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Jura, Kriminologie und Kriminalistik

196 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Jura, Kriminologie, Kriminalistik ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Jura, Kriminologie und Kriminalistik

15.07.2015 um 11:52
@kf1801
Sehr witzig.
Aber wenigstens bist Du gut gelaunt.
Dann behaltet doch Euer Wissen für Euch.
Ich komme auch nur mit dem mir innewohnenden Gerechtigkeitssinn zurecht.
Den hat ja bekanntlich so Mancher nicht der sich Fachexperte schimpft.

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15.07.2015 um 11:54
@SCMP77

Ich bin wie gesagt nicht vom Fach, und moechte da keine Unwahrheiten verbreiten, aber zumindest in 153 StGB muss es nicht unbedingt vor Gericht sein. Aber da sollen mal besser die Fachleute etwas dazu sagen.

Zeugen irren sich, und das kommt immer wieder vor. Das meinte ich nicht. Es gibt aber auch Zeugen, die bewusst die Unwahrheit sagen, zB um einen guten Freund zu schuetzen, und das koennte hier durchaus passiert sein.

Irren koennte man sich zB leicht dahingehend, ob jemand "Tanja" oder "Anja" gerufen wird, oder ob die Frau, die man im Morgengrauen sah, blonde oder rotblonde Haare hatte. Nicht so einfach irren koennte man sich zB wenn man sagt, man sei den ganzen Abend mit jemandem zusammen gewesen, obwohl Handydaten das Gegenteil aussagen.


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15.07.2015 um 11:55
@eis..bär
Nein, ich bezog mich auf die Frage eines/einer Users/-in, die frug, was "HT" bedeutet und ich meinte aus dem Kontext den Begriff "Hauptthread" ableiten zu können.

Ich dachte, du hättest gefragt. Wenn es nicht so ist, dann entschuldige bitte.

Gut gelaunt bin ich schon, nur frage ich mich, weshalb du so wütend reagierst. Und warum ich die Zielscheibe dieser Wut geworden bin.


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15.07.2015 um 11:57
@kf1801
Oha nein dann war das ein Mißverständnis, ich habe mich zu entschuldigen.
Danke für die Beantwortung meiner Frage.


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15.07.2015 um 12:11
@AnnaKomnene

Nein, solange es um Aussagen bei der Polizei oder auch der Staatsanwaltschaft geht, ist § 153 StGB nicht anwendbar.

Siehe die Erklärung hier: http://www.fachanwalt-strafrecht-muenchen.org/aktuelles/aussagedelikte/ (Archiv-Version vom 10.05.2015)


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15.07.2015 um 13:07
um hier einen weiteren aspekt im bezug auf abgrenzung/definition von tötungsdelikten ins spiel zu bringen:
wichtig ist dies auch für die frage der verjährung. mord verjährt ja bekanntlich nicht (außer in der schweiz...) alle anderen straftaten grundsätzlich schon.
zuletzt war ein prominenter fall in den schlagzeilen: lolita brieger
das gericht befand ihn für schuldig, aber nur wegen totschlags, dieser war inzwischen aber verjährt und er bleibt weiterhin ein freier mann.
generell interessante situation, jeder weiß, dass er ist ein "mörder" ist, er ist frei und hat zu KEINER ZEIT eine strafe dafür verbüßt.

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article106494086/Bauer-im-Mordprozess-Lolita-Brieger-freigesprochen.html


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15.07.2015 um 13:26
@eis..bär
Na, kein Problem, dafür braucht es keine Entschuldigung:))) Trotzdem danke für deine höfliche Art.

Findet man hier sehr selten.

Meinst du, in dem Thread sollen "echte" Juristen Laien erklären, weshalb bei dem oder dem Kriminalfall seitens der StA die Klage wegen eines bestimmten Straftatbestandes erhoben wurde? Wie zB Mord im Fall XX oder "nur" Totschlag im Fall YYY und im Fall ZZZ erhob die StA Anklage wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge???
Obwohl in allen drei Fällen ein Mensch von einem anderen Menschen getötet wurde und nach Meinung der Mehrzahl der UserInnen es in allen drei Fällen Mord war?

Ist jetzt hoppertatschig umschrieben, aber ich denke, in diese Richtung geht der Thread.

Das geht doch gar nicht, weil niemand von uns in den Schuhen der Ermittler, des Staatsanwaltes oder der Richter steckt. Niemand kennt die Hintergründe, Akteninhalt und die nötigen Fakten, um sich ein Gesamtbild von der Tat zu beschaffen, um überhaupt einmal in die Nähe einer Beurteilung zu kommen.

