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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

207 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Kinderschänder, Personalmangel, Freilassung In Paderborn ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 19:22
@OfficerB

Sie sollten sich mal wieder etwas beruhigen. Wir sind ein zivilisierte Land und da haben auch Verurteilte gewisse Rechte. Man sollte nicht die Zustände des Mittelalters, wo Sträflinge in ihrem eigenen Kot zubringen müssten, zurückwünschen, ich glaube wir sind doch glücklicherweise etwas weiter. Und wie gesagt, wenn die Klinik die Maßnahmen erfüllen bzw. das Abstandserfordernis wieder gegeben ist, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis, Sie regen sich verfrüht und vermutlich vollkommen unnötig auf.

Gerichte wissen schon was Sie tun.

Es gibt außerdem noch andere Rechte, die auch Ihnen zustehen. Würden Sie noch genauso sprechen, wenn Deutschalnd diese Ihnen verwehrt?

Ich bin jedenfalls froh, dass sich Deutschland auch um die Rechte der Gefangenen kümmert und hier eben ziviliesierter ist als Frankreich.

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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 19:43
@JosefK1914
Sobald mal einer anderer Meinung ist, müssen Sie Ihren Senf dazu geben. Nicht wahr? Was hat es mit Aufregen zu tun?

Wollen Sie sagen, dass Japan, USA und z.B. Frankreich keine zivilisierten Länder sind? Befinden die sich noch im Mittelalter?

Ich persönlich finde, dass Menschen, die anderen unschludigen Menschen ein so großes Leid angetan haben eigentlich mit ihren Anliegen ganz unten sein müssten.

Es werden in Deutschland Knäste saniert oder neu gebaut und die Schulen und Kindergärten in den Städten haben keine Gelder mehr um die Dächer zu sanieren. Ist das ein Rechtsstaat?

Ist ein Opferschutz nicht Bestandteil des Rechtsstaates? Wie oft müssen Triebtäter Ausgänge gewährt werden, weil es ihnen "zusteht" - im Ausgang kommt es immer wieder zu Übergriffen auf Unschuldige.

Sollen wir diesen Monstern das Leben auch noch versüßen und die Haftbedingungen so schnell wie möglich erleichtern?

In anderen zivilisierten Ländern geht man viel offener damit um.
In Deutschland ist man aber noch nicht bereit sich einzugestehen, dass nicht alles richtig läuft.
Wenn es nach Ihnen geht @JosefK1914 dann muss Deutschland ja ein wunderbares, gerechtes Land sein.

Übrigens werde ich hier mit Leuten die das Jahr, in dem der erste Weltkrieg ausgebrochen ist, in ihrem Namen aufgenommen haben, nicht mehr kommunizieren.
Meinetwegen können Sie jetzt schreiben was Sie wollen, am PC ist man ja viel mutiger als wenn man es jemandem ins Gesicht sagen müsste.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 19:50
@emz
Ich kann dir jetzt nicht explizit sagen, wie der Ausgang der Straftäter in Frankreich gesetzlich geregelt ist.
Ich weiß nur, dass sich Sarkozy dafür ausgesprochen hatte, dass solche Täter nach einer Haft nicht direkt entlassen werden, sondern erst von einem Arzt untersucht werden müssen.

http://www.welt.de/politik/article1121916/Sarkozy-will-Kinderschaender-sterilisieren-lassen.html

Es sieht für mich also so aus, dass der Ausgang wie wir ihn in Deutschland kennen, dort nicht praktiziert wird.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 20:25
@OfficerB
Sexualtäter sollten nach Verbüßung ihrer Strafe auch nicht automatisch auf freien Fuß gesetzt, sondern zunächst von Ärzten untersucht werden. Wenn diese einen Mann weiter als gefährlich einschätzten, solle er in ein geschlossenes Krankenhaus eingewiesen und dort therapiert werden. Eine erste Klinik dieser Art werde 2009 in Lyon eröffnet, kündigte Sarkozy an.
Das sieht doch ganz so wie unsere schon längst eingeführte Sicherungsverwahrung aus.
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Es sieht für mich also so aus, dass der Ausgang wie wir ihn in Deutschland kennen, dort nicht praktiziert wird.
Wir kennen den Ausgang in Deutschland? Ich nicht. Weiß nur, dass er unter strengen Auflagen erfolgt.
Und das, was zum Ausgang in Frankreich geschildert wird, das sind lediglich Zukunftspläne von Sarkozy, aber keine Aussage zur praktizierten Situation.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 20:39
Zitat von emzemz schrieb:Das sieht doch ganz so wie unsere schon längst eingeführte Sicherungsverwahrung aus.
Nur dass sie in DER Form (= erst nachträglich verhängt) laut EU verfassungswidrig ist und deshalb seitdem in Deutschland schon direkt bei Urteilsverkündigung mit verhängt werden muss. Darum ging ja das ganze Drama vor 3 Jahren!


