Orte
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

68 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Bayern, Orte, Urbex ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:45
Zitat von wobelwobel schrieb:@enya91
du stellst behauptungen auf dass das strafgesetzbuch lügt!
bist du dir nicht im klaren darüber was du damit anrichtest?
zumal hier ausdrücklich in der überschrift des themenbereichs steht dass das hausfriedensbruch ist!
du verhälst dich hier als definitiv entgegen der foren-spielregeln!
Und du verhältst dich unsachlich. Im Gesetz steht, dass es Hausfriedensbruch ist, wenn ein Gelände befriedet ist ODER wenn man dazu aufgefordert wird, zu gehen. Kleiner Hinweis.
Zitat von wobelwobel schrieb:@Kc
die staatsanwaltschaft verfolgt das auch ohne anzeige - war in dem mir bekannten fall so.
Das ist richtig, weil Hausfriedensbruch eine Straftat ist. Wäre es ein Delikt, müsste erstmal eine Anzeige vorliegen.

Anzeige
2x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:46
@enya91
da du offensichtlich nicht lesen kannst hier nochmal:
Zitat von wobelwobel schrieb:§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen [...] widerrechtlich eindringt, [...] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.



melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:47
@enya91
Zitat von enya91enya91 schrieb:Das ist richtig, weil Hausfriedensbruch eine Straftat ist. Wäre es ein Delikt, müsste erstmal eine Anzeige vorliegen.
und hausfriedensbruch ist es, wenn man widerrechtlich eindringt. punkt.


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:47
@wobel

Naja und da frag ich mich:

Musste das wirklich sein? Muss man unbedingt sofort die Polizei rufen bei jeder Angelegenheit? Oder kann man sich die nicht schnappen, zusammen pfeiffen und sagen:,,Ihr könnt jetzt wählen: Entweder ruf ich die Polizei, ihr kriegt eine Anzeige und ordentlich Ärger oder ihr gebt mir die Nummern eurer Eltern, bezahlt den Schaden und lasst das in Zukunft bleiben!"

Gerade wenn man weiss, was daraus erwachsen kann für die Jugendlichen.


Also ich würde mir das schon überlegen, ob ich denen dann so das Leben schwer mache, wenn niemand verletzt wurde und kein riesiger Schaden entstanden ist...


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:48
@Kc
wenn bei dir in der bude plötzlich fremde stehen - würdest du nicht die polizei rufen?
vor allem wenn die auch noch bewaffnet sind?


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:48
Nimm mal die Kürzungen raus ;) Im Volltext lautet der §123 so:
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html)
Zitat von KcKc schrieb:@wobel

Naja und da frag ich mich:

Musste das wirklich sein? Muss man unbedingt sofort die Polizei rufen bei jeder Angelegenheit? Oder kann man sich die nicht schnappen, zusammen pfeiffen und sagen:,,Ihr könnt jetzt wählen: Entweder ruf ich die Polizei, ihr kriegt eine Anzeige und ordentlich Ärger oder ihr gebt mir die Nummern eurer Eltern, bezahlt den Schaden und lasst das in Zukunft bleiben!"

Gerade wenn man weiss, was daraus erwachsen kann für die Jugendlichen.


Also ich würde mir das schon überlegen, ob ich denen dann so das Leben schwer mache, wenn niemand verletzt wurde und kein riesiger Schaden entstanden ist...
Japp, das MUSS sein, weil bei Straftaten von öffentlichem Interesse ausgegangen wird. Bei Mord wird ja auch nicht diskutiert, ob man das jetzt wirklich verfolgen muss.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:51
@wobel

Wenn es ein bewaffneter Einbruch ist, sehe ich die Sache anders, das ist dann schon eine Nummer schwerer.

Wenn diese Schwere nicht vorliegt, dann würde ich mir schon die Frage stellen:,,Muss das sein?"


