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Der Notwehr-Thread

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Justizirrtümer, Rechtsunsicherheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 00:30
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Wir reden hier aber IMMER NOCH NICHT von einem unschuldigen Brandvorgang, der Schadstoffe freisetzt
Sorry, aber jemand, der an einer Ampel mit quietschenden Reifen Gas gibt, jemand, deran einer roten Ampel immer wieder aufs Gas drückt, der HAT Absicht.
Sollen echt die Gerichte mit so einem Schwachsinn überhäuft werden.
Ok, die haben genug mit echt Fällen zu tun, da sind solche idiotiven Klagen mal ne Abwechslung. Aber sind solche Klagen die Steuergelder wert? Mal abgeshen davon, dass die Gerichte ohnehin schon überarbeitet sind.

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12.10.2013 um 00:32
@Wolfshaag

Mit welcher Klugscheisserei kommst Du als nächstes? Das Mediziner auch regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung begehen?

Der Arztbesuch ist rechtlich eine implizite Einwilligung in eine Körperverletzung ;)

Und ja, ich bring die Sache mit dem Haare schneiden. Warum? Ganz einfach, du sagst, es wäre noch keiner vom Anpusten erstickt aber ignorierst, dass weitaus weniger "gesundheitsschädliche" Sachen ebenso als KV gewertet werden. Entweder du wirst dir in deiner Argumentation mal einig oder....achja, ich warte noch auf die Antwort bezüglich des weggefallenen Verwaltungsgerichtsordnungsparagrafen, den du auf ein Amtsgerichtsurteils anwenden wolltest ;)

@Saturius

Hast du es immer noch nicht kapiert? Nicht die Frau hat die Anzeige gestellt sondern der Typ. Sie wurde gewürgt und hatte allemal nen Grund ne Anzeige zu stellen aber der Raucher hat Pipi in die Augen gekriegt und erst auf seine Anzeige hin wurde festgestellt, dass ihre Handlung gerechtfertigt war.

Ob es euch nun gefällt oder nicht :D


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12.10.2013 um 00:39
@GilbMLRS
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb: Von mir aus sieh es wie Du willst, ich steige jetzt bei dem Unfug hier aus. :)
Welchen Teil dieses doch eigentlich recht einfachen Satzes hast Du denn jetzt wieder nicht verstanden?


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12.10.2013 um 00:43
@GilbMLRS
Als kleiner Nachschub:
Weil man jahrelang was studiert, gelernt oder sonst was hat, ist mal unfehlbar? Weil man jahrelang etwas ausgeübt hat, geprüft hat oder dergleichen macht man keine Fehler?
Sehr überheblich.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Nicht die Frau hat die Anzeige gestellt sondern der Typ. Sie wurde gewürgt und hatte allemal nen Grund ne Anzeige zu stellen aber der Raucher hat Pipi in die Augen gekriegt und erst auf seine Anzeige hin wurde festgestellt, dass ihre Handlung gerechtfertigt war.
Auch wenn du mich für zu stupide hälst, aber das Landgericht Köln befand mich als intelligent genug, meine Prüfung zu bestehen.

Grober Umriss:
Typ hat in einer Örtlichkeit geraucht, wo er es nicht durfte.
Frau hat ihn drauf hingewiesen.
Typ hat ihr provokant Qualm ins Gesicht gepustet.
Frau hat ihm eine Flasche über die Rübe gezogen

Wenn ich an einer Fußgängerampel stehe und da ist ein Fahrer, der während der Rotphase Gas gibt... Ich sprech ihn drauf an, dass er es bitte lässt. Er macht es nochmal extra. Dann zieh ich ihm ne Wasserglasflasche über die Rübe. Er zeigt mich an. Ich bin echt mal auf das Urteil gespannt. Oder auf dein Urteil


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12.10.2013 um 00:43
@Wolfshaag

Och du hast doch den Unfug mit der VwGO gebracht, den wollte ich noch erklärt haben, bevor du den Schwanz einkneifst :D


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12.10.2013 um 00:46
@Saturius

Na zieh diese Show doch mal ab, bin auf das Ergebnis gespannt :D

Frau hat ihm eine Flasche über die Rübe gezogen

Ein Glas. Fang nicht an, Tatsachen zu verdrehen, weil dir das Urteil nicht gefällt.