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 20:52
@diegraefin

So wie ich das mal in einer Fernseh-Diskussion gehört habe, wurde die Sicherungsverwahrung in der Regel bei der Urteilsverkündung verhängt. Es soll wohl eher die Ausnahme gewesen sein, wenn das im Nachhinein geschah. (wenn ich mich da noch richtig erinnere.)


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05.10.2014 um 20:58
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Übrigens werde ich hier mit Leuten die das Jahr, in dem der erste Weltkrieg ausgebrochen ist, in ihrem Namen aufgenommen haben, nicht mehr kommunizieren.
Im Jahr 1914 gab es auch andere Dinge, nicht nur den ersten Weltkrieg. Einige haben mich schon für die Anspielung auf das Werk im speziellen Thread beglückwünscht. Er passt leider nicht zu allen Threads an denen ich Beiträge poste, aber bei einigen.

Der Rest ist leider übliches Stammtischgerede.


@diegraefin
Jein. Sicherungsverwahrung richtig praktiziert muss der EGMR nicht unbedingt als Strafhaft angesehen werden. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung hat der EGMR in erster Linie als nicht mit den Menschenrechten vereinbar angesehn, da sich Strafhaft und Sicherungsverwahrung nicht ausreichend unterscheiden. Eine Bedingung, welche auch das BVerfG gesehen hatte, jedoch nicht überprüft hat. Der EGMR hat die Sicherungsverwahrung daher als doppelte Bestrafung angesehen.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

05.10.2014 um 21:13
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb: Der EGMR hat die Sicherungsverwahrung daher als doppelte Bestrafung angesehen.
Soll heißen:

Der EGMR hat die NACHTRÄGLICHE Sicherungsverwahrung daher als doppelte Bestrafung angesehen.


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05.10.2014 um 22:09
Zitat von emzemz schrieb:So wie ich das mal in einer Fernseh-Diskussion gehört habe, wurde die Sicherungsverwahrung in der Regel bei der Urteilsverkündung verhängt. Es soll wohl eher die Ausnahme gewesen sein, wenn das im Nachhinein geschah. (wenn ich mich da noch richtig erinnere.)
Zumindest sollte die Möglichkeit nicht mehr bestehen, da man davon ausging, dass es eben gegen die Menschenrechte verstößt, jemandem, der seine Strafe abgesessen hat, NACHTRÄGLICH plötzlich zu sagen, ja schön, dass deine Strafe abgesessen ist, aber ätschi-bätsch, du kommst hier trotzdem nicht raus. Das gab ja die riesige Diskussion, dass es eben dann schon im Urteil mit angegeben sein muss als Verschärfung der Strafe und nicht erst nachträglich verhängt werden darf, während die Leiter der Vollzugsanstalten und Kliniken sagten, dass man das doch normalerweise gar nicht schon bei der Verurteilung wissen kann, ob derjenige NACH der Haft noch gefährlich ist oder z.B. Therapien nicht wahrgenommen hat und DESHALB weiter als gefährlich eingestuft wird. Quasi müssen die Richter nun bei jedem Urteil schon überlegen, ob derjenige evtl. Wiederholungstäter werden KÖNNTE und dann vorsorglich immer schon die Sicherheitsverwahrung mit verhängen für alle Fälle. Sie wird nun auch seit dieser Änderung auch viel öfter verhängt bei Verurteilungen als früher, weil es eben nachträglich nicht mehr geht.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

06.10.2014 um 00:37
@diegraefin

Ihre Ausführungen sind richtig, auf der Basis, dass Sicherungsverwahrung mit Haftstrafe gleichzusetzen ist.

Wenn hier der Unterschied dieser beiden Arten ausreichend groß ist, kann es sein, dass der EGMR durchaus auch nachträgliche Sicherungsverwahrung gutheißt. Wichtig ist eben nicht der Name sondern es kommt letztendlich darauf an, wie es in der Realität gelebt wird, was auch nachvollziehbar ist, der Name ist eben Schall und Rauch.

