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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

84 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Datenschutz, Privatsphäre, Hype ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 11:26
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Der Verstoß gegen die DSGVO muss also die Interessen vom Verbrauchern und Mitbewerbern spürbar beinträchtigen können. DAS muss ein Abmahnanwalt erst mal klar belegen können.
Du hattest meinen (von Dir zitierten) Link gelesen, in dem ein Anwalt das beleuchtet?
In nachfolgenden Szenarien hat die Rechtsprechung Datenschutzvorschriften als Markverhaltensregelung anerkannt:

Internetseiten ohne Datenschutzhinweise, § 13 Abs. 1 TMG
Datenverarbeitung für Werbezwecke ohne Einwilligung, § 28 Abs. 3 BDSG
Verwendung von personenbezogenen Daten außerhalb des vereinbarten Zweckes, § 28 Abs. 1 BDSG
Nimm es mir nicht übel, aber ich neige eher dazu, der Einschätzung des Fachmanns zu glauben.
(Der Typ ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht)

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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 17:28
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Internetseiten ohne Datenschutzhinweise, § 13 Abs. 1 TMG
Selber schuld wer jetzt noch nichts auf seiner HP stehen hat. Das sind für den Seitenbetreiber ein paar Mausklicks und der Kuchen ist gegessen. Dieser Punkt war aber auch schon vor Inkrafttreten der DSGVO u.U. Abmahnwürdig
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb:Datenverarbeitung für Werbezwecke ohne Einwilligung, § 28 Abs. 3 BDSG
Verwendung von personenbezogenen Daten außerhalb des vereinbarten Zweckes, § 28 Abs. 1 BDSG
War bisher auch schon nicht rechtens und gehört schon lange unterbunden.

Tut mir keiner leid, wer gegen geltendes Recht verstösst, der soll ruhig seine Strafen oder Ärger mit Abmahnanwälten bekommen.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 17:32
Du hast es verstanden, ich sehe schon.

Natürlich war das alles bereits geltendes Recht und ist als bereits als rechtlich Relevant für Abmahnungen erachtet worden. Daher gehen Juristen davon aus, dass das jetzt auch mit den neuen Regelungen der DSGVO so sein wird.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

24.05.2018 um 17:45
Zitat von H.W.FliehH.W.Flieh schrieb: ..... dass das jetzt auch mit den neuen Regelungen der DSGVO so sein wird.
Genau! Die DSGVO wird keine uferlose Abmahnwelle auslösen.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

26.05.2018 um 20:18
Also ich finde es für mich als Verbraucher SEHR umständlich!

Hab Post vom Mobil/Telefonanbieter bekommen, Nachricht vom Onlinehandel, Google usw.. Allem muss widersprochen werden.

Ich finde es besser, wenn man der Datennutzung zu Interessenabwägungen, Werbezwecken o.ä ZUSTIMMEN muss anstatt zu WIDERSPRECHEN! Viele haben ja schon bei der Registrierung ihr Datenschutz blabla dem man zustimmen muss und derer Verarbeitung. Ohne der Zustimmung gehts leider nicht. Wenn das für den Versand der Waren ist oder der Rechnungsabfertigung ist das ok. Aber ich möchte nicht, dass man gleichzeitg die Einwilligung gibt das auch Dritte an die Daten dürfen. Selbst wenn die anonymisiert ausgewertet werden, oder diese eben zu Analysen oder Auswertungszwecken genutzt werden.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.05.2018 um 00:58
Was das für eine Zeit und damit auch Geld kostet.
Diese EU ist wohl zu nichts anderes zu gebrauchen, als den arbeitenden Menschen das Geld aus der Tasche zu ziehen.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.05.2018 um 08:45
Zitat von AnonAlienAnonAlien schrieb:Ohne der Zustimmung gehts leider nicht. Wenn das für den Versand der Waren ist oder der Rechnungsabfertigung ist das ok. Aber ich möchte nicht, dass man gleichzeitg die Einwilligung gibt das auch Dritte an die Daten dürfen.
Eine Verknüpfung der Zustimmungen ist laut DSGVO nicht zulässig! Der Verbraucher muss über jeden einzelnen Punkt der Zustimmung frei entscheiden dürfen.

