Nemon schrieb:Geht gar nicht!
Da bin ich anderer Meinung. In Ausnahmefällen und bei hinreichend großen öffentlichen Interesse sollte dies schon mal möglich sein.
Zunächst einmal sind Mitteilungen über den Verwaltungskanal nicht gleichzusetzen mit einer PN. Eine PN ist privat und gezielt an eine bestimmte Person gerichtet, während Nachrichten an eine Institution eben nicht privater Natur sind, was nichts daran ändert, dass auch hier die Vorschriften hinsichtlich Datenschutz gewährleistet sein müssen.
Die Veröffentlichung einer PN bedarf zwingend der Zustimmung des Versenders. Bei einer Mitteilung an die Verwaltung können in bestimmten Fällen Ausnahmen gemacht werden, insbesondere wenn ein öffentliches Interesse besteht, was hier m.M.n. der Fall ist.
Fakt ist, dass diese Veröffentlichung schon mal eine von wenigen Ausnahmen darstellt, wäre es die Regel, hätte ich es sicher bemerkt.
Ein öffentliches Interesse bestand ebenfalls, zumindest habe ich das aus dem wachsenden Unmut angesichts der harten Bestrafung so heraus gelesen. Da die Sperrbegründung zunächst relativ allgemein gehalten wurde, kann ich gut nachvollziehen, dass die Verwaltung sich genötigt sah, weitere Informationen nachzuliefern, so dass die harte Maßnahme nachvollziehbar wird.
Wie gesagt, solange es nicht zur Regel wird, ist da für mich alles im grünen Bereich. Abgesehen davon, weiß hier niemand, ob nicht sogar eine Einwilligung der Userin vorlag, oder nicht. Nicht wenige Personen, die solche Äußerunge absondern, sind an einer möglichst weiten Verbreitung ihrer Gedanken interessiert, was nützt einem schon die beste Beleidigung, wenn sie niemand hört
:DDurch diese umfassendere Sperrbegründung kann ich nun die Entscheidung der Verwaltung besser nachvollziehen, und das ist gut so. Und was die oft geforderte Transparenz von Verwaltungsentscheidungen angeht, werte ich das als einen Schritt nach vorn.