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12.10.2013 um 00:53
Seid ihr eigentlich alle eingeschnappt, weil die Verteidigungshandlung den Angriff übersteigen darf? Ist doch ganz natürlich. Wer in schadhafter Absicht handelt, der hat nunmal hinterher mehr als ein +- 0 davonzutragen. Oder muss es zumindest in Kauf nehmen. Ist ja seine Entscheidung, ob er sich auf überzogene Reaktionen einlassen will oder nicht. Lag in seiner Hand, das Theater zu vermeiden, er entschied sich für Konflikt und bekam den Ärger, den er wollte.


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12.10.2013 um 00:55
... egal wie und was diesbezüglich bei einem Überfall passiert, wenn sich einer zu recht wehrt, ist es nicht nur OK, sondern laut Notwehr auch sein gutes Recht.
Das in einzelnen Fällen, wo nicht alles klar auf der Hand liegt, war es nun eine klare Notwehrsituation oder nicht. Dann wird die Verhältnismäßigkeit einbezogen. Was ja auch beim Gericht bei Gebrauch gemacht wird.

Das allerdings auch da dann wiederum Ungerechtigkeiten entstehen können, entweder für Täter oder Opfer, erleben wir immer wieder. (eher allerdings für die Opfer)
Das Gesetzt ist an sich OK, nur jene die es oft vertreten, haben manchmal obskure Vorstellungen von einer Verhältnismäßigkeit.

Ich erinnere mich, ist schon ca. 1 Jahr her, an folgenden Fall der in einer U-Bahn statt fand. Der Hergang wurde sogar von einer installierten Kamera vorort gefilmt.
Ein Mann würgte mit einer zerbrochenen Flasche in der einen Hand mit der anderen freien Hand eine Frau die er an die Wand gedrückt hatte.
Ein Mann kam der Frau zu Hilfe um Schlimmeres zu vermeiden. Er riss den Täter von der Frau weg und gab ihm noch zusätzlich einen Stoß, wohl in die falsche Richtung!!!
Der Täter stolperte und fiel auf die U-Bahnschienen, und brach sich dabei einen Arm.

Jetzt kommt es:
Der Helfer in der Not wurde vom Richter zu 400 Euro verdonnert. Grund: Das was er gemacht hätte, wäre nicht verhältnismäßig gewesen. Er hätte den Täter nicht noch zusätzlich stoßen müssen!!!

(Neee' sich lieber mit der zerbrochenen Flasche vom Angreifer entstellen lassen!)

Darüber kann sich jetzt jeder seine eigenen Gedanken machen, wie manchmal "Verhältnismäßigkeit" bei Gericht ausgelegt wird.
Für mich war dieser Richter eine Niete!

(OK, meine Meinung dazu, schade das nicht gerade in diesem Moment die U-Bahn gekommen ist)
Wenn jemand mit einer zerbrochenen Flasche auf jemand los geht, und jener ist nicht gerade Kung Fu - Meister, ein Boxer oder sonstiger Ausnahmesportler, hat der Angegriffene verdammt schlechte Karten. Und eine Frau noch schlechtere!

Was der Typ mit der Flasche bekommen hat, weiß ich leider nicht mehr!
Mal sarkastisch gesehen; Vielleicht musste dieser nur 200 Euro bezahlen.

Das mal zur Verhältnismäßigkeit!


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12.10.2013 um 00:57
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Ein Glas. Fang nicht an, Tatsachen zu verdrehen
Entschuldige. Ein Glas -.- Ist ja ein wesentlicher Unterschied. Bei ner Flasche hätte er sich, statt NUR Schnittwunden noch ne kleine Platzwunde zugezogen. Marginaler Unterschied.

Dennoch ist ihre Handlung unverhältnismäßig zu den Verletzungen.
Notwehr muss sich zum Verhältnis der Gefahr verhalten.

Nimm mein Beispiel an der Ampel und tausche Glaswasserflasche gegen Trinkglas aus.
Sind Schnittwunden am Kopf mit der Gefahr der Verletzung von Kopfschlagadern wirklich verhältnismäßig?


