Wobei es beim Begehrensverbot vielleicht davon abhängt, was damit genau gemeint ist. Reines Begehren im Sinne von "es toll und wünschenswert finden" halte ich nicht zwangsläufig für eine schlechte Eigenschaft. Problematisch wird es erst, wenn man daraus eine Handlung ableitet, die sich als Diebstahl, Raub etc. manifestiert.