Bei einem bewaffneten Einbruch würde ich ohnehin, so es denn in meinen Möglichkeiten steht, den Einbrechern erstmal eine Abreibung verpassen, bis sie unschädlich sind.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:53
@enya91
Zitat von enya91enya91 schrieb:Japp, das MUSS sein, weil bei Straftaten von öffentlichem Interesse ausgegangen wird. Bei Mord wird ja auch nicht diskutiert, ob man das jetzt wirklich verfolgen muss.
Naja es ist doch aber wohl ein Unterschied, ob ich nun jemanden ermorde oder ob ich meinetwegen eine Scheibe einschmeiße oder durch ein offenes Fenster wo einsteige.

Richtig ist beides nicht, das steht außer Frage.

Man sollte aber schon, meine ich, die Relationen beachten.


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:54
@enya91

enya91 schrieb:
Japp, das MUSS sein, weil bei Straftaten von öffentlichem Interesse ausgegangen wird. Bei Mord wird ja auch nicht diskutiert, ob man das jetzt wirklich verfolgen muss.


Naja es ist doch aber wohl ein Unterschied, ob ich nun jemanden ermorde oder ob ich meinetwegen eine Scheibe einschmeiße oder durch ein offenes Fenster wo einsteige.

Richtig ist beides nicht, das steht außer Frage.

Man sollte aber schon, meine ich, die Relationen beachten.
Wie gesagt, Straftaten MÜSSEN nach unserem Gesetz verfolgt werden, da hilft nichts. Ist bei uns leider/zum Glück Gesetz. Aber wenn du eine Scheibe einschmeißt, ist es ja schon wieder kein Hausfriedensbruch mehr, sondern Einbruch, dann brennt wirklich die Hütte.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:56
@enya91
ich hatte ursprünglich den volltext zitiert - aber anscheinend hattest du den inhalt nicht verstanden, deshalb hab ich versucht es für dich leichter verständlich zu machen.

@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Bei einem bewaffneten Einbruch würde ich ohnehin, so es denn in meinen Möglichkeiten steht, den Einbrechern erstmal eine Abreibung verpassen, bis sie unschädlich sind.
klar - du würdest da bestimmt ruhig und gelassen bleiben und hättest nicht den hauch von angst oder sowas, geschweige denn dass du dich erschreckt hättest...

@enya91
Zitat von enya91enya91 schrieb:Wie gesagt, Straftaten MÜSSEN nach unserem Gesetz verfolgt werden, da hilft nichts.
dann erzähl den leuten doch nicht so einen quark von wegen "wenn die tür offen steht ist es keine straftat" - im gesetz steht schliesslich was anderes!!!


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:58
Zitat von wobelwobel schrieb:dann erzähl den leuten doch nicht so einen quark von wegen "wenn die tür offen steht ist es keine straftat" - im gesetz steht schliesslich was anderes!!!
Ich würde dir dir dringend raten, mal einen Anwalt aufzusuchen und dich beraten zu lassen.


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 22:59
@enya91
ich würde DIR dringend raten deine prüfung zu wiederholen!
ich brauch keinen anwalt um zu verstehen was im strafgesetzbuch steht - das ist sehr eindeutig.
und es besagt dass es auch dann hausfriedensbruch ist, wenn die türe offensteht.

nochmal:
wenn du deine terrassentüre aufmachst zum lüften, dürfen dann auch einfach so fremde leute in deine bude latschen? nein? ach sag bloss, warum denn nicht?


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 23:03
@wobel

Kommt immer auf die Situation an. Erschrecken würde ich mich vermutlich wohl immer, allein schon aus Überraschung.

Aber was soll ich machen, wenn mich jemand angriffe? Mich heulend und schreiend im Bad verkriechen? Dann muss ich mich eben wehren.

Oder ich schnappe mir einen passenden Gegenstand und donner die Person an, dass sie verschwinden oder das Messer weglegen soll, wenn sie nicht von mir verdroschen werden will.

