Technologie
Menschen Wissenschaft Politik Mystery Kriminalfälle Spiritualität Verschwörungen Technologie Ufologie Natur Umfragen Unterhaltung
weitere Rubriken
PhilosophieTräumeOrteEsoterikLiteraturAstronomieHelpdeskGruppenGamingFilmeMusikClashVerbesserungenAllmysteryEnglish
Diskussions-Übersichten
BesuchtTeilgenommenAlleNeueGeschlossenLesenswertSchlüsselwörter
Schiebe oft benutzte Tabs in die Navigationsleiste (zurücksetzen).

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Datenschutz, Privatsphäre, Hype ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.10.2018 um 10:46
@Kc
Naja. Die EU macht nicht immer gute oder logische Sachen.
Ich selbst bin kein Fan von solchen Grundverordnungen. Mir ist klar dass mehr und mehr Infos wie in Daten haben und keine dicken Ordner mehr die im Finanzamt in irgendwelchen Schränken im Keller rumstehen und Staub ansetzen.
Hoffe eher es bleibt jetzt dabei. Nicht dass nächstes Jahr wieder eine "Zusatzordnung zur Grundordnung" dazukommt. Sonst kennt sich bald keiner mehr aus was man machen darf und was nicht.

Anzeige
melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 06:34
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Die Meinung dieser Person ist vermutlich irrelevant. Das Einzige was wirklich zählt ist der Gesetzestext, und der ist alles andere als "eindeutig". Die EU-Kommission soll offenbar die Zulässigkeit der Namensnennung auf Klingelschildern bestätigt haben, während man bei der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien (noch) die Position des Klägers vertritt.
Es wird halt so gemacht wie immer: der Gesetzgeber erlässt ein Gesetz mit schwammiger Formulierung, jemand veklagt deshalb jemand anderen, es wird gestritten bis zum Bundesverfassungsgericht oder EuGH, dann wird ein Grundsatzurteil gefällt oder der Gesetzgeber dazu verdonnert das Gesetz eindeutiger zu formulieren. Das ganze zieht sich über Jahre mit entsprechender Rechtsunsicherheit für alle ähnlich gelagerten Fälle.

Bei entsprechenden Streitigkeiten vor Gericht ist dann meist entscheidend, wie die Rechtsanwälte dem Richter verklickern wie der Gesetestext zu interpretieren ist und was entsprechende Experten (z.B. Frau Voßkuhle) dazu sagen.

Eine Alternative dazu wäre natürlich gewesen, den Gesetzestext eindeutiger zu formulieren und damit den Interpretationsspielraum so klein wie möglich zu halten.

Vor Inkrafttreten der DSGVO wurden ja wahre Horrorszenarien, meist von selbsternannten Experten, an die Wand gemalt. Oftmals wurden in diesem Zusammenhang die Höchststrafen ins Spiel gebracht um zu verdeutlichen, dass man beim geringsten Verstoss praktisch sofort finanziell ruiniert ist.
Ich selbst habe, beruflich bedingt, auch ein paar Schulungen zu dem Thema mitgemacht. 3 Schulungen = 3 völlig verschiedenen Sichtweisen.
Also habe ich nach bestem Wissen und Gewissen ein Datenschutzkonzept für meinen Handwerksbetrieb erstellt und warte nun darauf, dass mal eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder eine Klage ins Haus flattert.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 08:05
@Suppenhahn

Leider habe ich weder die Zeit, noch das Geld, mir solche Schulungen leisten zu können. Ich bin ebenfalls selbstständig, und arbeite bis zu 80h in der Woche. Seit über 20 Jahren halte ich mit extrem hohen persönlichen Einsatz meine Firma am Leben, d.h. niemals Urlaub, niemals krank, und am Monatsende weniger als Hartz 4.

Ich erwarte vom Gesetzgeber, also den Leuten die ich selbst gewählt habe, dass die gottverdammtnochmal ihren Job so machen, dass erwachsene unbescholtene Bürger, die sich im Rahmen sozialkonformer Regeln durchs Leben bewegen, nicht gezwungen sein müssen, Schulungen zu besuchen, um nicht straffällig zu werden.

Ich komme aus dem Osten, bin also unter russischer Besatzung aufgewachsen, und finde mich dennoch im neuen System recht gut zurecht, ich brauche auch keine Schulungen im Strafrecht, weil mir mein gesunder Menschenverstand sagt, dass ich keine Handtaschen klauen, keine Wände besprühen, und keine Steuern hinterziehen darf. Bei Dingen wo ich mich nicht auskenne, beschäftige ich Leute, die das für mich tun, z.B. Steuerbüros, etc., aber bei dieser verkakten DSGVO geht das nicht, die muss ich selbst verstehen, und das kann ich nicht, obwohl ich es versucht habe.

