Was nervt euch grade?
um 10:40yari schrieb:Meine Schwester hat ihre Wohnung gekündigt, per Einschreiben mit Rückschein. Die Kündigung wurde also zugestellt. Aber er hat bis heute keine Kündigungsbestätigung versandt. Er erschwert ihr unnötig die Angelegenheit.
Was meinst du denn mit "keine Kündigungsbestätigung versandt"? Ein separates Schreiben oder die Rücksendung des Einschreibe-Rückscheins?yari schrieb:sie wird auch nicht weiterzahlen, wenn die 3 Monate Frist um sind. Wie es aussieht, wird der Vermieter in Annahmeverzug geraten
Wenn die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfolgt ist, sollte die Unterschrift des Vermieters oder dessen Vertretungsbevollmächtigten auf dem Rückschein reichen.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Kündigung des Mietvertrags seitens des Mieters explizit nochmal zu bestätigen. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und wird wirksam, sobald sie zugegangen ist. Der Mieter muss nur den Zugang der Kündigung (am besten mit Zeugen) nachweisen zu können.

