Lufu schrieb:wo ein Vergewaltiger (?) lachend aus dem Gerichtssaal gegangen ist weil das 15 (?) jährige Opfer nicht aussagen konnte und somit die Strafe mild ausgegangen ist
Wie mild, weißt du das noch?
3.14 schrieb:Ich sage ja es lädt fast dazu ein.
Vergewaltigung ist eine sehr schwere Anschuldigung. Da kann auch und wird auch viel Schindluder mit getrieben.
Aber die Strafen für nachgewiesene Straftaten sind ziemlich lächerlich. Ich habe noch nie davon gelesen das einer die Höchststrafe bekommen hätte.
Auch krass ist es das Missbrauch nicht, nicht verjährt. Auch krass ist das im Alter der kids unterschieden wird.
https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/sexueller-missbrauch-von-kindern-gem-176-stgb/https://www.rechtsanwalt-sexualstrafrecht.de/sexueller-missbrauch-von-jugendlichen-gem-182-stgb/Wenn ein Mensch noch nicht 18 ist wird er überall noch als Kind geführt, fast ohne Einschränkungen.
U 18 ist halt Kind.
Du kommst zb als 17 jähriger Patient in ein Kinderkrankenhaus bzw Station. Und wirst behandelt wie ein Kind.
Du bekommst nicht alles zu kaufen selbst wenn du schon q7 bist und du benötigst zum ausgehen in den Club; einen Muttizettel.
Aber wenn um Vergewaltigung geht da werden Unterschiede gemacht. Das ist mir unbegreiflich
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