Daher habe ich es so geregelt, dass ich auf jegliche Verarbeitung persönlicher Daten verzichte, es sei denn, ich bin durch gesetzliche Vorgaben dazu gezwungen, wie z.B. bei der Rechnungserstellung. Einer der wichtigsten Grundsätze der DSGVO ist es, dass es der ausdrücklichen Zustimmung bedarf, wenn ich persönliche Daten zu einem Zweck erhebe, der nicht gesetzlich geregelt ist. Das ist tatsächlich einer der wenigen Punkte in diesem Machwerk, den ich verstanden habe, zumindest glaube ich das.

Und ich habe mich informiert, es gibt in Deutschland keine gesetzliche Regelung in Bezug auf Klingelschilder oder Briefkastenbeschriftungen. Folglich bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung, wenn der Vermieter persönliche Daten physisch an gut strukturierten Briefkasten- und Klingelanlagen für jedermann sichtbar anbringt. Ich weiß gar nicht, was es daran zu interpretieren gibt. Genau auf solche Fälle ist der Gesetzestext ausgelegt.

Zurück zu meiner Firma, ich habe also vor dem 25.05.2018 sämtliche Kundendatensätze aus meinem Warenwirtschaftssystem gelöscht, also quasi alles auf Null gesetzt. Angebotsanfragen werden nur noch unpersönlich gestaltet, weil dafür die gesetzliche Grundlage fehlt. Rechnnungskunden werden neu angelegt, aber die brauche ich auch nicht zu belehren, oder muss mir Unterschriften einholen, zudem habe ich dafür eine "Verfahrensdokumentation" erstellt, aus der hervorgeht, was mit diesen Daten geschieht, auf welche Weise eine Verarbeitung erfolgt, und wer alles Zugriff darauf hat, incl. DSGVO-Zertifikat meines Steuerbüros. Ansonsten bekommt jeder Kunde nur noch eine unpersönliche Nummer, ich notiere mir nicht einmal mehr Namen oder Telefonnummern, weil mir nicht klar ist, ob ich damit den Grad an Strukturierung überschreiten würde. Sämtliche Notitzen zu kundenbezogenen Vorgängen landen nach Abschluss im eigens dafür angeschaften DSGVO-konformen Schredder.

Und genau das war und ist für mich ein Horrorszenario, sowohl vor, als auch nach Inkrafttreten, und bis heute gab es niemanden, der mir rechtssicher erklären konnte, ob ich mir die Telefonnummer eines Kunden auf meinem Servicebericht notieren darf, um ihn im Fall einer Nachfrge kontaktieren zu können. Das ich das letztlich darf, weiß ich natürlich, aber ich will unter keinen Umständen dafür seitenweise Belehrungen durchführen, Unterschriften einholen, oder gar meine Verfahrensdokumentation jedem offenlegen.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 09:20
@Peter0167

Du kannst dir eine Beratung was die DSGVO angeht evtl. auch vom BAFA fördern/bezuschussen lassen.

Da sind durchaus Hilfen da für KMUs, wenn man sich schlau macht.

http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html (Archiv-Version vom 29.10.2018)


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 09:42
@NeonMouse

Das mag ja sein, vermutlich würde ich auch begleitende Sozialhilfe bekommen, wenn ich sie denn beantragen würde. Mir ging es jedoch um was vollkommen anderes.

Kindern bringt man in der Schule bei, wie sie sich zu verhalten haben, berufsspezifische Dinge erfahren Jugendliche später in der Berufsausbildung oder beim Studium. Ich bin inzwischen über 50 und habe mein Leben lang gearbeitet, und den größten Teil davon in Selbstständigkeit. Es war niemals zuvor nötig, Schulungen zu absolvieren, um nicht straffällig zu werden. Vielleicht verstehen mich jüngere Menschen ja nicht, wenn ich mein Missfallen darüber ausdrücke, das dies nun offenbar doch notwendig ist. Ich empfinde es als Demütigung, mich als erwachsener Mensch mit einer gewissen Lebenserfahrung, auf die Schulbank setzen zu müssen, und mir erklären zu lassen, wie ich einer Strafanzeige entgehen kann, deren Grundlage ich zudem als äußerst lächerlich ansehe.

Dieses Gesetz macht mich angreifbar, wegen Dingen, die ich mein Leben lang als normal angesehen habe. Da läuft gewaltig was schief! Wenn man Datenkraken eins auf die Tentakel geben will, dann soll man das gefälligst so tun, dass rechtschaffende Bürger nicht kriminalisiert werden, die nichts im Schilde führen.


