wurde nochmals für die "Nutte" entschieden. ;)

@x-ray-2
;) Ja, in manchen Dingen haben Gerichte tatsächlich merkwürdige Ansichten. Aber bei solchen Fällen, wie von dir angeführt, ist es häufig pro Frau... Wenn ich das auch nicht für richtig halte.
"Frau behauptet, Mann darf es beweisen"...


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11.10.2013 um 22:24
@Saturius
Ausnahmen bestaetigen die Regel

@x-ray-2
interesant also Sie ringt oder schlaegt İhn zu Boden. Dann macht Sie ihn kaputt. Und da er schon am Boden war und Sie nicht aufgehoert hat, ist Sie die Boese?

Richtig verstanden?


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:34
@Saturius
Um zu veranschaulichen wie weltfremd und lebensfern die Gerichte sind einmal folgendes Beispiel ...

Eine Gruppe von 3 Leuten wird auf einem Volksfest attackiert ... Einer der 3 rennt sofort weg, der nächste wird mit einem Tritt in die Kniekehle zu Boden gebracht und dort festgehalten, während die übrigen 2 sich auf den übrigen der 3 Leute stürzen ...

Dieser besagte übrige, zieht im Verlaufe seines Verprügeltwerdens ein Messer, verletzt damit alle 3 (selbst den der ursprünglich seinen Kollegen zu Boden geschlagen und gehalten hat) mit seinem Messer wobei einer der 3 Angreifer tödlich verletzt wurde und am selben Abend noch verstarb ...

So jetzt kommst ...

Alle Messerverletzungen, die die 3 Angreifer hatten, wurden vor Gericht als Notwehr anerkannt ... Nur der allerletzte tödliche Stich nicht, weil der Staatsanwalt behauptet hat, der letzte Stich hätte eigentlich gar nicht nötig getan, sondern der Attackierte wollte den Angreifer "bestrafen" ...

Urteil 6 Jahre wegen Totschlags für den, der nicht nur sich selbst verteidigt hat, sondern auch noch seine Kollegen mit ...

Was auch noch interessant ist: Obwohl es grundsätzlich strafbar ist, bewaffnet auf Volksfeste zu gehen, wurden trotzdem alle Verletzungen als Notwehr anerkannt ... bis eben auf den allerletzten ...

Die Richter und Staatsanwälte scheinen irgendwie zu glauben, wenn im Reallife mal ne tätige Auseinandersetzung losgeht, wirft irgendwann jemand das Handtuch ...

@Souls
Zitat von SoulsSouls schrieb:nteresant also Sie ringt oder schlaegt İhn zu Boden. Dann macht Sie ihn kaputt. Und da er schon am Boden war und Sie nicht aufgehoert hat, ist Sie die Boese?

Richtig verstanden?
Ganz genau ... Damit muss man/frau rechnen ...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:39
@x-ray-2
weltfremd richtig


Früher hies es
Der gefaehrlichste Moment ist wenn du mit ner Waffe rausgehst.

heute oder bald heist es
der gefaehrlichste Moment is wenn du ohne waffe rausgehst

Was für nen Messer? İst auch noch wichtig im Sachverhalt. bei uns gibts die Regel Klinge laenger als der durchschnittliche Zeigefinger, ist verboten immer(nicht nur Feste) und feststehend sowieso.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:41
@x-ray-2
also kein Vergewaltiger nur Angreifer???

Weil du sagtest
Zitat von x-ray-2x-ray-2 schrieb:Also, an alle Frauen, die es geschafft haben ihren Angreifer oder Vergewaltiger



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11.10.2013 um 22:43
@x-ray-2
gab es die androhung von vergewaltigung oder so?


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11.10.2013 um 22:44
@Souls
Angreifer allgemein ... Nur ist ein Angreifer natürlich nicht unbedint ein Vergewaltiger ... Aber ein Vergewaltiger ist IMMER ein Angreifer ...

