Damit der Anteil an Kohlenmonoxid in der Luft einen gewissen Grenzwert nicht überschreitet, müssen Tiefgaragen mit frischer Luft versorgt werden. Anhand des automatischen Lüftungssystems wird geregelt, wie stark die Tiefgarage be- oder entlüftet werden muss.
Das ist bei der Tiefgarage, wo sich mein neues Lager befindet, durchaus gegeben, zumindest tagsüber. Um 7 Uhr startet das Lüftungssystem. Um 14 Uhr läuft es ebenfalls an. So meine Beobachtung.
Auch wenn mein Gewerbelagerraum in der Tiefgarage bei den Türrändern mit Gummi isoliert wurde und die Tür über die Stufe hinaus in den etwas tiefer gelegenen Lagerraum runterreicht und anschließt, somit also kein nennenswerter Türspalt vorhanden ist, wodurch Benzingeruch eindringen könnte, bleibt ein Restrisiko.
Bei den Durchgangstüren zum Lift bleibt die Luft deutlich riechbar durch angesammelte Benzindämpfe geschwängert.
Das Gesundheitsrisiko für z. B. in Parkhäusern arbeitende Personen ist bekanntlich höher. Die gesundheitsgefährdenden Stoffe in der Atemluft sind insbesondere: Kohlenmonoxid (CO), Benzol (C6H6, organischer Kohlenwasserstoff), Stickoxide (NOx) und Feinstaub (v. a. Russpartikel).
Laura_Maelle schrieb (Beitrag gelöscht):Ich werde mir noch Weiteres überlegen, um das Risiko noch mehr zu reduzieren.
Abgesehen vom Bluttest, den ich im Spital deswegen machen will, werde ich die Lagertür vor allem unten noch besser isolieren mit einem selbstklebenden Isoliergummi. Ich werd da mal schauen.
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