Klar ist jedenfalls: Ich lass mich nicht einfach wehrlos angreifen. Hängt dann vom Gegner/Einbrecher und der Situation ab, was ich tue.


Wenn da jemand einfach nur stünde und stammelt:,,Oh mein Gott, ich dachte, das wäre hier alles unbewohnt, Scheiße...", warum soll ich dann ausrasten, die Polizei rufen, Anzeige machen? Dann kriegt der eine ordentliche Standpauke und muss den Schaden bezahlen und reparieren, fertig.

Aber wozu Anzeige?


Für mich ist das eine Frage der Situation und der von mir eingeschätzten Schwere einer falschen Tat.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 23:07
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Wenn da jemand einfach nur stünde und stammelt:,,Oh mein Gott, ich dachte, das wäre hier alles unbewohnt, Scheiße...", warum soll ich dann ausrasten, die Polizei rufen, Anzeige machen? Dann kriegt der eine ordentliche Standpauke und muss den Schaden bezahlen und reparieren, fertig.
ach, und du glaubst das hören die sich brav an und geben dir dann auch noch ihre echten personalien? wie naiv bist du denn?
abgesehen davon, wenn die gelesen haben was @enya91 hier von sich gegeben hat dann erklären die dir womöglich dass du ja die tür offengelassen hättest und sie deshalb ja sowieso hätten reinlatschen dürfen. und wenn du ihnen dann auch nur 'ne ohrfeige geben willst zeigen sie dich an wegen körperverletzung.
ok, spätestens dann wird man sie wohl seitens der staatsanwaltschaft zurechtstutzen bezüglich der falschaussagen von @enya91 - aber ob's soweit kommt oder ob der schlag mit dem brecheisen über deinen kopf in notwehr nicht vielleicht doch das ganze garnicht so weit kommen liess muss man dann sehen...

das problem ist doch dass die kids diesen stuss womöglich glauben und so erst auf die idee kommen irgendwo einzusteigen nur weil da mal über nacht was offensteht! und wer hat denn nicht bei extrem hohen temperaturen tagsüber nachts möglichst viele fenster und türen offenstehen?


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

04.09.2013 um 23:22
@enya91

Tue uns bitte den Gefallen und mache keine Erzählungen darüber, was rechtlich erlaubt sei und was nicht ;)

Hausfriedensbruch, Einbrüche usw., einfach unbefugtes Betreten im Allgemeinen, sollten vermieden werden und sind zum Teil auch strafbar. Fertig. Keine Spekulationen, kein Deuteln, kein ,,aber das ist doch unbewohnt".

Ist glaub ich die einfachste Lösung.


@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb:ach, und du glaubst das hören die sich brav an und geben dir dann auch noch ihre echten personalien? wie naiv bist du denn?
Ich nehm mir die Ausweise. Oder ich lass sie eben zu Hause anrufen, bzw. ich lasse sie nicht weg, bis die Sache geklärt ist. Wo ist das Problem? Wenn sie keine Ausweise dabei haben oder mir nicht die Wahrheit sagen, dann kommt eben doch die Polizei, das kann man dann auch so begreiflich machen.

Genauso, wenn sie abhauen, ehe man sie erwischt, auch dann ist es eben doch eine Sache der Polizei.

Wenn es sich anders regeln lässt, einfacher, unkomplizierter, warum nicht?
Zitat von wobelwobel schrieb:abgesehen davon, wenn die gelesen haben was @enya91 hier von sich gegeben hat dann erklären die dir womöglich dass du ja die tür offengelassen hättest und sie deshalb ja sowieso hätten reinlatschen dürfen. und wenn du ihnen dann auch nur 'ne ohrfeige geben willst zeigen sie dich an wegen körperverletzung.
Das ist natürlich Unsinn. Offene Türen sind keine Einladung und Erlaubnis (wobei ich es gleichwohl ziemlich blauäugig finde, mit offenen Türen und Fenstern in geringer Höhe zu schlafen - da wäre mir etwas Wärme lieber).

