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Der Notwehr-Thread

276 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Notwehr, Justizirrtümer, Rechtsunsicherheit ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Souls ehemaliges Mitglied

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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:02
@x-ray-2
Wenn der Richter will war es "nur" ein Notwehrexzess oder überzogene Notwehr

SozialerSTATUS STATUS ...........

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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:02
Außerdem ist diese Diskussion eh absurd. Hier wird gejammert, weil manche Handlungen als Notwehr gelten, weil sie krass waren oder schlimm endeten. Darüber, was dazu geführt hat (Raub, Nötigung, Körperverletzung) wird nicht gesprochen. Und wenn, dann wirds als Lappalie abgetan. Das ist doch....widersinnig. Gejammert wird, wenn Vergewaltiger Bewährungsstrafen kriegen aber gejammert wird auch, wenn sich jemand wehrt und der Angreifer eins aufs Maul bekommt, dann ist der Angegriffene der Böse auf einmal.

Dieses idiotische Volk findet doch zu Allem ein Anti. Und damit mein ich Deutschland.

@Saturius

Tja es is ne Schweinerei und das Urteil zeigt, dass man sich gegen solche Schweinereien wehren darf. Und nochmal, extra für dich (weil manchen muss mans hundert mal hochwürgen): Er hat NICHT einfach nur geraucht sondern die Frau provoziert. Die Frau musste damit rechnen, dass er auch andere Sachen macht als nur pusten. Die Frage "was willste denn dagegen machen?" impliziert schon die Gefahr, dass er evtl. weitere Maßnahmen ergreift, die Frau in irgendeiner Weise zu verletzen oder zu beschränken. Und DAGEGEN hat sie sich gewehrt. Nicht gegen die alleinige Tatsache, dass er rauchte, darauf, dass das verboten ist, hat sie ihn durchaus hingewiesen. Und jeder weiß, was für Giftstoffe in dem Qualm rumschweben, ich will dich als Asthmatiker erleben, wenn dir einer Kippenqualm ins Gesicht bläst.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:02
@Saturius
Es gibt auch "vorbereitete Notwehr" und "überzogene" Notwehr ... Beides sind aber Straftaten, das darf man nicht vergessen ...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:03
@x-ray-2
Gerade bei Vergewaltigung kommt aber auch ne "politische" Komponente hinzu. So ein Urteil würde für Empörung sorgen, das sollte klar sein.
Ich denk, in so einer Extremsituation wird der Richter fast immer auf Exzess entscheiden.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Finde ich da schon recht eindeutig.

Bei der Bewertung kommts halt auch auf den zeitlichen Abstand an. Es wird ja zwischen intensivem und extensivem Notwehrexzess unterschieden.

@Souls
Du nervst ziemlich und ziehst das Thema in ne falsche Richtung...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:03
@Souls

Der Richter alleine ist auch nicht allmächtig, gibt weitere Instanzen, vor die man ziehen kann.


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Souls ehemaliges Mitglied

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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:05
@Smithonian
und?

ich sage was zum thema,

Vielleicht sollte man TE s gleich Mod rechte für ihren jeweilligen Thread geben damit Sie unerwünschte personen gleich rausschmeissen.


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Souls ehemaliges Mitglied

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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:06
@GilbMLRS
Das sagte ich auch schon die sache ist nur wenn du zb. arbeitsloss und gestresst bist dann haelts lieber das maul anstatt noch jahre weiterzumachen.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:07
@GilbMLRS
Scheinbar liest du meine Sätze nicht ganz vollständig. Extra für dich, die die Kondition nicht besitzen volle Sätze zu ende zu lesen):
Zitat von SaturiusSaturius schrieb:Ja, es ist ein Unding, seinen Zigarettenqualm jemandem provokativ ins Gesicht zu blasen. Sowas finde ich, als Ex-Raucher, auch eine Schweinerei.
Das relevante ist in FETT.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Die Frau musste damit rechnen, dass er auch andere Sachen macht als nur pusten. Die Frage "was willste denn dagegen machen?" impliziert schon die Gefahr, dass er evtl. weitere Maßnahmen ergreift, die Frau in irgendeiner Weise zu verletzen oder zu beschränken.
Klar, anpusten mit Kippenqualm impliziert AUTOMATISCH die Intention, jemanden Körperlich handgreiflich zu werden.
Wehe, mich haucht jemand absichtlich mit Alkoholfahne an oder trägt zuviel Parfüm. Wenn ich dann dieser Person klar sage, dass ich das nicht möchte und der oder diejenige macht das nochmal absichtlich...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:07
@Saturius