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12.10.2013 um 01:00
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Seid ihr eigentlich alle eingeschnappt, weil die Verteidigungshandlung den Angriff übersteigen darf?
Hey, wenn ich nochmal Autofahre, und mich schneidet ein Radfahrer absichtlich, steig ich aus, bin dem Radfahrer seine Fahrradkette um den Hals und verprügel ihn mit dem Fahrrad.
Wer will dich da beschweren wegen "Verteidigungshaltung übersteigt den Angriff"? Schließlich hätte ich auch evtl böse ausweichen müssen und unschuldige Passenten gefährden können...


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12.10.2013 um 01:02
@GilbMLRS
Gut schön, dass mit der VwGO war ein Flüchtigkeitsfehler, da ich nebenbei noch einen Film schaue.
Aber schön das man sieht, dass es Dir eher darum geht Dir auf sowas einen zu keulen, statt irgendwas Sinnvolles zur Diskussion beizutragen.
Stattdessen schwurbelst Du ja lieber vom Haareschneiden was in der Regel, ähnlich wie beim Arzt, auch mit zumindest konkludentem Einverständnis erfolgt. Ich dachte gerade in Deinem Job sollte man das wissen, aber vielleicht kneifst Du da ja auch eher den Schwanz ein, dann ist so ein Wissen ja auch nicht so relevant. ;)
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Wer in schadhafter Absicht handelt, der hat nunmal hinterher mehr als ein +- 0 davonzutragen. Oder muss es zumindest in Kauf nehmen.
Trotzdem hat auch nicht Opfer das recht nun zu machen, was es will. Wenn Dir einer eine Ohrfeige verpasst, darfst Du auch keine Pistole ziehen und ihm den Kopf wegpusten. Zudem ist es, wie ich jetzt auch schon zig mal erklärt habe, Auslegungsache des Richters, was er für gerechtfertigt hält, ein anderer Richter hätte es vielleicht anders gesehen.


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12.10.2013 um 01:03
@GilbMLRS
Ach ja, und von wegen, mir gefällt das Urteil nicht... Ich finde, jeder, der an Örtlichkeiten raucht, obwohl es untersagt ist, hat ordentliche Geldstrafen zu zahlen.
Das sagte ich schon als Raucher, und das sage ich als neuer Nichtraucher.
Wo es verboten ist und wo Nichtraucher sind dran stören, hat Rauchen nix zu suchen. Leute, die das ignorieren sollen ihre Ordnungswidrigkeitenstrafe bekommen.


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12.10.2013 um 01:06
@Wolfshaag
Zitat von WolfshaagWolfshaag schrieb:Wenn Dir einer eine Ohrfeige verpasst, darfst Du auch keine Pistole ziehen und ihm den Kopf wegpusten.
Das siehst du zu extrem.
Aber der Friseur, der deine Frisur verunstaltet, dem darfst du schon den Elektrorasierer in die Wange rammen. War ja nunmal Notwehr -.-


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12.10.2013 um 01:11
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb: Aber der Friseur, der deine Frisur verunstaltet, dem darfst du schon den Elektrorasierer in die Wange rammen. War ja nunmal Notwehr -.-
Stimmt, da ist die Verhältnismäßigkeit auf jeden Fall gewahrt. :D


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12.10.2013 um 01:24
@Wolfshaag

Stattdessen schwurbelst Du ja lieber vom Haareschneiden was in der Regel, ähnlich wie beim Arzt, auch mit zumindest konkludentem Einverständnis erfolgt.

Ich habe geschrieben:

selbst jemandem die Haare ungefragt abschneiden oder

Bitte lies sorgfältiger.


Gut schön, dass mit der VwGO war ein Flüchtigkeitsfehler, da ich nebenbei noch einen Film schaue.
Aber schön das man sieht, dass es Dir eher darum geht Dir auf sowas einen zu keulen, statt irgendwas Sinnvolles zur Diskussion beizutragen.


Na wenn schon diskutieren, dann richtig. Sich inner Strafsache auf eine ganz andere Gerichtsbarkeit zu berufen, also da hapert es schon an Recherche.

Zur Rechtsgüterabwägung:

Eine Abwägung der betroffenen Rechtsgüter findet bei der Notwehr grundsätzlich nicht statt (vgl. BGH NStZ 2003, 425, 427 m. N.; BGH, Urt. v. 26.8.2004 - 4 StR 236/04).

