CosmicQueen
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Böhmermann
25.04.2016 um 18:40gastric schrieb:Das war ne beschreibung? Sollte eine beschreibung nicht unter umständen eine person eiiiiigentlich in kurzform so darstellen, wie sie ist?Schätzelein, mit Beschreibung war nicht das Schmähgedicht gemeint, sondern der satirische Beitrag, der beschreibt, was der Unterschied zwischen Satire und Schmähkritik ist. ;)
gastric schrieb:Dies ist kein exklusivrecht für erdogan, sondern wurde in der vergangenheit bereits genuzt und erteilt. Hätte sie die ermächtigung nicht erteilt, wäre das hingegen ein armutszeugnis. Ob das gesetz antiquiriert oder nicht ist, ist ebenso irrelevant. Das sind viele gesetze, die einfach nur selten anwendung finden. Dennoch wirken sie zum zeitpunkt des verstoßes und merkel hat das richtige damit getan, die sache an den rechtsstaat weiterzuleiten und nicht einfach eine absage zu erteilen.Naja, einen Paragraphen als nicht mehr zeitgemäß zu betiteln und im gleichen Atemzug diesen aber trotzdem noch zur Anwendung kommen lassen, muten doch schon irgendwie bizzar an. Wie gesagt, es gibt den Paragraphen 185 gegen Beleidigung, der reicht völlig aus und darauf hätte sie verweisen können und gut ist. So hat sie selbst eine Staatsaffaire draus gemacht.
gastric schrieb:Warum wird lediglich ein aufriss um §103 gemacht, der sich lediglig auf ausländische staatsoberhäupter beschränkt, die zudem in ihrem land eine ähnliche gesetzeslage haben müssen zwecks gleichberechtigung unseres staatsoberhauptes?Es wird kein Aufriss gemacht, sondern wurde durch den Fall Böhmermann eben klar, dass es anscheinend noch Pragraphen gibt, die eben nicht mehr der Zeit entsprechen. In Hessen gibt es auch noch die Todesstrafe, obwohl die nie zur Anwendung kommt, dümpelt der noch in den Gesetzbüchern rum. Und unter §103 droht eben noch eine härtere Strafe, die eben im Vergleich zum Delikt total unangemessen ist und in unserer freien Gesellschaft nichts mehr zu suchen hat.