Umerziehung zum Vollidioten - Fußgängerampel, wann geht ihr?
15.12.2013 um 18:42Anzeige
Generell haben Fußgänger nach § 25 Abs. 3 StVO die Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überquert, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen (Fußgängerfurt) stets zu benutzen. An Kreuzungen und Einmündungen sind die Vorrangregelungen für Fußgänger kompliziert, je nachdem, auf welchem Fahrbahnteil sie sich befinden und ob die Fahrzeuge abbiegen oder geradeaus fahrenWikipedia: Fußverkehr#Deutschland
Tussinelda schrieb:Ansonsten kann ich ja auch egal wo über die Strasse gehenAuch so eine Sache... Wenn kein Auto kommt, wieso nicht rüber? Ich laufe jeden Morgen über eine zweispurige Fahrbahn einer vielbefahrenen Straße zur Haltestelle. Ist die 40 Meter entfernte Fußgängerampel grün, kann man gefahrlos rüber. Wieso also 40 Meter vor, über die Ampel und 40 Meter zurück, wenn es hier auch geht? Wenn sich der Verkehr dort aufgestaut hat und die nächsten 10 Autos stillstehen, kann man auch zwischen ihnen über die Straße. Das mache ich aber nur selten bei Eile und schaue doppelt und dreifach, dass nichts passiert.
Rotlichtverstoß Fußgängerhttp://www.bussgeldkatalog.org/rote-ampel/
Für Fußgänger ist eine Rote Ampel oftmals kein Stopp-Signal mehr, wobei sich selbstverständlich auch Passanten an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Wer von der Polizei erwischt und angehalten wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wie hoch das ausfällt und welche Folgen und Pflichten für Fußgänger beim Rotlichtverstoß gelten, wird im Folgenden dargestellt.
Übersicht Bußgeldkatalog für Rotlichtverstoß Fußgänger
Wenn die Ampel Rot zeigt und die Fußgänger trotzdem über die Straßen gehen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 Euro. Kommt es aufgrund des Verstoßes zu einem schweren Unfall, erhöht sich das Bußgeld auf 10 Euro, wobei in diesem Fall der Fußgänger meistens selber am Unfall beteiligt ist.
Überqueren einer Ampel bei Rotlicht: 5 Euro Bußgeld
Überqueren einer Ampel bei Rotlicht mit Unfallfolgen: 10 Euro
Anders als beim Rotlichtverstoß Bußgeldkatalog für Auto- oder Fahrradfahrer wird bei Passanten nicht zwischen einem einfachen und qualifizierten Rotlichtverstoß differenziert.
Ein Rotlichtverstoß von Fußgängern liegt aber nicht nur dann vor, wenn man bei Rot über die Straße geht, sondern auch dann, wenn man sich beim Umschalten der Ampel auf Rot bereits auf der Straße befindet und diese nicht schnell überquert wird. Doch es muss auch erwähnt werden, dass die Kontrollen seitens der Polizei bei Rotlichtverstoß von Fußgängern verhältnismäßig selten stattfinden. Oftmals wird dieser Verstoß auch einfach geduldet. Das ist aber dennoch kein Freifahrtschein, bei Rot über die Ampel zu gehen. Schon gar nicht wenn Kinder den Verstoß beobachten können.
Können Fußgänger Punkte bekommen?
Ja. Zu dieser Maßnahme kann es kommen, wenn der Fußgänger wiederholt mit Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auffällt und aktenkundig wird. In diesem Fall drohen aber nicht nur Punkte in Flensburg, sondern im schlimmsten Fall kann die Straßenverkehrsbehörde dem Passanten sogar den Führerschein entziehen. Diese harte Maßnahme kann aber auch andere Verkehrsteilnehmer treffen, die sich in ihrem Handeln als unbelehrbar zeigen und hartnäckig gegen Verkehrsregeln verstoßen. Als gute Beispiele können betrunkene Radfahrer oder ständige Falschparker aufgeführt werden.
Rotlichverstöße bei Fußgängern
Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel
Generell ist eine Straßenüberquerung ohne Fußgängerampel erlaubt, wobei es aber keine Meterzahl gibt, die eine zumutbare Wegstrecke bis zur nächsten Fußgängerampel vorschreibt bzw. festlegt. Zudem ist es auch nicht verboten, dass Passanten eine Straße an irgendeiner Stelle überqueren dürfen. Wenn aber durch die Straßenüberquerung ein Unfall verursacht wird, muss der Fußgänger mit einer Teilschuld oder gar
Schuld rechnen. Insbesondere dann, wenn in der Nähe, beispielsweise 100 Meter weiter, eine Ampel installiert ist, wo man die Straße hätte sicher überqueren können. Mit welchen Strafmaß zu rechnen ist und wie die Fälle letzten Endes ausgehen, vor allem wenn es zu einem Unfall kam, ist in der Regel Sache des Gerichts, wo solche Einzelfälle meist verhandelt werden.
Rotlichtverstöße von Fußgängern: Statistik
Wie viele Fußgänger im Jahr wegen das Missachten von Rot mit einem Verwarnungsgeld belegt werden, ist nicht bekannt, da es hierzu keine Statistiken gibt. Aber seitens der Polizei wird beobachtet, dass diese Verstöße deutlich zunehmen. Vor allem an Ampeln, wo es weniger Überwachungsdruck gibt. Das verhält sich ungefähr so, wie bei Geschwindigkeitsüberprüfungen der Autofahrer.
Zugleich wurde statistisch erwiesen, dass die Zahl der verletzten Fußgänger und Radfahrer in den letzten Jahren steigt, wobei längst nicht immer beim Autofahrer die Unfallschuld liegt. Außerdem kommt es auch vermehrt zu Zusammenstößen von Fußgängern und Radfahrern. Als einfache Ursache für die steigende Anzahl der Unfallopfer wird in erster Linie Unaufmerksamkeit genannt. Diese wird beispielsweise durch zu laute Musik, telefonieren oder ständiges Starren auf das Smartphone erzeugt.
Abschließen wollen wird das Kapitel Rotlichtverstoß Fußgänger mit dem altbewährten Satz, den Kinder schon in der Einschulung lernen: „Bei Rot sollst du stehen, bei Grün darfst du gehen.“