Außerdem stehen die Ermittler, der Staatsanwalt und die Richterzu der Tat und den Tätern ín keinem Naheverhältnis und besitzen daher die nötige Distanz, um eine sachliche Bewertung abgeben zu können.

Ist hier auch vielen nicht möglich, aus welchen Gründen auch immer. Ich denke deswegen, weil die meisten hier nicht kapieren, dass der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit nicht durch ein Gesetz abgedeckt wird. Bedeutet, was einem vom "Gehirn, Bauch und Menschenverstand" her gerecht erscheint, muss es von Gesetzes noch lange nicht sein. Haben wir im ersten Semester Jusstudium im ÖR schon gelernt:)))


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15.07.2015 um 13:42
Zitat von AnnaKomneneAnnaKomnene schrieb: Irren koennte man sich zB leicht dahingehend, ob jemand "Tanja" oder "Anja" gerufen wird, oder ob die Frau, die man im Morgengrauen sah, blonde oder rotblonde Haare hatte. Nicht so einfach irren koennte man sich zB wenn man sagt, man sei den ganzen Abend mit jemandem zusammen gewesen, obwohl Handydaten das Gegenteil aussagen.
Ich will hier den TG-Fall nicht vertiefen. Aber was hier in den Thread eher gehört, ist die Problematik von Bewertung von Zeugenaussagen. Hier zeigen die Handy-Daten nur, dass der Zeuge nicht die Wahrheit gesagt hat, aber mehr erstmal nicht.

Für eine echte Falschaussage gehört jedoch zusätzlich dazu, dass er eine wissentliche Falschaussage erfolgt ist. Und das gilt nachzuweisen.

Ein paar Tage später wird sich ein Zeuge sich daran noch erinnern können, wo er in einem Zeitraum war. Es gibt Fälle, da konnten Leute selbst das nicht bzw. hatten sich im Tag geirrt. Solche falschen Aussagen sind leicht zu überprüfen, an solchen Fällen sieht man deutlich, wie unzuverlässig unser Gehirn arbeitet.

Auch im TH-Fall war diese Aussage leicht überprüfbar. Ein wirklicher Täter oder ein Mensch der etwas damit zu tun hat, wird einen solchen einfachen Fehler gerade vermeiden. Er wird sich schon über Jahre eine entsprechende Aussage vorbereitet haben, um im Falle einer Befragung solch einfachem Fehler nicht unterlegen zu sein. Man kann daher eher sagen, dass ein Fehler bei einer leicht zu überprüfenden Aussage eher auf einen Irrtum hindeutet.

Und normalerweise gehört zu einer Zeugenaussage viel mehr. Hier auf Allmy kann man diese Aussagen überhaupt nicht bewerten, weil man sie nicht komplett kennt. Wenn da ein Herr Kaes um öffentlich einen Verdacht auszusprechen, nur Bruchteile erwähnt, ist das in extremer Weise unseriös. Man sollte an dieser Stelle den Ermittlern glauben, welche die sind, die die Aussagen insgesamt kennen, dass sich kein Verdacht ergeben hat. Und das zu einem Zeitpunkt, wo ein Unfall weniger angenommen wurde. Der Versuch das besser beurteilen zu können, ist hier auf Allmy zum Scheitern verurteilt.


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15.07.2015 um 16:24
@kf1801
Ja stimmt schon alles was Du sagst.
Aber ich bin davon überzeugt hier schreiben tatsächlich Fachkräfte mit..

Von daher sollten sie dann eben auch die Chance nutzen hier und da Licht ins Dunkel zu bringen, was die Aufklärung der Allgemeinheit angeht.
Ich fände es jedenfalls positiver als so zu tun als sei man ein Normalo.

Was natürlich auch wieder NICHT heißen soll, es sollen sich alle Polizisten oder wer sonst noch outen g*

Aber die "Kleinen" könnten es doch sehr wohl.


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15.07.2015 um 17:16
Zitat von Rick_BlaineRick_Blaine schrieb:Im übrigen seid Ihr Euch schon darüber im Klaren, dass Ihr versucht den geschlossenen Tanja thread jetzt hier weiterzuführen? :) Das ist bestimmt der Straftatbestand der Threadverschleppung.
Ein Schelm .... naja du weist schon ;) Mittlerweile ist er ja wieder offen (was ein Glück) ;)

@Momjul
Sei mir nicht böse, aber gerade du hast doch sehr oft durch nichtssagende Einzeiler, gerne auch drei in Folge, besonders im Fall TG geglänzt. Und nicht nur dort. Nicht dass mich das stören würde, das ist Sache der Verwaltung. Aber wenn man schon eine Diskussion startet, sollte man doch auch diskussionsfreudig sein und dazu gehören nun mal auch gehaltvolle längere Beiträge die über zwei drei Sätze hinaus gehen. Ist nur meine Meinung, aber ich hatte auch das Gefühl, dass nach der vorübergehenden Schließung des TG Threads hier durch die Blume weiter diskutiert werden sollte.