und es gibt fahrlässige Körperverletzung im Affekt

Gibt Körperverletzung (abgestuft) und gibt fahrlässige KV. Eine Affekthandlung ist NICHT fahrlässig. Ein Verkehrsunfall kann fahrlässige KV sein, eine Affekttat hat zwar Gründe, die mit einbezogen werden, eine Schuld zu mindern aber ist keineswegs fahrlässig.

In ein Stauende zu rasen bei klarem Wetter ist fahrlässig, jemandem im Affekt nen Stock über die Rübe zu ziehen ist Vorsatz. Jemandem beim Baumhaus bauen einen Stock über die Rübe zu ziehen, weil man nicht aufgepasst hat, wer hinter einem steht, DAS ist fahrlässig.


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11.10.2013 um 23:11
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:Der Richter alleine ist auch nicht allmächtig, gibt weitere Instanzen, vor die man ziehen kann.
Auch bei den weiteren Instanzen sitzt da auch nur irgendein oder mehrere Richter ...

@Smithonian
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Ich denk, in so einer Extremsituation wird der Richter fast immer auf Exzess entscheiden.
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Finde ich da schon recht eindeutig.
Dein Vertrauen in allen Ehren ...

Dummerweise liegt das alles im "Ermessen" des Gerichts ...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:11
@Saturius

Pass mal auf, was ich geschrieben hab:

Die Frage "was willste denn dagegen machen?" impliziert schon die Gefahr, dass...

Das Relevante is nich fett geschrieben, kann man aber mitlesen, wenn man nur WILL. Er hat nich nur gepustet, er hat sie herausgefordert. Wie oft willste es denn noch lesen? Muss doch irgendwann mal ankommen. Wie dem auch sei, er hat Scheiße gebaut, war im Unrecht, es zählt, was passierte (war ja nich viel, er konnte sie ja noch würgen hinterher) und nicht was hätte passieren können (OMG WIR HÄTTEN ALLE TOT SEIN KÖNNEN) und das is nunmal Fakt. Und ich bin mir ganz sicher, dass der Richter mehr Akteneinsicht und Zeugenaussagen hatte als wir alle zusammen und er deswegen kompetenter war, den Fall zu beurteilen als du oder ich oder irgendjemand.


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11.10.2013 um 23:11
@GilbMLRS
In dem Fall muss ich dir Recht geben. Hatte zu sehr das Wort "Körperverletzung" im Kopf.
Es gibt natürlihc keine fahrlässige Körperverletzung im Affekt.
Aber eben Körperverletzung im Affekt.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:13
@x-ray-2

Ja aber andere, die das Urteil aufheben oder bestätigen können. Und irgendwo muss ja Recht gesprochen werden, wo wären wir, wenn jedes Urteil so lange verworfen wird, bis es dir gefällt? Nun ist die Rechtssicherheit da und jeder kann sich an Sachen halten, die man als zivilisierter Mensch sowieso beachten sollte, ich seh das Problem nicht.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:13
@GilbMLRS
Die Kompetenz will und werde ich dem Richter nicht absprechen. Aber sie überragt auch die deine.

Nur wegen anpusten von Kippenqualm wird wohl kein Richter eine "Körperverletzung" unterstellen.

Fehlt noch ein "Grüner" der nen Autofahrer verklagt wegen "Plattgas" an der Ampel.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:16
@Saturius

Es zählt nicht nur das Ausatmen, es zählt auch die Absicht dahinter. Kannst ja jeden Autofahrer wegen fahrlässiger KV anzeigen. Vllt bekommst ja Recht? Schonmal probiert? Nein? Siehste.

Da die schädigende Wirkung von Kippenqualm bekannt ist, ist es nunmal KV. Egal in welchem Grad, selbst jemandem die Haare ungefragt abschneiden oder mit Edding vollschmieren ist Körperverletzung. Und? Schonmal jemand vom Haareschneiden oder an Edding gestorben?