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 09:55
@Peter0167

Die Welt verändert sich nun mal, und grade, wenn man ein Unternehmen führt sollte man am Ball bleiben und sich weiterbilden.

Ich hab mit Mitte 30 BWL durchgezogen und bin mir deshalb auch sehr bewusst dass ich immer wieder lernen werden muss weil sich Gesetze nun mal ändern, nicht nur zum Datenschutz sondern auch zum Arbeitsrecht, Handelsrecht und zu Steuern.

Wo man das selbst nicht hinbekommt muss man sich einen Experten ranholen, wenn's dafür im Betrieb nicht reicht gibt's Förderung.

Ich finde nichts ehrenrühriges daran, mich als erwachsener Mensch auf den Hintern zu setzen und zu lernen. Und grade als Chef bringt der Job das halt mit sich, wenn man sein Unternehmen und seine Mitarbeiter in einer sich wandelnden Gesellschaft führen möchte.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 10:26
Gegen das Lernen im Allgemeinen habe ich nichts, ich nutze eigentlich jede Gelegenheit, um mich fachlich weiterzubilden. Ich habe das Lernen quasi zu meinem Hobby gemacht, und werde deswegen nicht selten sogar belächelt. Aber das hier hat nach meinem Empfinden noch eine gänzlich andere Qualität.

Es ist mir auch bewusst, das die Welt sich ändert, ebenso die Ansichten darüber, wie man ein Unternehmen zu führen hat. Ich hatte Mitarbeiter, die mir (mit besten Absichten) sagen wollten, wie ich mein Unternehmen führen sollte. Einige von denen haben es dann auch auf eigene Weise in Konkurenz zu mir versucht. Keiner von ihnen hat länger als 2-4 Jahre durchgehalten, dann waren sie von der Bildfläche verschwunden. Mich gibts hingegen immer noch, auch wenn ich mich ständig an der Existenzgrenze bewege.

Ich arbeite nach eigenen soliden Grundsätzen, mache nicht jeden Hype mit, sondern konzentriere mich auf das was ich wirklich kann, und halte mich an Recht und Gesetz. Ich bin damit immer recht gut gefahren, zwar auch immer sehr langsam, aber dafür sicher. Und diese Sicherheit wird mir nun genommen (m.M.n.). Klar könnte ich mir jetzt so einen jungen dynamischen Unternehmensberater holen, der würde mir aber auch nur das gleiche unverständliche Zeugs erzählen, was eh schon im Gesetzestext steht, zudem würden sich viele Forderungen aus der Verordnung mit meinem Warenwirtschaftssystem gar nicht umsetzen lassen. Hinterher wäre ich wohl genauso schlau wie vorher, jedoch um einen 4stelligen Betrag ärmer.

Ich will aber auch nicht nerven, mir ging es nur darum, meine Meinung zum Thema zu äußern, wenn die nicht geteilt wird, kann ich damit leben. Wenn du das alles als "normal" empfindest, dann kann ich dich nur beglückwünschen, damit ersparst du dir so einigen Ärger.

@NeonMouse


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 10:32
Tja ...


c97706859e5b image 574234


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 10:38
@Bishamon

Ob du es glaubst oder nicht, aber als Jugendlicher (also noch in der Ostzone) sollte ich mal zum Nierenröntgen. Nach 2h Wartezeit kam über die Sprechanlage:

"Die Niere bitte noch mal die Blase entleeren, und dann in Zimmer ..."

Ich habe tatsächlich kurz überlegt, auf ich aufstehen sollte :D


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 10:45
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:"Die Niere bitte noch mal die Blase entleeren, und dann in Zimmer ..."
Der Osten war echt genial, schade dass heute alles zu einen Haufen zusammengewürfelt ist.

Bei Deiner Intelligenz und Deinem Wissen nehme ich es Dir niemals ab, dass Du 80 Wochenstunden arbeitest und dann nur H4 Summen zum Leben bleiben.

Deine Wissenschaftsbeiträge sind der Hammer und geschäftlich kriegst Du es nicht auf die Reihe - das passt nicht zusammen!


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 10:57
Zitat von FerneZukunftFerneZukunft schrieb:das passt nicht zusammen!
Das passt schon. Meine Branche hatte ihre "Goldgräberstimmung" in den 90er Jahren, ab 2001 ging es nur noch bergab, und ich bin nicht der Typ, der sich anpasst, und neue Wege geht. Ich konzentriere mich auf das was ich wirklich gut kann, und das ziehe ich durch. Der Bedarf ist ja noch vorhanden, aber leider auf niedrigem Niveau. Mir persönlich reicht es, und ich bin damit auch zufrieden.