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15.07.2015 um 22:03
Liegt es nicht letztendlich am Richter/an der Richterin, welches Urteil gesprochen wird? Auch ich denke da an den Fall Lolita Brieger. Als Laie habe ich nicht verstanden, warum der Täter freigesprochen wurde. Jedem Laien hat sich erschlossen, was damals passiert sein mußte, es gab einen Zeugen, sie konnten die Leiche nach dreißig Jahren finden... und dann Freispruch?


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15.07.2015 um 23:31
Naja, Totschlag hätte man dem Täter aufgrund der Aussage des Mitwissers nachweisen können, allerdings verjährt Totschlag in 20 Jahren. Mord verjährt zwar nicht, hätte im Fall Lolita Briegers aber eben nicht nachgewiesen werden können. Daher der Freispruch. Ist zwar nicht schön, aber absolut richtig.


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16.07.2015 um 06:49
könnte hier jemand die genaue, aktuelle rechtslage um massengentests, abgleiche und vernichtung von gendaten nach einer speichelprobe oder aufnahme in die gendatenbank abgeben oder und wie ein freiwilliger freiwilliger speicheltest abläuft: so nach dem motto: gibst du speichelprobe ab? ja klar Oder ist auch das an bestimmte formale bedingungen geknüpft
besonders um den mm veralteten link (von dzuiny) zu sehen: http://www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/170/thema/golla/rechtliche-grundlage-dna-analyse (Archiv-Version vom 02.10.2015)
Hier ein interessanter Link zur Handhabung in Deutschland. So wie ich es verstanden habe, werden DNA Spuren von Morden und Sexualdelikten grundsätzlich gespeichert. Der Abgleich findet bei einem festgenommenen Täter, dann aber wohl nur statt, wenn er ein ähnlich schweres Verbrechen begangen hat oder anderweitig mit der anderen Tat in Verbindung gebracht wird.
Diskussion Mord an Nicole Denise Schalla - @woertermord
Dortmund 1993 10.07.2015 um 14:20 (Seite 11)


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16.07.2015 um 10:34
@eis..bär

Natürlich können @kf1801 oder ich oder andere, die entsprechendes Fachwissen haben, hier dieses immer wieder einbringen, und das tun wir ja auch. Das kann man leicht feststellen, wenn man sich mal umschaut. Nur, hier in diesem thread war nicht klar, was eigentlich gefragt ist: sollen wir hier unsere Strafrecht- und Strafprozessrecht-Vorlesungen wiederholen?

Das ist doch nicht, was hier gewünscht wurde. Und im Zusammenhang mit dem TG Fall, aus diesem dieser thread ja entstanden ist, ergaben sich keine Ansätze nach spezifischen Fragen. Es wurde hier z.B. gefragt, welche Tatbestände denn in Frage kommen. Da kann man nur sagen: da wir bisher nichts über den Tatverlauf wissen, kommen im Prinzip alle in Frage.

Nur, hilft diese Auskunft?

Niemand will hier mit seinem Wissen hinter dem Berg halten, wozu und warum auch? Nur ist bestimmt auch niemandem damit gedient, nun sämtliche mögliche Theorie hier niederzuschreiben. Auf konkrete Fragen wird man schon Antworten bekommen.


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16.07.2015 um 11:18
@Rick_Blaine

Ich habe mit dem TE hier bei allmy auch schon mal ein paar infos ausgetauscht.

Aber wenn man sich dann mal die anderen threads des TE anschaut, könnte man auch zu der vermutung kommen das er zwar ein größeres allgemeininteresse hat, es selber aber offenbar nicht so richtig einschätzen kann ob sein fundamentales wissen zu den jeweiligen fachgebieten dann wiederum ausreichend genug ist, um zu erkennen in wie weit man sich selber mit solch einem eingangspost aus dem fenster hängt.


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16.07.2015 um 11:35
So wie @Rick_Blaine richtig schreibt, könnte ich als Juristin mein "Fachwissen" einbringen, nur wozu?

Ein Hauptgrund, warum ich es nicht tue, ist - ich bin Österreicherin und deswegen nur peripher mit dem deutschen (Straf)- recht vertraut. Nachdem es sich hier aber allermeist um deutsche Kriminalfälle handelt, ist mein "Fachwissen" demnach kaum hilfreich.

