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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

8.302 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Doppelmord, Geschwister ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 20:25
http://www1.wdr.de/studio/bielefeld/themadestages/mordprozess-guetersloh104.html (Archiv-Version vom 27.02.2015)

Mediathek ist noch nicht gefüttert, kommt aber noch.
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle_stunde/videodoppelmordprozessurteil100_size-L.html?autostart=true#banner (Archiv-Version vom 02.03.2015)
bzw:
http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/aktuelle_stunde/videodoppelmordprozessurteil100.html

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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 20:32
.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 20:51
Für das Protokoll noch:
Der Angeklagte und der andere mit den selben Initialien sind am 25.12. übrigens um 7 Uhr in die Kirche gegangen, wurde heute nochmal erwähnt. Da gab es ja vor einiger Zeit ordentlich Diskussionen zu hier im Thread.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 20:58
@kannmanmachen
Danke fuer die Links!


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 22:46
Und dass Bruder und Schwester sich gegenseitig erstochen haben, wurde ausgeschlossen?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 22:50
Wie sollen die denn 11 mal (!) aufeinander einstechen?!


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 22:51
@ahnungsbefreit
Ernsthaft?
Die Tatwaffen waren nicht mehr am Tatort, also deswegen kann das ausgeschlossen werden.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 22:52
Und wieso sollten sie das tun? Was ein Unsinn, das wird ja immer absurder hier.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 22:58
@La_Petite
Fuer @ahnungsbefreit scheint "nomen est omen" zu gelten.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 23:06
Die Urteilsbegründung - soweit man diese im Thread nachlesen kann - ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Die Argumentation der Richterin, dass sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen lässt, welcher von beiden zuerst getötet wurde und wer demnach evtl. gewarnt war, ist m.E. nicht schlüssig.

Eine Verurteilung auf 1x Mord und 1x Totschlag wäre wohl konsequenter gewesen - dazu hätte ein Hinweis genügt.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

26.02.2015 um 23:22
Ich möchte mich an dieser Stelle auch für die fleißigen Berichterstatter bedanken, weil ich es toll finde, daß wir auf diese Art und Weise nicht nur einen Fall, sondern auch einen Prozeß begleiten können.

Zwar habe ich den Thread nur noch lesend begleitet, da ich oftmals erst nach Feierabend nachlesen konnte und zu dem Zeitpunkt viele meiner Gedanken bereits geschrieben waren, aber trotzdem war es sehr interessant!

Wenn ich ehrlich bin, hätte ich (vor Verkündung) mit weniger gerechnet - aber das war auch nur mein Gefühl als absoluter Laie.
Ich glaube aber, daß dieses Urteil und die Begründung auch ein Statement in eine bestimmte Richtung war und die Angelegenheit in keinem Fall erledigt ist.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 07:20
Mein Dank gilt auch den Prozessbeobachtern, die viel Zeit beim Prozess selber und vor dem Computer investiert haben und uns mit wertvollen Details versorgt haben.

Das Urteil hat mich überrascht. Nichtsdestotrotz hat der Verurteilte eine Perspektive, sollte das Urteil Bestand haben.

Eine vorzeitige Haftentlassung, wie sie hier schon angedeutet wurde, halte ich für ausgeschlossen. Eine "gute Führung" ist nur ein untergeordnetes Kriterium bei einem Straferlass.

Vielmehr ist die erkennbare und aufrichtige Reue bezüglich des Tatgeschehens, das bestimmende Kriterium beim Straferlass.

Ein Verurteilter, der eine Tat während der Verhandlung und auch im Nachgang nicht eingesteht, wird schwerlich vermitteln können, dass er die Tat bereut.

Es fällt mir schwer zu glauben, dass in die Ermittlungen über etwaige andere Tatbeteiligte jetzt noch einmal richtig "Fahrt" hineinkommt. Woher sollte dieser Schwung kommen ? Was will man jetzt noch ermitteln, was man nicht auch schon in den letzten 14 Monaten nach der Tat hätte ermitteln können ?


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 07:46
Zitat von EDGARallanPOEEDGARallanPOE schrieb:Es fällt mir schwer zu glauben, dass in die Ermittlungen über etwaige andere Tatbeteiligte jetzt noch einmal richtig "Fahrt" hineinkommt. Woher sollte dieser Schwung kommen ? Was will man jetzt noch ermitteln, was man nicht auch schon in den letzten 14 Monaten nach der Tat hätte ermitteln können ?
Vielleicht plaudert der Verurteilte ja an seinem Wohnort im vertraulichen Gespräch das ein oder andere aus? Wäre nicht zum ersten Mal...


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 08:26
Zitat von tayotayo schrieb:Die Urteilsbegründung - soweit man diese im Thread nachlesen kann - ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Die Argumentation der Richterin, dass sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen lässt, welcher von beiden zuerst getötet wurde und wer demnach evtl. gewarnt war, ist m.E. nicht schlüssig.