Was den Wissenschaftsbereich angeht, das ist reines Hobby, das hat nix mit der Arbeit zu tun. Es würde auch nicht annähernd reichen, um in meinem Alter noch mal umzusatteln, darum ziehe ich das jetzt bis zur Rente durch, und wenns nicht klappt, gibts soziale Netze, die für ne weiche Landung sorgen :D

Alle schimpfen immer nur über Hartz 4, ich find das Klasse, erspart mir ne Menge Existenzängste, denn wenn ich wirklich falle, dann nach oben :D


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 11:23
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Alle schimpfen immer nur über Hartz 4,
Die meisten (auch ich) sehen nicht ein, dass es auch sozialschmarotzen unterstützt - für echte Härtefälle hat jeder Verständnis.

Aber als H4ler brauchst Du Dich nicht mehr mit dem Datenschutz herumärgern.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 11:39
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb: Da läuft gewaltig was schief! Wenn man Datenkraken eins auf die Tentakel geben will, dann soll man das gefälligst so tun, dass rechtschaffende Bürger nicht kriminalisiert werden, die nichts im Schilde führen.
Der größte Fehler, oder auch das größte Problem bei der Ausarbeitung und Einführung der DSGVO war doch die absolute mangelhafte Information! Niemand konnte sagen: wer was wie zu tun oder auch zu unterlassen hat. Erst diese absolut katastrophale Informationspolitik in Verbindung mit Panikmache ("bis zu 20 Millionen Strafe bei Vergehen einself!! ") von verschiedensten Seiten war es doch, die diese allgemeine Verunsicherung geschaffen hat.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass der kleine Handwerker, der sich einigermaßen an die neuen Datenschutzbestimmungen hält, so gut wie nichts zu befürchten hat.
Um eine finanzamtskonforme Rechnung zu schreiben ist es halt mal erforderlich, Name, Anschrift und die Bestelldaten des Kunden elektronisch zu verarbeiten ( ausser man schreibt seine Rechnungen von Hand ). Wenn ich jetzt diese Daten nicht mißbräuchlich verwende und eine gewisse Sorgfalt (die selbstverständlich sein sollte, z.B. Datensicherung, kein Zugriff Dritter auf die Daten etc.) beim Umgang mit diesen Daten walten lasse, dann sind 99 % der Bedenken gegen die DSGVO schon ausgeräumt.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 11:42
@Suppenhahn

Wie erstellst du z.B. Angebote? Ein Kunde ruft dich an, und fragt nach einem Angebot, möglichst per E-Mail. Wie machst du das rein technisch?


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 17:22
@Peter0167
Ich lasse mir von ihm die Adressdaten geben, erstelle das Angebot und sende ihm das per Mail. Sowohl in der Mail als auch im Angebot selbst ist ein Hinweis auf meine Homepage und die darauf einzusehenden Datenschutzregeln.
Mit der Anforderung eines Angebotes wird ja ein Geschäftsvorgang in die Wege geleitet und somit habe ich ein berechtigtes Interesse, die Daten des Kunden zu speichern.
Kommt der Auftrag nicht zu Stande, werden die persönlichen Daten gelöscht und das Angebot anonymisiert gespeichert (für den Fall, der Kunde entscheidet sich später doch für das Angebot).
Kommt der Auftrag zu Stande, landet der Kunde in meinem Warenwirtschaftssystem und bleibt dort so lange bis die gesetzliche Aufbewahrungspflicht nach seinem letzten Auftrag verstrichen ist oder er explizit die Löschung seiner Daten verlangt.


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 18:39
@Suppenhahn

Bin beeindruckt. Du hast dich offenbar mit dem Thema auseinandergesetzt. Ich habe sehr lange gebraucht, um mich ins Thema Aufbewahrungsfristen einzulesen, aber ich tue mich eh schwer mit solchen Sachen.

Bei Angeboten macht es tatsächlich einen Unterschied, ob sie angenommen werden, und somit einen "Deal" einleiten, oder nicht. Nicht angenommene Angebote stellen rechtlich keine Geschäftspost dar, und müssen demzufolge auch nicht 6 Jahre aufbewahrt werden, die angenommenen hingegen schon.