Was die Körperverletzung angeht: Wer mich angreift, bekommt die Quittung. So einfach ist das. Ich lasse mich nicht wehrlos angreifen. Greift man mich nicht an, legt eine eventuelle Stich-, Schnitt- oder Schlagwaffe weg, so dass für mich keine Gefahr besteht, dann wird man auch nicht von mir verletzt.

Punkt.
Zitat von wobelwobel schrieb:das problem ist doch dass die kids diesen stuss womöglich glauben und so erst auf die idee kommen irgendwo einzusteigen nur weil da mal über nacht was offensteht! und wer hat denn nicht bei extrem hohen temperaturen tagsüber nachts möglichst viele fenster und türen offenstehen?
Man möge es mir nicht übel nehmen, aber:

Man muss doch damit rechnen, dass es immer skrupellose Gangster, Serienmörder usw. gibt, die zufällig vorbeikommen und auf der Suche nach Beute und/oder Opfer sind. Da kann man doch nicht ebenerdig oder auf niedriger Höhe nachts Türen und Fenster geöffnet lassen! Auch nicht, wenn es warm ist.


Und noch eine Kleinigkeit zu Jugendlichen: Ich finde es auch dumm und falsch von denen, irgendwo unbefugt einzudringen.

Aber man solle auch einfach mal einsehen, dass die Möglichkeiten eines Moderators in einem Forum, was die Verhütung solcher Taten angeht, einfach verdammt gering sind. Mehr, als ,,lasst das bleiben" kann ich auch nicht sagen. Es gibt genug Hinweise darauf, nicht nur in diesem Forum, dass sowas Hausfriedensbruch/Einbruch/sonstwas ist.

Ich hab keine Ahnung, wer sich hinter diesem oder jenem Nickname verbirgt, wo die Person wohnt und ich weiss auch sonst nichts über sie. Es gibt keine Akten, wo sowas drin steht.

Und die Polizei wird auch mit absoluter Sicherheit nicht springen, wenn ich anrufe und sage:,,Hier hat im Forum XY angekündigt, er will irgendwann mal in diese uralte, leere, verfallene Hütte im Soundso-Waldstück einsteigen. Da sollten Sie vielleicht mal gucken."

Der Polizist wird, wenn überhaupt, sagen, er macht das, sich was aufschreiben und dann war`s das.



Wer so blöd ist und einfach aus Spaß in fremde Häuser einbricht, den kann ich nicht davon abhalten, tut mir Leid. Mehr als ,,lass das, das ist verboten" kann ich auch nicht sagen.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 00:34
Zitat von enya91enya91 schrieb:Das ist richtig, weil Hausfriedensbruch eine Straftat ist. Wäre es ein Delikt, müsste erstmal eine Anzeige vorliegen.
das stimmt wohl nicht so ganz, oder die Münchner Polizei hat auch keine Ahnung

ich hab mal die Polizei gerufen, weil die GEZ Schnüffler nicht freiwillig das Haus verlassen wollten

als die Polizei dann da war, haben die GEZler zwar das Haus verlassen, aber es wurden keine Personalien aufgenommen von denen, da ich keine Anzeige gemacht habe, wie soll da also der Staatsanwalt ermitteln?



achja, wie isses den, wenn ein ortsunkundiger Autofahrer mein Grundstück betritt um nach dem Weg zu fragen? wird der dann auch gleich automatisch vom Staatsanwalt verfolgt und wegen Hausfriedensbruch verfolgt? wenn man Wobel glaubt, müsste es ja so sein

man Kinders, ihr seit echt witzig hier


wenn also allein das betreten eines fremden eingezäuntem Grundstücks schon automatisch auch ohne Anzeige den Staatsanwalt aktiviert, dann hätten die ja massig zu tun

soll ich noch 10 Beispiele bringen, die dann alle automatisch Hausfriedensbruch wären?


ohje so ein Blödsinn der hier wieder verzapft wird


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 00:44
Nachtrag (Edit geht nimmer)
§ 123 Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, ........................