(http://www.wiete-strafrecht.de/User/Darstellung/StGB/32%20StGB.html)

Dann noch was zur Wahl des Mittels:

Ein nicht bloß geringes Risiko, daß ein milderes Verteidigungsmittel fehlschlägt und dann keine Gelegenheit mehr für den Einsatz eines stärkeren Verteidigungsmittels bleibt, braucht der Angegriffene zur Schonung des rechtswidrig Angreifenden nicht einzugehen. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang muß er sich nicht einlassen (vgl. nur BGH StV 1999, 143; BGH NStZ 2001, 591, jew. m.w.N.; BGH, Urt. v. 12.2.2003 - 1 StR 403/02 - BGHSt 48, 207 - StV 2003, 557).

Da bleibt zu sagen, dass eine Ohrfeige o.ä. sehr wohl ein hohes Risiko des Fehlschlags bot und sich nach diesen vielen Urteilen der Angegriffene nicht auf dieses Risiko einlassen muss. Und nein, die Angegriffene war NICHT Regina Halmich.

Ob die Verteidigungshandlung im Sinne des § 32 Abs. 2 StGB erforderlich ist, hängt im Wesentlichen von Art und Maß des Angriffs ab. Dabei darf sich der Angegriffene grundsätzlich des Abwehrmittels bedienen, das er zur Hand hat und das eine sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten lässt. Das schließt auch den Einsatz lebensgefährlicher Mittel ein. Zwar kann dieser nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen und darf auch nur das letzte Mittel der Verteidigung sein; doch ist der Angegriffene nicht genötigt, auf die Anwendung weniger gefährlicher Verteidigungsmittel zurückzugreifen, wenn deren Wirkung für die Abwehr zweifelhaft ist. Auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang braucht er sich nicht einzulassen (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 1998, 508; NStZ-RR 1999, 40; 1999, 264; BGH, Beschl. v. 8.3.2000 - 3 StR 67/00 - NStZ 2000, 365; BGH StV 2001, 566; BGH, Beschl. v. 24.7.2001 - 4 StR 256/01; BGH, Beschl. v. 25.10.2001 - 1 StR 435/01 - NStZ 2002, 140 m.w.N.; BGH, Urt. v. 9.8.2005 - 1 StR 99/05; BGH, Urt. v. 22.2.2011 - 5 StR 530/10). Bei der Beurteilung der Kampflage kann ggfls. das Kräfteverhältnis heranzuziehen sein (BGH NStZ 2003, 425, 427; BGH, Urt. v. 26.8.2004 - 4 StR 236/04).

Damit widerspricht die Annahme, dass die Frau schwächer ist als der angreifende Mann in keiner Weise dem Gleichheitsgrundsatz, wie hier im letzten Satz ersichtlich.

Und wenn sie das Glas grad zur Hand hat, darf sie es benutzen. Urteile anbei.

Zum gegenwärtigen Angriff:

Ein gegenwärtiger Angriff wird nicht nur angenommen, wenn der Angriff beginnt, sondern schon dann, wenn er unmittelbar bevorsteht. Zu den erforderlichen Verteidigungsmaßnahmen berechtigt nicht erst die Verletzungshandlung selbst, sondern bereits ein Verhalten des Gegners, das unmittelbar in eine Rechtsgutverletzung umschlagen kann, so dass durch das Hinausschieben der Abwehrhandlung entweder deren Erfolg gefährdet würde oder der Verteidiger das Wagnis erheblicher eigener Verletzungen auf sich nehmen müsste (BGHR StGB § 32 Abs. 2 Angriff 1; BGH, Beschl. v. 8.3.2000 - 3 StR 67/00 - NStZ 2000, 365; BGH, Urt. v. 31.1.2007 - 5 StR 404/06).

Deckt sich zufällig mit meiner Ansicht, dass das Verhalten des Rauchers mehr als nur Pusten war und für den Angegriffenen sich aus der Vorgeschichte und dem Verhalten die Gefahr - oder der Anschein der Gefahr - ergeben musste, dass der Angreifer auch andere Mittel wählt.


