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Urban Exploring Raum Dortmund

53 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Ruhrgebiet, Urban, Exploring ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Urban Exploring Raum Dortmund

25.01.2013 um 11:53
Hallo!
Ich bin auf der Such nach Leuten die schonmal Urban Exploring gemacht haben oder machen wollen.
Ich interessiere mich schon lange sehr dafür, finde aber keinen, der mitmachen würde, bzw.
Plätze kennt die interessant sein könnten.
Ich wohne in Dortmund und ich wäre sehr sehr froh wenn sich Leute im Ruhrgebiet finden denen ich mich anschliessen kann.
Bis dahin,
ganz liebe Grüsse,
MangoKeks

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Urban Exploring Raum Dortmund

25.01.2013 um 12:15
Ich musste erst bei Wikipedia nachschauen, was das den ist " Urban Exploring "


Für alle denen es auch so geht wie mir.....
" Urban Exploration bzw. Urbex oder Stadterkundung ist die private Erforschung von Einrichtungen des städtischen Raums und sogenannter Lost Places. Oftmals handelt es sich dabei um das Erkunden alter Industrieruinen, aber auch Kanalisationen, Katakomben, Dächern oder unzugänglicher Räumlichkeiten ungenutzter Einrichtungen. Der Begriff wird jedoch durchaus auch für die Erkundung zugänglicher Orte wie Parks verwende "
Quelle: Wikipedia: Urban Exploring


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Urban Exploring Raum Dortmund

25.01.2013 um 12:28
https://www.youtube.com/watch?v=Onnz9k4P644

verlassener Hof in Schwalbach - urbex - urban exploring - lost places @MangoKeks

Du meinst sowas ?

Verlassene orte, Fabriken in Deiner Nähe besuchen.
Google mal, gibt es sicher was in der Nähe Deines wohnortes


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Urban Exploring Raum Dortmund

25.01.2013 um 12:30
https://www.youtube.com/watch?v=Myki8fdHCYc

verlassener Plattenbau in Burbach + verlassene KFZ-Werkstatt dahinter - urbex - u

Ist das eigentlich erlaubt.
Kann da nicht was passieren ?
Einsturzgefahr ?

Mir wäre das zu unheimlich.
In einer Gruppe vielleicht, aber niemals allein


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25.01.2013 um 12:55
Ich frage mich eher was man davon hat so verlassene Häuser zu erkunden?!


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25.01.2013 um 13:49
Zitat von nasirjonesnasirjones schrieb:Ich frage mich eher was man davon hat so verlassene Häuser zu erkunden?!
nen kick weils gruselwusel & , sofern man keine erlaubnis des eigentümers holt, verboten ist.


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25.01.2013 um 14:27
auch interessant: Der Reiz des Verbotenen..... @Nerok
@MangoKeks


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tic ehemaliges Mitglied

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25.01.2013 um 14:55
wohn in Do ...


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25.01.2013 um 22:36
Gibt es noch die Dortmunder Westfalenhalle :ask: Weil da war ich mal.


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25.01.2013 um 23:00
@KönigIsakim
Guckst du hier: http://www.westfalenhallen.de/listmenu/alle_termine.html


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tic ehemaliges Mitglied

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Urban Exploring Raum Dortmund

26.01.2013 um 00:03
Zitat von KönigIsakimKönigIsakim schrieb:Gibt es noch die Dortmunder Westfalenhalle
nein ;) wurd abgerissen, da steht jetz nen Aldi ..


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Urban Exploring Raum Dortmund

27.01.2013 um 18:32
@.lucy.
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Ist das eigentlich erlaubt.
nein, ist es nicht.
du brauchst die offizielle erlaubnis des eigentümers bzw. besitzers, sonst handelt es sich um hausfriedensbruch, wenn du auch nur das grundstück betrittst - und da steht bis zu ein jahr gefängnis drauf.
§ 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__123.html


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 17:29
Zitat von nasirjonesnasirjones schrieb am 25.01.2013:Ich frage mich eher was man davon hat so verlassene Häuser zu erkunden?!
Der König von Spanien hat sogar Christoph Columbus beauftragt um den Seeweg nach Indien zu finden, und fand ( oder stolperte ) dabei auf " die neue Welt "


>>>>>A m e r i c a<<<<<


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 18:18
@KönigIsakim
ui - dann werd ich mich gleich mal aufmachen und deine wohnung erkunden, ausplündern und zerstören - und hinterher erwarte ich dann zusätzlich noch 'ne belohnung...
du hast auch den schuss nicht gehört, oder?


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 18:20
*schweig*


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 18:39
In meiner Straße stehen mehrere Häuser leer, schon einige Jahre.
Wie es innen aussieht, weiß ich nicht, ich weiß, wem sie gehören.
Ich seh schon ein, dass man da nicht einfach rein darf.

Es ist erkenntlich, dass es leerstehende Wohnhäuser sind, keine Ruinen.