(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
UPS, dann kennt sich die Münchner Polizei ja doch aus

kommt der Staatsanwalt also doch nicht automatisch, so ein Pech


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 13:49
@Kc
Zitat von KcKc schrieb:Ich nehm mir die Ausweise.
die haben ihre ausweise dabei wenn sie irgendwo einsteigen? würd mich wundern...
Zitat von KcKc schrieb:Oder ich lass sie eben zu Hause anrufen, bzw. ich lasse sie nicht weg, bis die Sache geklärt ist. Wo ist das Problem?
wie willst du sie denn festhalten?
Zitat von KcKc schrieb:Wenn es sich anders regeln lässt, einfacher, unkomplizierter, warum nicht?
wie willst du denn hinterher beweisen dass die überhaupt da waren? und gar deine tür aufgebrochen haben? wenn du die polizei erst 4 wochen später rufst wenn du merkst dass die in keinster weise gewillt sind dir das eingeschlagene fenster oder die aufgebrochene tür privat zu bezahlen, dann siehst du alt aus.
Zitat von KcKc schrieb:Offene Türen sind keine Einladung und Erlaubnis ...
RICHTIG!!!
warum nur muss man das hier in diesem forum immer und immer und immer wieder so ausdrücklich betonen? manchmal wünscht man den leuten geradezu dass bei ihnen mal plötzlich jemand in der wohnung, vorzugsweise direkt im schlafzimmer steht...
Zitat von KcKc schrieb:Man muss doch damit rechnen, dass es immer skrupellose Gangster, Serienmörder usw. gibt, die zufällig vorbeikommen und auf der Suche nach Beute und/oder Opfer sind. Da kann man doch nicht ebenerdig oder auf niedriger Höhe nachts Türen und Fenster geöffnet lassen! Auch nicht, wenn es warm ist.
ich würde das auch nicht machen, ganz klar. aber meine balkontüre im oberen stock, die lass ich schon gerne mal nachts offen. und da wär sie wieder die offene türe...
mal ganz abgesehen davon dass ich hier auch schon lesen musste dass man ja auch hinterher behaupten könne dass die türe ja offen gestanden hätte...
Zitat von KcKc schrieb:Mehr, als ,,lasst das bleiben" kann ich auch nicht sagen. Es gibt genug Hinweise darauf, nicht nur in diesem Forum, dass sowas Hausfriedensbruch/Einbruch/sonstwas ist.
hier in diesem forum wird hausfriedensbruch und einbruch aber immer und immer und immer wieder verharmlost. das wird dann auch nicht gelöscht oder so.
du findest hier postings in denen leute erklären wie man die sachen, die man aus solchen häusern mitgenommen hat, am besten auf ebay vertickt.
sowas gehört gelöscht, ganz einfach!
die kids glauben das doch sonst noch dass das so ok ist!
wie oft muss ich hier lesen dass etwas garantiert wahr ist weil's ja im internet steht?
Zitat von KcKc schrieb:Ich hab keine Ahnung, wer sich hinter diesem oder jenem Nickname verbirgt, wo die Person wohnt und ich weiss auch sonst nichts über sie. Es gibt keine Akten, wo sowas drin steht.
kann man alles rauskriegen, und das weisst du ganz genau.
die staatsanwaltschaft wird dem auch sofort zustimmen wenn jemand hier öffentlich straftaten zugibt - das ist hier deutlich einfacher als ich das jemals in meinen strafrechtlich relevanten fällen hatte bei denen das deutlich schwieriger nachzuweisen war dass tatsächlich straftaten vorliegen.
Zitat von KcKc schrieb:Und die Polizei wird auch mit absoluter Sicherheit nicht springen, wenn ich anrufe und sage:,,Hier hat im Forum XY angekündigt, er will irgendwann mal in diese uralte, leere, verfallene Hütte im Soundso-Waldstück einsteigen. Da sollten Sie vielleicht mal gucken."
die polizei könnte aber springen wenn sie hier die fraglichen berichte von bereits begangenen straftaten liest - das sie das bisher nicht getan hat war einfach nur glück. glück fürs forum übrigens auch, denn das könnte wegen sowas natürlich auch ärger bekommen weil diese berichte hier ja eben nur ganz selten gelöscht werden.
Zitat von KcKc schrieb:Wer so blöd ist und einfach aus Spaß in fremde Häuser einbricht, den kann ich nicht davon abhalten, tut mir Leid. Mehr als ,,lass das, das ist verboten" kann ich auch nicht sagen.
die mods hier könnten die ganzen verharmlosungen und falschaussagen und aufforderungen zu solchen straftaten unterbinden bzw. wenigstens löschen - damit wäre schon viel geholfen!