Außerdem ist es - nicht nur mir - bereits passiert, dass mir von UserInnen meine Qualifikation schlicht in Abrede gestellt wurde. Meistens dann, wenn ich die Meinung derer, die mir unterstellten, nicht das zu sein, was ich bin, nicht geteilt habe. Ich habe weder Lust noch Veranlassung, mir von Meinungsfanatikern meine fachliche Qualifikation absprechen zu lassen.

Natürlich weiß ich, worauf es Strafrechtlern ankommt, wenn sie einen Fall bewerten. Nur ist das hier meist nicht gefragt. Auch hier gebe ich @Rick_Blaine Recht, es ist nicht das, was hier gewünscht ist.

Wenn ich in einem Kriminalfall-Thread mitlese, stelle ich fest, dass zwar behauptet wird, es käme allen nur "auf das Opfer" an und um das solle es gehen. Das ist oft Makulatur, denn worauf es den meisten ankommt, ist die Bewertung des Umfeldes von Täter/Opfer und der gierige Wunsch nach härtester Bestrafung der Täter. Einen anderen Strattatbestand als Mord im schweren Fall mit den "verwerflichen" Motiven der Heimtücke oder Mordlust, gibt es in den Augen der meisten UserInnen meistens nicht.

Ich möchte nicht "OT" gehen, aber warum sollte im Fall TG überhaupt über die Abgrenzung von "Mord", "Totschlag", "fahrlässige Tötung" oder "unterlassener Hilfeleistung" geschrieben werden, solange ein Unfall nicht definitiv ausgeschlossen wird?

Und so hoffe ich, dass die konkrete Frage von @josslar von jemanden beantwortet werden kann, der aktuellen Rechtslage in Deutschland vertraut ist. Ich kann leider nicht damit dienen.


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16.07.2015 um 20:34
danke @kf1801
obwohl ich durchaus meine, dass du die konkrete frage beantworten könntest, die gesetzesverbindungen erklären, bei den andern juristen-wissern und könnern scheint es mir ein bisschen so zu sein, große klappe, wenig dahinter @Rick_Blaine
du beteiligst dich ja am fall schalla auch; es geht hier um § 81h StPO und andere stpo-paragraphen?
weißt du da nichts neues?


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16.07.2015 um 21:33
@Iudex
Vielen Dank für deine Antwort auf meinen Beitrag und die Erklärung des Freispruchs. Was mich aber gerade in diesem Fall immer beschäftigt hat: ich meine mich zu erinnern, daß die Richterin dem Täter keine niedrigen Beweggründe nachweisen konnte.
Ich frage mich, wie kann man niedrige Beweggründe nachweisen? Und wieviel Freiheit hat diesbezüglich ein Richter?


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16.07.2015 um 23:14
@Maarfee: Das Problem stellt sich ja nicht nur bei den täterbezogene Mordmekrmalen (Habgier, nieder Beweggründe usw.), sondern auch beim subjektiven Tatbedtand. Der Richter kann kaum in den Täter rein gucken, um zu beurteilen, ob dieser vorsätzlich oder nur fahrlässig gehandelt hat, zumal es über die Abgrenzung von bewusster Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz uunzählige Regalmeter Literatur gibt. Der Richter ist letztlich immer auf obkektiv wahrnehmbare Handlungen oder Äußerungen des Täters angewiesen, die den sicheren Schluss auf eine bestimmte innere Einstellung zur Tat und/oder zum Opfer zulassen. Keine leicht Aufgabe...


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17.07.2015 um 02:25
@Maarfee

zunächst muss man mal zwischen vorsätzlichem und fahrlässigem tötungsdelikt unterscheiden!
die wichtigsten in der kategorie vorsätzlich sind mord und totschlag!
bei beiden genügt bedingter vorsatz. merksatz hierfür: der täter hält den tod des opfers ernstlich für möglich und findet sich damit ab!
wo trennen sich also die wege von mord und totschlag?
mord muss "geplant" sein. totschlag erfolgt im affekt (zu unterscheiden in der literatur sind dabei asthenischer und sthenischer affekt).
das gericht muss dem täter für mord also eine gewisse planung nachweisen. im fall brieger etwa kann die situation schlicht "nur" eskaliert und der jungbauer ausgerastet sein weil sie zb ihr kind behalten wollte etc.
für mord hätte er schon im vorhinein konkrete vorbereitungen treffen müssen zn kaufen einer waffe nur zum zweck des tötens; ein grab für das opfer ausgehoben usw


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