Ich hab jetzt noch keine verlassene Orte besucht.
es soll aber welche in der Nähe geben, in denen soll es sogar spuken :D
Könnte mir vorstellen, dass dort auch Schilder hängen : Betreten verboten, oder dass die Orte abgesperrt sind durch einen Zaun.
Die verlassenen Gebäude gehören jemandem.
Schwierig wird es wenn etwas passiert, wer haftet ?

Deshalb : BETRETEN VERBOTEN


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 22:00
@.lucy.
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Könnte mir vorstellen, dass dort auch Schilder hängen : Betreten verboten, oder dass die Orte abgesperrt sind durch einen Zaun.
steht vor dem haus in dem du wohnst ein schild "betreten verboten"?
ich nehme an dass das nicht so ist.
ist deswegen betreten erlaubt?
darf ich bei dir einfach so reinlatschen? sachen kaputtmachen, sogar mitnehmen?
wenn bei dir die balkontüre zum lüften offen ist, ist das dann 'ne erlaubnis für irgendwelche selbsternannten geisterjäger oder urbexer da einfach reinzulatschen weil "kein verbotsschild" + "tür war offen"?

ist das haus in dem du wohnst abgesperrt durch einen zaun?
in vielen fällen ist zumindest erkennbar was "öffentlicher raum" ist (z.b. bürgersteig etc.) und was zum haus gehört. das bedeutet nicht zwangsläufig zaun, mauer oder sonstwas in der art, und tatsächlich ist die definition des hier rechtlich wichtigen begriffs "einfriedung" auch recht schwierig, fakt ist aber, dass selbst wenn das haus in dem du wohnst NICHT von einem zaun umgeben ist oder von einer mauer, es erkennbare grundstücksgrenzen gibt zwischen dem "öffentlichen raum" und dem privatgrundstück. innerhalb von städten siehst du das eigentlich IMMER. draussen auf dem freien feld ist das deutlich schwieriger zu erkennen, da gibt's häufig noch nicht mal grenzsteine oder entsprechende markierungen.

fakt ist und bleibt:
wer ohne erlaubnis fremde grundstücke und immobilien betritt macht sich strafbar und kann dafür sogar eingeknastet werden. punkt.
und wir reden hier vom STRAFRECHT und nicht vom zivilrecht.
d.h. das wird von der STAATSANWALTSCHAFT verfolgt und nicht von privatmenschen und ihren anwälten.
konkret bedeutet das (und da war ich selbst schon involviert): wenn du irgendwo einsteigst und jemand zeigt dich an und die staatsanwaltschaft hält es für notwendig das zu verfolgen, dann geht das definitiv vor gericht, völlig egal ob derjenige der dich angezeigt hat seine anzeige zurückzieht oder nicht.
Zitat von .lucy..lucy. schrieb:Die verlassenen Gebäude gehören jemandem.
Schwierig wird es wenn etwas passiert, wer haftet ?
nein, das ist garnicht so schwierig.
wenn jemand ohne offizielle erlaubnis da einsteigt, dann tut er das auf eigene gefahr.
der eigentümer oder besitzer des gebäudes muss da nicht haften.
das mit der haftung wird hier immer wieder gerne zum thema gemacht, es ist auch ein thema, aber es wird erst thema wenn der eigentümer/besitzer das betreten erlaubt und dann etwas passiert.

nehmen wir doch mal ein beispiel aus dem alltag:
ich lasse mir einen gasanschluss legen. dafür muss vor dem haus die straße aufgegraben werden vom gas-versorger (das bezahlt und sichert der versorger auch selbst), und auf meinem grundstück noch ein stück zwischen der grundstücksgrenze (hecke, mauer, zaun, was-auch-immer) bis zur hauswand bzw. genauer keller-wand.
auf der straße sichert wie gesagt der gas-versorger die baustelle.
auf meinem grundstück - auf dem natürlich der gleiche bauarbeiter buddelt wie auf der straße, alles andere wäre nämlich unglaublicher bürokratischer aufwand - liegt es in MEINER verantwortung dass ich um das 2m-loch im boden rum eine absperrung aufstelle. der bauarbeiter vom versorger macht das automatisch für mich mit, er muss das aber nicht machen, das ist nämlich allein MEIN problem. ICH weiss dass da ein loch ist und wenn ich trotzdem jemand auf das grundstück lasse ohne ihn entsprechend zu warnen ist das natürlich meine schuld wenn ich ihn in die grube fallen lassen die in dem fall ein anderer gegraben hat.
war das verständlich?

ok, anderes beispiel (auch aus dem alltag):
dein grundstück grenzt an einen steinbruch.
du bist NICHT verpflichtet auf deinem privatgrundstück ein geländer oder auch nur eine absperrung aufzustellen, auch wenn's da 100m senkrecht runtergeht.
allerdings musst du natürlich leute, die auf deinem privatgrundstück rumhüpfen, entsprechend informieren dass sie sich von dieser kante fernhalten sollen.
wer illegal auf deinem grundstück rumhüpft und über die kante fällt ist selbst schuld.