Wobei die DSGVO Art. 6, Abs. 1a ganz klar aussagt, ich zitiere: "die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;" rechtmäßig ist.
D.h. wenn du bei einem Online-Händler etwas bestellst und deine Adresse, eMail-Adresse und Bankverbindung preisgibts, dann braucht der Händler NICHT extra noch einmal deine Zustimmung, dass er diese Daten zur Erfüllung des Vertrages elektronisch verarbeiten darf. Will er allerdings seinen Newsletter an dich schicken, dann bedarf es deiner Zustimmung.
Auch ist es nicht zulässig, diese Zustimmung der Datenweitergabe an Dritte in den AGBs zu verstecken.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.05.2018 um 12:49
Zitat von KcKc schrieb am 23.05.2018:Aber weshalb ist der Anwalt berechtigt, bis zu 2000€ von mir zu fordern,
Weil es einen Kunden in deinem System gibt - welches nicht nach DSGVO arbeitet - "in dessen Auftrag" er klagt.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.05.2018 um 13:39
@behind_eyes

Das muss er erstmal beweisen.
Und selbst dann bleibe ich dabei: gezahlt wird nur aufgrund eines ordentlichen Gerichtsurteils.
Wenn ich im Halteverbot parke, zahle ich auch nicht dem Erstbesten Strafgeld, der das fordert.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.05.2018 um 13:42
Zitat von KcKc schrieb:Wenn ich im Halteverbot parke, zahle ich auch nicht dem Erstbesten Strafgeld, der das fordert.
Du nicht, der Großteil schon.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

21.06.2018 um 19:22
hallo Jungs und Mädels,

Inhalt ist dort nachzulesen-Amtsblatt L 119/2016-
http://eur-lex.europa.eu/search.html?qid=1525708018297&text=amtsblatt%20L%20119/2016&scope=EURLEX&type=quick&lang=de

wenn man also dort die PDF runter zieht und zur 5 ten Seite scrollt,dann kommt die (14) mit folgendem Text
ich zitiere-
„Der durch diese Verordnung gewährte Schutz sollte für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten natürlicher Personen ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Aufenthaltsorts gelten. Diese Verordnung gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten juristischer Personen und insbesondere als juristische Person gegründeter Unternehmen, einschließlich Name, Rechtsform oder Kontaktdaten der juristischen Person.“ zitat ende——-

damit dürfte klar sein,das die Verordnung nicht für juristische Personen sowie Personengesellschaften gilt.Sie gilt allenfalls für natürliche Personen.

Was sagt uns das.Wenn die Verordnung nicht für juristische Personen gilt,dann existiert diese Verordnung für juristische Personen nicht.Also kann uns als natürliche Personen auch keine juristische Person verklagen.Das könnten nur natürliche Personen untereinander da ja bekanntlich für diese die Verordnung gilt.Sollte im übrigen auch logisch sein,weil eine juristische Person auch nicht prozessfähig ist,in soweit macht die Verordnung auch Sinn.

Ich drücke mich jetzt mal höflich aus und behaupte ---diese ganze Verordnung ist Schrott


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

16.07.2018 um 17:57
Ich frage mich, wie sich das DSGVO mit dem illegalen Datenhandel von Facebook verträgt.
Denn der illegale Datenhandel von Facebook hat in den letzten 2 Jahren massiv zugenommen.
Mark Zuckerberg hatte sogar in diesem Jahr dreiste Falschaussagen vor dem EU-Parlament sich geleistet, ohne Konsequenzen.