Also natürlich beides ...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:44
@Souls
Es gibt einen Unterschied zwischen "Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkeit" und "Notwehr"

Es ist in Deutschland nicht erlaubt, eine Schreckschusswaffe schussbereit bei sich zu führen.
Wird aber jemand von jemandem angegriffen und dieser verteidigt sich mit einer illegal mitgeführten Schreckschusspistole, wird er freigesprochen wegen Notwehr.
Bekommt aber ein Verfahren wegen "Verstoß gegen das Waffengesetz" ;)


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:45
@Souls
Zitat von SoulsSouls schrieb:gab es die androhung von vergewaltigung oder so?
Das mit der Frau, die ihren Angreifer/Vergewaltiger niederschlägt war nur ein hypothetisches Beispiel ...

Das bezog sich nicht auf einen konkreten Fall ...


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11.10.2013 um 22:47
@Saturius
mit ner Schreckschusspistole kannst nur durch nen aufgesetzten Schuss wirklich schaden anrichten.


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11.10.2013 um 22:48
@Souls
Wenn du meinst. Lass dir mal aus 1 - 1,5 Metern Entfernung mit einer Schreckschusspistole ins Gesicht schießen... Glaub mir, nur deine Mutter wird dich noch als Sohn erkennen.


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11.10.2013 um 22:49
@Saturius
er wird trotzdem wegen Mitführen einer Waffe in der Öffentlichkeit bestraft. Auserdem das sind doch Freie Waffen.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:51
@Saturius
schon gehabt aber kommt natuerlich auf die waffe an.

Erfahrung: Trommelrevolver 1.5 m Entfernung glaube war 8-9mm danach hat er aber gelernt das steine weit aus wirkungsvoller sind.


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11.10.2013 um 22:51
@Souls
-.- Willst du amerikanische Zustände hier? Wo jeder ne richtige Waffe tragen darf? ne Schreckschusswaffe reicht um sein Gegenüber im Notfall außer Gefecht zu setzen.

Und ja, es gibt Waffengesetze.
Natürlich würde er wegen Mitführens einer Waffe bestraft.
"Freie Waffen" heisst nur "frei für jeden ab 18 Jahren käuflich". Nicht aber "frei für jeden ab 18 Jahren mitzuführen".


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11.10.2013 um 22:51
Ich finds geil, wie hier die Hater die Notwehrsituation der Frau verneinen, die genötigt wurde von dem Raucher obwohl es ein gefälltes und mW rechtskräftiges Urteil ist und damit basta :D

@Wolfshaag

Wenn du dich mit dem Vorfall beschäftigt hättest, hättest du mitbekommen, dass die Frau den Mann aufforderte, das Rauchen einzustellen, er kam auf sie zu, blies sie damit an und fragte noch "was willst du dagegen machen?" das heißt, er hat nich einfach nur geraucht, sondern in schädlicher Absicht (nämlich in körper-/ehrverletzender Weise) gehandelt und die Frau zu einer Reaktion provoziert. Hätte er keine auf die Fresse haben wollen, dann hätte er den Scheiß nicht abziehen sollen. Rechtsbewährungsprinzip: das Recht darf dem Unrecht nicht weichen. Sie war im Recht, er im Unrecht. Klar kann es einem zuviel sein, ein Glas auf den Kopf zu kriegen, wenn ich aber keine Regina Halmich bin (du bist lustig...als Maßstab für Frauen ne Profiboxerin anzusetzen, da frag ich mich, welche Minderheiten sich so vergewaltigen lassen, wenn Halmich bei dir als Norm gilt) und ein Mann, der mir schon feindlich gesonnen ist kommt auf mich zu, bläst mich an und stellt die provozierende Frage, was ich denn tun will UND ist (wie in Diskos üblich) vielleicht noch angetrunken dazu...na da überleg ich auch nicht lange, weil ich als Angegriffener NIE wissen kann, ob es bei dem Anpusten bleibt oder ob der noch Schlimmeres mit mir vor hat. Und da seine Handlung weder rechtmäßig noch fahrlässig war, hat er die Reaktion verdient, wenn dabei ein Unfall passiert und er dabei draufgeht, dann ist das allenfalls ein Fall für den Darwin Award. Wäre er zum Rauchen rausgegangen, hätte er kein Glas auf den Kopf gekriegt. Wer Scheiße baut, muss mit den Konsequenzen leben.