Prinzipiell müssen solche Dinge jedoch die Ausnahme bleiben.

Kritisch bleiben auch Dinge, bei denen der Gesetzgeber nachträglich Grenzen aufhebt. So war ursprünglich die maximale Sicherungsverwahrung in besonderen Fällen auf 10 Jahre begrenzt. Zu dem Grund schrieb das Bundesverfassungsgericht: "Die Einführung der Zehnjahresgrenze war zunächst gefordert worden, um die Scheu des Richters vor der absolut unbestimmten Sanktion zu beseitigen." Das bedeutet, Richter sollten Sicherungsverwahrung dann auch verhängen, wenn sie bei einer unbegrenzten Dauer diese nicht verhängt hätten. Eine solche Handlung bzw. Absicht des Gesetzgebers kann aber kaum mit einem Rechtstaat vereinbar sein. Hier wird bei einer Aufhebung dieser Grenze letztendlich nachträglich in das Urteil eingegriffen, denn das Gericht hätte bei diesem Wissen so u.U. die Sicherungsverwahrung nicht verhängt.


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07.10.2014 um 18:41
@emz
dort wird aber viel offener dirskutiert, als hier in Deutschland. Eine Sicherungsverwahrung wird in Deutschland in der Regel dann verhängtr, wenn der Verurteilte bereits in der Vergangenheit aufgefallen war. Was mich hier nur wundert ist, dass die EU anscheinend dort nie was gesagt hat. Vielleicht wird die neue Gesetzgebung auch in Deutschland unter dem Schutzmantel "EU" durchgewunken.

Bezüglich der gründlichen Prüfung, die vor einem Ausgang oder gar Entlassung, durchgeführt wird, möchte ich mal auf den Fall Bernd Büch aufmerksam machen. Vielleicht lesen Sie sich dazu was durch.
Dasist nur ein Beispiel, ich kann noch einige aufzählen.

Der Pokemonmörder soll nächstes Jahr freikommen. Bei ihm wurde, trotz größer Abartigkeit bei der Tatausführung (Ejakulieren in den abgetrennten Kopf des Kindes usw.) keine Sicherungsverwahrung angeordnet. Er wurde in eine psychiatrische Klinik eingewiesen - für 14 Jahre. Er würde nächstes Jahr theoretisch wieder freikommen. Dann kann ich nur sagen "Prosit Mahlzeit", wenn der sich bei Ihnen in der Nachbarschaft niederlässt.
Ein Mensch der solche Grenzen überschritten hat, schreckt doch vor nichts mehr zurück. Abgesehen davon hat er doch bewiesen, dass er keine Achtung vor Lebewesen hat.
Man muss in Deutschland auch mal den Mut haben und klar sagen, dass es untherapierbare Menschen gibt. Es gibt Menschen, die behaupten dass sogar selber von sich aus (z.B. Frank Gust).
Bei anscheinend therapierten und freigelassenen Menschen, die wieder rückfällig werden, kann ja die Therapie nie angeschlagen haben.


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

07.10.2014 um 19:31
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:dort wird aber viel offener dirskutiert, als hier in Deutschland.
Warum meinen Sie, dass hier in Deutschland nicht offen drüber diskutiert wird?
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Was mich hier nur wundert ist, dass die EU anscheinend dort nie was gesagt hat.
Zu Ihrer Info: Sicherungsverwahrung gibt es in Frankreich wohl erst seit 2008.

Eine Beschwerde beim europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (hat nichts mit der EU zu tun) kann man erst einlegen, wenn man sämtliche möglichen Rechtsbehelfe in dem entsprechenden Land durchlaufen hat. Und der EGMR benötigt bis zu einer Entscheidung selber häufig 5 Jahre!

Nur zur Erinnerung, die Bundesverfassungsgerichtsurteile, welche vom EGMR im Jahr 2009 als nicht mit den Menschenrechten konform angesehen wurde, stammte aus dem Jahr 2004.
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb:Ein Mensch der solche Grenzen überschritten hat, schreckt doch vor nichts mehr zurück. Abgesehen davon hat er doch bewiesen, dass er keine Achtung vor Lebewesen hat.
Würde Ihre Vermutung stimmen, wäre die Rückfallquote immer 100%. Das würde die Beurteilung deutlich erleichtern. Dies ist jedoch nicht der Fall und das muss man bei diesen Dingen berücksichtigen.