Facebook hat Daten von Nutzern an Chinas Smartphone Hersteller Huawei weitergegeben
Datenschutz: Facebook soll Daten an chinesische Konzerne weitergegeben haben | ZEIT ONLINE
Facebook teilte Nutzerdaten mit chinesischem -Herrsteller Huawei
https://www.zeit.de/digital/datenschutz/2018-06/datenschutz-facebook-china-smartphone-hersteller-huawei

Facebook
Das soziale Netzwerk soll über 60 GeräteHerstellern von Smartphones und Tablets umfangreichen Zugriff auf Facebook-Daten gewährt haben - ohne Zustimmung der Nutzer.
https://www.golem.de/news/sicherheit-geraetehersteller-haben-zugriff-auf-facebook-daten-1806-134746.html

Facebook sammelte jahrelang Anrufdaten von Android und Smartphones, ohne Zustimmung vieler Nutzer
https://www.pcwelt.de/a/facebook-sammelte-jahrelang-anrufdaten-von-android-smartphones,3450210

Facebook legt illegale Schattenprofile über alle Nutzer an, die nicht bei Facebook registriert sind
https://netzpolitik.org/2018/ob-nutzer-oder-nicht-facebook-legt-schattenprofile-ueber-alle-an/
https://www.swr.de/swraktuell/Was-Facebook-ueber-Menschen-ohne-Profil-weiss,kein-facebook-profil-aber-trotzdem-im-speicher-100.html


Facebook gibt Nutzerdaten an Dritte weiter ohne die Nutzer darüber zu informieren
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nutzer-Tracking-Facebook-Login-gibt-Nutzerdaten-an-Dritte-weiter-4027603.html


Seit Mai kann Microsoft legal heimlich alle Skype-Telefonate weltweit anhören und anschauen
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-und-Hassfilter-Microsoft-verbannt-anstoessige-Sprache-aus-Online-Diensten-4006462.html
Der Passus hat es in sich:
"Den Aktivisten stößt auch übel auf, dass das Unternehmen nach eigener Darstellung ab Mai alle Skype-Telefonate anhören beziehungsweise anschauen kann, um Verletzungen der Bedingungen nachzugehen. Datenschützer hierzulande dürften in einer solch weit gestrickten Klausel einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis sehen, zumal Definitionen von Schlüsselbegriffen wie "anstößige Sprache" fehlen."

Der größte Skandal ist die Tatsache, dass Mark Zuckerberg noch nicht eingebuchtet wurde.
Falschaussagen,Lügen,Betrug, falsche Informationen, Geheimnisverrat, Verstöße gegen Datenschutz und und. Die Anklagepunkte könnten noch beliebig erweitert werden!
Ein Bernard Madoff wurde wegen viel weniger Straftaten (Finanz-Manipulationen und Betrug, die Finanzmanipulationen waren teilweise sogar legal) zu lebenslanger Gefängfnisstrafe verurteilt, die er zu Recht absitzen muss!


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

19.08.2018 um 07:13
Die Datenschutzverordnung ist wieder einmal eine Alibiaktion, die nichts bringt.
Die eigenen Daten sind so wie so schon bekannter, als man glaubt.

Ich habe nichts zu verbergen, soll halt jeder wissen, was ich wann wo kaufe oder wann ich wo bin.
Seit mir das relativ egal ist, lebe ich unbeschwerter.

