@InterestedJein, denn das ist auch momentan eine mutmaßung von dir. Das muß sich erst noch im nachhinein herausstellen ob sie z.B. solch etwas "..Beschaffungskriminalität..." dann auch gemacht haben.
Fakt ist wie gesagt das sie die betreuer und den PKW-halter mit einer Waffe bedroht und etwas gegen deren willen von ihnen gefordert haben. (Sie könnten höchstens noch Glück haben wenn die Überumpelten vor Gericht aussagen würden das sie sich nicht bedroht gefühlt haben..eher Mitleid mit ihnen hatten. Das ist jetzt ein Beispiel das ich hier genannt habe.)
@allAber das will ich allgemein auch mal anmerken; auch wenn ich gewiße Sympathien mit den beiden habe finde ich diese Regelung in unserer Justiz das Ausbrecher u.U. Straffrei ausgehen können nicht so gut.
Es reizt bestimmt so manchen deswegen es mal zu versuchen.