oder extrem-beispiel, passend für urbexer (hab ich aber leider keine quelle):
in stuttgart ist jemand gestorben, weil ein eigentümer eines von selbsternannten geisterjägern und urbexern heimgesuchten häusern dort bärenfallen aufgestellt hatte. er hatte sogar noch warnschilder aufgestellt diesbezüglich. abgesehen von den vielen "betreten verboten"-schildern. je mehr verbots-schilder, desto spannender natürlich. manch einer wähnte dort das bernstein-zimmer oder sonst irgendein lukratives geheimnis. irgendwann gab's dann wirklich 'ne bärenfalle und irgendwann ist auch wirklich einer reingetappt und ist auf übelste art krepiert weil ihn niemand rechtzeitig gefunden hat. der hauseigentümer bzw. -besitzer wurde freigesprochen, er hatte gewarnt, der tote war illegalerweise eingedrungen und hatte die warnungen missachtet.
ist rund 3 jahre her dass das in der stuttgarter zeitung stand - ein mit mir befreundeter sozpäd hat das bestätigt, auch dass es in dem haus tatsächlich jede menge fallen gab, das wusste er von seinen schützlingen (er hat mit obdachlosen gearbeitet).

bezüglich gesetzgebung wofür ich haften muss und wofür nicht was mein eigenes grundstück angeht bin ich auf dem laufenden und kann das rein von der gesetzgebung her auch problemlos belegen.
es mag schräg klingen, aber bei einem privathaus muss man z.b. auch keine balkongeländer anbringen, auch nicht im 10. stock. man hat aber eben die verantwortung dafür was dann da passiert. darf man halt niemand da raus lassen.

ABER: das gilt eben NICHT für leute die sich illegal da aufhalten.

es gibt sowas wie eine "verkehrssicherungspflicht", das ist richtig.
aber die bezieht sich eben nur auf diejenigen flächen auf denen "verkehr" stattfindet.
also z.b. muss ich sicherstellen dass der briefträger unbeschadet auf meinem grundstück den weg zwischen gartentor und briefkasten bewältigen kann. deshalb muss ich da z.b. auch schneeschippen und kann sogar strafe bezahlen müssen wenn ich's nicht tue, obwohl das mein privatgrundstück ist.

fakt ist: ich darf auf meinem grundstück gruben graben mit mehreren metern tiefe und da angespitzte bambusstöcke versenken ohne dass ich deswegen irgendwelche warnschilder aufstellen müsste.
und dabei geht's nicht um's "betreten auf eigene gefahr" sondern eben darum, dass das betreten schlicht illegal ist, solange ich das nicht erlaube.
WENN ich das aber erlaube, dann werde ich ganz sicher dafür sorgen dass mein besucher NICHT in die fragliche grube fällt.

oder nochmal anders, für alle kleingläubigen:
ich habe schon sehr, sehr häufig die entsprechende erlaubnis bekommen - und musste eigentlich ausnahmslos IMMER unterschreiben dass ich den eigentümer/besitzer aus der haftung entlasse.
erstmalig ist mir das an der uni passiert, als ich als harmloses erstsemester mit einer studi-gruppe ganz offziell zu einer bauuntersuchung an einer kathedrale (!!!) eingeladen wurde. jede/r einzelne von uns musste diesen blöden wisch unterschreiben, damit die uns da überhaupt rangelassen haben.
will heissen: ich hab gefühlt hunderte von malen diesen blöden wisch unterschrieben dass ich den eigentümer/besitzer nicht haftbar machen werden, später auch obwohl ich das risiko ja im auftrag eingegangen bin.

wer übrigens unbedingt was besichtigen will und hier immer schreit "die erlaubnis krieg ich ja eh nicht" dem sei gesagt: besorg dir das entsprechende versicherungsformular und unterschreib dem eigentümer/besitzer dass er NICHT in der haftung steht. wenn das tatsächlich sein problem wäre, dann wär's damit gegessen. das funktioniert erwiesenermassen. das kann euch jeder ERNSTHAFTE urbexer bestätigen.

[ziat]Deshalb : BETRETEN VERBOTEN [/quote]
ich würd zwar eher sagen: mit erlaubnis und haftungsübernahme kein problem.
aber ja, lieber wegbleiben als mist bauen und in den knast wandern.


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 22:03
@wobel
Es geht um verlassene Orte, Ruinen, leere Lagerhallen.
Schon aus Versicherungsgründen nehm ich an, dass dort Schilder angebracht sind.
Wegen Einsturzgefahr......


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 22:04
Da sind bestimmt auch Obdachlose, Penner.... in so verlassenen Ruinen.... oder welche tun da pimpern @.lucy.


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Urban Exploring Raum Dortmund

06.02.2013 um 22:06
@wobel
Zitat von wobelwobel schrieb: wenn jemand ohne offizielle erlaubnis da einsteigt, dann tut er das auf eigene gefahr.
der eigentümer oder besitzer des gebäudes muss da nicht haften.
das mit der haftung wird hier immer wieder gerne zum thema gemacht, es ist auch ein thema, aber es wird erst thema wenn der eigentümer/besitzer das betreten erlaubt und dann etwas passiert.
Ganz sicher ?
Der Eigentümer braucht keine warnschilder aufzustellen ?
Kaum zu glauben


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