Eine Verurteilung auf 1x Mord und 1x Totschlag wäre wohl konsequenter gewesen - dazu hätte ein Hinweis genügt
Ich sehe es genauso, wozu muss man wissen wer zu erst getötet wurde, das spielt doch keine Rolle, einer von beider wird wohl in Heimtücke umgebracht worden sein. Die Begründung sagt es ja beinahe schon aus, denn würden man es wissen, dann wäre scheinbar die Mordveruteilung erfolgt. Ich kann das nicht ganz nachvollziehen.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 08:37
Schließe mich mal den Worten von @EDGARallanPOE an.
Zitat von KonradTönz1KonradTönz1 schrieb:Vielleicht plaudert der Verurteilte ja an seinem Wohnort im vertraulichen Gespräch das ein oder andere aus? Wäre nicht zum ersten Mal...
Aber wohl nur dann, wenn er nicht aus Fehlern gelernt haben sollte oder sich aber durch seinen Auftraggeber getäuscht sehen sollte.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 08:58
Zitat von Lars01Lars01 schrieb:Aber wohl nur dann, wenn er nicht aus Fehlern gelernt haben sollte oder sich aber durch seinen Auftraggeber getäuscht sehen sollte.
Oder dann, wenn er halt mit seiner Tat prahlen muss um sich in dem neuen Umfeld Respekt zu verschaffen. Oder wenn man sich beim freundlichen Plausch unter Kollegen über Techniken austauscht, etc. Natürlich ist dann immer noch nicht gesagt, dass das auch an die Öffentlichkeit dringt.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 09:06
Naja, aber Heimtücke laut Wikipedia:
Heimtücke ist die bewusste Ausnutzung der auf Arglosigkeit beruhenden Wehrlosigkeit des Opfers durch den Täter, sodass es die Tat weder vorhersehen noch erwarten kann.
Die Richterin hat ja auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass sich die Tat aus einer Streitsituation ergeben hat und da trifft Heimtücke ja nicht mehr zu. Da man weder das eine ("aus dem Nichts" erstochen) noch das andere (vorangegangener Streit) beweisen kann nach derzeitigem Stand, finde ich das Urteil sehr nachvollziehbar.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 09:13
tayo schrieb:

Die Urteilsbegründung - soweit man diese im Thread nachlesen kann - ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

Die Argumentation der Richterin, dass sich im Nachhinein nicht mehr sicher feststellen lässt, welcher von beiden zuerst getötet wurde und wer demnach evtl. gewarnt war, ist m.E. nicht schlüssig.

Eine Verurteilung auf 1x Mord und 1x Totschlag wäre wohl konsequenter gewesen - dazu hätte ein Hinweis genügt

Ich sehe es genauso, wozu muss man wissen wer zu erst getötet wurde, das spielt doch keine Rolle, einer von beider wird wohl in Heimtücke umgebracht worden sein.
das war ja nur einer der Gründe für den Ausschluss der Heimtücke. Die Kammer konnte den Tathergang nicht haargenau nachkonstruieren. Sie können demnach ja auch nicht ausschließen, dass der Angeklagten sie nicht zuvor offen mit dem Messer bedroht hat. Und wenn er dies getan hätte, dann scheidet die Heimtücke eben direkt aus. Diese Woche muss ein Urteil der Richterin gerade deswegen in Revision gehen. Dort hatten sie die Heimtücke bejaht. Der BGH hat aber bemängelt, dass es KEINE Heimtücke ist wenn der Täter sie zwar aus einem Versteck heraus anspringt, jedoch dann nicht direkt auf sie einsticht, sondern sie noch kurz im Schwitzkasten hat und erst dann nach einem "ich stech dich jetzt ab" Schrei zusticht. Ebenso hatte die Frau in diesem Fall schon Zigarettengeruch in der Garage wahrgenommen "und an ihn gedacht". Das wertete der BGH auch schon gegen die Heimtücke.
Für die Arg- und Wehrlosigkeit muss der Täter gezielt ausnutzen, dass das Opfer sich keines Angriffs versieht und sich aufgrunddessen nicht wehren kann. Wenn Jens sich aber eventuell zuvor mit ihnen gestritten hat, sie bedroht hat, sich ihnen offen mit dem Messer gezeigt hat, dann ist die Heimtücke eben leider nicht mehr gegeben. Eine, mit Verlaub, beschissene Regelung und es zeigt nur auf wie reformationsbedürftig der § ist.


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 09:18
Hätte es einen Streit gegeben, wäre der Bruder doch mit im selben Raum gewesen, ich kann mir nicht vorstellen, dass es einen Streit gibt und einer von beiden hört weg, so ein Streit müsste auch erstmal eskalieren, bevor man zu sticht .


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Weihnachts-Doppelmord an Geschwisterpaar in Gütersloh

27.02.2015 um 09:25
das beide Opfer mit im Raum waren konnte ja auch nicht ausgeschlossen werden. Es ist laut Kammer ja auch möglich, dass der Täter abwechselnd auf die Opfer zugestochen hat. Beim männlichen Opfer fanden sich ja auch Hinweise darauf, dass er flüchten wollte (Einstiche hinten und Hemd beim Festhalten rausgezogen). Wenn es dann also einen Streit gibt und der Täter erst ein einen Stich beim weiblichen Opfer platziert (zb der ins Auge setzt sie ja gleich ziemlich außer Gefecht) und dann das flüchtende männliche Opfer niedersticht und hiernach dann das weibliche Opfer final ersticht. Das muss nicht sehr wahrscheinlich sein, aber ohne das geklärt zu haben wäre das eine ziemlich sichere Garantie für eine erfolgreiche Revision


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