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 13:53
@ufosichter
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:achja, wie isses den, wenn ein ortsunkundiger Autofahrer mein Grundstück betritt um nach dem Weg zu fragen? wird der dann auch gleich automatisch vom Staatsanwalt verfolgt und wegen Hausfriedensbruch verfolgt? wenn man Wobel glaubt, müsste es ja so sein
quatsch - sowas hab ich nie behauptet.
wenn jemand auf dem ganz normalen weg an deine haustüre geht (den du sogar freihalten musst damit z.b. der gerichtsvollzieher bei dir klingeln kann) und dann klingelt um dich nach dem weg zu fragen ist das völlig in ordnung.
NICHT in ordnung ist es wenn er in deinen eingezäunten garten latscht, dort hat er nichts verloren solange du ihn nicht einlädtst.
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:wenn also allein das betreten eines fremden eingezäuntem Grundstücks schon automatisch auch ohne Anzeige den Staatsanwalt aktiviert, dann hätten die ja massig zu tun
wenn die staatsanwaltschaft nichts davon erfährt kann sie natürlich auch nichts unternehmen.
im normalfall wird sowas aber auch als geringfügig betrachtet - wenn's nur um ein gartengrundstück geht. ganz anders sieht's aber aus wenn's um ein gebäude geht.
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:soll ich noch 10 Beispiele bringen, die dann alle automatisch Hausfriedensbruch wären?
hast du auch welche die tatsächlich der sachlage entsprechend oder nur so'n kram der garnicht passt?


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 13:54
@ufosichter
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

kommt der Staatsanwalt also doch nicht automatisch, so ein Pech
der staatsanwalt ist derjenige, der den antrag stellt.


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 14:27
@wobel

Ich bekomme im Fall des Falles schon die richtigen Personalien. Keine Sorge ^^

Noch eine kleine Bemerkung zum ,,ein Unding, dass man immer wieder betonen muss, wie falsch und schlimm es ist, sich in fremde Häuser zu begeben":

Naja, DU stürzt dich doch praktisch auf jeglichen Thread und User und erklärst lang und breit und das leider oft in einem Tonfall, der recht aggressiv rüberkommt, wie verboten dies und jenes ist.

Trotz freundlichen Bitten und Hinweisen, dass es auch genügt, EINMAL drauf hinzuweisen...

Im Prinzip bist also vor allem du dafür zuständig, es ,,immer und immer wieder zu betonen".
Mir ist nicht ganz klar, warum du dich dann über dein eigenes Vorgehen beschwerst?

Oder habe ich was falsch verstanden?



Allgemein nochmal folgendes aus den Regeln:

Wir übernehmen keine Verantwortung für den Inhalt, die Richtigkeit und die Form einzelner eingestellter Beiträge. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Beiträge nicht gegen Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt sowohl für den direkt sichtbaren Teil des Beitrages wie auch für im Beitrag enthaltene Links.


Wir Moderatoren sind NICHT dafür verantwortlich, mit dem deutschen Strafgesetzbuch hier vor`m Bildschirm zu sitzen und jeden einzelnen Paragraphen im Blick zu behalten!