Und Sie versuchen hier immer von Einzeltätern auf die Gesamtheit zu schließen. Das ist das Problem. Natürlich gibt es Täter welche rückfällig werden und durch eine fehlerhafte Expertengutachten in die Freiheit gelangen (die sogenannten falsch Negativen).

Aber es gibt aber auch Menschen, welche durch fehlerhafte Expertengutachten in Gefangenschaft bleiben (die sogenannten falsch Positiven). das Dilemma ist, dass man nur die falsch Negativen sieht.

Theoretisch müssten die Rückfallquote erkennbar sein, wie viel Menschen man aus der der Sicherungsverwahrung/Psychiatrie entlassen müsste. Nach den aktuellen Zahlen scheinen letztendlich weniger entlassen zu werden und zusätzlich scheine dabei auch die Falschen zu sein.

Das zeigt aber, dass grundsätzlich in dieser Haft Menschen sind, die dort nicht hingehören, leider wissen wir nicht welche.


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07.10.2014 um 19:41
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Das zeigt aber, dass grundsätzlich in dieser Haft Menschen sind, die dort nicht hingehören, leider wissen wir nicht welche.
Pädophilie lässt sich doch nicht abstellen oder heilen, ebensowenig wie Homosexualität. Somit sind doch all diese Täter irgendwie rückfallgefährdet, man kann ja nicht in den Kopf gucken, wer stark genug ist, seinen Trieb zu kontrollieren und wer nicht. Ist doch logisch, dass die psychologischen Gutachter dann mit POSITIVEN Gutachten mehr als vorsichtig sind. Schließlich müssen SIE sich ja auch rechtfertigen, wenn sie jemanden rausgelassen haben als ungefährlich, der dann doch wieder rückfällig wird. Für wen würde man da denn die Hand ins Feuer legen wollen, der schon mal so eine oder gar mehrere Taten begangen hat, wenn diese Menschen meist nicht mal für sich SELBST die Hand ins Feuer legen könnten?


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

07.10.2014 um 20:31
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Pädophilie lässt sich doch nicht abstellen oder heilen, ebensowenig wie Homosexualität.
Trotzdem wird wohl nur ein geringer Teil straffällig. Dass man das nicht heilen kann, sagt doch in keiner Weise etwas, dass diese dann zu 100% straffällig werden.
Zitat von ComtesseComtesse schrieb:Ist doch logisch, dass die psychologischen Gutachter dann mit POSITIVEN Gutachten mehr als vorsichtig sind.
Die Überlegungen, welche Sie dazu anstellen, dürften in der Tendenz zutreffen. Im Fall Karl. D. war der Gutachter sogar so ehrlich, dies zuzugeben (den Einfluss der Bevölkerung), obgleich das mit einem wirklich objektiven Gutachten, den man in einem Rechtstaat verlangen muss, nicht vereinbar ist. Ein Gutachter wird auch nie sagen, dass jemand wirklich ungefährlich ist, das wäre unproffesionell.

Die eigentliche Abwägung hat dann aber der Richter durchzuführen, nicht der Gutachter, aber Ihre Vermutung, die zutreffen könnte, führt schon dazu, dass die Abwägung auch teilweise vom Gutachter gemacht wird. Er wird eben sicherheitshalber die Prognose etwas schlecjhter ansetzen als er es eigentlich meint.

Solche nicht wirklich objektive Gutachten führen dann automatisch dazu, dass eben in der Sicherungsverwahrung Menschen sitzen, die dort nicht (mehr) hin gehören. Ich verstehe daher nicht Ihren Einwand gegen meine Äußerung, vielmehr bestätigen sie meine Ausführung und nennen sogar einen möglichen (wenig rechtstaatlichen) Grund.


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07.10.2014 um 20:48
Zitat von JosefK1914JosefK1914 schrieb:Trotzdem wird wohl nur ein geringer Teil straffällig. Dass man das nicht heilen kann, sagt doch in keiner Weise etwas, dass diese dann zu 100% straffällig werden.
Nun wir reden hier ja von Menschen, die schon mal deshalb straffällig geworden sind, und das nicht in geringem Maße, sonst säßen sie ja nicht in der Sicherheitsverwahrung. Dass diese Ex-Täter eher wieder zu Tätern werden können als solche Pädophile, die zwar diese Neigung in sich spüren, sie aber nie ausgelebt haben und auch nicht vorhaben, dies zu tun, das liegt ja auf der Hand - bei Ex-Tätern ist die Hemmschwelle zur (erneuten) Tat naturgemäß geringer, erst Recht, wenn sie da schon Mehrfachtäter waren. Die Hemmschwelle war VOR der Haft nicht da, wo soll sie dann in der Haft herkommen? Ich glaube nicht, dass die Einschätzung, dass eine Vielzahl dieser Ex-Täter auch weiterhin rückfallgefährdet ist, sooo falsch ist, eben weil sie schon mal bewiesen haben, dass sie diese Hemmschwelle, die Andere von Taten abhält, scheinbar nicht besitzen.