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:17
@Souls
Ich hab nix dagegen, dass du was zum Thema beiträgst. Ich freu mich, wenn man über ein so schwieriges Thema diskutiert.
Da hast du ja auch mitgemacht.
Aber ein andauerndes verweisen auf den Status einer Person ist einfach unnötig, vor allem, weil du es in keinster Weise belegen kannst. Damit ziehst du den Thread doch nur wieder Richtung Soziale Ungerechtigkeit in Deutschland und das ist nunmal nicht das Thema.
Ich hoffe, du verstehst es und siehst es nicht als Angriff gegen dich.

@x-ray-2
Ich kann deine Skepsis ja nachvollziehen, aber zu negativ muss man nicht sein. Richter sind auch nur Menschen. Wenn sie Fehler machen, dann werden die normalerweise auch korrigiert.
Du hast die Möglichkeit noch mehr Instanzen aufzurufen. Und wenn dann immer das selbe Ergebnis rauskommt, dann sollte man überlegen, ob das Ergebnis nicht vielleicht doch richtig ist...


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Souls ehemaliges Mitglied

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11.10.2013 um 23:19
Gute nacht


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:24
@Smithonian
Zitat von SmithonianSmithonian schrieb:Ich kann deine Skepsis ja nachvollziehen, aber zu negativ muss man nicht sein. Richter sind auch nur Menschen. Wenn sie Fehler machen, dann werden die normalerweise auch korrigiert.
Du hast die Möglichkeit noch mehr Instanzen aufzurufen. Und wenn dann immer das selbe Ergebnis rauskommt, dann sollte man überlegen, ob das Ergebnis nicht vielleicht doch richtig ist...
Ganz so einfach ist das auch nich ...

Man kann nicht, nur weil man ein Urteil als ungerecht empfindet, einfach mal eben Revision oder Berufung oder eine Wiederaufnahme des Verfahrens bewirken ...

Da müssen schon gewichtige Verfahrensfehler vorliegen und nachweisbar gemacht werden, sonst geht das nich so einfach nach dem Motto Richter A war ungerecht, dann soll sich Richter B auch noch mal mit meinem Fall beschäftigen ...

Leider nich ...


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:44
@GilbMLRS
Das wird mir jetzt echt zu blöd. Ein bisschen Rauch im Gesicht und ein blöder Spruch gegen Glas in die Fresse. Komm wieder wenn Du das Verhaltnismäßigkeitsprinzip verstanden hast. Das ist für mich ein klarer Notwehrexzess. Warum das Gericht anders entschieden hat ist fragwürdig, wäre ja aber nicht das erste gerichtliche Fehlurteil. Und dahinter stehen auch bei Juristen oft ganz simple persönliche Neigungen. Vielleicht war der Richter militanter Nichtrauchen, oder die Olle hatte geile Titten, was weiß ich, aber angemessen geht anders.
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Der Richter alleine ist auch nicht allmächtig, gibt weitere Instanzen, vor die man ziehen kann.
Und das ist auch Quatsch. Einem Richter gegenüber ist so gut wie niemand weisungsbefugt und wenn der Richter sagt, Revision wird ausgeschlossen, gem. VwGO § 136 bzw dessen Neufassung, dann ist das so und fertig.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:52
@Wolfshaag

Kannst ja noch in Berufung gehen, wenn die Revision ausgeschlossen ist ;)

Für dich mag es Notwehrexzess sein, für den Richter, der sein Amt studiert hat und schon ne ganze Weile - vermutlich Jahre davon als Staatsanwalt - ausgeübt hat, war es keiner. Nun obliegt nicht dir die Rechtsprechungskompetenz sondern dem Richter. Muss ja nicht jedem gefallen, ist auch nicht Sinn und Zweck eines Urteils.

Komm, schieß doch genauso gegen die Tatsache, dass Haare abschneiden eine Körperverletzung darstellt obwohl daran auch noch keiner gestorben ist.


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Der Notwehr-Thread

11.10.2013 um 23:57
@Wolfshaag

Also bei dejure.org steht unter §136 VwGO "weggefallen"

Zudem musste mir mal erklären, was die Verwaltungsgerichtsordnung mit einem Urteil eines Amtsgerichts zu tun hat. Das sind unterschiedliche Gerichtsbarkeiten.