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12.10.2013 um 01:31
@Saturius

Und wer andere gegen ihren Willen bedrängt, nötigt usw. gegen den soll man sich auch wehren können ohne Geldstrafe zu riskieren. Anders lernen die Leute scheinbar keinen Anstand mehr. Lernen durch Schmerz.

und mich schneidet ein Radfahrer absichtlich

Kann nur ein Suizident sein, dem tust du mit deiner Rachehandlung (bis du ausgestiegen bist, ist der Angriff nicht mehr gegenwärtig sondern beendet) noch einen Gefallen.

steig ich aus, bin dem Radfahrer seine Fahrradkette um den Hals und verprügel ihn mit dem Fahrrad.

Wenn du ihn nicht schon umgefahren hast, bewegt sich dieser mit um die 10m/s, und zwar meistens von dir weg. Wenn du ihn NACH dem Aussteigen noch einholen kannst, dann Respekt. Allerdings ist in beiden Fällen der Angriff nicht mehr gegenwärtig, um das hinzukriegen, was du vorhast zu rechtfertigen, müsstest du dich Klonen und an zwei Stellen gleichzeitig sein.


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12.10.2013 um 01:37
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Und wer andere gegen ihren Willen bedrängt, nötigt usw. gegen den soll man sich auch wehren können ohne Geldstrafe zu riskieren.
Sollen wir, als Autofahrer, nochmal das Beispiel des beschissenen Autofahrer aufnehmen?
Nen Radfahrer, der nen Autofahrer schneidet, der die Wahl hat auszuweichen und evtl. Passanten zu gefährden oder andere Autofahrer... An der nächsten Ampel den Radfahrer an der Fahrradkette zu erhängen? Ist ja nur Notwehr. Notwehr dahingehend, dass man präventiv andere vor solcher Gefährdung abhält.


Aber bleiben wir bei unserem Beispiel.
Der Radfahrer hat mich selbst in Gefahr gebracht, weil ich hätte ihm ja auch ausweichen können, in Richtung eines LKW. Also erschlag ich ihn mit einem 20er Radschlüssel.


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12.10.2013 um 01:41
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Deckt sich zufällig mit meiner Ansicht, dass das Verhalten des Rauchers mehr als nur Pusten war und für den Angegriffenen sich aus der Vorgeschichte und dem Verhalten die Gefahr - oder der Anschein der Gefahr - ergeben musste, dass der Angreifer auch andere Mittel wählt.
Hey, jemand, der also zuviel Parfüm trägt, mir nicht aus dem Weg geht, obwohl ich ihn auf meine Belästung dessen hingewiesen habe, dem darf ich ein Messer in die Rippen rammen, weil, meine Gesundheit geht mir eben vor.
Ok, ob Parfüm schädlich ist sei dahingestellt. Aber Übermässig Ethanol kann zumindest nicht gesund sein.

Bekommst du eigentlich noch irgendwas mit?
Diese fundamentalistischen Nichtraucher... Ich kann es bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Ab da wird es aber für mich schon zur Neurose.


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12.10.2013 um 01:50
@GilbMLRS
Du hättest Dir Deine Textwand auch zum größten Teil sparen können. Sieht zwar schick und klug aus, aber ist auch schnell zum Einsturz gebracht.

§ 32 Abs. 1 StGB:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. ...
Geboten:
Rechtsmissbräuchlich und damit nicht mehr geboten ist eine Verteidigungshandlung dann, wenn die jeweils bedrohten Rechtsgüter zueinander in einem unerträglichen Missverhältnis stehen, etwa wenn die Leib oder Leben des Angreifers gefährdende Handlung der Abwehr eines evident bagatellhaften, bloßem Unfug nahe kommenden Angriffs dient (vgl. BGH, Beschl. v. 1.3.2011 - 3 StR 450/10; Fischer, StGB 58. Aufl., § 32 Rn. 39).
Genau das ist hier aber der Fall. Rauch ins Gesicht blasen u. dummer Spruch vs. Glas ins Gesicht schlagen.
Ergo war die Abwehrhandlung nicht geboten, somit nicht gerechtfertigt und aus die Maus.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Da bleibt zu sagen, dass eine Ohrfeige o.ä. sehr wohl ein hohes Risiko des Fehlschlags bot und sich nach diesen vielen Urteilen der Angegriffene nicht auf dieses Risiko einlassen muss. Und nein, die Angegriffene war NICHT Regina Halmich.
Nur so nebenbei ist die Halmich wahrlich nicht die Einzige, die einen Mann umhauen könnte, dass können auch andere, weniger bekannte Damen.
Last but not least fand das ganze in einer Disco statt, eher unwahrscheinlich dass der Frau niemand zur Hilfe gekommen wäre, wenn es zu einem wirklichen gefährlichen Übergriff seitens des Mannes gekommen wäre. Wenn sie den Mann lediglich geohrfeigt hätte, wäre das ausreichend gewesen, da sie sich nach der normalen Lebenserfahrung zu keinem Zeitpunkt in wirklich ernster Gefahr für Leib und Leben befand.