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07.10.2014 um 20:48
@OfficerB

Da lehne ich mich jetzt ganz entspannt zurück und hänge mich an die Argumentation von @JosefK1914 dran, besser könnte ich es nicht sagen und er scheint mir recht kompetent.
Zitat von OfficerBOfficerB schrieb: Dann kann ich nur sagen "Prosit Mahlzeit", wenn der sich bei Ihnen in der Nachbarschaft niederlässt.
Und genau das ist eine Diskussionsebene, die ich nicht mag. Es geht nicht um mich und meine Nachbarn und schon gar nicht um meine persönliche Emotionalität, die mit dem Verweis auf diverse Fälle, so mein Eindruck, gepuscht werden soll.


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07.10.2014 um 21:46
@diegraefin

Ich glaube wir reden aneinander vorbei. Was ich sagen will, ein TEIL wird zu Unrecht die Freiheit genommen. Und das ist das wesentliche und auch die Problematik bei der Sicherungsverwahrung.

Schweden hat diese nicht ohne Grund abgeschafft.


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07.10.2014 um 21:55
@diegraefin

ja, wie Du schon schriebst, Pädophilie lässt sich nicht heilen, die Rückfallgefahr bleibt und ist nicht gerade gering, erst recht nicht bei einem Täter, der Therapien als nicht für nötig empfindet.....

Folgendes hatte ich bereits am 3.10. gepostet:

JVA-Chef warnt vor Entlassung von Sexualstraftäter
11.02.2014 | 18:07 Uhr

Werl/Düsseldorf. Der Fall eines 55-jährigen Insassen der Justizvollzugsanstalt Werl könnte zum Testfall werden für das neue Gesetz zur Sicherungsverwahrung. Dabei soll der Sexualstraftäter die geforderte Therapie in der JVA Werl verweigert haben, sagt die Staatsanwaltschaft.

So lange liegen die Taten schon zurück, wegen derer der 55-Jährige hinter Gittern sitzt, dass niemand mehr darüber reden will, was er eigentlich gemacht hat. Der „Sexualstraftäter“ wird bestätigt, von Kindesmissbrauch will nicht einmal Oberstaatsanwalt Werner Wolff sprechen, nur so viel: „Die Gefahr, die von ihm ausgeht, ist noch immer so groß, dass eine Entlassung nicht erfolgen kann.“

Aber genau das könnte nun passieren: dass ein Straftäter nach mehr als fünf Jahren Haft und zwei Jahrzehnten Sicherungsverwahrung auf freien Fuß kommt, obwohl ein Gutachten aus dem vergangenen Sommer ihn als „nach wie vor gefährlich“ einstuft.

Einen entsprechenden Beschluss hat vor zwei Wochen dieselbe Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg gefasst, die im Juni 2013 den Antrag des Mannes auf Freilassung abgelehnt hatte.

Die Gründe sind formale und noch dazu strittig: Die Kammer will Verstöße gegen damals festgelegte Auflagen erkannt haben; in einem solchen Fall gebe es „kein Ermessen“, so eine Gerichtssprecherin.

In ihrem Beschluss hatten die Richter die Justizvollzugsanstalt Werl angehalten, dem 55-Jährigen eine Therapie sowie einen Arbeitsplatz anzubieten. Beides sei aber nicht erfolgt, heißt es nun. Weil eine ausreichende Betreuung also nicht gegeben sei, müsse der Mann freigelassen werden.
Ostwestfalen wird Testfall für reformierte Sicherungsverwahrung

„Wir sind da anderer Auffassung und teilen die des Gerichts nicht“, wehrt sich Anstaltsleiter Michael Skirl gegenüber dieser Zeitung. Man habe dem Sicherungsverwahrten ausreichende Angebote gemacht, so Skirl ungewohnt schmallippig.