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 00:01
@Wolfshaag

Achja wär nett, wenn du mal das Az des Urteils vom AG Erfurt rüberschieben könntest, dann kann ich dir nämlich sagen, ob es vor einem Einzelrichter oder Schöffengericht verhandelt wurde. Macht im Sinne der Urteilsfindung nen erheblichen Unterschied.


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 00:22
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb:selbst jemandem die Haare ungefragt abschneiden oder mit Edding vollschmieren ist Körperverletzung. Und? Schonmal jemand vom Haareschneiden oder an Edding gestorben?
Das wäre auch fahrlässige Tötung ;)

Nochmal, was der Raucher getan hat ist nicht zu entschuldigen oder "runterzureden".
Aber eine Körperverletzung? Da ging es sich wohl eher, auch von Richterseite aus, dem provokanten Asi, mal nen Dämpfer zu erteilen.

Ich warte noch auf eine Klage, die ein Öko einreicht, weil er gesehen hat, wie jemand an der Ampel die Reifen durchdrehen ließ.

Auf der einen Seite kann ich den Richterspruch verstehen:
Jemand raucht, obwohl es in der Örtlichkeit untersagt ist, dann macht jemand ihn drauf aufmerksam und er blässt noch absichtlich Qualm in dessen Gesicht.
Ja, der Penner hat nen Dämpfer verdient. Aber gleich jeden Raucher als Körperverletzer zu sehen, finde ich doch schon etwas überzogen.

Dann müsste ja alle, die einen Kamin haben auch Anzeigen bekommen. Es ist gesundheitsschädlich, der Qualm aus dem Schornstein wird nicht gefiltert und je nach Windrichtung... Das müsste Klagen noch und nöcher geben.


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 00:26
@GilbMLRS
Zitat von GilbMLRSGilbMLRS schrieb: Für dich mag es Notwehrexzess sein, für den Richter, der sein Amt studiert hat und schon ne ganze Weile - vermutlich Jahre davon als Staatsanwalt - ausgeübt hat, war es keiner.
Weswegen ich bereits ganz zu Anfang der Diskussion erwähnt habe, dass es meine subjektive Einschätzung ist. Des Weiteren habe ich Dir erklärt, dass Richter mit oder Schöffen, trotz allem immer wieder Fehlurteile und/oder Urteile nach eigenem Vorlieben treffen. Egal wie lange sie studiert haben, bleiben es dennoch Menschen. Wäre dem anders gäbe es ja in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte keine strittigen Urteile und keine Fehlurteile.

Das ich kein Richter bin war mir auch klar, bevor Du es hier sinnloserweise angeführt hast, da ich das weder behauptet habe, sondern s.o. von einer subjektiven Einschätzung sprach. Und um das klar zustellen, eine "Rechtsprechungskompetenz" hat man, oder man hat sie nicht, man erwirbt sie nicht automatisch mit einem Jurastudium, obliegen tut sie jedenfalls keinem. Das einzige was einem Richter obliegt, ist die Befugnis zur Rechtsprechung selber.

Na sicher, ich werde jetzt die Freitagnacht damit verbringen irgendein Az zu suchen...pack Dir mal an den Kopp, Lollege. :D
Wie ich schon im vorherigen Post sagte, mir wird das langsam zu blöd, schon allein wenn ich den Quatsch mit dem Haareschneiden lese. Mit welcher Klugscheisserei kommst Du als nächstes? Das Mediziner auch regelmäßig eine gefährliche Körperverletzung begehen? Hat zwar auch nichts mit der Sache zu tun, aber gut. Von mir aus sieh es wie Du willst, ich steige jetzt bei dem Unfug hier aus. :)


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Der Notwehr-Thread

12.10.2013 um 00:26
@Saturius

Wenn du deinem Widersacher den Lagerfeuerqualm mit voller und schädigender Absicht ins Gesicht bläst, dann ist das auch KV, darauf kannste dich verlassen. Wir reden hier aber IMMER NOCH NICHT von einem unschuldigen Brandvorgang, der Schadstoffe freisetzt sondern von einer Handlung, die in schädigender Absicht ausgeführt wurde.


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