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12.10.2013 um 01:50
@Saturius

Von vorne bis hinten falsch. Du musst bremsen, soviel ist klar. Allerdings ist der Radfahrer laut StVO im Unrecht, wenn du ihn beim Bremsen erwischst, ist er selber schuld. Du musst keine Passanten in Gefahr bringen, er hat sich selber in die Situation manövriert. Ihn zu erwürgen ist dann einfach nur noch Rache, der Angriff ist beendet, wenn du das Auto verlässt und auch dann, wenn du ihn umbonerst. Gibt auch Einschränkungen des Notwehrrechts. Der Fall, den du bringst ist ne Trotzreaktion^^

@Saturius

Noch genug um mich nicht wie du dran festzubeißen, dass der Typ geraucht hatte. Selbst, wenn er eine Parfümflasche oder meinetwegen Spiritus der Frau ins Gesicht gespritzt hätte, wäre ich immernoch der gleichen Meinung. Scheiß doch drauf ob Kippe, Parfüm oder Schulmalfarbe. Die Absicht, in der er handelte war - von seiner Unrechtmäßigkeit zwecks der Handlung an sich mal abgesehen - schädigend und vorsätzlich. Keiner macht sich zu viel Parfüm dran um dich zu ärgern und wenn er dich den ganzen Abend behelligt und bedrängt und dich in deiner Freiheit einschränkt, dann hast auch du das Recht zur Notwehr. Keine Frage. Ein Messer ist aber nicht mit einem Glas zu vergleichen, wenn du dich nicht grad in einer Küche befindest. Wer in der Disko ein Glas in der Hand hat....tja, der ist Diskobesucher, wer in der Disko ein Messer in der Hand hat, der ist gestört oder ein Koch, der sich verlaufen hat.

Diese fundamentalistischen Nichtraucher... Ich kann es bis zu einem gewissen Grad nachvollziehen. Ab da wird es aber für mich schon zur Neurose.

Wenn dir das nicht gefällt, dann lass uns substituieren...wir sagen einfach, der Mann hat der Frau Äpfel ins Gesicht geschmissen. Zufrieden? Ich beharr immer noch drauf, dass sie sich dagegen sehr wohl mit dem wehren konnte, was sie grad als zweckmäßig erachtete. Bloß, weil du dich in deiner Ex-Raucher Ehre gekränkt fühlst durch das Urteil, brauchste hier nicht den Grundsatz in Frage zu stellen und eigene Beispiele zu bringen, die eher mit Rache als Notwehr zu bezeichnen sind. Notwehr ist nicht, jemanden nach Beendigung des Angriffs zu erwürgen oder zu verprügeln, sondern den Angriff nach den Maßgaben o.g. Urteile abzuwehren. Das Glas zählte offensichtlich zum erlaubten Spektrum. Weil: ein Glas ist kein Todeslaser. Und selbst wenn er dolle aua gehabt hätte, wäre das IMMERNOCH gerechtfertigt gewesen.


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12.10.2013 um 01:54
@Wolfshaag

Last but not least fand das ganze in einer Disco statt, eher unwahrscheinlich dass der Frau niemand zur Hilfe gekommen wäre

Ja aber auf das bestehende Risiko muss sie sich nicht einlassen. Und in einer Disco fand es statt, demzufolge ist es unwahrscheinlich, dass der Typ nüchtern war und bei Betrunkenen sind erhöhte Gewaltpotentiale evident, sie muss es NICHT riskieren, eins auf die Fresse zu kriegen um sich dann helfen zu lassen, das haben die Urteile bereits bestätigt, da kannst du nicht rütteln dran.

Genau das ist hier aber der Fall. Rauch ins Gesicht blasen u. dummer Spruch vs. Glas ins Gesicht schlagen.