Allerdings glaube ich, dass du in Bezug auf die verlangte Datenlöschung nicht ganz richtig liegst. Das Recht des Kunden auf Löschung seiner Daten nach DSGVO steht nach zustandegekommenen Geschäft nicht über den gesetzlichen Regelungen des UStG. Er hat es also hinzunehmen, dass seine Daten auch nach Abschluss des Geschäftsjahres gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert bleiben (Angebote 6 Jahre / Rechnungen 10 Jahre). Und auch darüber hinaus ist eine angemessene Frist für die tatsächliche Durchführung der Löschung einzuräumen (in meinem Fall habe ich dafür 24 Monate angesetzt).

Die Steuergesetze waren ja schon übel genug (von wegen "Bierdeckel" :D), aber jetzt haben wir auch noch die DSGVO an der Backe, bin schon gespannt, was als nächstes kommt ... vielleicht 20 Jahre bedingungsloses Rückgaberecht auf Waren aller Art mit voller Geld-zurück-Garantie :D

Übrigens, wen es interessiert, was man wie lange aufbewahren muss, hier mal ein netter Link:

https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/abgabenrecht/aufbewahrungsfristen-geschaeftsunterlagen/1157174#titleInText11

Und da spielt es auch keine Rolle, ob ein Kunde die Löschung verlangt :D

Übrigens, mal angenommen mein Bruder schickt mir ne SMS: "Hey Keule, mach mal ´n Angebot für Klaus fertig, der braucht einen neuen Laptop!" ... dann gilt das im Falle eines Zustandekommens als Geschäftskorrespondenz, und die SMS muss 6 Jahre lang aufbewahrt werden! Aber dafür kann die DSGVO ausnahmsweise mal nix :D


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.10.2018 um 19:26
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb:Allerdings glaube ich, dass du in Bezug auf die verlangte Datenlöschung nicht ganz richtig liegst. Das Recht des Kunden auf Löschung seiner Daten nach DSGVO steht nach zustandegekommenen Geschäft nicht über den gesetzlichen Regelungen des UStG. Er hat es also hinzunehmen, dass seine Daten auch nach Abschluss des Geschäftsjahres gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert bleiben (Angebote 6 Jahre / Rechnungen 10 Jahre).
Wobei aus steuerlicher Sicht die Rechnung in Papierform völlig ausreichend ist. Eine zusätzliche Speicherung im Warenwirtschaftssystem ist nicht zwingend erforderlich.

Ich hab schon 3 Steuerprüfungen hinter mir, kein einziges mal wurde nach den Daten im PC gefragt, es wurden ausschließlich Papierbelege geprüft.
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb: und die SMS muss 6 Jahre lang aufbewahrt werden!
Und? Kann dir ein evtl. Prüfer nachweisen wie du den Auftrag bekommen hast? War doch sicher telefonisch oder? ;-)


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.03.2019 um 10:34
ich kann euch auch mal empfehlen, was hier steht. Aus der Rechtlichen und der Straflichen Seite her. Auf einen kann nämlich auch ein hohes bußgeld zukommen, wenn man nur den kleinsten Fehler mach! https://www.datenschutz.org/verstoss/


1x zitiertmelden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

28.03.2019 um 19:19
Zitat von ArchibaldMaxArchibaldMax schrieb:ich kann euch auch mal empfehlen, was hier steht. Aus der Rechtlichen und der Straflichen Seite her. Auf einen kann nämlich auch ein hohes bußgeld zukommen, wenn man nur den kleinsten Fehler mach!
Die in deinem Link erwähnten Verstösse waren auch nach dem alten Datenschutzgesetz rechtswidrig, was sich geändert hat, ist das Strafmaß.
Wer als einfache Person einen kleinen Verstoß begeht, der hat i.d.R. nichts Großes zu befürchten.
Auch einen Firma, die versehentlich gegen die DSGVO verstösst wird nicht mit den maximalen Bußgeldern oder Geldstrafen belegt werden. Erst wenn vorsätzlich und mehrfach grob gegen die DSGVO gehandelt wird, dann wirds teuer.
Oder glaubt hier irgendjemand, dass ein Handwerker, der versehentlich alle seine Kunden sichtbar in die CC einer Mail geschrieben hat, mit 20 Mio EUR Strafe belegt wird?


melden

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2020 um 09:58
Also das "Privacy by default" scheint ja nicht sehr gut von den Verpflichteten umgesetzt worden zu sein bzw. mit ziemlich fiesen Schlupflöchern. Bei den meisten Cookies-bestätigen-Aufforderungen kann man entweder unkompliziert alles akzeptieren oder muss sich durch komplett überfüllte Informationsbalken durchkämpfen, bis man irgendwas findet, dass einer "nur technisch notwendige Cookies"-Auswahl gleichkommt. Warum gibt es da nicht gleich so einen Button angezeigt?


Anzeige

melden