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11.10.2013 um 22:53
@GilbMLRS
hat sie gut gemacht! Aber haette so zuhauen sollen das er sie nicht mehr würgen haette koennen.


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11.10.2013 um 22:53
@Saturius
und Silvester ist dann ne Ausnahmeregelung?


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11.10.2013 um 22:54
@x-ray-2
Zu deinem Vergewaltigungsbeispiel: Einfach nö. Notwehrexzess. Bei einer versuchten Vergewaltigung, die schon konkret geworden ist, wird einfach kein Richter gegen Notwehr entscheiden.
Dass die Auslegung teilweise recht weltfremd ist, stimmt leider. Das Problem ist aber immer auch die Beweisführung und wieviele Infos über nen Fall man hat.
Den Fall mit dem Glas und dem Zigarettenrauch kann man eigentlich nicht bewerten, ohne die genauen Umstände zu kennen.
Ich halte es z.b. für möglich, dass es als Notwehr galt, weil sie sich von dem Kerl bedroht gefühlt hat. Aggressives Verhalten wurde ja im Spiegel-Artikel erwähnt.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:55
@Souls

Sie hat ja nichmal Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Der Typ war ja der Jammerlappen^^

Erst jemanden nötigen, seinen Mundgulli einzuatmen, dann noch provozieren und dann vor Gericht rennen und Mutti weinen, wenn er für den Scheiß aufs Maul kriegt. Die Frau war wahrscheinlich mehr Mann als er :D


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11.10.2013 um 22:55
@GilbMLRS
uhh i love this kinda woman :-)


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:57
@Saturius
-.- Willst du amerikanische Zustände hier? Wo jeder ne richtige Waffe tragen darf? ne Schreckschusswaffe reicht um sein Gegenüber im Notfall außer Gefecht zu setzen.
/ZITAT]

Kommt sowieso. erinnet ihr euch noch über die zeit 1985 urban legends das rentner bzw alte leute in der Usa Katzenfutter essen weil günstiger?

und nu? Alles wird gleich.



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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:58
@GilbMLRS
Also ehrlich... Ja, es ist ein Unding, seinen Zigarettenqualm jemandem provokativ ins Gesicht zu blasen. Sowas finde ich, als Ex-Raucher, auch eine Schweinerei.
Diesem Idioten gehört auch ein Denkzettel verpasst.
Aber gleich wegen Körperverletzung?

Muss ich erst ne blöde Frau verklagen, die 5 Flaschen Parfum zu viel aufgetragen hat? Der verdunstene Ethanol und die Geruchsstoffe... Wenn ich mich bei der Frau beklage und sie sich extra mir gegenüber räkelt.. Das müsste dann ebenso bestraft werden.
DAS Urteil fand ich aber damals derart überzogen.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 22:59
@Smithonian
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Zu deinem Vergewaltigungsbeispiel: Einfach nö. Notwehrexzess. Bei einer versuchten Vergewaltigung, die schon konkret geworden ist, wird einfach kein Richter gegen Notwehr entscheiden.
Da würde ich es lieber nicht drauf ankommen lassen ...

Wenn der Richter "will" war es "nur" ein Notwehrexzess oder überzogene Notwehr (weiss nich genau den korrekten juristischen Begriff), aber es kann auch sein, dass der Richter sagt "der tödliche Schlag/Stich etc war aber keine Notwehr mehr" ... Die fast vergewaltigte Frau, wollte den Täter "bestrafen" ...

Auf hoher See und vor Gericht kann alles passieren ... ^^


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:00
@x-ray-2
Zitat von x-ray-2x-ray-2 schrieb:Wenn der Richter "will" war es "nur" ein Notwehrexzess oder überzogene Notwehr (weiss nich genau den korrekten juristischen Begriff)
Es gibt Notwehr und es gibt fahrlässige Körperverletzung im Affekt.


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