Rauch ins Gesicht blasen ist aber laut Gerichtsurteil des AG Erfurt Körperverletzung und dagegen ist das mit dem Glas zulässig. Denn woher sollte die Frau wissen, dass der verärgerte Angreifer nicht doch handgreiflich wird, nachdem er sie schon provoziert? Das Risiko muss sie NICHT eingehen. Also hat sich der Angreifer das Glas fein selber zuzuschreiben.


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12.10.2013 um 02:05
@GilbMLRS
Ich sag ganz ehrlich, ich hab mir nicht die Mühe gemacht, deine Ausführung komplett zu lesen.
Für dich ist es ok, wenn ein Raucher eine Kugel in die Fresse bekommt, allein weil er raucht. Wenn er dann noch andere "anpustet" ist Selbstjustiz völlig legitim. Um es mal überspitzt zu definieren.

Das mach ich, als Fleischesser demnächst auch mit jedem Tofufütterer. Jeder der mir Tofu als Fleich unterjubeln will, dem unterstelle ich bewusste unterdrückung der persönlichkeitsrechte mit bewusster und unerforschter folgen von Tofu...
Kein Schwein gibt mir recht. Verständlich. Weils einfach nur Dünnpfiff ist. Geistiger wohlgemerkt.
Aber ok.

Ich geb mich geschlagen.
Der, der mir entgegenkommt mit zuviel Parfüm bekommt ne Anzeige. Und ich werde mich auf das Urtel berufen.Geld hab ich genug für den Spaß. Die paar Hundert Euro zahl ich aus der Portokasse. DAS ist es mir wert.
Ich WETTE, ich bekomme Unrecht.


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12.10.2013 um 02:10
@Saturius

Für dich ist es ok, wenn ein Raucher eine Kugel in die Fresse bekommt, allein weil er raucht.

Das ist Bullshit aber für Leute, die einem sonen Scheiß unterstellen, sollte man das als verpflichtende Lösung vielleicht einführen :D

Der, der mir entgegenkommt mit zuviel Parfüm bekommt ne Anzeige. Und ich werde mich auf das Urtel berufen.Geld hab ich genug für den Spaß. Die paar Hundert Euro zahl ich aus der Portokasse. DAS ist es mir wert.
Ich WETTE, ich bekomme Unrecht.


Ja, weil du kaum nachweisen kannst, dass dich die Leute mit ihrem Parfümauftrag bewusst provozieren und erniedrigen wollen ;)

Der betreffende Raucher hatte aber eben genau diese Ziele. Basta.


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12.10.2013 um 02:59
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:a, weil du kaum nachweisen kannst, dass dich die Leute mit ihrem Parfümauftrag bewusst provozieren und erniedrigen wollen
Wenn ich den Frauen explizit sage "Sorry, aber mit eurem "Nuttenduft"... Sorry, aber da bekomm ich Atemnot. Könnt ihr euch nicht besser verduften?"
Wenn diese Damen sich animiert fühlen mich extra mit ihrem "Duft" zu betören, dürfte ich denen also nen Glas auf dem Kopf zerdeppern?

Aber schön, dass ich solchen Weibern nen Glas aufm Kopf zertrümmern darf.


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12.10.2013 um 03:09
@Saturius
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Dennoch ist ihre Handlung unverhältnismäßig zu den Verletzungen.
Notwehr muss sich zum Verhältnis der Gefahr verhalten.
Nein. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet nicht statt.
Was für eine Prüfung willst du nochmal bestanden haben?
Irgendwie kommt es mir so vor, als hättest du eher eine generelle Abneigung gegen Frauen..
Das absichtliche pusten von Qualm in das Gesicht einer anderen Person, auch noch unterstützt mit den Worten "Was willst du machen", ist nun mal definitiv eine Körperverletzung/Provokation, da gibt es gar keine Diskussion. Da die Frau ganz offensichtlich körperlich unterlegen ist, war der Wurf (nicht Schlag, du verdrehst dauernd Fakten) mit dem Glas ganz offensichtlich das mildest mögliche Mittel, zumal sie den Mann vorher noch aufgefordert hat die Körperverletzung/Provokation zu unterlassen.
Die einzige Alternativen hätten darin bestanden den Ort entweder zu verlassen, oder die Körperverletzung/Provokation hinzunehmen - in beiden Fällen wäre das Recht dem Unrecht gewichen.


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