Aber für Menschen die schwere/unangenehme Krankheiten oder Beeinträchtigungen haben, kann es im Leben schon Nachteile bringen. Die gehören besser geschützt – falls überhaupt möglich.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

19.08.2018 um 08:37
Viele sind auch man mit ihren Daten freizügiger geworden seitdem es soziale Plattformen gibt, sieht man ja auch daran das sie alles mitteilen:

Jeder darf wissen was ich für Hobbies habe, mit wem ich wann und wo weggehe, wo ich meine Urlaubsreise verbracht habe und und und.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

20.08.2018 um 19:14
@luv.gent

Damit kommt man ja auch durchaus ins Gespräch.
Du wirst Mitglied in einer Gruppe für Acroyoga, du triffst dort andere Leute, die auch Acroyoga mögen und dann trefft ihr euch halt auch real und macht zusammen eine Session.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

16.10.2018 um 19:46
Zitat von zweiteGeigezweiteGeige schrieb am 21.06.2018:Ich drücke mich jetzt mal höflich aus und behaupte ---diese ganze Verordnung ist Schrott
So habe ich das bisher auch gesehen, aber inzwischen stehe ich kurz davor, meine Höflichkeit zu vergessen, insbesondere nachdem ich diesen Artikel hier las...

https://wien.orf.at/news/stories/2941086/
Nachdem Wiener Wohnen angekündigt hat, die Namensschilder aller Gemeindebauten aus Datenschutzgründen zu entfernen, sieht ARGE Daten nicht nur die kommunale Hausverwaltung, sondern auch Privatvermieter gefordert.
Das hat inzwischen einen Grad an Absurdität erreicht, dass es einem eigentlich die Sprache verschlagen müsste. Ich nehme an, da rollt noch einiges auf uns zu, das hat nur so lange gedauert, weil bisher keiner drauf gekommen ist. Aber der kranken Phantasie dieser beknackten Datenschützer scheinen ja keine Grenzen gesetzt zu werden dash


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

16.10.2018 um 20:46
@Peter0167

Die Hausverwaltung hat gesagt es steht jedem frei selbst seinen Namen wieder anzubringen..dumm ist es natürlich trotzdem.


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

16.10.2018 um 20:51
@Nerok

Ich halte das für mehr als nur dumm, das ist bereits grober Unfug mit Hang zur Gemeingefährlichkeit. Der Kläger sollte dafür öffentlich auf dem Marktplatz ausgepeitscht werden (m.M.n.)


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.10.2018 um 01:07
Zitat von Peter0167Peter0167 schrieb am 16.10.2018:https://wien.orf.at/news/stories/2941086/

Nachdem Wiener Wohnen angekündigt hat, die Namensschilder aller Gemeindebauten aus Datenschutzgründen zu entfernen, sieht ARGE Daten nicht nur die kommunale Hausverwaltung, sondern auch Privatvermieter gefordert.
Andrea Voßhoff, Deutschlands oberste Datenschützerin, sieht das etwas anders: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/dsgvo-streit-um-klingelschilder-namen-sind-erlaubt-sagt-andrea-vosshoff-a-1233966.html


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Datenschutzgrundverordnung - viel Lärm um nichts oder schädlich?

27.10.2018 um 09:46
Zitat von SuppenhahnSuppenhahn schrieb:Andrea Voßhoff, Deutschlands oberste Datenschützerin, sieht das etwas anders
Die Meinung dieser Person ist vermutlich irrelevant. Das Einzige was wirklich zählt ist der Gesetzestext, und der ist alles andere als "eindeutig". Die EU-Kommission soll offenbar die Zulässigkeit der Namensnennung auf Klingelschildern bestätigt haben, während man bei der zuständigen Magistratsabteilung der Stadt Wien (noch) die Position des Klägers vertritt.

Das Ganze sehe ich als längst überfällige schallende Ohrfeige für die Typinnen und Typen, die diese "Grundverordnung" formuliert und als Gesetz durchgedrückt haben. Hinterher zu behaupten, das wäre ja nicht im Sinne der DSGVO, oder das stehe da so nicht drinn, ist aus meiner Sicht lächerlich, und ein hilfloser Versuch, die stümperhaft schwammigen Formulierungen (wie z.B. "strukturierte physische Datensammlungen") schönzureden. Sind Namensschilder etwa "unstrukturiert"? Wird echt Zeit, dass uns jemand vor den Datenschützern schützt. :D


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