Comtesse schrieb:Es scheint also im Alltag eine Diskrepanz zu geben zwischen dem, was Vorschrift ist und dem, was Fakt ist - wahrscheinlich aus Platz- und Geldgründen. Und DAS eignet sich dann natürlich als idealer Hebel für die Sicherheitsverwahrten, die rauswollen, dass sie da ansetzen, wo ihre Rechte missachtet werden. Und wie man sieht: Die Masche hat Erfolg. Es hätte von Gesetz wegen auch realistische Übergangsregelungen geben müssen, ist doch klar, dass die Anstalten es nicht schaffen können, die Anforderungen neuer Gesetze sofort umzusetzen - woher soll das Geld kommen dafür?
Da können ganz beruhigt sein. Die Räder der Justiz arbeiten gaaaannnzz langsam. Wenn dann das durch die Instanzen durch ist, dürften die Umgestaltungen erfolgt sein. Dann existiert kein Rechtsschutzbedürfnis mehr und die entsprechenden Anträge werden abgelehnt.
Das kann auch leicht im vorliegenden Fall erfolgen, wenn die Klinik wieder ihren Auflagen nachkommt, da gegen die Entscheidung des Gerichts wohl Beschwerde eingelegt wurde. Wenn bis zur Entscheidung des nächsten Gericht die Klinik ihrer Pflicht nachgekommen ist und das Urteil nur auf deren ursprünglichen Verweigerung beruht, wird es dann auch im vorliegenden Fall kein Rechtsschutzbedürfnis mehr geben und der Antrag wird abgelehnt.
Natürlich kann das Gericht sich (vielleicht zusätzlich) auf die Länge der Verwahrung bezogen haben, dann ist das natürlich wieder anders zu sehen.
Wir wissen hier letztendlich zu wenig über den vorliegenden Fall, aber wenn allein die (Nicht-)Handlung der Klinik entscheidend war, glaub ich kaum, dass bis zur Entscheidung in der nächsten Instanz dies die Klinik weiter verweigern wird. Wenn sie weiter verweigern sollte, klar dann ist nichts zu machen, dann muss eben die Entlassung erfolgen, aber das nehme ich weniger an.
Eins muss man aber bei der ganzen Problematik bedenken. Schon im Jahre 2004 hat das Bundesverfassungsgericht auf dieses Erfordernis des ausreichenden Abstands zwischen Strafhaft und Sicherungsverwahrung hingewiesen. Entsprechende Maßnahmen hätten schon längst erfolgen können, die Läner hätten ohne jeglichen Druck diese Umgestaltung durchführen können. Aber hier haben die Länder geschlafen, die Folgen sehen wir aktuell. Fehlendes Geld darf nicht Unrecht begründen, entsprechende Mittel müssen dann locker gemacht werden. Wenn man das nicht gewillt ist zu zahlen, ist die zwingende Folge eben die Entlassung.