Meine Güte, es haben glaub ich mittlerweile wirklich ALLE Leute deine Ausführungen verstanden, dass es nicht erlaubt ist, fremdes Eigentum zu betreten!

Das unterstützen wir auch nicht, gleich ganz oben auf dieser Rubrik steht deutlich der verdammte, entsprechende Hinweis!

Und hier noch die ausführlichere Version:

Allmystery-Wiki: Über Verlassene Orte


Wenn Leute so dumm sind und es TROTZDEM machen, dann ist das deren Problem und nicht unseres!

Also hör freundlicherweise endlich einmal auf, allen Leuten auf die Nerven zu gehen, indem du bei jeder sich bietenden Gelegenheit groß und breit und mahnend erklärst, was für schwerwiegende Straftaten da begangen werden, wieviel Jahre Freiheitsstrafe bestehen und unterlasse diese Versuche, die Moderatoren quasi indirekt der Mittäterschaft zu bezichtigen, wenn sie nicht sofort nach deinem Willen springen!

Meine Fresse...


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

05.09.2013 um 17:09
@Kc
ich darf aber doch hoffentlich noch widersprechen wenn hier jemand falschaussagen bezüglich der gesetzgebung macht? genau darum ging's nämlich hier...


melden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

06.09.2013 um 00:46
Zitat von wobelwobel schrieb:quatsch - sowas hab ich nie behauptet.
achja? machst es ja schon wieder

liest und kapierst Du den Schmarrn eigentlich den Du selbst schreibst?
Zitat von wobelwobel schrieb:wenn jemand auf dem ganz normalen weg an deine haustüre geht (den du sogar freihalten musst damit z.b. der gerichtsvollzieher bei dir klingeln kann) und dann klingelt um dich nach dem weg zu fragen ist das völlig in ordnung.

NICHT in ordnung ist es wenn er in deinen eingezäunten garten latscht, dort hat er nichts verloren solange du ihn nicht einlädtst.
in beiden Fällen müssen die das Gartentor aufmachen und durch meinen Garten laufen

warum ist es bei einem in Ordnung, beim andern nicht?


egal, brauchst es nicht erklären, weil eh nur wieder neuer Blödsinn kommt

geh doch lieber deine Tauben verjagen, oder schick denen den Staatsanwalt das sie ja ungefragt gegen dein Badfenster kacken

da muß ich dem lieben KC völlig Recht geben
Zitat von KcKc schrieb:Also hör freundlicherweise endlich einmal auf, allen Leuten auf die Nerven zu gehen



1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

06.09.2013 um 13:29
@ufosichter
anscheinend bist du noch nicht mal gewillt richtig zu lesen - entsprechend hat es herzlich wenig sinn mit dir zu diskutieren.
aber damit die liebe seele ihre ruhe hat:
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:in beiden Fällen müssen die das Gartentor aufmachen und durch meinen Garten laufen
er muss auf dem weg bleiben der zu deiner haustüre führt. und deinen garten wirst du wohl kaum vorm haus haben, oder?
Zitat von ufosichterufosichter schrieb:geh doch lieber deine Tauben verjagen, oder schick denen den Staatsanwalt das sie ja ungefragt gegen dein Badfenster kacken
da haste auch nicht richtig gelesen - typisch für dich.
es geht nicht um MEIN badezimmerfenster. und es sind auch nicht MEINE tauben.

mach dir doch bitte künftig die mühe richtig zu lesen.


1x zitiertmelden

Verlassene Orte (Häuser, Kapellen, Kirchen usw.) in Bayern und AT?

07.09.2013 um 01:47
Zitat von wobelwobel schrieb: deinen garten wirst du wohl kaum vorm haus haben, oder?
doch stell dir vor, wir haben rund ums Haus Garten,

das kennst Du als Stadtkind vielleicht nicht, aber sowas gibts tasächlich, wir haben Rasen, Kies, Wald, alles rund ums Haus


Anzeige

melden