Deutlicher wird Oberstaatsanwalt Werner Wolff, dessen Arnsberger Behörde umgehend Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hat: Den geforderten Arbeitsplatz habe der Mann nicht bekommen, weil er von einem Arzt arbeitsunfähig geschrieben worden sei. Eine Therapie bei einem externen Psychologen sei „nach etlichen Sitzungen“ abgebrochen worden, weil „eine Bereitschaft nicht feststellbar gewesen“ sei.

Die Bundesländer müssen Straftätern, die rechtswidrig zu lange in Sicherungsverwahrung eingesperrt waren, eine Entschädigung bezahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof am Donnerstag. Die Kläger haben nun bei den Bundesländern einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 500 Euro für jeden Monat.

Mit einem Anstalts-Psychologen gebe es nun aber regelmäßige Gespräche. Das alles sei der Strafvollstreckungskammer Ende Oktober auch mitgeteilt worden. Wolff: „Man hätte erwarten können, dass dann nachgesteuert wird.“

Die Entscheidung vom 30. Januar ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft „anfechtbar“ – nun muss das Oberlandesgericht Hamm urteilen. Bis zum 31. März, wenn die Frist zur Freilassung ausläuft, erwarten die Beteiligten zumindest Anhaltspunkte, wie es weitergeht.

So wird aus einem Einzelfall in Ostwestfalen ein Testfall für die erst im vergangenen Jahr reformierte Sicherungsverwahrung. Denn in Werl wird nun einmal mehr die grundsätzliche Frage aufgeworfen: Wie ist mit Gewalt- und Sexualstraftätern umzugehen, die zum Schutz der Allgemeinheit festgehalten werden, obwohl sie ihre eigentliche Haftstrafe längst abgesessen haben?


http://www.derwesten.de/region/jva-chef-warnt-vor-entlassung-von-sexualstraftaeter-id8982902.html


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

07.10.2014 um 22:05
...und hier noch ein Artikel, der die von diesen Tätern ausgehende Gefahr vielleicht ein wenig deutlicher macht!

http://www.welt.de/gesundheit/psychologie/article126342628/Wenn-man-Kinder-lieber-hat-als-einem-lieb-ist.html

Sexueller Kindesmissbrauch ist keine Seltenheit: Etwa neun Prozent aller Mädchen und drei Prozent aller Jungen werden Opfer einer solchen Straftat, die sie meist ein Leben lang verfolgt. Die jüngste dazu veröffentlichte Studie aus dem Jahr 2011 kommt sogar auf einen Prozentsatz betroffener Kinder von fast 13 Prozent. Wer Kinder vor solchen Übergriffen schützen will, muss bei den Tätern ansetzen – und zwar möglichst schon lange, bevor sie der Justiz auffallen, glaubt Klaus M. Beier.

Lange Zeit gab es Therapien für Sexualverbrecher bei Kindern nur, wenn es für ein Kind bereits zu spät war: Dann, wenn der Übergriff bereits stattgefunden hatte und der Täter der Justiz bereits namentlich bekannt war. Das wollte der Mediziner ändern. Seit 2004 versucht der Leiter des Instituts für Sexualwissenschaft an der Charité in Berlin, mit dem Projekt "Kein Täter werden" jene zu erreichen, die sich zu Kindern mehr hingezogen fühlen, als ihnen lieb und im Sinne der Rechte der Kinder vertretbar ist.

Zwar sind bei Weitem nicht alle Kindesmissbraucher pädophil veranlagt – tatsächlich verüben 60 Prozent aller Täter diese Straftat, ohne sich speziell zu Kindern hingezogen zu fühlen –, aber jene mit pädophiler Veranlagung haben, wenn sie ihre Fantasien in die Realität umsetzen, eine enorm hohe Rückfallquote von 80 Prozent. Bei den anderen Tätern liegt diese Quote weit geringer, bei etwa zehn bis 20 Prozent. Rund ein Prozent aller Männer, also 250.000 allein in Deutschland, entwickeln mit dem Einsetzen ihrer Pubertät eine besondere Vorliebe für das kindliche Körperschema – das sind so viele Menschen, wie auch von Parkinson betroffen sind.

Der kpl. Artikel ist äusserst interessant und lesenswert...


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Kinderschänder in Paderborn kommt frei!!! Personalmangel!!!

07.10.2014 um 22:11
@conita1946
Jetzt sind wir aber dann bei all den Tätern gelandet, die Kinder missbrauchen, und die finden sich meist in der Familie.
Damit sind wir aber dann weit weg vom Thema Sicherungsverwahrung.


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