Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh
26.02.2015 um 20:25Mediathek ist noch nicht gefüttert, kommt aber noch.
bzw:
Vielleicht plaudert der Verurteilte ja an seinem Wohnort im vertraulichen Gespräch das ein oder andere aus? Wäre nicht zum ersten Mal...EDGARallanPOE schrieb:Es fällt mir schwer zu glauben, dass in die Ermittlungen über etwaige andere Tatbeteiligte jetzt noch einmal richtig "Fahrt" hineinkommt. Woher sollte dieser Schwung kommen ? Was will man jetzt noch ermitteln, was man nicht auch schon in den letzten 14 Monaten nach der Tat hätte ermitteln können ?
Ich sehe es genauso, wozu muss man wissen wer zu erst getötet wurde, das spielt doch keine Rolle, einer von beider wird wohl in Heimtücke umgebracht worden sein. Die Begründung sagt es ja beinahe schon aus, denn würden man es wissen, dann wäre scheinbar die Mordveruteilung erfolgt. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.tayo schrieb:Die Urteilsbegründung - soweit man diese im Thread nachlesen kann - ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Die Argumentation der Richterin, dass sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen lässt, welcher von beiden zuerst getötet wurde und wer demnach evtl. gewarnt war, ist m.E. nicht schlüssig.
Eine Verurteilung auf 1x Mord und 1x Totschlag wäre wohl konsequenter gewesen - dazu hätte ein Hinweis genügt
Aber wohl nur dann, wenn er nicht aus Fehlern gelernt haben sollte oder sich aber durch seinen Auftraggeber getäuscht sehen sollte.KonradTönz1 schrieb:Vielleicht plaudert der Verurteilte ja an seinem Wohnort im vertraulichen Gespräch das ein oder andere aus? Wäre nicht zum ersten Mal...
Oder dann, wenn er halt mit seiner Tat prahlen muss um sich in dem neuen Umfeld Respekt zu verschaffen. Oder wenn man sich beim freundlichen Plausch unter Kollegen über Techniken austauscht, etc. Natürlich ist dann immer noch nicht gesagt, dass das auch an die Öffentlichkeit dringt.Lars01 schrieb:Aber wohl nur dann, wenn er nicht aus Fehlern gelernt haben sollte oder sich aber durch seinen Auftraggeber getäuscht sehen sollte.
Heimtücke ist die bewusste Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter, sodass es die Tat weder vorhersehen noch erwarten kann.Die Richterin hat ja auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass sich die Tat aus einer Streitsituation ergeben hat und da trifft Heimtücke ja nicht mehr zu. Da man weder das eine ("aus dem Nichts" erstochen) noch das andere (vorangegangener Streit) beweisen kann nach derzeitigem Stand, finde ich das Urteil sehr nachvollziehbar.
tayo schrieb:das war ja nur einer der Gründe für den Ausschluss der Heimtücke. Die Kammer konnte den Tathergang nicht haargenau nachkonstruieren. Sie können demnach ja auch nicht ausschließen, dass der Angeklagten sie nicht zuvor offen mit dem Messer bedroht hat. Und wenn er dies getan hätte, dann scheidet die Heimtücke eben direkt aus. Diese Woche muss ein Urteil der Richterin gerade deswegen in Revision gehen. Dort hatten sie die Heimtücke bejaht. Der BGH hat aber bemängelt, dass es KEINE Heimtücke ist wenn der Täter sie zwar aus einem Versteck heraus anspringt, jedoch dann nicht direkt auf sie einsticht, sondern sie noch kurz im Schwitzkasten hat und erst dann nach einem "ich stech dich jetzt ab" Schrei zusticht. Ebenso hatte die Frau in diesem Fall schon Zigarettengeruch in der Garage wahrgenommen "und an ihn gedacht". Das wertete der BGH auch schon gegen die Heimtücke.
Die Urteilsbegründung - soweit man diese im Thread nachlesen kann - ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.
Die Argumentation der Richterin, dass sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen lässt, welcher von beiden zuerst getötet wurde und wer demnach evtl. gewarnt war, ist m.E. nicht schlüssig.
Eine Verurteilung auf 1x Mord und 1x Totschlag wäre wohl konsequenter gewesen - dazu hätte ein Hinweis genügt
Ich sehe es genauso, wozu muss man wissen wer zu erst getötet wurde, das spielt doch keine Rolle, einer von beider wird wohl in Heimtücke umgebracht worden sein.